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75 mg-Tabletten Voltaren Retard © is

Novartis und BAG im Argumentationsnotstand

Urs P. Gasche /  Voltaren ist in der Schweiz über 6x so teuer wie in Spanien. 6x höhere Kaufkraft? 6x mehr Vertriebskosten? Wer soll das glauben?

Unsere Krankenkassen müssen in der Schweiz für «Voltaren-Retard»-Tabletten in einer Packung mit 100 Tabletten über 500% mehr zahlen als die identischen Tabletten in Spaniens Apotheken kosten.

Bei kleineren Packungen ist der Preisunterschied noch etwas grösser, weil die Tabletten in grösseren Packungen günstiger sind. Trotzdem hat Infosperber eine solche «günstigere» Schweizer Packung mit 100 Tabletten mit einer kleineren Packung mit nur 40 Tabletten in Spanien verglichen und den Preis dann pro Tablette umgerechnet.
Die Umrechnung erfolgte zu einem Eurokurs von 1.15 Franken. Bei einem Wechselkurs von 1.10 wäre der Preisunterschied noch grösser.
In beiden Ländern haben wir die unterschiedlichen Abgaben der Verkäufer für die Mehrwertsteuer abgezogen (Schweiz 2,5%, Spanien 4%).

Das Argument der Kaufkraft
Die Pharmafirmen begründen die extrem hohe Publikumspreise in der Schweiz häufig mit dem Argument, dass die Bevölkerungen in andern Ländern über eine geringere Kaufkraft verfügen würden. Deshalb hat Infosperber der Voltaren-Herstellerin Novartis folgende zwei Fragen gestellt:

  1. Wie viel höher berechnet Novartis die Kaufkraft in Spanien im Vergleich zur Schweiz (bei einem Wechselkurs von 1.15)?
  2. Welche andere Gründe führen in Spanien zu dem dort in Apotheken verlangten Preis?

In seiner Antwort ging Novartis-Sprecher Satoshi Sugimoto auf die beiden Fragen nicht ein, sondern teilte allgemein mit, dass Novartis die Preise festsetze in Abhängigkeit des «medizinischen Nutzens» (z.B. Verkleinerung eines Tumors), des «Patientennutzens» (Lebenserwartung und Lebensqualität), des «Nutzens für das Gesundheitssystem (z.B. schnellere Spitalentlassung) sowie des «gesellschaftlichen Nutzens» (z.B. gesteigerte Arbeitsproduktivität).
Was diese aufgeführten Kriterien mit dem Voltaren-Preisvergleich zu tun haben sollen, ist schleierhaft.

Was die konkreten Preise in der Schweiz betrifft, schiebt Novartis den Ball dem Bundesamt für Gesundheit BAG zu. Das BAG «verfügt den Preis», erklärt Novartis. Das Bundesamt setze die Preise aufgrund eines therapeutischen Quervergleichs und eines Preisvergleichs mit dem Ausland fest. «Die Kaufkraft der Schweizer Bevölkerung fliesst in diese Berechnung nicht ein», behauptet der Novartis-Sprecher.
Den hohen Voltarenpreis in der Schweiz verteidigt Novartis schliesslich auch damit, dass es viele Generika von Voltaren auf dem Markt gebe.

Schwache Argumente
Die Stellungnahme von Novartis ist wenig überzeugend:

  1. Die zum Teil höhere Kaufkraft in der Schweiz dient durchaus als Grund oder Vorwand für die hohen Preise. Denn auf erheblichen Druck der Pharmalobby hin vergleicht das BAG die Preise nicht mit Ländern, die eine deutlich tiefere Kaufkraft als die Schweiz aufweisen. So werden die Preise in Spanien, Italien oder Griechenland nicht berücksichtigt.
  2. Sugimoto verschweigt, dass das BAG beim Vergleich mit dem Ausland die Fabrik-Listenpreise heranzieht und nicht die tatsächlich von den Krankenkassen bezahlten oder von den Apotheken verlangten Preise, um die es beim Voltaren-Vergleich geht.
  3. Es ist mehr als billig, wenn Novartis den schwarzen Peter dem BAG zuschiebt. Denn das BAG verfügt nicht die «Preise», wie Sugimoto irreführend erklärt, sondern nur die maximal erlaubten «Höchstpreise» (Art. 67 KVV). Es liegt im alleinigen Ermessen von Novartis, den verlangten Wucherpreis für Voltaren in der Schweiz auf ein vernünftiges Mass zu senken.

