© Dantzan/Flickr/CC
Die SUVA hätte Hunderte von Asbestopfer verhindern können
Der Asbest-Prozess in Italien lässt vergessen, dass die SUVA für Hunderte von Asbestopfern in der Schweiz verantwortlich ist.
Die SUVA hat nach eigenen Angaben bis heute 2800 berufsbedingte Asbestopfer «anerkannt», die am tödlichen Krebs erkrankt sind. Die meisten von ihnen sind bereits gestorben, weil die Überlebenszeit nach Ausbruch des Brustfell- oder Lungenkrebses relativ kurz ist. Jedes Jahr muss die SUVA über fünfzig neue Fälle registrieren. Die Dunkelziffer der nicht registrierten, und deshalb auch nicht mit einer Rente entschädigten Fälle, ist hoch.
Vielen ehemaligen Asbestarbeitern steht der grausame Asbestkrebs-Tod noch bevor. Denn bis der unheilbare Krebs ausbricht, kann es vierzig Jahre dauern.
Experten schätzen, dass in der Schweiz insgesamt rund 5000 Menschen wegen Asbest gestorben sind oder noch sterben werden.
Hunderte starben und sterben nur deshalb, weil die SUVA und etliche Arbeitgeber versagt haben
Den schwarzen Peter schieben sich SUVA und Arbeitgeber gegenseitig zu. Die SUVA sei für «die Sicherheit der Arbeitnehmer» gar nicht zuständig, hatte sich der SUVA-Sprecher Manfred Brünnler zitieren lassen. Zuständig seien die Arbeitgeber.
Gleichzeitig schoben Arbeitgeber wie die Lötschbergbahnen BLS den Ball der SUVA zu und entschuldigten sich, sie hätten sich «immer an die Sicherheitsvorschriften der SUVA gehalten». Zuvor hatte der Sonntags-Blick enthüllt, dass die BLS Asbestsanierungen von Waggons fahrlässig durchführen liessen und Arbeiter einer unnötigen Asbestbelastung ausgesetzt haben.
Doch so leicht, wie sich die BLS herausredeten, können sich Arbeitgeber nicht aus der Affäre ziehen: Denn sowohl das Arbeits- als auch das Unfallversicherungsgesetz verpflichten die Arbeitgeber – unabhängig von SUVA-Vorschriften –, zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer alles Zumutbare vorzukehren.
Die SUVA im Interessenkonflikt
Aber auch die SUVA ist in der Verantwortung: Sie kann Schadstoffgrenzwerte festsetzen, Masken und andere Schutzmassnahmen vorschreiben und den Arbeitgebern an Ort und Stelle auf die Finger schauen. In aller Regel tat dies die SUVA nach freundlicher Voranmeldung. Die Betriebe waren gewarnt und konnten sich vorbereiten.
Um Renten und Integrationsentschädigungen geprellt
Die SUVA hat die Asbestose und Asbest-Krebs viel zu zögerlich als berufsbedinge Krankheiten im Sinne des Gesetzes anerkannt. Viele Arbeitnehmer wurden zu ahnungslosen Opfern. Sie erhielten oder erhalten weder Renten noch Integrationsentschädigungen.
AUS DEM ASBEST-SÜNDENREGISTER DER SUVA
Die Asbest-Tragödie zeigt: Die SUVA handelte zögerlich, informierte betroffene Arbeiter nicht und behandelte grobfahrlässige Unternehmen mit Samthandschuhen.
1. Schon 1918 hatte sich eine Lebensversicherung in New York geweigert, mit Asbestarbeitern Lebensversicherungen abzuschliessen, weil zu viele an der Asbestkrankheit Asbestose erkrankten. Erst 1953 anerkannte die SUVA die Asbestose als gesetzliche Berufskrankheit – zwanzig Jahre nach Deutschland und Österreich. Heute behauptet die SUVA, sie habe Asbestose schon 1939 als Berufskrankheit anerkannt. Dabei handelte es sich jedoch nur um Einzelfall-Anerkennungen und nicht um die Anerkennung als Berufskrankheit im Sinne des Gesetzes.
