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SVP-Politiker Roland Schöni bezeichnete Fahrende als Schlitzohren und Kleinkriminelle (Symbolbild) © pixabay

SVP-Politiker wegen Rassendiskriminierung verurteilt

Tobias Tscherrig /  Das Bezirksgericht Arbon verurteilte SVP-Politiker Roland Schöni wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm.

Roland Schöni, SVP-Fraktionspräsident im Stadtparlament von Arbon, ist vor dem Bezirksgericht Arbon mit einer Einsprache gegen eine Busse wegen Rassendiskriminierung abgeblitzt. Der SVP-Politiker hatte Fahrende unter anderem als «Schlitzohren und Kleinkriminelle» bezeichnet.

Im Mai 2018 äusserte sich der ehemalige Kantonspolizist über Fahrende, die sich für einige Zeit in der Gemeinde Steinach niedergelassen hatten. Seine Kritik äusserte er zuerst im Parlament, stiess damit aber auf Unverständnis. Selbst sein SVP-Parteikollege Konrad Brühwiler wies darauf hin, dass keine Lärmklagen vorlägen und die Abfallentsorgung korrekt erfolge. Ausserdem sei eine Intervention unverhältnismässig, da die fragliche Parzelle nicht als Dauerstandplatz benützt werde.

Schöni doppelte nach
Damit gab sich Schöni nicht zufrieden. In einem Artikel der «Thurgauer Zeitung» vom 25. Mai 2018 äusserte er sich über die Fahrenden, bezeichnete sie als Schlitzohren, Kleinkriminelle und Wahrsager, die einen anlügen würden. Roma würden auf Kosten anderer leben, sich nicht an den Steuern beteiligen und würden machen, was sie wollen. «Wenn das jeder täte, würde die Gesellschaft zusammenbrechen.» Es seien Leute, die Sachen versprächen, die sie dann aber nicht halten würden.

Weiter sprach Schöni von überfüllten Mülleimern und von einem Ladendiebstahl, von dem er gehört habe. Die Wortmeldungen des Stadtrates, wonach es keine Probleme gebe, ignorierte Schöni – und liess in der Öffentlichkeit ordentlich Dampf ab.

«Das ist rassistisch»
Die «Gesellschaft für bedrohte Völker» (GfbV) und der «Verband Sinti und Roma Schweiz» (VSRS) reagierten und reichten Strafanzeige wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm ein. «Die Aussagen von Herrn Schöni gründen in der Annahme, dass die Zugehörigkeit zur Minderheit der Roma und die Ausübung der fahrenden Lebensweise mit Kriminalität, Betrug und Bereicherung auf Kosten des Allgemeinwohls verbunden ist. Auf diese Weise wird eine ganze Gruppe diffamiert und herabgewürdigt», sagte Angela Mattli, Kampagnenleiterin Minderheiten und Diskriminierung bei der GfbV. «Es wird suggeriert, dass Roma per se eine kriminelle Neigung in sich bergen. Das ist rassistisch.»

Verteidigung forderte Freispruch
In der Folge erhielt Schöni einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bischofszell, gegen den er Einsprache erhob. Also musste der Fall vom Bezirksgericht Arbon behandelt werden. Dabei forderte Schönis Verteidiger einen Freispruch. Gemäss dem «Tagblatt» stellten sich Schöni und sein Verteidiger auf den Standpunkt, dass im politischen Kontext die Meinungsfreiheit mit dem Schutz vor Rassendiskriminierung abzuwägen sei. So stehe einem Politiker «moderate Kritik» zu, diese sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Im Übrigen sei Schöni kein Rassist, er habe keinen Hass schüren wollen. Er habe einzig die «Ablehnung der Fahrenden auf dem Platz in Steinach in deutlichen Worten zum Ausdruck gebracht.»

