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Die Medienpolitik muss sich in der digitalen Welt erst noch zurechtfinden. © Screenshot SRF

Der neue Medienraum (1): für alle digital und multimedial

Robert Ruoff /  Das Mediensystem der Schweiz erlebt einen revolutionären Umbruch. Es ist Zeit für eine Analyse und eine öffentliche Debatte.

Es gilt zuallererst und definitiv die Feststellung: «Alles ist digital, alles ist Multimedia.» «Alles» heisst an dieser Stelle: Alle grösseren Medienhäuser arbeiten im Internet, alle journalistische Tätigkeit erfolgt in einer zunehmend multimedialen Welt.

Das ist die Wirklichkeit der Medienentwicklung. Sie löst die bisherigen Unterschiede und Gegensätze zwischen den Medienhäusern auf. Sie verändert grundlegend die Beziehung zwischen den Medienschaffenden und ihrem Produkt und auch zwischen den Medienschaffenden und den passiv oder aktiv Nutzenden: JedeR kann auch senden, nicht nur empfangen. Das ist die Voraussetzung für jede intelligente Medienpolitik.

Das heisst: Das Denken in fundamentalen Gegensätzen zwischen Print und elektronischen Medien ist überholt. Überholt ist auch das schlichte Denken im Gegensatz von «privat» und «Service public». Qualitäts-Publizistik1 für die gesellschaftliche Diskussion, die direktdemokratische Praxis und eine aktivierende, befreiende Unterhaltung ist in einer relevanten Grössenordnung aus dem kleinen Schweizer Markt nicht mehr voll zu finanzieren. Qualitäts-Medien benötigen öffentliche Mittel.

1) Immer mehr im Netz und multimedial. Das Medienschaffen hat seinen Ort zunehmend online. Die Digitalisierung und Plattformisierung der gesamten Medienwelt führt zu einer fundamentalen Veränderung des Verhaltens von Nutzerinnen und Nutzern: Sie wandern ab von Print zu Online, vom Radio- und Fernsehprogramm zum Angebot auf den eigenen oder fremden Plattformen von YouTube bis TikTok. Das Produkt ist verfügbar unabhängig von Ort und Zeit des Gebrauchs, sobald und solange es einmal plattformisiert ist.

2) Neue Welt, historischer Auftrag. In der digitalen Welt der vielen Plattformen ist die einst monopolistisch starke SRG mit ihren Unternehmenseinheiten nur noch eine von vielen Anbieterinnen, die versuchen, mit den eigenen Inhalten in neuer Form am neuen Ort eine neue Userbindung herzustellen. Der historische Service-public-Auftrag im Dienst des politischen Souveräns und der vielfältigen Gesellschaft bleibt aber bestehen.

3) Existenzgrundlage der Auftragserfüllung. Der Einsatz der digitalen Technologie und die Verlagerung des Angebots auf die eigene und vielleicht auch auf fremde Online-Plattformen ist für die bisherigen «Radio-Fernseh-Medien» des Service public ebenso überlebensnotwendig wie die digitalisierte Verlagerung der Druckerzeugnisse der Zeitungsverlage ins Netz. Wer dem öffentlich finanzierten Service public auf den Online-Kanälen und -Plattformen wesentliche publizistische Leistungen untersagen oder das Angebot einschränken will, entzieht diesem Garanten der gesellschaftlichen (politischen, wirtschaftlichen und kulturellen) Vielfalt vielleicht sogar in voller Absicht die Existenzgrundlage. Es ist die Fortsetzung der «No-Billag»-Politik mit anderen Mitteln.

