F_Sicherh_gefng_Parma_3qm_ParmaToday

Gefängnis für verurteilte Mafiosi in Parma: Ärzte haben wenig zu sagen © ParmaToday

«Terrorgefahr»: Justiz gegen dringende Operationen

Frank Garbely /  Der Gesundheitszustand des inhaftierten «Mafia-Boss aus Brig» wurde prekär. Trotzdem verbot die Gefängnisdirektion Operationen.

upg. Seit mehr als sechs Jahren befindet sich der angebliche Boss der ‹Ndrangheta, Fortunato M., im italienischen Mafia-Gefängnis in Parma, nachdem ihn die Schweizer Behörden trotz dürftiger Beweislage im Jahr 2010 nach Italien ausgeliefert hatten. Dort wird ihm das Menschenrecht auf gesundheitliche Versorgung verweigert. Einen ersten Teil des erschütternden Berichts des Journalisten Frank Garbely veröffentlichten wir am 3. Mai 2017. Im Folgenden die Fortsetzung.
Fortunato M. in den Neunzigerjahren
Atembeschwerden und Panikzustände
20. November 2012. Die nächste grosse Aufregung. Fortunato M. musste notfallmässig ins Spital eingeliefert werden. Das alte Herzleiden hatte sich zurückgemeldet. Er verspürte heftige Schmerzen in der Brust, gefolgt von Atembeschwerden, die Panikzustände hervorriefen. Natürlich untersuchten die Spitalärzte auch das Aneurysma. Und machten eine beunruhigende Feststellung: Die Ausbuchtung war grösser geworden. Als seine Frau Suzanne am nächsten Tag ihren Mann besuchte, machte eine Spitalschwester nur eine vage Anspielung. «Ja, das Aneurysma ist grösser geworden», sagte sie und bettelte, «bitte keine weiteren Fragen, ich darf nicht antworten, ich habe schon zu viel gesagt».
Suzanne verabschiedete sich von ihrem Mann, um in die Schweiz zurückzufahren. Bevor sie den Zellentrakt des Spitals verliess, rief sie den Anwalt in Turin an. Aber der hatte keine Neuigkeiten, nicht einmal schlechte. Der Bescheid der Richter von Bologna war noch immer nicht eingetroffen. Suzanne drückte ihr Handy aus. Sie war verzweifelt und weinte. Plötzlich stand ein Mann neben ihr und steckte ihr einen grossen, weissen Umschlag zu. Noch bevor sie fragen konnte, was es mit dem Umschlag auf sich hatte, war der Mann schon wieder weg. Sie kannte ihn. Er arbeitete im Gefängnis von Parma.
Der weisse Umschlag enthielt die Krankengeschichte von Fortunato M. Endlich lagen Suzanne alle Angaben über die Aneurysma-Erkrankung ihres Mannes vor. Zurück in der Schweiz übergab sie den Umschlag ihrem Hausarzt Hans-Peter Baumli in Brig, bei dem auch Fortunato M. jahrelang in Behandlung gewesen war.
«Bei uns in der Schweiz würde ein Patient mit einem Aneurysma dieser Grösse innert Wochenfrist operiert», sagte der Briger Arzt nach einer ersten Durchsicht der Krankenakte. Laut den jüngsten Untersuchungsergebnissen hatte sich das Aneurysma nochmals vergrössert. Es wies inzwischen eine Ausdehnung in der Länge von acht cm und in der Breite von maximal von fünf cm auf.

