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Geschlossene Läden in Bern – die Miete läuft weiter © NR

Bundesrat lässt Mieter in Not einfach im Stich

Niklaus Ramseyer /  Der Bundesrat speist Geschäftsmieter mit einer «Fristverlängerung» ab. Angesagt wäre ein totaler Zins-Verzicht.

Kleinbetriebe sind der Corona-Massnahmen des Bundesrates wegen reihenweise zwangsgeschlossen. Geld kommt keines herein. Die Mietzinsen jedoch werden fällig. In dieser Notsituation zeigen einzelne Privat-Vermieter etwa in der Stadt Bern jetzt schon Kulanz und Solidarität: Sie haben geschlossenen Geschäften im Parterre ihrer Liegenschaften die April-Miete erlassen. Sie machen freiwillig das, was der Bundesrat längst anordnen sollte.

Parmelin schiebt das Mietproblem auf die lange Bank

Doch der Bundesrat schlägt sich auf die Seite der Vermieter: «Hilfe wird kommen», hatte der zuständige Wirtschaftsminister Guy Parmelin (SVP) am Mittwoch, 25. März, insbesondere den Geschäftsmietern in Not noch versprochen. Konkret bot er am Freitag, 27. März, dann aber so gut wie nichts: Die Frist für Mieter, die nicht zahlen können, werde von 30 auf 90 Tage verlängert, gab er nur bekannt. Dann sagte er noch etwas von «möblierten Einzelzimmern», was niemanden der in Not geratenen Kleingeschäftsleute interessiert. Und wie von allen Machthabern, die sich nichts zu tun getrauen, kamen dann auch von ihm noch die übliche «Taskforce» und der «runde Tisch». Die Mieter werden so hingehalten, ihr Problem dilatorisch behandelt – auf die lange Bank geschoben.

Mieter und Vermieter sollten «den Dialog pflegen» und «Einzelfall-Lösungen suchen», redete SVP-Mann Parmelin noch ein wenig weiter. Machte dann aber knallhart klar: Vom «normalen Rechtsweg» werde der Bundesrat «nicht abweichen» (also kein Notrecht für in Not geratene MieterInnen). Oder höchstens «in einer absoluten Notlage». Als ob die nicht schon da wäre. Parmelins halbherzige Ansage klang verdächtig ähnlich wie das, was verzweifelte MieterInnen schon tags zuvor am Dienstagabend im Kassensturz von TV SRF gehört hatten. Von einem SVP-Parteikollegen Parmelins notabene, dem Präsidenten des Hauseigentümerverbandes (HEV Schweiz), Hans Egloff. Auch er redete von Dialog und Lösungen-Suchen. Aber auch er betonte den «Rechtsstandpunkt» seines Verbandes zu den nun verordneten Geschäftsschliessungen: «Diese Schliessungen sind ein klassisches Betriebsrisiko!» Sprich: Den betroffenen Betrieben während der Zwangsschliessung die Miete zu erlassen, gehe leider nicht. Egloff drohte auch gleich mit dem Bundesgericht. Und das könnte dann Jahre dauern.

Seit Jahren um Milliarden überrissene Mieten

Einen Mietzins-Erlass für nun temporär geschlossene Betriebe hatte in derselben Sendung zuvor der Präsident des Deutschschweizer Mieterverbandes und grüne Zürcher Nationalrat Balthasar Glättli gefordert. Leider zeigte sich Glättli auf das Thema ebenso schlecht vorbereitet und uninformiert wie die Fernseh-Journalistin im Studio: Sie konfrontierte Egloff jedenfalls nie mit der Tatsache, dass seine Hauseigentümer (der nur noch minimalen Hypozinsen wegen) nun seit Langem schon Jahr für Jahr insgesamt um Milliarden überteuerte Mietzinsen kassieren – und nun auch mal etwas zurückgeben könnten. Auch Glättli erwähnte diese Fakten vor der TV-Kamera nicht. Er verstieg sich sogar zum Ansinnen, der Bundesrat könnte ja die Vermieter für deren Verluste wegen der Corona-bedingten Mietzins-Erlasse später «entschädigen».

