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Sprachunterricht für Erwachsene © mycah/flickr/cc

Ausbildung zuerst – emanzipatorische Bildung zuletzt

Linda Stibler /  Seit 20 Jahren findet in der Erwachsenenbildung der Schweiz ein schleichender Wandel statt.

In der Schweiz gab es seit der Gründung des Bundesstaates 1848 erste Bemühungen für organisiertes Lernen im Erwachsenenalter. Bildung als gesellschaftliches Anliegen war verknüpft mit der Vorstellung vom mündigen Bürger und hatte einen emanzipatorischen Anspruch (die Bürgerinnen waren noch nicht mündig, an sie richtete sich die Bildung auch nicht). Die wichtigsten Pfeiler waren einerseits die Volkshochschulen, die von gemeinnützigen Vereinen oder von Universitäten gegründet wurden, und anderseits die Arbeiterbildung, die vor allem von sozialen und gewerkschaftlichen Organisationen ins Leben gerufen wurden und die Bildung als wichtiges Instrument zur Befreiung aus Unmündigkeit und Abhängigkeit betrachteten. Trotzdem blieb Bildung für Erwachsene ein Stiefkind der offiziellen Bildungspolitik.

Erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhundert wandte sich die öffentliche Aufmerksamkeit der Bildung für Erwachsene ausserhalb der Uni zu. Neben den Volkshochschulen etablierten sich die Migros-Klubschulen und verschiedene private Anbieter. 1951 wurde der Schweizerische Verband für Erwachsenenbildung, kurz SVEB, gegründet, eine nichtstaatliche Interessengemeinschaft, in der sich staatliche, öffentliche, gemeinnützig organisierte, private oder kommerzielle Institutionen organisiert haben. Der SVEB war ein entscheidender Multiplikator für das unermessliche Feld der Bildung: Es gibt das berufsbezogene Lernen, Lernen aus Wissensdurst, als Vergnügen, das Sprachenlernen, Lernen als politische Bildung und als Persönlichkeitsentwicklung.
Fremde Länder und erste Computer animieren zum Lernen
Der Begriff der Erwachsenenbildung etablierte sich in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts. Er kam in Mode und war verknüpft mit der Verheissung, dass Bildung keineswegs mit der Schule abgeschlossen und im Erwachsenenalter nicht auf die Universitäten beschränkt sei. Der Begriff ging davon aus, dass Menschen immer wieder Neues dazulernen wollen oder können.
Die Nachfrage stieg rasant, auch wenn die mit Bildung verbundenen Kosten für viele ein Hemmnis darstellten. Ein Grossteil der Bevölkerung verfügte jedoch seit der Hochkonjunktur der Nachkriegszeit über mehr finanzielle Mittel. Ein weiterer Grund war der technologische Wandel, der in den Siebzigerjahren zaghaft mit der Computerisierung begann. Das schaffte einen weiteren Anreiz für Aus- und Weiterbildung in jenen Bereichen. Die ständig wachsende Reiselust wiederum animierte zum Sprachenlernen. Und schliesslich machte sich spätestens seit der ersten Ölkrise und der damit verbundenen Einbrüche auf dem Arbeitsmarkt auch eine gewisse Existenzangst breit. Bildung sollte Abhilfe schaffen, die berufsbezogene Weiterbildung erfuhr einen starken Aufschwung.
Vor diesem Hintergrund ist die Durchführung des ersten Lernfestivals in der Schweiz zu sehen, das 1996 stattfand und in der Folge im Dreijahres-Rhythmus wiederholt wurde. Lernfestivals gingen auf eine Idee aus den USA zurück; Grossbritannien – und in seinem Gefolge auch andere europäische Staaten – nahmen die Idee auf. In der Schweiz gab der Bund respektive das damalige Bundesamt für Berufsbildung im Volkswirtschaftsdepartement den ersten Anstoss zur Durchführung einer solchen landesweiten Veranstaltung, die breiteste Bevölkerungsschichten für das sogenannte lebenslange Lernen begeistern sollte.