Baumli erklärte sich bereit, eine schriftliche Beurteilung abzugeben. Darin stellte er fest: «Aus intern medizinischer Sicht besteht (…) ein erhebliches Komplikationsrisiko: Engmaschige Kontrollen der erkrankten Blutgefässe sind unabdingbar, operatives Vorgehen muss erwogen werden». Weiter schrieb der Hausarzt: «Eine notfallmässige Operation ist ab einem Querdurchmesser des Aneurysmas von 5.5 cm angezeigt». Laut letzten Messungen hatte das Aneurysma einen Querdurchmesser von 5 cm, vor drei Monaten waren es noch 3 cm gewesen.
Ärzte wollten, durften aber nicht operieren
6. Dezember 2012. Fortunato M. musste schon wieder notfallmässig ins Spital. Was Fortunato M. und seine Frau Suzanne erst Monate später erfahren werden: Diese Einlieferung ins Spital führte zu einem heftigen Streit des Gefängnisarztes mit seinen Vorgesetzten, der Gefängnisdirektion und den Gerichtsbehörden.
«Die medizinischen Einrichtungen des Gefängnisses sind völlig ungeeignet für eine angemessene Behandlung von Fortunato M.», begründete der Gefängnisarzt die Einweisung ins Spital. Gefängnisdirektion und Gerichtsbehörden teilten die Ansicht nicht und warfen dem Gefängnisarzt Kompetenzüberschreitung vor. Doch der Gefängnisarzt beharrte auf seinem Standpunkt und forderte, dass der schwer kranke Fortunato M. endlich operiert werde. Auch die Ärzte im Universitätsspital sahen das ähnlich. Sie beurteilten den Zustand und die Behandlung des Patienten Fortunato M. für «grenzwertig» oder, wie sie sich wörtlich ausdrückten, «border line». Kurz: Die Ärzte wollten operieren, aber sie durften nicht; sie hatten sogar mehrmals Operationstermine beantragt, die samt und sonders abgelehnt wurden.
Dieser Streit zwischen dem Gefängnisarzt und seinen Vorgesetzten brachte einen unglaublichen Missstand zutage. In Parma entscheidet nicht der Gefängnisarzt, ob ein kranker Insasse operiert wird, sondern das Gericht. Konkret: Der Gefängnisarzt muss einen Antrag an die Gefängnisdirektion stellen, diese leitet das Gesuch weiter an das Tribunale di Sorveglianza in Bologna. Der zuständige Gerichtspräsident beruft anschliessend eine Gerichtssitzung ein, wofür er sich erfahrungsgemäss meist zwei bis drei Wochen Zeit nimmt; erst während einer Gerichtsitzung wird schliesslich entschieden, ob, wann und wo operiert werden darf.
Im Fall Fortunato M. war diese Entscheidungskette geradezu kriminell. Alle mussten wissen: Sollte sein Aneurysma platzen, wäre er tot und wohl auch schon beerdigt, noch bevor den Richtern das Operations-Gesuch vorgelegt wird.
Laut Gutachten der Ärzte hatte sein Aneurysma eine lebensbedrohliche Dimension erreicht und hätte längst operiert werden müssen. Dem Gerichtspräsidenten und seinen Richterkollegen lagen diese Gutachten vor. Ihnen war auch bekannt: Wenn eine ausgebuchtete Schlagader reisst oder platzt, dauert es höchstens ein paar Stunden, in den meisten Fällen aber nur wenige Minuten, bis der Patient innerlich verblutet. Trotzdem bestanden sie darauf: Die Ärzte dürfen Fortunato M. erst operieren, nachdem sie beim Gericht eine entsprechende Erlaubnis eingeholt haben.
Anwalt verlangt Verlegung in Hausarrest
Zehn Tage nachdem Fortunato M. zum zweiten Mal innert drei Wochen notfallmässig ins Spital eingeliefert worden war, beantragte sein Anwalt beim Gericht in Bologna, die Gefängnisstrafe in Hausarrest umzuwandeln. Nichts geschah. Ende Januar hinterlegte der Anwalt beim Gericht das alarmierende Gutachten von Hausarzt Hans-Peter Baumli.
Noch immer rührten sich die Richter nicht. Am 13. Februar wurde der Anwalt erneut vorstellig und beantragte: «Angesichts des verschlimmerten Gesundheitszustandes den ‹Antrag Hausarrest› dringlich zu behandeln». Auch darauf: Keine Reaktion der Richter. Einen Monat später, am 13. März, wiederholte er darum seine dringliche Eingabe.

Pro Insasse manchmal nur 1,5 Quadratmeter. Bild: Perunaltracitta
Jetzt erst wurden die Richter aktiv. Auf den 28. März setzten sie eine Gerichtssitzung an, an der auch Fortunato M. teilnehmen sollte. Der freute sich riesig. Er war sich ganz sicher, dass man ihm Hausarrest zugestehe und dass er noch vor Monatsende das Gefängnis verlassen könne. Der Gefängnisarzt teilte diesen Optimismus.
Es gab in der Tat handfeste Anzeichen für eine Entlassung in den Hausarrest. In seinem Gesuch hatte der Anwalt vorgeschlagen, dass Fortunato M. den Hausarrest in der Nähe von Domodossola absitze, im Hause eines Kalabresen. Inzwischen war dieser Kalabrese von der Polizei überprüft worden. Die Polizei hatte ihn sogar schon instruiert, welche Auflagen er zu erfüllen und wie er sich gegenüber dem «Mafia-Boss» Fortunato M. zu verhalten habe. Der Kalabrese, der wie Fortunato M. aus Roghudi stammte, besass ein paar Autominuten unterhalb Domodossolas ein Mehrfamilien-Haus, das er eben hatte renoviert lassen. Er war einverstanden, für Fortunato M. eine 2½ Zimmerwohnung freizuhalten.
Voreilige Verabschiedung