Steuergelder als Entschädigung für die Immobilienbranche?

Der grüne Nationalrat hätte es eigentlich besser wissen sollen: Sein Mieterverband hat ja schon 2018 vorgerechnet, dass die Liegenschaftseigentümer in unserem Land im Vergleich zu vor zehn Jahren jetzt jedes Jahr zwischen 15 und 20 Milliarden weniger für Hypothekarzinsen aufwenden müssen. Die Mieten hätten darum nach Gesetz insgesamt um 7 Milliarden sinken sollen. Doch seien sie im Gegenteil gar noch gestiegen – um 2,5 Milliarden im Jahr. Was satte 10 Milliarden Franken ergibt, welche Egloffs Hauseigentümer Jahr für Jahr zu viel von ihren Mietern abkassieren.

Die Zürcher SP-Nationalrätin und Unternehmerin Jacqueline Badran geht gar von 14 Milliarden jährlich aus. Und dies nun seit Jahren schon. «Wir haben einen grossflächig illegalen Zustand im Wohnungsmarkt», stellte Badran schon im Januar (17.1.2020) in der Unia-Zeitung «Work» fest: «Der Mietmarkt wirkt wie ein riesiger Staubsauger, der den Leuten das Geld aus der Tasche zieht.» Glättlis Verband nennt es «eine gigantische Unterschlagung zum Nachteil der Mieter».

Der Bundesrat hätte die «gigantische Unterschlagung» lange vor der Corona-Krise schon stoppen können und müssen. Artikel 109 der Bundesverfassung sagt nämlich: «Der Bund erlässt Vorschriften gegen Missbräuche im Mietwesen, namentlich gegen missbräuchliche Mietzinse (…).» Getan jedoch hat er gar nichts. Ganz im Gegenteil sind die (Partei-)Freunde der Vermieter (SVP und FDP) in den Räten gerade daran, den Schutz der Mieter im ohnehin schon Vermieter-freundlichen Mietrecht noch weiter zu verwässern.

Parmelin schützt Miet-Profiteure statt Kleingewerbler

Im Kassensturz hatten Kleinunternehmer am Dienstag konkret dargelegt, wie die weiterlaufenden (überhöhten) Mieten ihre Corona-mässig geschlossenen Geschäfte akut bedrohen: Er müsse 10’000 Franken Miete im Monat zahlen, habe nun aber gar keine Einnahmen mehr, sagte ein Wirt aus dem Kanton Bern. Ein Zürcher Weinhändler, dessen Geschäft auch still steht (ausstehende Rechnungen für 600 000 Franken), bezifferte seinen Mietzins unter Tränen auf 200 000 Franken im Jahr.

So ergeht es Zehntausenden von Geschäftsleuten im Land. Sie hatten auf den Schweizer Wirtschaftsminister und den Gesamtbundesrat gehofft. Und wurden vorerst schroff enttäuscht: Was die Regierung nun für die Geschäftsmieter in Not vorschlage, sei inakzeptabel, sagte der Genfer SP-Nationalrat und Präsident der Westschweizer Mieter (Asloca) Carlo Sommaruga am Freitagabend im welschen Fernsehen postwendend: «Soll denn eine Coiffeuse, die jetzt drei Monate nicht arbeiten darf, dann auf einen Schlag gleich drei Mieten zahlen können?» So fragte er ironisch. Er forderte statt der allenthalben billigen Fristverlängerung von 30 auf 90 Tage umgehend: Für zwangsmässig geschlossene Geschäfte sei jetzt «eine Mietreduktion um 100 %» angezeigt. Also temporärer Verzicht auf Mietzinsen. Oder zumindest massive Teilverzichte. Sommaruga kritisierte auch Parmelins «Taskforce»: Da würden dann bloss zwei Verteidiger der betroffenen und verzweifelten Mieter acht Vertretern der Vermieter gegenüber sitzen.