Von der Erwachsenenbildung zur Weiterbildung
Beinahe gleichzeitig gab es spezielle Anstrengungen innerhalb einzelner kantonaler Erziehungsdirektionen und nicht zuletzt in der Konferenz der Erziehungsdirektionen (EDK). Die Interkantonale Konferenz für Erwachsenenbildung (IKEB) wurde 1996 eingesetzt; sie verstand sich als Instrument der Bildungsdirektionen und machte sich zur Aufgabe, den Rahmen des staatlichen Handelns in diesem Bereich abzustecken.
Die Chancengerechtigkeit war dabei eine immer wieder angesprochene Zielsetzung. Die erste Präsidentin der IKEB, Regula Schräder-Naef, war seit 1986 Leiterin der Abteilung Erwachsenenbildung im Erziehungsdepartements des Kantons Zürich; sie hat sich in ihren zahlreichen Publikationen vor und nach ihrer Tätigkeit bei der Erziehungsdirektion immer wieder mit den Ursachen der Chancenungleichheit auseinandergesetzt, unter anderem mit dem vielbeachteten Buch «Warum Erwachsene (nicht) lernen» 1, in dem eindrücklich belegt wird, dass vor allem bereits gut ausgebildete Menschen weitaus grössere Chancen haben, sich auch im Erwachsenenalter weiterzubilden.
Es ist wohl nicht zufällig, dass in den späten Neunzigerjahren und um die Jahrtausendwende eine Schwerpunkt-Verschiebung in der gesamten Bildungspolitik stattfand. Die Globalisierung der Wirtschaft schritt voran und mit ihr verbunden der Aufschwung des Neoliberalismus, dessen Heilsversprechen der freie Markt und die private Initiative ist. Einer der einflussreichsten Bildungspolitiker der Schweiz, der Zürcher Bildungsdirektor Ernst Buschor (von 1995-2003 im dortigen Erziehungsdepartement), war ein grosser Anhänger dieser Ideologie, die bereits in den Sechzigerjahren in der Wirtschaftswissenschaft von der sogenannten Chicagoer Schule entwickelt wurde. Danach sollten die Führungseliten der Wirtschaft einen direkten Einfluss auf das staatliche Handeln gewinnen u.a. mit dem «New Public Management» (NPM). Dafür bräuchte es eine sogenannte neue «Governance», ein Bündnis zwischen Wirtschaft und Politik. Der Markt – und damit Konkurrenz und Wettbewerb – sollten die öffentlichen Ausgaben steuern und die staatlichen Aktivitäten zugunsten der Privatwirtschaft zurückdrängen. Die Kontrolle der öffentlichen Bildung war seit Anbeginn ein zentrales Kampffeld. Damals kamen die Begriffe Humankapital und menschliche Ressourcen auf.
Der Kampf um die Deutungshoheit von Erwachsenenbildung
Bildung müsse der wirtschaftlichen Entwicklung dienen, das war und ist auch heute noch das Credo der OECD, die ihrerseits die PISA-Studien in die Welt setzte. Gleichzeitig ging die Bologna-Reform der Universitäten – auch in der Schweiz – beinahe unwidersprochen über die Bühne und wohl nicht zufällig wurde unter dem Vorwand der Harmonisierung die öffentliche Schule rigoros reformiert und der wirtschaftlichen Verwertbarkeit und dem Wettbewerbsdenken unterworfen. Ernst Buschor, der ehemalige Professor für Ökonomie an der Handelshochschule St.Gallen, sass damals an den Schalthebeln der Macht, nicht nur im Kanton Zürich sondern auch bei der EDK und hat alle diese Reformen massgebend mitgeprägt, nicht zuletzt den Wandel in der Politik der Erwachsenenbildung.