Dann kam der Gerichtstermin vom 28. März. Schon um sieben Uhr in der Frühe wurde Fortunato M. aus seiner Zelle geholt. Er trug seinen anthrazitfarbenen Anzug und strahlte übers ganze Gesicht. Von seinem Zellengenossen und den Gefängniswärtern verabschiedete er sich, als würde er nicht wiederkommen, als würde er den Knast von Parma endgültig verlassen.
Die Fahrt nach Bologna wollte kein Ende nehmen. Fortunato M. sass in einem grösseren Bus, der bei mehreren Haftanstalten der Provinz Emilia-Romagna mindestens ein Dutzend Häftlinge einsammelte, die alle zum Gericht nach Bologna mussten.
Es war 13.30 Uhr als Fortunato M. beim Tribunale di Sorveglianza abgeliefert wurde. Aber der Saal, in dem er angehört werden sollte, stand leer. Niemand wusste etwas von einem Gerichtstermin. Das war zu viel. Fortunato M. erlitt einen Schwächeanfall.
Es stellte sich heraus, dass die Sitzung für 9.30 Uhr angesetzt gewesen war. Der Gerichtspräsident hatte sie auf die Minute pünktlich eröffnet. Zwei Mal hatte er Fortunato M. aufgerufen, dann griff er zum Holzhammer und erklärte: «Der ‹Entscheid Fortunato M.› wird auf Juni verschoben, die Sitzung ist geschlossen».
Vier Monate nach dem ersten Gerichtstermin
Schliesslich fand die nächste Gerichtssitzung nicht Ende Juni statt, sondern erst am 30. Juli 2013. Die Zusammensetzung des Gerichtes: Drei Richter und zwei Experten. Wiederum war es Präsident Dottore Francesco Maisto, der den Vorsitz innehatte. Zwei Fragen hatte das Gericht zu beraten. Erstens: Soll Fortunato M. an seinem Aneurysma operiert werden? Und zweitens: Wird seine restliche Haftstrafe in Hausarrest umgewandelt? Dem Gericht lagen das Gutachten des Briger Arztes Baumli sowie ein ausführlicher Bericht des Gefängnisarztes vor, die beide eine sofortige Operation verlangten. Der Gefängnisarzt sprach sich zudem klar für Hausarrest aus, denn die medizinischen Einrichtungen des Gefängnisses in Parma seien völlig ungeeignet, um einen Schwerkranken wie Fortunato M. zu behandeln.
Gerichtspräsident Francesco Maisto gab sich weder mit dem Baumli-Gutachten noch mit dem Bericht des Gefängnisarztes zufrieden und schlug vor, noch ein drittes Gutachten einzuholen. Trotz der klaren und übereinstimmenden Aussagen der beiden Gutachter stimmten schliesslich auch die anderen Richter dem Vorschlag des Gerichtspräsidenten zu.