Mietzins-Erlass während der Zeit der Corona-Krise ist dringend

Kritik kam auch vom alternativen Hausbesitzer-Verein «Casafair», der sich bereit erklärte, über Erlass oder Stundung von Mietzinsen während der Krise zu diskutieren. Casafair erwartet statt sturem Pochen auf den «Rechtsstandpunkt» vom Bundesrat ein «klares Machtwort». Angesichts der gegenleistungsfreien Milliarden-Profite der Immobilienbranche in den letzten Jahren, die sich kumuliert auf insgesamt 70 bis 100 Milliarden Franken belaufen dürften, kann dieses Wort (in Form einer Verordnung) nur lauten: «Miet-Erlass: So lange die Corona-Krise andauert, werden zwangsgeschlossenen Firmen temporär sämtliche Pachtgelder und Mietzinsen erlassen.»


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine.

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11 Meinungen

  • am 28.03.2020 um 12:16 Uhr
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    BR Parmelin könnte doch mittels Bonitätsprüfung eine Liste «notleidende Vermieter» eröffnen und diesen dann staatliche Hilfe zukommen lassen. Fürchte nur, dass die Liste «notleidende Mieter» länger ausfallen würde. Siehe Statistik Badran.

  • am 28.03.2020 um 12:28 Uhr
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    Im Nachhinein wäre Swiss Life wohl froh, Manor wäre noch immer zu einem vernünftigen Mietzins sn der Zürcher Bahnhofstrasse und würde auf vier Stockwerken das gleiche Food-Angebot offerieren, um so mehr Kunden aufs Msl bedienen zu können. Zugang/Ausgang mit separaten Türportalen um auch das Social distancing zu gewährleisten!

  • am 28.03.2020 um 13:08 Uhr
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    In Deutschland

    "

    Immer mehr bekannte Handelsunternehmen stoppen wegen der im Kampf gegen das Coronavirus angeordneten Ladenschließungen die Mietzahlungen für ihre Filialen in Deutschland. Selbst große Handelsketten wie Deichmann oder H&M und bekannte Markenhersteller wie Adidas nutzen die im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie vorgesehene Möglichkeit zur Aussetzung der Miet- und Nebenkostenzahlungen. Das ergab am Freitag eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. Beim Immobilienbesitzerverband Haus & Grund stieß das einseitige Vorgehen der Handelsketten auf scharfe Kritik.

    Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nannte das Aussetzen der Mietzahlungen durch Adidas eine völlig inakzeptable Botschaft. „Ich bin sehr enttäuscht“, sagte Scheuer der „Bild“. Der Konzern habe große Gewinne gemacht. «

    https://rp-online.de/panorama/coronavirus/coronavirus-deichmann-und-adidas-viele-haendler-stoppen-mietzahlung_aid-49794103

    Ist der wirklich enttäuscht ?
    "Der Staat ist das Machtinstrument der herrschenden Klasse !» Karl Marx
    Also vertritt der Staat die Konzerne und die Investmentgesellschaften wie BlackRock.

    Als Gegenleistung gibt es gute Umfragewerte von INSA ( gegründet vom CDU Mitglied Hermann Binkert ). INSA bekommt Daten vom börsennotierten Unternehmen yougov. Hauptaktionär von yougov u.a. ist BlackRock.

  • am 28.03.2020 um 13:35 Uhr
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    Nicht nur die Geschäftsmieten, sondern auch die Wohnungsmieten und und Krankenkassenprämien müssen erlassen werden, wenn jemand ohne Einkommen ist. Und das betrifft nicht nur Leute mit Läden, sondern auch Freischaffende wie Texter, Grafiker, Informatiker und viele weitere Dienstleister, deren Kunden nun nichts mehr brauchen, weil ihre Geschäfter geschlossen wurden.

