Bandscheiben-Implantat SRF

Modell des Bandscheiben-Implantats (orange), das sich im Körper nach und nach zersetzte. © SRF

Anwältin von Chirurg Max Aebi fordert über 900’000 Franken

Esther Diener-Morscher /  «Alles unwahr und unbelegt»: Deshalb verlangt die Verteidigerin des angeklagten Orthopäden einen Freispruch und viel Geld.

Der Berner Wirbelsäulen-Chirurg Max Aebi hat bei sieben Patienten eine von ihm mitentwickelte, jedoch wenig erprobte Prothese implantiert. Mehrere Patienten erlitten Komplikationen. Deshalb steht der Berner Orthopäde nun vor Gericht. Die Berner Staatsanwaltschaft wirft ihm schwere Körperverletzung vor.

Max Aebi hat im Verfahren jegliche Aussagen verweigert. Doch seine Anwältin hat in einem siebenstündigen Plädoyer sämtliche Vorwürfe bestritten. Sie fordert nicht nur einen Freispruch in allen Punkten, sondern verlangt darüber hinaus für Max Aebi 862’000 Franken Schadenersatz und 56’000 Franken Genugtuung.

Maulkorb für die Medien

Infosperber verfolgt den Prozess nicht vor Ort, sondern fasst die wichtigsten Aussagen zusammen, welche die Tamedia-Zeitungen veröffentlicht haben. Im Gerichtssaal sind nur Journalisten und Journalistinnen zugelassen, die unterschrieben haben, dass sie den Namen des Beschuldigten nicht nennen. Aus diesem Grund verzichten die Gerichtsberichterstatter vor Ort darauf, Aebis Namen zu nennen.

Die «umfassende Aufklärung»: In ihrer Verteidigungsrede sagte die Anwältin, Aebi habe alle Patienten «umfassend, individuell und verständlich» über Risiken aufgeklärt. Es folgte eine überraschende Begründung, warum die Patienten nichts darüber erfuhren, dass sich das Bandscheiben-Implantat in ihrem Körper zersetzen könnte. Dieses Risiko sei nicht von der Operation, also der Handlung des Arztes, ausgegangen, behauptete die Anwältin, sondern von der Beschaffenheit des Implantats. Und dafür sei nicht der Arzt, sondern die Herstellerfirma verantwortlich.

Der verschwiegene Rückruf: Die rechtliche Verantwortung, die ein Arzt gegenüber Patienten habe, ende, wenn die Behandlung abgeschlossen sei, erklärte Aebis Anwältin. Als die fehlerhaften Implantate zurückgerufen wurden, sei Aebi nicht mehr sogenannter «Garant» gewesen. Er sei auch nicht verpflichtet gewesen, seine Patienten erneut zu untersuchen und zu behandeln, nur weil die Herstellerfirma das beim Rückruf des Implantats empfohlen habe. Schliesslich habe er sich darauf verlassen können, dass sich seine Patienten melden, wenn es ihnen nicht gut geht.

Die Beratertätigkeit beim Implantat-Hersteller: Aebi habe keine hohe Entschädigung für seine Tätigkeit bei der britischen Firma Ranier erhalten, welche die verwendeten Implantate herstelle, sagte die Verteidigerin. Aebis Titel als Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats sei eine reine Formsache gewesen. Und: Es sei «nicht belegt», dass der Chirurg Aktienoptionen gehabt habe. Laut der Staatsanwältin hat der Chirurg zwischen 2009 und 2015 rund 100’000 Franken erhalten und mit Aktienoptionen Aussicht auf eine Gewinnbeteiligung gehabt.

Die «mediale Jagd»: Max Aebi sei nach Bekanntwerden der Vorwürfe von den Medien im In- und Ausland mit Namen und Bild genannt worden. Das habe ihren Mandanten schwer belastet und ihm beruflich geschadet. Anmerkung von Infosperber: Im November 2018 trat Aebi in der Sendung «10 vor 10» selber vor die Kamera und sagte, er habe keine Kenntnis davon, dass auch nur einer seiner sieben Patienten mit seinen Implantaten Probleme bekommen habe.

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