Letztes Quäntchen Vertrauen verloren
An diesem 30. Juli 2013 verlor Fortunato M. das letzte Quäntchen Vertrauen in das Gericht. Wieder musste er zurück in seine Zelle im Mafia-Knast von Parma; wieder hatte er sich vergeblich auf eine Entlassung in den Hausarrest gefreut. Noch immer tickte die «Zeitbombe» in seinem Bauch.
«Vielleicht sollten wir ein Gegengutachten in Auftrag geben», sagte er zu seiner Frau Suzanne, die ihn wie jeden Freitag besuchte. «Vergiss es», gab sie ihm wie aus einem Gewehr geschossen zur Antwort, «das können wir uns nicht leisten».
Suzannes Finanzlage, seit Längerem schon ziemlich miserabel, hatte sich in den letzten Wochen noch einmal drastisch verschlechtert. Nachdem Fortunatos Lohn ausgeblieben war, hatte sie einen Teilzeitjob angenommen, in einem Briger Hotel abwechselnd als Bürohilfe und Bedienung gearbeitet. Vor Kurzem war das Hotel verkauft worden. Seither war sie arbeitslos. Das letzte Ersparte war schnell aufgebraucht und das Arbeitslosengeld reichte nicht einmal für die gröbsten Ausgaben. Sie konnte kaum noch ihre wöchentliche Reise nach Parma berappen.
Schliesslich musste sie einen Kredit aufnehmen und ihre Wohnung versetzen. Wie sehr sie auch sparte, die Ausgaben nahmen ständig zu. Auf einmal brauchte Fortunato einen Anwalt, der zwar auf ein «richtiges» Honorar verzichtete, aber trotzdem regelmässig Geld verlangte.
Plötzlich neue Hoffnung
Dann bestand plötzlich Hoffnung auf Hausarrest. Suzanne schlug dem Gericht eine kleine Wohnung in der Nähe von Domodossola vor. Der Besitzer, ein Kalabrese aus Roghudi, war sehr zuvorkommend, für die erste Zeit verlangte er keine Miete, aber dann musste Suzanne einen Mietvertrag unterschreiben und doch zahlen, Monat für Monat.
Suzanne und Fortunato sahen einander schweigend an. Beiden war zum Heulen. Beide dachten an das Gegengutachten, das sie sich nicht leisten konnten. Der Gefängniswärter schepperte mit seinem Schlüsselbund. Das Zeichen, dass die Besuchszeit um war. Suzanne und Fortunato umarmten sich und weinten. Suzanne stand schon neben dem Gefängniswärter, der ihr die Tür des Besucherzimmers aufschloss, da rief ihr Fortunato noch zu: «Ruf bitte Doktor Scalgione an, vielleicht hat der ein Idee». Suzanne nickte. Statt ihrer Antwort hörte Fortunato nur noch die Schlüssel des Gefängniswärters.
Marco Scalgione betrieb eine Arztpraxis in Mailand. Fortunato M. war ihm im Gefängnis Opera begegnet, wo er einen seiner Zellennachbarn behandelt hatte, obwohl der weder Geld noch eine Krankenkasse besass. Zwei, drei Mal hatte er sich auch um Fortunato M. gekümmert – unentgeltlich.
Bei ihrer nächsten Reise nach Parma machte Suzanne in Mailand Zwischenhalt, um Dott. Scalgione aufzusuchen. Der Arzt erinnerte sich noch gut an Fortunato M. und erklärte sich bereit zu helfen. Aber Suzanne machte sich keine Illusionen, denn aus Erfahrung wusste sie: Anwälte und Ärzte funktionieren wie Musik-Automaten, die es damals noch in allen Cafés und Restaurants gab: ohne Geld spielt keine Musik.
«Unerträgliche Schikane»
Fortunato M. musste weiterhin auf die Operation seines Aneurysmas warten. Inzwischen war bereits ein ganzes Jahr vergangen, seit man diese «tickende Zeitbombe» in seinem Bauch entdeckt hatte. An die Angst, die ausgebuchtete Bauch-Schlagader könnte platzen, hatte er sich noch immer nicht gewöhnt. Und das ewige Aufschieben des Operations-Termins empfand er als unerträgliche Schikane.
Dem Gericht dagegen schien jedes Mittel recht, um Zeit zu gewinnen und den Operationstermin hinauszuzögern. Allein für die Ernennung des Gutachters benötigten die Richter nicht weniger als vier Sitzungen. Am 30. Juli hatten sie die Einsetzung eines Gutachters beschlossen; zwei Wochen später entschieden sie, aktiv einen Gutachter zu suchen; nach weiteren drei Wochen ernannten sie eine Professorin der Universität Ferrara, die Dottoressa Rosa Maria Gaudio, zur Gutachterin; aber erst einen Monat später, am 4. Oktober, und nach einer weiteren Sitzung erteilten sie ihr den Auftrag. Die Gutachterin erhielt drei Monate Zeit für ihre Arbeit. Termingerecht lieferte sie das Gutachten am 23. Dezember ab. Seit dem Entscheid, ein Gegengutachten einzuholen, waren sage und schreibe fünf Monate vergangen.
Drittes Gutachten bestätigt die beiden früheren: Dringend ins Spital
Die Gutachterin Dott. Anna Maria Gaudio war Dozentin an der medizinischen Fakultät der Universität in Ferrara und eine gefragte Gerichtsmedizinerin. Ihr Gutachten über Fortunato M. umfasste nur knapp 14 Seiten; trotzdem lieferte es eine sorgfältige und umfassende Analyse. Noch einmal hatte sie sämtliche medizinischen Untersuchungen, denen Fortunato M. in der Schweiz und Italien unterzogen worden war, neu geprüft und beurteilt. Mit einem eindeutigen Ergebnis: Fortunato M. muss dringend operiert werden; im Gefängnis kann er nicht angemessen medizinisch versorgt werden. Es war bis auf Punkt und Komma dieselbe Beurteilung, die Hausarzt Hans-Peter Baumli und der Gefängnisarzt von Parma bereits vor einem halben Jahr abgegeben hatten.
An der Sitzung vom 9. Januar 2014 nahm das Gericht das Gutachten Gaudio offiziell zur Kenntnis. Plötzlich ging alles schnell. Gerichtspräsident Francesco Maisto und seine Richterkollegen ordneten vier Monate Spital-Arrest an. Fünf Tage später lag Fortunato M. bereits im Universitätsspital. Selbst der Gefängnisdirektion konnte es auf einmal nicht schnell genug gehen.
Der Gefängnisarzt hatte eine Ambulanz und einen Gefangenentransport beantragt. Aber weder war eine Ambulanz aufzutreiben noch gab es genügend Sicherheitsbeamte für einen Gefangentransport. Darum wählte die Gefängnisdirektion, sonst stets auf strengste Sicherheit erpicht, eine höchst unorthodoxe Lösung. Fortunato M. wurde von einem Wärter zur nächsten Bushaltestelle gebracht. Von dort fuhr er allein und ohne jede Polizeibegleitung zum Universitätsspital.