  • am 28.03.2020 um 15:18 Uhr
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    Wenn viele Vermieter freiwillig auf die Miete verzichten, warum soll dann der Bundesrat etwas verfügen? Das wäre ein unnützer und undifferenzierter Eingriff. Er würde mehr Probleme schaffen als lösen. Mietverträge sind nur ein kleiner Teil von Verträgen, deren Erfüllung nun wegen Höherer Gewalt in Frage gestellt sind. Sollen dann nächste Woche alle Lieferverträge für 90 Tage ausgesetzt werden? Besser ist, den Vertragspartnern Spielraum zu lassen.
    Der Artikel ist einseitig und tendenziös. Er suggeriert, dass ein Vermieter grundsätzlich kein wirtschaftliches Interesse an einem Entgegenkommen hat, was nicht stimmt. Und er bezeichnet das Mietrecht pauschal als vermieterfreundlich, was ich niemals unterschreiben würde.

  • am 29.03.2020 um 03:54 Uhr
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    Man kann bekanntlich nur Geld ausgeben wenn es vorher ein Dritter ausgegeben hat. Die Suggestion man sei Steuerzahler ist mit dem leicht erkennbaren Trick der Betrugsumlage über das Arbeitseinkommen entstanden. Dabei ist doch eindeutig, dass der Staat rechtlich wie ökonomisch als Pluralsubjekt und Sonderakteur der Wirtschaft zu begreifen ist und der Preis der Leistung für das Gemeinwohl, Soziales und sogar Gesundheit bereits in der Geldschöpfung enthalten ist, andernfalls das Geldvolumen in Umlage fehlen würde! Die daraus verbuchten anteiligen Wirtschaftseinnahmen, müssten wieder direkt, wie alles andere auch, an die Berechtigten, hier Staat, zwischen Wirtschaft und Staat, umgelegt werden. In der heutigen Krise werden im Gegensatz zur Zunahme der Automatisierung und Ausfall der Erwerbsarbeit, die Bedürfnisse nicht mehr abgedeckt, also der Geldkreislauf unterbrochen oder gar gestoppt. Ein Dominoeffekt darf nicht eintreten, genau dies schlagen sie aber vor! Die Wirtschaft, alle Firmen und Selbständigerwerbende sind dem Finanzamt bekannt, beantragen den notwendigen Haushaltausgleich! Die Summe kann mit den aus vergangenen Jahren vorliegenden Unterlagen, verifiziert werden. Die Ausgaben aus dem beantragten Ausgleich muss später lückenlos belegt werden. Einfach und effizient, keine unnötige Bürokratie und Machtgehabe der Arbeits- und Finanzämter! Das Geldvolumen jedoch, ist nicht vernichtet, es liegt auf der hohen Kante! Solidaritätsbeitrag, als Rückfluss muss angedacht werden.

  • am 29.03.2020 um 11:49 Uhr
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    Ich führe eine von den «Kleinen Einzelfirmen mit Laden, die gerettet werden» (sollten):

    1. Die Colette Nova von der AHV verkündet, man werde den Ladenbesitzer 80% vom Einkommen auf der Basis der letzten AHV-Verfügung auszahlen. In der «AHV-Verfügung» ist aber keine Ladenmiete enthalten.
    2. Nicht einmal das bekommen jene, die nicht zwangsweise schliessen mussten (z.B. Taxi), obwohl die 80-90% Einbusse haben. Das sind häufig Gewerbe die laufen auch unter normalen Umständen auf dem Zahnfleisch. Denen Unfähigkeit vorzuwerfen (bzw. sie hätten sparen sollen) ist unfair.

    Weder die Firmen der 1. noch der 2. Gruppe rettet irgendwer. Wortbrüchig die Obrigkeit ist.

    3. Das Sars-CorV-19 ist eine natürliche Erscheinung, wie Erdbeben und Blitzschlag. Damit liegt Höhere Gewalt vor. Die Höhere Gewalt zieht sich sodann nahtlos weiter, übt der Bundesrat doch Gewalt aus (mit der Order zu schliessen, und der BR unbestritten höher steht als ein Vermieter). Damit trägt jeder seinen Schaden selber. Genau gleich wie beim eingestürtzten Gebäude ist auch jetzt der Laden nicht mehr nutzbar. Es haftet auch der Bundesrat nicht, den trifft nämlich genauso wenig eine Schuld an dem Virus. Die Haltung im Übrigen vom Vorgehen der Colette Nova de facto bestätigt wird (die AHV die Ladenmieten ja nicht übernehmen will). Damit bleibt es bei Höherer Gewalt.