Journalisten sollen schuld sein
Vor Gericht wies Schönis Anwalt nicht nur jede Schuld von seinem Mandanten, sondern reichte sie gleich an die Journalisten des «Tagblatts» weiter. Dessen zugegebenermassen «eher grobsichtige» Schilderung sei im Artikel zugespitzt worden. Wenn ein dreiviertelstündiges Gespräch mit einer Journalistin auf eineinhalb Minuten eingestampft werde, würden Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen und bekämen eine andere Bedeutung – selbst wenn sie korrekt wiedergegeben würden.

Die Staatsanwaltschaft sah das anders. Sie sah es als gegeben an, dass Schöni mit seinen Äusserungen Stimmungsmache betrieben, ein feindseliges Klima verstärkt und die Menschenwürde verletzt habe.

Gericht folgt Staatsanwaltschaft
In seinem Urteil sah es das Gericht als erwiesen an, dass Schöni das Rechtsgut der Menschenwürde tangiert habe. Der SVP-Politiker habe eine feindselige Stimmung befeuert. Im Übrigen erfülle die Aussage, wonach es sich bei den Fahrenden um Schlitzohren, Kleinkriminelle und lügende Wahrsager handle, den Straftatbestand der Rassendiskriminierung.

Schöni wurde zur Zahlung einer Busse in der Höhe von 450 Franken verurteilt, ausserdem muss er Verfahrenskosten von 4200 Franken übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In einer Mitteilung kommentiert Angela Mattli, Kampagnenleiterin bei der Gesellschaft für bedrohte Völker: «Es ist ein gutes Zeichen, dass die Justiz diesen Fall von Rassismus gegen Roma verurteilt. Wir sind froh, dass das Bezirksgericht Arbon Antiziganismus ernst nimmt und hier die Rassismus-Strafnorm konsequent angewendet hat.»


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3 Meinungen

  • am 23.05.2019 um 13:29 Uhr
    Permalink

    Das Urteil ist nötig. Es ist auch sehr wichtig. Vor zwanzig Jahren haben die Schweizer Stimmenden die Antirassisnorm angenommen. Mit einem höheren Stimmenanteil als mehrere ausgrenzende Vorlagen, die nur hauchdünn, zufällig durchkamen. Interessant ein Argument der Verteidigung: „Ich bin kein Rassist, aber …“ sagte der angekagte ehemalige Kantonspolizist. Die Sandartausrede aller rassistischer Vergehen beschuldigten. Vielleicht wäre es an der Zeit, einmal ein Auge auf die Rekrutierung unserer Ordnungskräfte zu werfen. In Deutschland zum Beispiel würde eine deutliche Mehrheit der Polizeiaspiranten AfD und NPD wählen. Das darf doch nicht wahr sein. Ich bin mir nicht sicher, dass dies auch hierzulande so ist, eine Mehrheit unserer PolizistInnen der extremen Rechten (SVP, EDU. Lega, PNOS) zuneigt. Ein No-Go.

  • am 24.05.2019 um 08:29 Uhr
    Permalink

    Sehr gut! Jede solche klare Verurteilung ist wichtig, denn sie hat hoffentlich auch eine einigermassen erzieherische Wirkung. Wahrscheinlich wird sie allerdings Herrn Schöni kaum dazu anregen, in Zukunft weniger rassistisch zu denken.

  • am 24.05.2019 um 22:19 Uhr
    Permalink

    @ Peter Beutler. Ich stehe politisch Rechts, und das gibt allen automatisch das Recht, mich als Populist, Rassist oder Nazi zu beschimpfen. Ich würde AFD oder SVP wählen.
    Gemäß Orwell müsste ich jetzt mit einem Besuch der Meinungs-Polizei rechnen. Ich empfehle ihnen, sich mit dem Menschenrecht der Meinungs-Freiheit zu beschäftigen.
    Rosa Luxemburg: «Freiheit ist auch immer die Freiheit der Andersdenkenden"
    Tom Wolfe: «Moralische Empörung ist die Strategie der Wichtigtuer, sich Würde zu verleihen"

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