Es war halb sieben Uhr abends, als Suzanne einen Anruf aus dem Spital erhielt. Sie liess alles stehen und liegen und rannte zum Bahnhof. Gegen 01.00 Uhr in der Nacht traf sie in Parma ein. Die Nacht verbrachte sie am Bett ihres Fortunato.
Alles schien sich zum Besten zu wenden. Fortunato und Suzanne konnten aufatmen. Die Ärzte allerdings dämpften ihren Optimismus. Fortunato M.’s Aneurysma könne frühestens in einem, vielleicht erst in zwei Monaten operiert werden, sagten sie. Und sie erinnerten an die grossen Risiken eines solchen Eingriffs. Trotzdem war vor allem Suzanne erleichtert: Endlich musste sie keine Todesangst mehr ausstehen, denn sie wusste, hier im Spital war Fortunato in Sicherheit; wenn seine kranke Bauchschlagader reissen oder platzen würde, müsste er nicht elendiglich verbluten; innert Minuten wären ausgewiesene Blutgefäss-Spezialisten zur Stelle und kümmerten sich um ihn.
Fortunato M. genoss den plötzlichen Regime-Wechsel, freundliche Krankenschwestern statt mürrische Gefängniswärter. Stundenlang sass er am Fenster und schaute hinunter in den Park. Suzanne war zurück nach Brig gefahren, um an einer Arbeitsgruppe für Arbeitslose teilzunehmen. Am Wochenende war sie wieder zurück. Wiederum durfte sie auch über Nacht bei ihrem Mann bleiben. Krankenschwestern hatten für sie einen Liegesessel ins Zimmer gestellt und auch eine Decke bereitgelegt. So konnte sie sich für ein paar Stunden hinlegen.
Rückschlag
In der Nacht auf den Sonntag, den 19. Januar, wurde sie um 05.00 Uhr jäh aus dem Schlaf gerissen. Im Krankenzimmer spielten sich unglaubliche Szenen ab. Fortunato stand in der Toiletten-Tür und rief Suzanne entsetzt zu: «Habe Blut im Urin, pisse fast reines Blut.» Er hielt sich mit beiden Händen den Unterbauch und klagte über heftige Schmerzen. Suzanne klingelte nach einer Krankenschwester, ein Mal, zwei Mal, drei Mal. Aber niemand rührte sich.
Schliesslich ging Suzanne hinaus auf die Abteilung und holte eine. Die Krankenschwester sprach mit Fortunato, stellt ihm ein paar Fragen, aber seine Antworten liessen sie ratlos. Sie rief einen Arzt, vergeblich, keiner war erreichbar. Die beiden Frauen bekamen Panik. Natürlich dachten sie, Fortunatos Aneurysma, seine ausgebuchtete Bauchschlagader wäre geplatzt. Fortunato war wieder auf dem Klo, schrie immer lauter vor Schmerzen. Jetzt rannte Suzanne aus dem Zimmer, auf der nächsten Abteilung begegnete sie einem Arzt. Sie packte ihn am Arm und liess nicht locker, bis er sie zu Fortunato begleitete. Sie riss die Tür des Krankenzimmers auf und schrie den Arzt an: «Ist das normal, um Gottes Willen tun sie was!» Fortunato wälzte sich am Boden, schreiend vor Schmerzen.
Der Arzt untersuchte Fortunato M., verabreichte ihm ein paar Schmerzmittel. Schnell stellte er fest: Das Blut im Urin hatte nichts mit dem Aneurysma zu tun. Ein zweiter Arzt traf ein. Sie beschlossen, Fortunato M. einen Katheter zu setzen. Langsam beruhigte sich Fortunato, er hörte auf zu schreien, obwohl ihn weiterhin heftige Schmerzen plagten.
Es stellte sich heraus, dass Fortunato M. zusätzlich an einer Erkrankung der Blase litt. Die Ärzte gaben an, diese neue Erkrankung würde die Vorbereitungen für die Aneurysma-Operation nicht beeinträchtigen.
Operation der Bauchschlagader
Ende April war das Vorbereitungsprogramm abgeschlossen. Die Operation wurde auf den 11. März 2014 angesetzt. Es war Dottore Alessandro De Troia, der den heiklen Eingriff ausführte. Er schnitt Fortunato M. das kranke und ausgebuchtete Stück der Bauchschlagader heraus und ersetzte es durch eine Prothese.
Eine Woche später, am 18. März, begab sich der Mailänder Arzt Dottore Marco Scaglione ins Universitätsspital von Parma. Er wollte sich persönlich davon überzeugen, dass Fortunato M. wohlauf war. Das Spital stellte ihm ein Untersuchungszimmer zur Verfügung, wo er sich mit seinem Patienten unterhalten konnte. Offensichtlich war die Operation gut verlaufen. Das versicherte ihm anschliessend auch Chirurg Dott. Alessandro De Troia. Aber der Chirurg machte sich grosse Sorgen über den Heilungsprozess. Er befürchtete ernsthafte Komplikationen, sollte Fortunato M., wie geplant, bereits in zehn Tagen zurück ins Gefängnis überführt werden.