    Folglich ist während der angeordneten Schliessung für die Läden keine Miete geschuldet, auch nicht die Nebenkosten.

  • am 29.03.2020 um 11:50 Uhr
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    Man kann all die Probleme um den privaten Bodenbesitz jetzt nicht im Windschatten der Corona-Krise lösen. Die pauschale Gleichung: «Vermieter = reich und böse, Mieter = bedürftig und lieb» stimmt auch nicht in jedem Einzelfall.

    Wer zahlt, befiehlt, wer befiehlt, zahlt.
    Ich denke, dieses Prinzip ist meistens gar nicht so schlecht. Das würde konkret heissen, dass der Bund (also wir alle) in jenen Fällen, wo er eine Betriebsschliessung befohlen hat, auch für die finanziellen Folgen aufkommt, zumindest für den grössten Teil. Wenn ein Restaurant die Löhne via Kurzarbeit regeln könnte und die Miete für die Zeit der erzwungenen Schliessung vom Bund erhalten würde, wären schon mal die belastendsten Fixkosten geregelt.

    Ein zusätzlicher Vorteil einer solchen Regelung wäre, dass die Konsequenzen der ergriffenen Massnahmen direkter im Sitzungszimmer des Bundesrates zu spüren wären.

  • am 29.03.2020 um 20:58 Uhr
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    Ich wäre dafür, dass man dieses Panik-Management wieder auf null reduziert – lasst die Menschen wieder arbeiten gehen und ihre sozialen Bedürfnisse wieder leben. Menschen sterben sowieso – weshalb tun wir so, als müsste man alle Kranken retten, obwohl schon von Anfang an klar ist, dass dies nicht möglich ist. Wer immun wird gegen den oder die Viren soll sich freuen. Wer also hat ein Interesse daran uns solche Einschränkungen aufzuerlegen – jedenfalls haben noch letztes Jahr Grippe-Patienten nicht nach einer Unsterblichkeits-Lobby verlangt. Vielleicht könnte man den Leuten, die im Spital krank werden eine extra Rente auszahlen, oder die Spitäler schliessen welche spitalinterne Krankheiten verbreiten. Hat sich schon mal jemand darum gekümmert?

  • am 30.03.2020 um 14:18 Uhr
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    # Schenkel Vielleicht etwas polemisch und etwas gewagt, aber im Kern berechtigt.
    Wer hat denn schon Statistiken über Todesfälle wegen Resistenzbakterien veröffentlicht und die Gründe für deren Entstehung bekämpft. Etwa Antibiotika in der Tiermast?
    Der Risikogruppe (über 60) empfehle ich: steckt keine jüngere an, unser Risiko zu sterben ist 100%, davon ein kleiner %-Satz auch an Corona.

  • am 30.03.2020 um 17:11 Uhr
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    @Mike Wieland
    Covid-19 könnte man schon als Naturgewalt durchgehen lassen, auch wenn der Mensch etwas mehr die Finger im Spiel hatte als bei Blitzschlag und Erdbeben. Märkte mit vielen Wildtierarten auf engem Raum waren wahrscheinlich Voraussetzung für die Entstehung dieses Virus.
    Die Massnahmen des Bundesrates dann einfach auch als «Naturgewalt» zu bezeichnen ist in meinen Augen falsch. Es kann sein, dass die Massnahmen sich als richtig erweisen werden. «Alternativlos» waren sie nie.
    Es geht ja keineswegs darum, irgendwelche Bundesräte zu «bestrafen» für die Folgen ihrer Entscheide. Aber wenn der Bundesrat als demokratisch legitimierte Exekutive entscheidet, für das Gemeinwohl sei es nötig, ein Eisenwarengeschäft zu schliessen, dann sollte auch der Bund (und somit letztendlich die Allgemeinheit) bereit sein, für wirtschaftliche Schäden aufzukommen.
    Es ist sehr willkürlich, wenn der Schaden am Ende am Betreiber des Eisenwarengeschäfts oder an dessen Vermieter hängen bleibt.

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