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Die ehemalige Nationalratspräsidentin Gret Haller hat ein neues Buch veröffentlicht. © Andreas Zimmermann

Ohne Demokratie keine Menschenrechte

Jürg Müller-Muralt /  Menschenrechte können nie aufgepfropft, sie müssen demokratisch ausgehandelt werden: So die Hauptthese von Gret Hallers neuem Buch.

Dass es mit den Menschenrechten in Diktaturen nicht weit her ist, versteht sich von alleine. Doch selbst gefestigte Demokratien haben kein spannungsloses Verhältnis zu den Grundrechten, wie die beiden vom Volk angenommenen Initiativen zur Ausschaffung krimineller Ausländer und zum Minarettverbot in der Schweiz zeigen. Soll man nun Schranken einbauen und die Menschenrechte vor direktdemokratischen Hauruckübungen schützen? Die Debatte läuft (Beitrag auf Infosperber «Auch Volksentscheide können Menschenrechte verletzen», siehe Link unten). Jetzt veröffentlicht Gret Haller ein sehr grundsätzliches Werk über die Menschenrechte.

Demokratie und Menschenrechte eng verzahnt

Die vielleicht auf den allerersten Blick etwas überraschende Hauptthese des Buches mit dem Titel «Menschenrechte ohne Demokratie?» lautet: Die Legitimation von Menschenrechten ist nur über demokratische Verfahren möglich. Sie können weder von oben noch von aussen aufgezwungen werden. Vor allem aber dürfen Demokratie und Menschenrechte nicht unterschiedlich gewichtet werden, keines der beiden Elemente geniesst Vorrang, weil beide einander gegenseitig bedingen. Demokratisch legitimierte Menschenrechte setzen jedoch voraus, «dass Gleichheit als ein konstituierendes Element der Freiheit verstanden wird. Die Berechtigten gestehen sich gegenseitig gleiche Freiheit zu, bevor gemeinsam ausgehandelt werden kann, worin diese Freiheit bestehen soll.»

Erfahrene Menschenrechts-Praktikerin

Die frühere SP-Politikerin und Nationalratspräsidentin nimmt mit der starken Betonung der demokratischen Legitimation von Menschenrechten eine sozusagen radikaldemokratische Position ein – und eine nicht nur theoretisch begründete: Gret Haller hat sich zeitlebens und auch in der Praxis intensiv mit Menschenrechten beschäftigt, unter anderem als Ombudsfrau für Menschenrechte in Bosnien-Herzegowina, als Lehrbeauftragte am Institut für Rechtsphilosophie der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und als Mitglied der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht des Europarates.

Zentraler Prozess der Verrechtlichung

Die Autorin zeigt in ihrem stark ideengeschichtlich und rechtsphilosophisch ausgerichteten Werk die wichtigsten Stationen der Entwicklung der Menschenrechte auf. Daraus wird ersichtlich, wie aus den naturrechtlichen Konzepten immer stärker die formalisierten Verfahren hervorgingen. Der Prozess der Verrechtlichung ist das eigentlich Revolutionäre: Nicht Menschenbilder, nicht Moral und nicht Religion dürfen den Inhalt der Menschenrechte prägen, sondern nur die demokratisch ausgehandelte Rechtsnorm. Moralische und religiöse Argumente dürfen während des Aushandlungsprozesses einfliessen; ist die Rechtsnorm einmal geboren, müssen sie draussen bleiben.

Warnung vor Moralisierung

Gret Haller warnt vor einer Moralisierung und der wieder vermehrt auch religiösen Grundierung der Menschenrechte. Diese Rechte stehen allen Menschen zu, allein aufgrund ihres Menschseins. Die Tendenz, Menschenrechte und Menschenwürde in die Tradition der «Gottesebenbildlichkeit des Menschen» zu stellen, verträgt sich nicht mit der demokratischen Begründung. «Die Menschenrechte garantieren dem Einzelnen gerade den individuellen Freiraum, in welchem er sich für oder gegen Religion entscheiden kann.»

Skepsis gegen Verfassungsgerichte

Die starke Betonung der demokratischen Verfahren hat Gründe – und Konsequenzen. Historisch gesehen waren und sind es immer noch die (demokratischen) Einzelstaaten, die die Grundrechte in ihre Verfassungen aufgenommen haben. Die Menschenrechte gelten universell, aber in verpflichtendes Recht giessen und durchsetzen können sie nur begrenzte Rechtsgemeinschaften. Zwar ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 im Rahmen der Uno ein grosser Durchbruch, weil neu «der einzelne Mensch zum völkerrechtlichen Subjekt erklärt wurde». Aber: Durch die Internationalisierung der Menschenrechte haben sich diese den demokratischen Institutionen entzogen; der demokratische Einfluss ist höchstens noch indirekt über die nationalen Parlamente möglich. Deshalb gibt es für Haller «einen grundsätzlichen Widerspruch zwischen der Universalität der Menschenrechte und ihrer demokratischen Legitimation.» Wer die demokratische Verankerung so stark betont, dem kann auch der Richterstaat nicht gefallen. Starke Verfassungsgerichte – wie etwa in den USA – entziehen die Weiterentwicklung der Menschenrechte weitgehend der demokratischen Debatte.