Kaum zurück in Mailand beeilte sich Dottore Marco Scalgione, Fortunato M.’s Anwalt in Turin zu schreiben. Er forderte ihn auf, so schnell wie möglich beim Gericht in Bologna eine Hafterleichterung zu beantragen. Zur Begründung dieses Antrages legte er ein ausführliches Gutachten bei.
Unmenschliche Richter in Bologna
Für die Entfernung des Aneurysmas hatte der Chirurg rechts unterhalb des Nabels einen 15 cm langen Schnitt gesetzt. Dazu Dottore Marco Scalgione in seinem Gutachten: «Nach Ansicht der behandelnden Spitalärzte wird es rund drei Monate dauern, bis die Wunde endgültig verheilt. Vom medizinischen Standpunkt aus gesehen, ist es absolut notwendig, dass Fortunato M. sich in dieser Zeit an einem Ort aufhält, der klinisch sauber und zugleich frei von jeder Infektionsgefahr ist.» Das Gefängnis wäre ein denkbar ungeeigneter Ort, fand der Arzt und warnte vor ernsthaften Komplikationen. Darum schlug er vor: «Am besten entlässt man Fortunato M. für zwei, drei Monate nach Hause.» Zum Schluss seines Gutachtens erinnerte Dottore Scalgione daran, dass selbst die Richter von Bologna in ähnlichen Fällen auch schon eine vorübergehende Haftentlassung angeordnet hatten.
Fortunatos Anwalt in Turin handelte sofort. Bereits am folgenden Tag, dem 19. März, hinterlegte er beim Gericht in Bologna den neuen Antrag für Hafterleichterung und verlangte, Fortunato M. Hausarrest zu gewähren. Aus naheliegenden Gründen. Die Wohnung in Domodossola stand noch immer bereit, Suzanne hatte sie bis Ende Jahr gemietet. Der Vermieter war von der Polizei bereits überprüft und für gut befunden worden.
Am 29. April behandelte das Tribunale di Sorveglianza in Bologna den Antrag auf Hafterleichterung und Hausarrest – und wies ihn zurück. Das bedeutete, Fortunato M. musste vom Spital ins Gefängnis zurückgebracht werden.
Die Rückkehr in den Knast machte Fortunato M. schwer zu schaffen. Er stürzte in ein schwarzes Loch. Der Gefängnisarzt setzte ihn auf Anti-Depressiva, die jedoch lange kaum Wirkung zeigten. Nichts, so schien es, konnte ihn wiederaufrichten, nicht einmal die Besuche seiner Enkelkinder aus Brig.
Und es kam, wie von den Ärzten befürchtet, zu schweren Komplikationen. Auch vier Monate nach der Operation war die Wunde noch immer nicht richtig verheilt.
Gefängnisarzt vertröstete oder schwieg
Rund um die Uhr trug Fortunato M. eine elastische Bauchbinde, regelmässig musste er zum Gefängnisarzt, der ihm die Wunde reinigte und den Verband wechselte. Aber die Wunde wollte sich nicht schliessen und sonderte auch nach Monaten immer noch irgendwelche stinkigen Säfte ab. Schlimmer noch, durch die nicht verheilte Bauchleiste drückten die Eingeweide nach aussen, legten sich zwischen Haut und Bauchwand. Wie bei einem Leistenbruch. Nach einem halben Jahr war der Bruch bereits gut sichtbar. Der Eingeweidesack zwischen Haut und Bauchwand bildete auf dem Unterbauch von Fortunato M. eine Geschwulst, die kontinuierlich wuchs. Trotzdem begnügte sich der Gefängnisarzt damit, die Wunde zu reinigen und den Verband zu wechseln.
«Können Sie nicht etwas tun, damit diese grausige Geschwulst zurückgeht?», insistierte Fortunato M. immer wieder, aber der Gefängnisarzt gab keine Antwort, vertröstete auf später oder schwieg.
Dann versuchte es Fortunatos Frau Suzanne. Sie bat mehrfach um einen Termin beim Gefängnisarzt, vergeblich. Als sie nicht lockerliess, meldete sich jener Mann, der ihr letztes Jahr heimlich Fortunatos Krankengeschichte beschafft hatte: «Der Gefängnisarzt möchte Ihrem Mann sehr wohl helfen, aber ihm sind die Hände gebunden; seine Vorgesetzten lehnen eine weitere Operation ab».
