Nationalrat stimmt für Erhöhung der MwST

Am 10. September 2025 stimmt der Nationalrat knapp für die Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der 13. AHV-Rente © SRF

Die Schweiz widerspricht dem Nationalrat bei der AHV

Red. /  Eine repräsentative Demoscope-Umfrage zeigt: Statt höhere Mehrwertsteuern verlangen Schweizer höhere Bundessteuern auf Einkommen.

Vor kurzem hat der Nationalrat beschlossen, die 13. AHV-Rente mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer von 0,7 Prozentpunkten zu finanzieren. Der Ständerat will eine Kombination einer höheren Mehrwertsteuer mit höheren Lohnabzügen.

Wie aber wollen Schweizerinnen und Schweizer die AHV-Altersvorsorge absichern? Im Auftrag von Infosperber fragte Demoscope in einer repräsentativen Umfrage:

«Wie sollte die langfristige Finanzierung der AHV gesichert werden?»

Es standen fünf Massnahmen zur Auswahl:

  • «Höhere Mehrwertsteuer auf alles, was nicht zur Grundversorgung gehört»
  • «Höhere Lohnabzüge (Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber)»
  • «Höheres Rentenalter»
  • «Höhere Bundessteuer auf steuerbaren Einkommen von über 100’000 Franken»
  • «Eine Abgabe von 1 Promille auf allen elektronischen Überweisungen einschliesslich an der Börse»

Es war nur eine Antwort möglich.

Höhere Bundessteuer auf hohen Einkommen gewinnt

Mit 27 Prozent erhält eine «höhere Bundessteuer auf steuerbaren Einkommen von über 100’000 Franken» die grösste Zustimmung für die langfristige Finanzierung der AHV. Diese Finanzierungsvariante hat das Parlament gar nicht erwogen.

Die Frauen stimmen hier mit 31 Prozent signifikant höher für eine höhere Bundessteuer als die Männer mit ihren 23 Prozent. Auch die jüngere Wählerschaft (15-34 bzw. 35-54 Jahre) wählt diese Art der Finanzierung mit 33 bzw. 30 Prozent deutlicher als die über 55-Jährigen – mit immerhin noch 20 Prozent.

Geldtransaktions-Abgabe überzeugt

Eine ähnlich hohe Akzeptanz weist die Abgabe auf elektronischen Geldtransaktionen aus. 23 Prozent setzen hier ihre Priorität. Davon Männer mit 27 Prozent höher als Frauen mit 19 Prozent.

Mit einer Mikrosteuer und der Bundessteuer bevorzugen 50 Prozent zwei Finanzierungsvarianten, die im Parlament keine Beachtung fanden.

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Mehrwertsteuer fällt durch

Nur gerade 12 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer möchten die AHV langfristig mit einer höheren Mehrwertsteuer finanzieren. Dies ist umso erstaunlicher, weil im präsentierten Vorschlag die Grundversorgung von der Erhöhung der Mehrwertsteuer ausgenommen war.

Anders bei den Volksvertretern im Nationalrat: Dort fand die Finanzierung der 13. AHV-Rente mit einer höheren Mehrwertsteuer eine Mehrheit – wenn auch ein knappe.  Am 10. September entschied die grosse Kammer die 13. AHV-Rente sogar ausschliesslich mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu finanzieren, befristet bis Ende 2030. Der Ständerat will eine Kombination von Mehrwertsteuer- und Lohnbeitrags-Erhöhungen.

Die beiden Räte müssen sich noch einigen, bevor dann Volk und Stände darüber entscheiden. Für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer braucht es eine Verfassungsänderung und damit eine Mehrheit bei Volk und den Kantonen.

Tiefe Werte auch bei der Erhöhung des Rentenalters und der Lohnbeiträge

Für die Erhöhung des Rentenalters können sich auch nur 12 Prozent erwärmen. Noch weniger, nämlich 10 Prozent, sehen in der Erhöhung der Lohnbeiträge die richtige Lösung für die langfristige Finanzierung der AHV.

In der Westschweiz fällt das Resultat ähnlich aus wie in der Deutschschweiz. Für eine Erhöhung des Rentenalters stimmen in der Westschweiz allerdings nur halb so viele (7 Prozent gegen 14 Prozent). Dafür stimmten dort ein Viertel aller Befragen für eine Mikrosteuer auf elektronischen Geldtransfers (in der Deutschschweiz 22 Prozent).

11 Prozent aller Befragten konnten sich für keine der vorgeschlagenen Finanzierungen erwärmen, und 5 Prozent enthielten sich der Stimme.

Welche der folgenden Massnahmen würden Sie am meisten befürworten?

Bildschirmfoto 2025-09-19 um 13.02.05

Repräsentative Demoscope-Umfrage im August 2025, 1’005 Befragte, statistische Fehlermarge ± 3,1 Prozentpunkte.

Zur detaillierten Auswertung der Meinungsumfrage hier.

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Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die AHV- und IV-Renten den Existenzbedarf angemessen decken müssen.

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