Unter der Leitung von Regula Schräder hat die IKEB im Jahr 2003 eine Grundsatzerklärung für Erwachsenenbildung erarbeitet, quasi eine Richtschnur für staatliches Engagement in diesem Bereich. Zentral war darin die Aussage, dass der Staat die Erwachsenenbildung in ihrer ganzen Vielfalt erhalten und fördern sollte. Selbstredend wurde dabei der Stellenwert der beruflichen Weiterbildung hervorgehoben. Er rangierte aber unter vielen andern Aspekten, zum Beispiel wurde auch betont, dass der Erwachsenenbildung eine wichtige Rolle in einer demokratischen Gesellschaft zukomme. Gut informierte und gebildete Bürger seien die unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren der Demokratie in einer sich rasch verändernden Welt.
Der Staat solle unter der Maxime des Subsidiaritätsprinzips handeln und in erster Linie die privaten Initiativen koordinieren und fördern. Besonders im Bereich der Nachholbildung müsste der Staat jedoch selbst aktiv werden, zum Beispiel bei der Bildung von Minderheiten – u.a. Migranten, Menschen mit Behinderung oder anderer Bevölkerungsgruppen ohne Lobby. Nicht zuletzt müssten im gesamten Bereich der Erwachsenenbildung die Lebenserfahrungen der Teilnehmenden einfliessen können und damit auch einen völlig neuen Ansatz von Bildung und sozialem Austausch ermöglichen.
Dieses Ganzheitsverständnis war nicht unangefochten, die Stimmen mehrten sich, dass vor allem der beruflichen Weiterbildung der Vorrang einzuräumen sei. Das lag ganz im Interesse des Zürcher Bildungsdirektors, und im Gefolge dieser Auseinandersetzungen musste Regula Schräder ihren Posten räumen und auch die Tage der IKEB waren gezählt. (Regula Schräder setzt sich auch heute noch für die Erwachsenenbildung ein 2).
Neue Formen der beruflichen Weiterbildung
Die steigenden Arbeitslosenzahlen der Jahrtausendwende beschleunigten den Wandel in der Erwachsenenbildung. Es waren vor allem die Mitglieder aus der französischen Schweiz, die einige neue Formen der beruflichen Weiterbildung entwickelten und sie in den von strukturellen Krisen stark betroffenen Gebieten der Uhrenindustrie des Juras umsetzen wollten. In Tramelan gab es eine derartige Ausbildungsstätte, die erfolgreich neue Wege der Weiterbildung beschritt und Partnerschaften mit der Wirtschaft einging. Dort traf sich im Jahre 2003 der französischsprachige Teil der Weiterbildungsinstitutionen aus der Westschweiz, um eine intensive Zusammenarbeit der IKEB mit den Berufsbildungsämtern und ihrer Fachkonferenzen in die Wege zu leiten. Den eigentlichen Anstoss dazu hatte die EDK gegeben. Am 7. November 2003 beschloss die IKEB zusammen mit den Weiterbildungsgremien der Berufsbildungsämter (von CRFP und DBK) die Überführung und Erweiterung der IKEB in die neue Interkantonale Konferenz für Weiterbildung IKW, die berufliche Weiterbildung an die vorderster Stelle rückte, was sich auch im Namenswechsel ausdrückte.
Inmitten dieses Wandlungsprozesses in der Erwachsenenbildung fällt eine nicht zu unterschätzende politische Entscheidung: Im Jahre 2012 kommt der gesamte Erziehungsbereich vom Departement des Innern zum Eidgenössichen Wirtschaftsdepartement und besiegelt diesen schwerwiegenden Paradigmenwechsel: Bildung wird den Bedürfnissen der Wirtschaft unterordnet.
In der neuen Konferenz um Weiterbildung IKW gehe es vor allem darum, eine feste Institution zu schaffen, die alle Bereiche der Erwachsenenbildung erfasst und vor allem die Fachgremien aus allen zuständigen Departementen zusammenführt, wie ihr heutiger Leiter des Sekretariats, Pierre-Yves Puippe, erläutert. Darunter sind auch so wichtige wie jene der Sozialhilfe oder der Arbeitslosenversicherung. Es solle keine Trennung der allgemeinen und der beruflichen Weiterbildung stattfinden. Die IKW sei für beide Teile zuständig, betont Pierre-Ives Puippe.