Auch das BAG in der Pflicht
Wie von Novartis erwähnt, gibt es in der Schweiz Medikamente mit andern Namen zu kaufen, sogenannte Generika oder Nachahmerprodukte, welche die exakt gleichen Wirkstoffe enthalten wie Voltaren, dessen Patent schon lange abgelaufen ist. Das günstigste unter ihnen ist «Olfen retard» der Mepha Pharma. Eine 75 mg-Tablette kostet 35,4 Rappen (ohne MWSt). Das sind 17 Prozent weniger als «Voltaren-Retard», aber immer noch 5x mehr als das Original-«Voltaren-Retard» in Spanien.
Die Krankenkassen in der Schweiz müssen auch den Preis des Original-Voltarens vergüten, obwohl dieser 20 Prozent teurer ist als der von «Olfen retard». In andern Ländern Europas, einschliesslich Deutschland und Österreich, müssen die Kassen nur den Preis des günstigeren Nachahmerprodukts vergüten – es sei denn, ein Arzt schreibe aus medizinischen Gründen das Original-Voltaren vor. Solche Gründe gibt es höchst selten.
Eigentlich schreibt das Krankenversicherungsgesetz KVG auch in der Schweiz vor, dass die Krankenkassen nur Medikamente vergüten müssen, die «wirtschaftlich» sind.
Das Gesetz wird jedoch von Verordnungen ausgehebelt, die unter «Medikamente mit identischen Wirkstoffen» eine Vergütung auch des teuersten vorsehen. Sogar unter mehreren hundert Medikamenten, bei denen nicht nur die Wirkstoffe, sondern sogar noch die Umhüllung der Wirkstoffe (Bindemittel, Aromen oder Farbstoffe) völlig identisch ist, werden die Kassen dazu verknurrt, auch die Preise der teureren zu zahlen.
Weder Gesundheitsminister Alain Berset noch das Bundesamt für Gesundheit haben sich bisher öffentlich dafür eingesetzt, dass die gesetzliche Vorschrift der «Wirtschaftlichkeit», wie in den meisten andern europäischen Ländern, endlich umgesetzt wird.
______________________________
Fragen von Infosperber an die Voltaren-Herstellerin Novartis

Frage zum Preis von Voltaren

Guten Tag

Es geht wieder mal um einen Auslandpreisvergleich am Beispiel Voltaren Retard 75 mg.

In Spanien konstet eine Tablette 7,2 Rappen (beim Kauf einer Packung mit 40 Drag. und einem Umrechnungskurs vin 1 € = 1.15 CHF).
In der Schweiz kostet eine Tablette 43.45 Rappen, d.h. 6x mehr.

Novartis erklärt die unterschiedlichen Preise in verschiedenen Ländern u.a. mit der unterschiedlichen Kaufkraft der Bevölkerung.
Meine Fragen

1) Wie viel höher berechnet Novartis die Kaufkraft in Spanien im Vergleich zur Schweiz (bei einem Umrechnungskurs von 1.15)?

2) Welche andere Gründe führen in Spanien zu dem dort in Apotheken verlangten Preis?

Für kurze Antworten bis Dienstag Abend wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüssen
Urs P. Gasche, Redaktor Infosperber

Vollständige Stellungnahme der Novartis

Sehr geehrter Herr Gasche

Besten Dank für Ihre Anfrage. Wir kommentieren spezifische Preise nicht, aber wir können Ihre Frage zum Mechanismus der Preisfestsetzung wie folgt beantworten:

Der Preis von Medikamenten wird in der Schweiz durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aufgrund der geltenden Gesetze und Verordnungen bei der Aufnahme eines Medikamentes auf die Spezialitätenliste verfügt. Zur Preisermittlung zieht es in einem therapeutischen Quervergleich (TQV) zunächst die Behandlungskosten bereits zugelassener Arzneimittel für dieselbe Krankheit heran. Daraufhin wird der Auslandpreisvergleich (APV) durchgeführt. Die Kaufkraft der Schweizer Bevölkerung fliesst in diese Berechnung nicht ein. Weitere Details zur Preisbildung in der Schweiz finden Sie hier: http://www.interpharma.ch/medikamente/1581-preisbildung
Auch in Spanien werden die Preise durch die entsprechenden Behörden festgesetzt.

Bei Novartis basiert die Preisgestaltung auf den Grundsätzen der folgenden vier Nutzen:
1. Medizinischer Nutzen – wie z.B. die Fähigkeit, einen Tumor zu verkleinern
2. Patientennutzen – wie z.B. eine verbesserte Lebensqualität oder eine höhere Lebenserwartung
3. Nutzen fürs Gesundheitssystem – wie z.B. tiefere Kosten, wenn Patienten dank Medikamenten schneller aus dem Spital entlassen werden können oder gar nicht erst hospitalisiert werden müssen
4. Gesellschaftlichen Nutzen – wie etwa eine gesteigerte Arbeitsproduktivität, wenn Patienten wieder erwerbstätig werden können

Es gilt es zu beachten, dass es heutzutage viele alternative Produkte für Voltaren auf dem Markt gibt.