2. Das besonders gefährliche Spritzen mit Asbest hatten die BRD, die DDR, Frankreich, Holland, Schweden, Dänemark und die USA schon längst verboten, als die SUVA immer noch behauptete, es werde in der Schweiz seit 1973 nicht mehr gespritzt. Entgegen dieser Behauptungen der SUVA wurde in der Schweiz tatsächlich noch bis 1976 Asbest gespritzt. Die SUVA hatte keine Übersicht, weil sie keine Meldepflicht eingeführt hat.
3. Dass die SUVA von ihrer Kompetenz, eine Meldepflicht für Asbestarbeiten einzuführen, keinen Gebrauch gemacht hat, erwies sich als folgenschwer. Spätere Versuche, Gebäude mit Spritzasbest ausfindig zu machen, waren lückenhaft. Immer wieder hantierten und hantieren Arbeiter bei Umbauten und Abbrüchen mit dem äusserst gefährlichen Spritzasbest, ohne Schutz und ohne sich der Gefahren bewusst zu sein. Ebenso geht es Hunderten von Arbeitern, welche Fussböden mit Asbestunterlagen abreissen oder asbesthaltige Elektrokästen demontieren. Die allermeisten dieser Arbeiter werden von der SUVA nicht erfasst und riskieren zwanzig bis vierzig Jahre später einen grausamen Asbestkrebs-Tod.
4. Deutliche Indizien für eine Krebsgefahr gab es bereits vor dem Zweiten Weltkrieg. 1964 hat Asbestforscher Irving Selikoff dann unumstösslich bewiesen, dass sogar kleinste Mengen Asbestfasern nach einer langen Latenzzeit unheilbaren, tödlichen Krebs verursachen. Doch die SUVA setzte Grenzwerte für Asbeststaub an den Arbeitsplätzen viel zu zögerlich und zu spät herab, weil sie nur die Asbestkrankheit Asbestose als Grundlage nahm und die Krebsgefahr ignorierte.
5. Etliche Länder verboten 1978 bestimmte Asbestprodukte. Doch die SUVA war immer noch damit beschäftigt, den Asbeststaub an den Arbeitsplätzen weiter zu reduzieren, erlaubte aber trotzdem immer noch doppelt so viel Asbeststaub wie die Behörden in Schweden.
6. Erst ab 1979 mass die SUVA den Asbeststaub in Werkstätten der SBB und der BLS sowie in Industriebetrieben – stets nach Voranmeldung, so dass sich die Betriebe auf die Kontrollen vorbereiten konnten. Die Resultate ihrer Schadstoff-Messungen teilte die SUVA den betroffenen Arbeitern nicht mit – auch heute noch nicht –, häufig nicht einmal die Befunde von Röntgenaufnahmen. Die von den Firmen bezahlten Betriebsärzte verheimlichten die medizinischen Befunde gegenüber den Beschäftigten oft ebenfalls.
7. Ein Beispiel: Beim früheren BBC-Arbeiter Heinrich Moser zeigten Röntgenbilder schon 1984 Anzeichen einer Asbestose. Weder die SUVA noch die BBC (heute ABB) noch der Betriebsarzt der BBC teilten dies Moser mit. Sie versetzten Heinrich Moser nicht einmal an einen asbestfreien Arbeitsplatz. Deshalb wurde Moser zusätzlichem Asbest ausgesetzt.
Bis zu seinem Asbesttod im Jahr 2000 lud die SUVA Heiner Moser zu keiner einzigen Nachuntersuchung ein. Der ahnungslose, erkrankte Moser erhielt zu Lebzeiten weder eine SUVA-Rente noch eine SUVA-Integritätsentschädigung. «Ein Einzelfall», verteidigte sich die SUVA-Geschäftsleitung. Erst nach weiteren Beweisen musste der SUVA-Chefarzt eine «arbeitsmedizinische Katastrophe» in diesem BBC-Betrieb zugeben.