Qualitätssicherung und Professionalisierung
Diesen Trend wollte auch der Schweizerische Verband für Erwachsenenbildung SVEB verstärken. Er übernahm nach jenem Verständnis zwar den Begriff der Weiterbildung, führte aber nach wie vor in seinem Namen die Erwachsenenbildung weiter. Es ist mehr als nur eine formale Kleinigkeit, denn in der Tat war das für den grössten Dachverband der Erwachsenenbildungsinstitutionen, ein Spagat. Der langjährige Geschäftsführer und Direktor der SVEB, André Schläfli, schildert diesen Weg in einem kleinen Buch 3 – notabene dem einzig verfügbaren Überblick über die jüngere Geschichte der Erwachsenenbildung in der Schweiz. André Schläfli hat diesen Wandel begleitet, zum einen, indem er hartnäckig die zentralen Werte der Erwachsenenbildung verteidigte, zum andern indem er sich massgebend an der Qualitätsentwicklung der Erwachsenenbildung beteiligte, die vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, dem Bundesamt für Berufsbildung und der Deutschschweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz angestossen wurde.
Im Jahre 2000 wurde das Label eduQua eingeführt, das seither von der SVEB verwaltet wird. Es ist neben der internationalen ISO-Norm das häufigst verwendete Label in der Weiterbildung, das sich auf vergleich- und messbare Kriterien stützt und so die Absolventen am Arbeitsmarkt konkurrenzfähig machen soll. Selbstredend sind diese Standards nicht nur für Konsumenten innerhalb eines weitgehend privaten Bildungsmarktes hilfreich, sie dienen ebenso den Abnehmern von Arbeitskräften. Qualitätssicherung bestätigt also nicht nur die Seriosität von Weiterbildungslehrgängen, sie führt auch zu Anerkennungen und Abschlüssen.
Es geht auch um Konkurrenz und Chancengleichheit – ein neues Zauberwort, das Hoffnungen auf sozialen Aufstieg weckt. Es wird im gesamten Bildungsbereich heute als Heilsversprechen gebraucht. Chancengerechtigkeit ist jedoch in erster Linie eine Frage der Teilnahmemöglichkeit und generell des Zugangs zu Bildungsveranstaltungen. Gut organisierte Bildung ist nicht gratis zu haben. Wer sie bezahlen kann, profitiert. Sollen nur jene sich weiterbilden können, die bezahlen können? Und bei der ganzen beruflichen Weiterbildungsfrage geht es letztlich darum, ob die Arbeitgeber die Kurse bezahlen oder die Zeit dafür zur Verfügung stellen. Erfahrungsgemäss sind es vor allem die ohnehin privilegierten Arbeitnehmenden, die in den Genuss von Weiterbildung kommen.
In diesem Zusammenhang ist es jedoch wichtig zu erwähnen, dass mit den Qualitäts-Labeln der Chancengerechtigkeit in einigen Bereichen Rechnung getragen wird: Die Zugänge zu den Lehrgängen und Lehrveranstaltungen wurden erweitert, mit Modularisierung können Weiterbildungen auch tranchenweise zusammengesetzt werden und schliesslich gibt es heute auch die Möglichkeit der Anerkennung von Fertigkeiten und Kompetenzen, die ausserhalb von regulären Kursen und Lehrgängen erworben werden (im sogenannten Portfolio-Verfahren).