4) Libertäre Medienpolitik. Eine solche Marginalisierung würde im Rahmen eines libertären Wirtschaftsmodells geschehen, zugunsten eines Oligopols oder gar Monopols auf dem privat-kapitalistischen Markt zur Verbreitung einer bevorzugten Meinung. Zielvorstellung ist der heilige libertäre Markt wie bei Google, Apple, Facebook, Amazon mit ihrem GAFA-System, in das wir uns schon ziemlich widerstandslos eingefügt haben. Wir bewegen uns damit in jenem «postindustriellen Kapitalismus», in dem, wie der Soziologe Richard Sennett sagt, «die Kapitalisten nicht nur die Maschinen beherrschen, sondern auch das technische Wissen und die Kommunikation», und das sind am Ende des Tages auch die publizistisch-politischen Steuerungsinstrumente. (In: Der flexible Mensch. Einleitung. Berlin Verlag, Berlin 1998)

5) Oligarchische Medienstruktur. Diese oligarchischen Verhältnisse finden sich nicht nur global, sie finden sich im Kleinen auch im Schweizer Mediensystem. Sie sind nicht Ausdruck eines «Marktversagens», wie manche meinen. Sie sind vielmehr Ausdruck eines funktionierenden Marktes, der nach den Regeln der Akkumulation und Konzentration («Konsolidierung») funktioniert. Die Zentralisierung auf dem Schweizer Medienmarkt ist eine geradezu lehrbuchmässige Folge dieser Gesetzmässigkeiten.

6) Doppelcharakter der Verlegerarbeit. Auf diesem Markt zeigt sich auch klar der Doppelcharakter der verlegerischen Tätigkeit. Als Unternehmer ist der Verleger2 Privatmann auf dem kapitalistischen Markt, auf dem er sich mit einer maximalen Rendite für sich und die Shareholder bewähren muss. Geht er aber mit seinen publizistischen Produkten auf den Informations- und Meinungsmarkt – das Forum des gesellschaftlichen Austauschs –, so wird er eine öffentliche Person; er erzeugt und beeinflusst mit seinen Produkten Öffentlichkeit. Das heisst: Er wirkt mit am Aufbau und an der Gestaltung der Kultur und der Infrastruktur der direkten Demokratie. Er übernimmt damit auch eine Verantwortung für die Anwendung der ethischen und handwerklichen Regeln, die in diesem Raum gelten, und für die Ansprüche, die in diesem Raum gestellt werden.

Wenn er für seine Leistungen öffentliche Mittel in Anspruch nehmen will, muss er auch einen öffentlichen Auftrag entgegennehmen, der selbstverständlich die Unabhängigkeit der publizistischen Tätigkeit respektieren muss. Und er muss sich der öffentlichen Diskussion über die publizistischen Leistungen seines privaten Unternehmens stellen.

Ein Beispiel dafür zeigt sich gegenwärtig im Raum Bern: Die Redaktionen «Der Bund» und «Berner Zeitung» sollen ab 2022 zusammengelegt werden. Bereits Ende September hatte Tamedia-Verleger Pietro Supino zum 170-jährigen Geburtstag des «Bund» eine Erklärung abgegeben, die auf den Vorgang ein starkes Licht wirft: «Es ist für eine freie Gesellschaft wichtig, dass wir einen unabhängigen Journalismus und ein vielfältiges Medienangebot gerade im lokalen Kontext erhalten können.» Diesem Anspruch des Verlegers Supino kann der Unternehmer Supino offenbar nicht nachkommen.

Der 2. Teil des Artikels folgt am Mittwoch, 9. Dezember 2020

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FUSSNOTEN:
1 Die Begriffe «Qualitäts-Medien», «Qualitäts-Journalismus», «Qualitäts-Publizistik» werden in diesem Text übergreifend für öffentlich und privat-kommerziell finanzierte Medien verwendet.

2 Die grösseren Verlage für journalistische Medienangebote werden in der Schweiz durchwegs von Männern geführt.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

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Eine Meinung zu

  • am 7.12.2020 um 13:12 Uhr
    Permalink

    Bravo – die Besitzverhältnisse und deren Auflagen kommen in diesem Artikel sehr gut zum Ausdruck und beweist, wie schlimm es steht um die Mainstream Medien ‼️

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