Vertrauensarzt wird abgewiesen
Vor Weihnachten rief Suzanne wieder einmal den Mailänder Dottore Marco Scalgione an. Fast getraute sie sich nicht, denn sie hatte kein Geld, um ihm ein Honorar zu bezahlen. Dottore Scalgione versprach trotzdem Hilfe.
Der Mailänder Arzt ist spezialisiert auf Rechts- und Versicherungsmedizin. Nicht nur als Gutachter hatte er oft in italienischen Gefängnissen zu tun. Seit über zwanzig Jahren gehörten Häftlinge zu seinen Patienten. Fortunato M. kannte er inzwischen seit fünf Jahren und war mit dessen Krankengeschichte ebenso vertraut wie der Gefängnisarzt von Parma.
Dottore Scalgione bat Fortunato M.’s Anwalt, ihm eine Besuchsbewilligung zu besorgen, so verlangte es die umständliche Bürokratie. Obwohl er als Fortunato M.’s Vertrauensarzt gemeldet war, musste er über einen Monat auf die Bewilligung warten. Laut dieser Bewilligung durfte er am 3. Februar 2015, einem Freitag, endlich seinen Patienten besuchen. Als er aber im Gefängnis von Parma eintraf, wurde er abgewiesen und musste unverrichteter Dinge nach Mailand zurückfahren.
Heute noch ist Dott. Scalgione wütend darüber, wie er in Parma abserviert wurde: «Seit zwanzig Jahren gehe ich in italienischen Gefängnissen ein und aus und behandle Häftlinge, aber noch nie habe ich sowas erlebt.» Er hielt die Schikane für derart masslos, dass er eine Aktennotiz anlegte und sich beschwerte.
«Wie immer, wenn ich ausserhalb Mailands einen Gefängnisbesuch machte, rief ich am Vortag bei der Gefängnisverwaltung (Matricola) an; dort hat man mir bestätigt, dass die Bewilligung für mich vorliege; ich könne also meinen Krankenbesuch durchführen», erzählt Dott. Scalgione. Als er am nächsten Morgen im Gefängnis von Parma eintraf, liess man ihn die längste Zeit warten, um ihm dann mitzuteilen, dass sein Besuch nicht stattfinden könne. Als Dott. Scalgione wissen wollte warum, entspann sich ein grotesker Dialog, der das Ausmass der Schikanen verdeutlicht, mit denen die italienischen Behörden Fortunato M. und alle, die sich für ihn einsetzen, kujonieren.
Der Beamte im Büro der Gefängnisverwaltung zu Dott. Scalgione: «Sie brauchen auch eine ‹sala medica›, ein Sprechzimmer.»
Dott. Scalgione: «Dann geben Sie mir bitte ein Sprechzimmer.»
Der Beamte: «Darf ich nicht, Sie müssen zuerst eine Bewilligung beantragen.»
Dott. Scalgione: «Wer kann mir die Bewilligung erteilen?»
Der Beamte: «Signore Bestatte von der ASL.»
Dott. Scalgione: «Wo finde ich Signore Bestatte?»
Der Beamte: «Tut mir leid, weiss ich nicht.»
Der Mailänder Arzt musste sich zusammenreissen, um nicht laut zu werden. Wegen des haarsträubenden Schlendrians – oder war es gezielte Schikane? – verlor er einen ganzen Vormittag wertvolle Zeit; und vor allem konnte er seinen Patienten Fortunato M. nicht behandeln, der immerhin schwere gesundheitliche Probleme hatte und auf ihn angewiesen war.
Bevor Dott. Scalgione das Gefängnis verliess, wollte er vom Beamten im Büro der Gefängnisverwaltung noch wissen: «Wir hatten gestern telefoniert, warum hatten Sie mir nicht da schon mitgeteilt, dass die Bewilligung für das Sprechzimmer fehlte»? Darauf der kafkaeske Türsteher lapidar: «Unser Büro trifft keine Schuld. Wenden Sie sich an die Gefängnispolizei (Polizia Penitenziario), die ist für die Sicherheit zuständig.»