André Schläfli, der in der Zwischenzeit altershalber seinen Posten im SVEB verliess, sich aber noch immer an vielen Orten in der Erwachsenenbildung engagiert, sagte auf Anfrage, dass mit den Qualitätssicherungsmassnahmen die persönlichkeitsbildenden Aspekte auch in der beruflichen Weiterbildung deutlich zugenommen haben. Und folge man der Statistik, dann stehe immer noch die allgemeine Erwachsenenbildung im Vordergrund. Es sind vor allem die Fremdsprachen, die hier einen Schwerpunkt bilden.
Schaut man aber auf die absoluten Zahlen, dann stimmt das eher nicht. Da gibt es eine deutliche Verschiebung zur beruflichen Weiterbildung. Das hat vor allem mit der starken Forcierung und finanziellen Unterstützung der Arbeitslosenversicherung an rein berufsorientierte Lehrveranstaltungen zu tun, von der nicht nur die Arbeitslosen, sondern auch die Arbeitgeber und die Anbieter profitieren.
Nicht zuletzt erfuhr auch die Ausbildung der Ausbildner eine weitere Professionalisierung. Die Zugangskriterien zu den Ausbildungsgängen wurden verschärft und die Kosten stiegen massiv, was eine breite Rekrutierung aus verschiedenen Berufsfeldern erschwert, die Gefahr einer Verschulung der Ausbildung in sich trägt und den Praxisbezug vermindert. Waren es früher vor allem Institutionen der Erwachsenenbildung, die diese Kurse anboten, so sind es heute als wichtiger Anbieter die pädagogischen Hochschulen.
Die Rolle der öffentlichen Hand
Nach dem Departementswechsel beim Bund nahmen die Vorbereitungen zum Weiterbildungsgesetz Fahrt auf. In der Vernehmlassung wurde gestritten – vor allem über die Rolle der öffentlichen Hand. Und natürlich zeigen sich darin die eigentlichen Konfliktlinien. Im Gesetz, das 2014 verabschiedet wurde und erst am 1. Januar 2017 in Kraft trat, gilt als oberste Maxime, dass Weiterbildung Privatsache des Individuums ist: «Der einzelne Mensch trägt die Verantwortung für seine Weiterbildung», «Private und öffentliche Arbeitgeber begünstigen die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter». Im Gesetz werden einführend ein paar Grundsätze formuliert: Staatliches Handeln soll sich auf die Koordination und die Information im gesamten Weiterbildungsbereich beschränken. Finanziell unterstützt der Bund die Arbeit der gesamtschweizerischen Verbände in der Erwachsenenbildung und beteiligt sich an den Kosten der Kantonen im Bereich der Nachholbildung.
In Art. 9 gibt es ein explizites Konkurrenzverbot für die öffentliche Hand: Der Staat darf nicht im Wettbewerb stehen mit privaten Anbietern und eigene Angebote müssen kostendeckend sein. Diese Regelung gilt vor allem für die Kantone, denn der Bund beschränkt sich auf finanzielle Beiträge an die Kantone, die hier Lücken schliessen müssen, zum Beispiel mit Angeboten, die im öffentlichen Interesse stehen, jedoch nicht angeboten werden, weil sie nicht rentabel sind. Darüber hinaus soll der freie Markt spielen, denn die Weiterbildung ist ein schnell wachsender Markt von mehr als 5 Milliarden Franken im Jahr.
Die Kantone erhalten mit dem Gesetz einen gewissen Spielraum zur Förderung der Weiterbildung, weit weniger jedoch in der allgemeinen Erwachsenenbildung ausser im Nachholen von Grundbildung, in Bezug auf Spracherwerb von Migrantinnen und Migranten oder spezielle Angebote für Menschen mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung.