8. Bei der BBC waren viele weitere Arbeiter von der Asbest-Exposition betroffen. Obwohl damals wissenschaftlich erwiesen war, dass Raucher, die Asbestfasern einatmen, ihr Lungenkrebsrisiko um das Sechzigfache erhöhen, liess die SUVA Mosers rauchende Arbeitskollegen weiter im Asbeststaub arbeiten.
Später behauptete die SUVA kühn, am Lungenkrebs dieser Arbeiter sei nur das Rauchen schuld gewesen und hat Entschädigungen verweigert.
9. Als der Kassensturz 1988 aufdeckte, dass die Sanierungsfirma Belfor (damals RAG) minderjährige Schweizer Temporärarbeiter – zum Teil ebenfalls Raucher – unter Verletzung mehrerer SUVA-Vorschriften grobfahrlässig einem hohen Risiko aussetzte, versprach die SUVA öffentlich, die Adressen dieser Arbeiter zu erfassen und ihnen regelmässig Nachuntersuchungen anzubieten.
Doch die SUVA hat diese Minderjährigen seither nicht ein einziges Mal kontaktiert. Kein Wunder: Die Versicherungsanstalt würde in späteren Jahren das Zahlen von Renten riskieren.
Falls einige dieser damals minderjährigen Schweizer Temporärarbeiter im Alter von fünfzig Jahren an Krebs sterben, würde nur eine Autopsie verraten, dass der Asbestkontakt schuld war. Die Dunkelziffer ist deshalb hoch. Sanktionen gegen die fehlbare Belfor hat die SUVA trotz flagranter Verletzung von SUVA-Vorschriften keine ergriffen.
Auch in vielen andern Fällen war die SUVA-Devise «Aus den Augen, aus dem Sinn», namentlich bei Gastarbeitern, die wieder in ihre Heimatländer zurückkehrten. Einige wenige in Italien wehren sich jetzt nachträglich – wahrscheinlich zu spät.
Nachdem sich die Suva praktisch nie um den Kontakt und die Adressen von Asbestarbeitern bemüht hat, musste sie auf Druck Italiens und auf Druck der Medien im Jahr 2009 mit der dortigen Unfallversicherung eine Vereinbarung unterzeichnen, um italienische Ärzte für Asbest-Krebsfälle von zurückgekehrten Asbestarbeitern zu sensibilisieren. Viele sterben an Lungenkrebs, ohne dass die Ursache Asbest bekannt wird.
Mit andern Ländern hat sich die Suva um keine solchen Abkommen bemüht.
10. 1996 deckte der Sonntags-Blick auf, dass die Firma Schadegg aus Hermetschwil AG beim Sanieren von Bahnwagen grobfahrlässig vorging. Wegen einer angeblichen «Schweigepflicht» wollte die SUVA nicht sagen, ob sie Sanktionen gegen die Firma ergriffen hat. Jedenfalls führte die SUVA die Firma Schadegg weiterhin unbekümmert unter den «geprüften» Firmen auf, welche die Vorschriften angeblich einhalten.
11. Gegen allfällig strenge Vorschriften und Massnahmen, welche die SUVA Unternehmen auferlegt, haben nur die Arbeitgeber ein Rekursrecht. Für ein gleiches Rekursrecht der Arbeitnehmer – im Fall von zu lockeren Vorschriften und ungenügenden Massnahmen, hat sich die SUVA nie eingesetzt.
Und auch heute noch haben Schweizer Arbeitnehmer kein Recht zu erfahren, wie vielen Schadstoffen sie am Arbeitsplatz ausgesetzt sind – im Gegensatz zu Beschäftigten in den USA.
keine. Urs P. Gasche hat die Asbestpolitik seit 35 Jahren als Journalist verfolgt und regelmässig darüber publiziert.
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