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Schlagzeile im Tages-Anzeiger vom 6. März 1998 © tamedia

SRG musste 480’000 CHF Schadenersatz zahlen

Urs P. Gasche /  Die Sünde des Kassensturz war «unlauterer Wettbewerb». Jetzt kommt es zu neuem Verfahren im Tessin. Das Gesetz gehört dereguliert.

In keinem andern freien Land sind die Medien einem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb unterworfen. Seit das Bundesgericht die SRG 1998 wegen eines Beitrags im Kassensturz über das Medikament «Contra-Schmerz» zu einem Schadenersatz in Höhe von fast einer halben Million Franken verurteilte, hängt das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) in der Schweiz wie ein Damoklesschwert über den Medienschaffenden und den Verlagen.
Wo bleibt die Verteidigung der Medienfreiheit?
Man hätte erwartet, dass dieses Einschüchterungsgesetz («Schere im Kopf») bei Verlegern, SRG-Exponenten und Chefredaktoren an oberster Stelle der Traktandenliste steht, wenn sie Kontakt zu Parlamentarierinnen und Parlamentariern haben. Denn aufgrund des UWG-Gesetzes können Medien wie damals der Kassensturz zu hohen Schadenersatzforderungen verurteilt werden, selbst wenn jeder Satz des Artikels oder des Fernsehbeitrags korrekt und wahr ist. Doch Verleger, die SRG und die Chefredaktoren haben sich offensichtlich mit diesem Damoklesschwert abgefunden und verteidigen die Freiheit der Medien nicht.
Neuer Fall im Tessin
Das kann sich jetzt im Tessin wieder einmal rächen. Das Tessiner Privatspital Sant’Anna, das zur Genolier-Gruppe gehört, hat vier Redaktoren der Ringier-Zeitung «ilcaffè» wegen unlauteren Wettbewerbs (und zusätzlich wegen übler Nachrede) eingeklagt. Infosperber hatte darüber berichtet: «Spitalskandal wird zum Medienprozess».
Der Zeitung wird nicht etwa vorgeworfen, über einen schweren Fehler eines Chirurgen und über das Spital Tatsachenwidriges verbreitet zu haben. Unlauter sei jedoch die grosse Zahl von Artikeln über diesen Spitalskandal mit immer neuen Enthüllungen. Die übermässige Fokussierung auf das Privatspital hätte dieses im Wettbewerb mit andern Spitälern benachteiligt. Falls das Spital nachweisen kann, dass es wegen der vielen Artikel weniger Patientinnen und Patienten hatte, kann diese Klage dem Verlag Ringier teuer zu stehen kommen.
Pikant: Raymond Loretan, Verwaltungsratspräsident der Genolier-Gruppe, war von 2012 bis 2015 Präsident der SRG.
Die Medienzeitschrift «Edito» berichtet in der neusten Ausgabe über den Tessiner Fall, jedoch ohne darauf hinzuweisen, dass das UWG für die Medien längst dereguliert gehört. Die vielen Wirtschaftsvertreterinnen und -vertreter im Parlament wollten bisher nichts von dieser Deregulierung wissen. Allerdings werden sie von den Medien auch nicht unter Druck gesetzt.

Die Namensnennung wird erschwert
Ähnlich wie die Tessiner Privatklinik hatte die Herstellerin von Contra-Schmerz, die «Dr. Wild & Co. AG», gegen den Kassensturz argumentiert. Sie machte geltend, dass sie nicht die einzige Firma gewesen sei, die ein fragwürdiges Kombi-Präparat wie Contra-Schmerz verkaufe. Contra-Schmerz war zwar das umsatzstärkste dieser Mittel, das auch am meisten Werbung betrieb, doch hätte der Kassensturz auch die Namen der andern vergleichbaren Medikamente nennen müssen, so der Vorwurf, der zur Verurteilung führte.
In allen andern Ländern gilt das UWG nur unter konkurrenzierenden Unternehmen, nicht jedoch für die Medien, welche selber nicht im Wettbewerb mit Verkäufern von Produkten und Dienstleistungen stehen.
Das UWG verbietet es, ein bestimmtes Produkt unter vergleichbaren herauszugreifen und entweder negativ oder positiv darzustellen. Dieses Produkt oder diese Dienstleistung würde sonst im Wettbewerb benachteiligt oder bevorteilt.
Etliche Medien riskieren fast täglich, trotz korrekter Berichterstattung wegen Verletzung des UWG eingeklagt zu werden. Wohl weil dies in vielen Fällen unpopulär ist, halten sich die Klagen in Grenzen.
Nach Veröffentlichung des Kassensturz-Urteils nannte der neue Kassensturz-Leiter Hansjörg Utz folgendes Beispiel:
Ein Radiojournalist macht einen Bericht über St. Moritz und erwähnt dabei die Schneeverhältnisse mit «40 Zentimeter Pulver, gut». Dann stellt sich die Frage, ob nicht der Skiort Zermatt sagen könnte: Wir haben 60 Zentimeter Pulver, das müsst ihr auch erwähnen, sonst sind wir im Wettbewerb mit St. Moritz benachteiligt. Besonders absurd ist, dass gemäss UWG nicht nur die negative Erwähnung eines Produkts oder einer Dienstleistung wettbewerbsverfälschend sein kann, sondern auch die positive. Journalisten berichten aber jeden Tag anhand von Beispielen.
Der Tages-Anzeiger zitierte nach dem Kassensturz-Urteil eine Reaktion der SRG: «Es ist einmal mehr erwiesen, dass das schweizerische Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb eines der medienfeindlichsten in ganz Europa ist. Konsumentenkritischer Journalismus wird stark eingeschränkt.» Es genügt nicht, wenn Medien in der Schweiz über die Wirtschaft sachlich und wahrheitsgetreu berichten.
Nach Angaben der SRG handelte es sich beim Fall «Contra-Schmerz» um die höchste Schadenssumme, die ein Medium in der Schweiz je zu bezahlen hatte.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Der Autor war in den Neunzigerjahren für die Ausstrahlung des Kassensturz-Beitrags verantwortlich.

Zum Infosperber-Dossier:

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Wehret den Anfängen, denn funktionierende Rechtssysteme geraten immer wieder in Gefahr.

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Eine Meinung zu

  • am 10.03.2017 um 09:46 Uhr
    Permalink

    Marken- und Produkteschutz haben in der Schweiz erheblichen Vorrang vor dem Schutz des Lebens und damit hierüber möglichst wenig an die Öffentlichkeit gelangt, wirkt dieses Gesetz wie ein Maulkorb für diejenige welche sich den Menschen gegenüber in der Informierungspflicht sehen. Die Schweiz zahlt scheinbar lieber die Bussen an den Europ. Gerichtshofs für Menschenrechte, als an der Gesetzeslage etwas ändern zu mögen. Ob dies tatsächlich mit den so oft zitierten Schweizer Werten etwas zu tun hat… keine Ahnung. Es fühlte sich für mich persönlich genau so an, wie zu der Zeit, als Kinder in der Schule und Zuhause noch körperlich gezüchtigt werden durften. Es jedoch moralisch verwerflich war, es in der Öffentlichkeit anzusprechen. Dass dieses Gesetz bei vielen Menschen mehr als nur einen schalen Nachgeschmack auslösen kann, zeigt sich kaum verwunderlich. Ohne guten Journalismus, passiert eben genau das was derzeit rundum erkannt werden kann.

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