Im Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt sind zwei Stellen mit der Weiterbildung betraut und arbeiten eng zusammen. Der wissenschaftliche Mitarbeiter, Benedikt Feldges, ist zugleich Präsident der Interkantonalen Konferenz für Weiterbildung IKW. Er hat also einen breiten Überblick über die Aktivitäten in der Schweiz und verfolgt auch die Entwicklung mit dem neuen Weiterbildungsgesetz. In einem Gespräch sagte Feldges, bei der Entstehung des Gesetzes habe es grosse Differenzen gegeben, und man hätte den Eindruck gewinnen können, dass es eigentlich niemand wolle, weil die Erwartungen zu unterschiedlich waren. Doch die Kantone hätten etwas mehr Spielraum in ihrem Einsatz für Erwachsenenbildung und Weiterbildung bekommen. Sie könnten vor allem im Rahmen der Nachholbildung einiges verbessern. Es gelte darum, möglichst viele bildungswillige Menschen mitzunehmen. Eine gewisse Hemmschwelle sei das Konkurrenzverbot im Gesetz, das eigene Initiativen des Kantons erschwere. Die Leiterin Erwachsenenbildung im Kanton, Teresa Tschui, sagt, sie seien jedoch bemüht, das Gesetz möglichst weitherzig auszulegen, damit auch die allgemeine Erwachsenenbildung berücksichtigt werde.
Recht auf Bildung auch im Erwachsenenalter
Der Kanton Genf geht da noch einen Schritt weiter. Er bietet allen Einwohnern oder Grenzgängern, die mindestens seit einem Jahr dort leben oder arbeiten die Möglichkeit, auf Antrag einen Bildungsgutschein für einen Kursbesuch von maximal 750 Franken pro Jahr zu erhalten. Das ist also mehr als eine soziale Geste, es ist ein Anrecht. In andern Kantonen werden aber individuelle Beiträge nur im Rahmen des Stipendienwesens oder der Berufsbildung gesprochen, der Kanton Baselland zum Beispiel, der eine lange erfolgreiche Geschichte in seinem Engagement für Erwachsenenbildung hat, unterstützt nur die Institutionen für Nachholbildung. Es gibt also enorme Unterschiede zwischen den Kantonen, der Föderalismus kann sowohl eine Hemmschwelle als auch eine Chance sein.
Jedenfalls ist damit der Anerkennung des Rechts auf Bildung – auch im Erwachsenenalter – noch längst nicht Genüge getan, denn wichtig bleibt, dass die Menschen ihre eigene Wahlfreiheit behalten und sich dort bilden, wo sie es als richtig erachten, unabhängig davon, ob sie das nötige Kleingeld dazu besitzen. Und für viele wenig privilegierte Erwerbstätige ist entscheidend, ob sie die nötige Zeit aufbringen können, wenn ihre Arbeits- und Familientage bereits überlastet sind. Da müssten ganz neue Lösungen gefunden werden.
Nachtrag: Die Lernfestivals wurden inzwischen abgeschafft. Sie haben sich totgelaufen, weil ihr Versprechen auf lebenslange Lernfreude sich als ökonomischer Zwang zur lebenslänglichen Weiterbildung entpuppt hat.

1 Regula Schräder-Naef: Warum Erwachsene (nicht) lernen. 1997 (Verlag Rüegger, Zürich)
2 Regula Schräder-Naef: Weiterbildung in der Schweiz. Wegweiser und Ratgeber. 2017 (hep-verlag Bern)
3 André Schläfli/Irena Sgier: Porträt Weiterbildung Schweiz. 2008 (Bertelsmann-Verlag, Bielefeld)

Dieser Beitrag erschien im Denknetz-Jahrbuch 2018: Bildung und Emanzipation


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Bildungspolitik gehört zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Journalistin Linda Stibler. Sie war zwischen 1996 und 2004 in der Erwachsenenbildung tätig, u.a. im Stiftungsrat der Volkshochschule beider Basel und in der Ausbildung für Erwachsenenbildung (AWEB).

Zum Infosperber-Dossier:

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Eine Meinung zu

  • am 15.01.2019 um 11:17 Uhr
    Permalink

    Im Kt. Aargau werden nach meiner Erfahrung die VHS derart knapp gehalten, dass sie sogar die ohnehin nur symbolischen Referentenhorare reduzieren mussten (zB. Aarau).

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