Geheimdienst im Spiel?
Die NGO «Antigone», die sich in Italien seit 30 Jahren für die Rechte von Gefängnisinsassen und für einen humaneren Strafvollzug einsetzt, hat für die absurden Auswüchse der Bürokratie im Gefängnis von Parma eine überraschende Erklärung.

«Parma ist ein sehr spezielles Gefängnis. Der Gefängnisdirektor dort hat wenig oder fast nichts zu sagen, alles wird in Rom entschieden», erläutert uns ein Anwalt , der für ‹Antigone› arbeitet, aber nicht namentlich genannt werden möchte. Der Anwalt weiter: «In Tat und Wahrheit ist es der Geheimdienst, der das Gefängnis von Parma kontrolliert, denn dort sitzen besonders viele verurteilte Mafia-Bosse. Der Geheimdienst hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Mafia-Bosse nicht anfangen, die italienischen Geheimnisse auszuplaudern. Damit nämlich würden sie viele Politiker, viele hohe Polizeibeamte usw. in grösste Schwierigkeiten bringen. Es bestünde vielleicht sogar die Gefahr, dass das politische System auseinanderfliegt. Die inhaftierten Mafiosi kennen zu viele Geheimnisse. Das ist das Problem von Parma. Darunter leiden natürlich die gewöhnlichen Gefangenen, die mit der Mafia nichts zu tun haben.»
Ganz umsonst war Dott. Marco Scalgione nicht nach Parma gefahren. Im Universitätsspital traf er den Gefängnisarzt, der ihm die neuesten Untersuchungsberichte aushändigte. Daraus ergab sich ein wenig erfreuliches Bild. Der Gesundheitszustand seines Klienten hatte sich weiter verschlechtert.
Zurück in seiner Mailänder Praxis alarmierte er Fortunatos M.’s Anwalt: «Für Fortunato M. muss dringend eine Lösung ausserhalb des Gefängnisses gesucht werden; er ist lebensbedrohlich krank.»
In den folgenden Tagen lieferte Dott. Scalgione die medizinische Begründung. In einem Gutachten schilderte er die diversen Krankheiten von Fortunato M. Dabei ging er chronologisch vor, konzentrierte sich also zuerst auf die Herzinfarkte: «Es ist offensichtlich, dass wir es mit einem schwer herzkranken Patienten zu tun haben. Er leidet an einer Schwäche, die dazu führt, dass seine Blutgefässe sich sehr schnell verengen. Selbst Nicht-Mediziner wissen, dass Menschen mit einer derartigen Herzschwäche eine sehr hohe Todesrate aufweisen.»
An zweiter Stelle kam Dott. Scalgione auf den Leistenbruch zu sprechen. «Nach der mit grosser Verspätung erfolgten Aneurysma-Operation kam es zu einem schwerwiegenden Problem, das man heute mit einer Bauchbinde zu beheben versucht, eine nur behelfsweise Lösung», stellte Dott. Scalgione fest und legte nahe: «Vielleicht sollte man an einen operativen Eingriff denken, um das Problem definitiv zu lösen.»
Schliesslich ging der Gutachter auf das jüngste Gesundheitsproblem von Fortunato M. ein: seine Blasen-Erkrankung. «Der Patient hat seit einiger Zeit und in unregelmässiger Intensität Blut im Urin. Die Ursachen – so zeigen bisherige Untersuchungen – ergeben sich durch gewisse Veränderungen an den Blasenwänden», schrieb Dott. Scalgione, um dann die beunruhigende Diagnose der Spitalärzte von Parma wiederzugeben: «Die Zellgewebe der Blasenwände befinden sich in einem Zustand, der als Vorstufe einer Krebserkrankung gesehen werden muss.» Für Dott. Scalgione schien klar, auch die Behandlung der Blasenerkrankung werde über kurz oder lang einen operativen Eingriff erfordern.
«Die Haft ist unzumutbar»
Dott. Scalgione kam in seinem Gutachten zu einem niederschmetternden Ergebnis: «Fortunato M. ist ein Hochrisikopatient. Es besteht die reelle Gefahr, dass ein Notfall mit tödlichem Ausgang eintritt.» Darum verlangte der Mailänder Arzt eine «sofortige und korrekte medizinische Behandlung» seines Patienten. Dott. Scalgione: «Ich halte es für unzumutbar, Fortunato M. weiterhin in Haft zu behalten (…) Um seine Gesundheit möglichst gut zu gewährleisten, muss man für ihn eine Alternative zur Gefängnisstrafe finden.»
Das war am 23. März 2015. Am nächsten Morgen faxte Dott. Scalgione das Gutachten an Fortunato M.’s Anwalt. Mit der Aufforderung, dringend beim Gericht zu intervenieren. Der Anwalt liess alle anderen Dossiers liegen und verfasste noch gleichentags einen dringlichen Antrag, in dem er Haftaufschiebung und Hausarrest verlangte, damit der schwer kranke Fortunato M. operiert werden könne.
28. April 2015, ein Monat später. Das Tribunale di Sorveglianza, das Gericht in Bologna, behandelte den Antrag auf Haftaufschiebung und Hausarrest. Die Gerichtsverhandlung dauerte nicht einmal eine halbe Stunde. Der Entscheid: «Dem Verurteilten darf keine Haftaufschiebung oder eine vorzeitige Entlassung gewährt werden.» Die Richter gaben sich nicht einmal die Mühe, den Entscheid im Detail zu begründen. Sie begnügten sich damit, auf frühere Entscheide zu verweisen.
In den folgenden Monaten verschlechterte sich Fortunato M.’s Gesundheitszustand zusehend. Mehrmals musste er für ein paar Tage hospitalisiert werden. Und jedes Mal wurden sein Arzt und sein Anwalt bei der Gefängnisdirektion vorstellig, mehrmals auch beim Tribunale di Sorveglianza in Bologna, damit Fortunato M. doch endlich medizinisch korrekt behandelt werde.
Aber nichts geschah.

Frank Garbely

————————
Fortsetzung folgt

——————————————


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

Polizei1

Justiz, Polizei, Rechtsstaat

Wehret den Anfängen, denn funktionierende Rechtssysteme geraten immer wieder in Gefahr.

Bildschirmfoto20120807um11_24_46

Menschenrechte

Genügend zu essen. Gut schlafen. Gesundheit. Grundschule. Keine Diskriminierung. Bewegungsfreiheit. Bürgerrechte

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

2 Meinungen

  • am 8.05.2017 um 11:34 Uhr
    Permalink

    Die zwei wichtigsten Sätze gehen fast unter:
    "Die inhaftierten Mafiosi kennen zu viele Geheimnisse."
    Mit dem Ausplaudern «würden sie viele Politiker, viele hohe Polizeibeamte usw. in grösste Schwierigkeiten bringen."

  • am 8.05.2017 um 12:31 Uhr
    Permalink

    Guten Tag zu diesem interessanten Thema..

    Was ist, wenn dieser Mann unschuldig ist? ist seine Schuld erwiesen? Handelt es sich um gerechtfertigte Abschreckung, weil er wo möglich viele Menschen ins elend geführt hat? Oder möchte man nicht, dass er Geheimnisse preisgeben könnte, welche aufzeigen, dass die Mafia wo möglich ihren Hauptsitz in höchsten Kreisen haben könnte? Seltsam, heute gibt es Drogen, welche keine bleibenden Schäden hinterlassen, unter dessen Auswirkungen jeder die Wahrheit sagt, und dies sogar noch gerne, ohne Folteraspekt oder Qual. Warum wird dies nicht angewendet bei Menschen mit krimineller Energie? Oder ist er nur ein Bauernopfer, ein unwissender Mitläufer? Viele offene Fragen, die aus meiner Sicht ihre Berechtigung haben.

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...