Freundliche Grüsse
Satoshi Sugimoto, Deputy Head Communications Switzerland
Novartis International AG, Corporate Communications, Postfach, CH-4002 Basel, SWITZERLAND

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Von 2008 bis 2015 vertrat der Autor Prämienzahlende und PatientInnen in der Eidgenössischen Arzneimittelkommission EAK, welche das BAG in Sachen Medikamentenpreise berät.

Zum Infosperber-Dossier:

Medikamente_Antibiotika1

Preise von Medikamenten

Medikamente verschlingen jeden vierten Prämienfranken. Warum müssen die Kassen viel mehr zahlen als im Ausland?

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5 Meinungen

  • am 29.09.2017 um 13:03 Uhr
    Permalink

    Ich frage mich, warum es keine Volksinitiative gibt, die diese Wucherpreise verbieten würde? Man jammert lieber über immer höhere Krankenkassenprämien …

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 29.09.2017 um 20:51 Uhr
    Permalink

    Unsere Vergütungspolitik ist in der Tat ein impliziter Margenschutz für «Original"-Hersteller. Mit der Generikapreisregelung hat das BAG einen Paravant geschaffen, welcher die überhöhten «Original"-Preise – zu einem Phanatsiewechselkurs, welcher nicht einmal drn Bauern zugestanden wird – aufrecht erhält.

    Das von BR Couchepin umgesetzte «Territorialitätsprinzip» verhindert dazu echte Preisvergleiche auf dem Niveau der Anbieter.

    Das alles hat mit ökonomischer Vernunft wenig, mit Vetterli-Wirtschaft aber sehr viel zu tun.

    Solange die Prämienzahler brav die ungerechtfertgten Erhöhungen schlucken geht es den Verkäufern blendend …

    Volksinitiativen in diesem Bereich haben wohl kaum eine reelle Chance «gesetzeskonform» erklärt zu werden. Im Notfall wird auch das entsprechende Gesetz «nachgeliefert», wie es ex-BR-Blocher mit der Pharmalex zum Patentrecht erreicht hat.

    Couchepin’s Territorialitätsprinzip steht allerdings rechtlich auf extrem schwachen Füssen. Aber so lange das niemand in Frage stellt… gilt es eben.

    Das KVG-Günstigkeits-Prinzip steht allerdings im Gesetz. Aber weder das BAG noch das EDI haben je versucht, diese Regel praktisch umzusetzen.

    So lange die Prämienzahler nicht aufmurksen > «geht es der Pharma gut, geht es allen gut». Das ist das Grundprinzip parlamentarischer Aktionen.

  • am 30.09.2017 um 10:52 Uhr
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    Diese Zustände sind eine indirekte Subventionierung der profitablen Pharmaindustrie auf Kosten der Bevölkerung. Oder – anders betrachtet, eine gigantische Umverteilung von den Prämienzahlern zu den Aktionären.
    Wie sollen wir Prämienzahler da aufmucksen?

    Schuld sind die vom Volk gewählten Parlamentarier, die fette Posten bei der Wirtschaft haben oder auf solche hoffen. Mit ihren Finanzmitteln und denen der Wirtschaft können sie auch ihre Wahlpropaganda betreiben. So kann keine Demokratie funktionieren – die Parlamentssitze sollten ausgelost werden.

  • am 2.10.2017 um 14:31 Uhr
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    Das «Problem» ist in vielen Bereichen bekannt. Unter der Hand sagte man mir: «was willst Du – das ist die freie Marktwirtschaft. Angebot und Nachfrage. Solange die Schweizer in der Lage sind, den Preis zu bezahlen – und das Produkt auch wollen – kann der Hersteller verlangen was er will». Wie weit da der Staat eingreifen kann, das ist jetzt die Frage. Gerade die EU hat sich die «kartellfreie, möglichst freie Marktwirtschaft» ja auf die Fahne geschrieben…

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 2.10.2017 um 15:39 Uhr
    Permalink

    Immerhin erlaubt der Staat diesen Firmen «abzusahnen» indem er Parallelimporte auf der Basis von «Pharmalex», bzw. dem Couchepin-Prinzip der KVG-Territorialität verbietet.

    In einem freien Markt, könnten die Firmen nicht einen Wechselkurs von CHF/€ von 1.28 anwenden, um Importe mit einer Supermarge zu verkaufen. Unsere Regierung subventioniert bewusst diese Importeure, um die lokale Marge der CH-Pharma zu schützen.

    In der EU sind Parallelimporte nicht nur erlaubt, sondern werden sogar durch die Vergütungsregeln in mehreren Ländern gefördert.

    Das Deutsche Festbetragssystem senkt die Vergütungspreise auf Generikaniveau während in der Schweiz Originalpreise durch die Kassen vergütet werden müssen, selbst wenn Generika zum halben Preis legal auf dem Markt sind.

    Das KVG-Kostengünstigkeitsprinzip wurde für Medikamente vom Parlament in Art. 52 KVG nicht nur relativiert sondern ad absurdum geführt.

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