Scharfe Kritik am Interventionismus

Hart ins Gericht geht Haller vor allem auch mit dem von ihr so genannten «neuen Interventionismus» nach dem Ende des Kalten Krieges. Militärische Interventionen – selbst wenn sie von der Uno legalisiert sind können unter keinen Umständen mit Menschenrechtsargumenten gestützt werden; denn jeder Krieg ist an sich eine Menschenrechtsverletzung. Der Zwangsexport von Menschenrechten nähre zudem den Verdacht, dass Menschenrechte nur als Feigenblatt für westliches Dominanzstreben und westlichen Kulturimperialismus dienen.

Sehr kritisch sieht Haller auch die Schutzpflicht, mit der Interventionen im Namen der Menschenrechte gerechtfertigt werden. Wird der Gedanke der Schutzpflicht des Staates zur Wahrung der Grundrechte auf die internationale Ebene übertragen, transformiere er sich. Es sei generell eine Gefahr, wenn «Freiheitsrechte zu Ermächtigungsnormen» umdefiniert würden, um Druck auszuüben oder notfalls gar militärisch vorzugehen: «Der Übergang vom Befreiungs- zum Disziplinierungsinstrumentarium, der sich im Bereich der Menschenrechte beobachten lässt, ist mitbedingt durch eine gegenwärtige Tendenz der Entdemokratisierung, welche die Entstehung von Recht ganz allgemein betrifft».

Hallers Konzept nicht unbestritten

Mit ihrem stark auf demokratische Legitimation und Verrechtlichung abgestützten Menschenrechtsverständnis dürfte Gret Haller nicht überall auf ungeteilte Zustimmung stossen. Als die Nato letztes Jahr im Auftrag des Uno-Sicherheitsrats in Libyen militärisch vorging, begrüssten verschiedene Menschenrechtsexperten die erstmals in der Praxis angewandte, seit 2005 bestehende Uno-Doktrin der Schutzverantwortung. Die Menschenrechte sind stärker geworden, die staatliche Souveränität schwächer, lautete der Tenor. Die Schutzverantwortung besteht darin, dass die Staatengemeinschaft eingreifen kann, wenn ein Staat nicht in der Lage oder willens ist, seine Bevölkerung vor Völkermord, ethnischer Säuberung, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen (Beitrag auf Infosperber «Vom Recht der Staaten zum Recht der Menschen», siehe Link unten).

Gelassene Reaktion auf Minarettverbot

Die Debatte ist lanciert. Auch über den Stellenwert der Menschenrechte in der Schweiz. Haller äussert sich nur sehr knapp dazu, lässt sich allerdings durch nichts von ihrem radikaldemokratischen Kurs abbringen – auch nicht durch Rechtspopulisten, welche mit ihren Forderungen teilweise bewusst und provokativ Menschenrechte verletzen, weil diese in ihren Augen den «wahren» Volkswillen einschränken. Die Autorin nimmt diese Herausforderung gelassen und verteidigt die direkte Demokratie: «Das Minarettverbot als Beleg dafür zu werten, dass direkte Demokratie ‚gefährlicher‘ sei als die repräsentative, wäre ein Fehlschluss. In beiden Formen bedarf es der ständigen öffentlichen Auseinandersetzung mit der Frage, was Grund- und Menschenrechte beinhalten und was sie beinhalten sollen.» Menschenrechte werden immer wieder in Frage gestellt, sind nie definitiv erworben. Demokratische Legitimation bedeute immer auch Veränderbarkeit. Und: «Was falsch und richtig ist, ergibt sich in der Demokratie eben weder aus dem Naturrecht noch aus der Moral, sondern es geht aus dem demokratischen Prozess hervor und bleibt revidierbar.»

«Sprache der Unterdrückten»

Für Haller sind Menschenrechte immer auch eine «Sprache der Unterdrückten», weil Menschenrechte immer in einem Spannungsverhältnis zwischen Normativität und Wirklichkeit stehen. In einer ausgezeichneten Sendung im Schweizer Fernsehen («Sternstunde Religion», siehe Link unten) hat kürzlich auch der Menschrechtsspezialist Heiner Bielefeldt, Uno-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, auf diesen wichtigen Aspekt hingewiesen: Die Menschenrechte seien eine «historisch unabgeschlossene Lerngeschichte», die ihren Ursprung in Unrechtserfahrungen habe. Und der Schweizer Völkerrechtler Walter Kälin spricht von den Menschenrechten als «Stachel im Fleisch einer Kultur».

Zu viel Gerede über Menschenrechte

Die Entwicklung und die Ausdifferenzierung der Menschenrechte sind also nie ganz abgeschlossen, doch das Bewusstsein, dass jeder Mensch unveräusserliche Rechte besitzt, wächst. Die starke Betonung der nur über demokratische Verfahren ins positive Recht gegossenen Menschenrechte ist richtig und wichtig und von der Autorin auch gut begründet. Die Argumentation wirkt manchmal aber auch etwas rigid. Vor allem, wenn im Buch zum Beispiel das bilaterale Anmahnen von Menschenrechten kritisiert wird, sofern dies nur auf einem moralischen Anspruch und nicht auf einer Rechtsnorm gründe. Das dauernde Reden über Menschenrechte und der «internationale Wettbewerb des Anmahnens» haben auch negative Auswirkungen, weil es kontraproduktiv sei und die innere Evolution autokratischer Regime behindern könne.

Dabei, so kann man einwenden, sind es doch gerade die zahlreichen unterschiedlichen Kanäle, die das Bewusstsein und die Verankerung von Menschenrechten international stark fördern: Nebst demokratischen Verfahren und rechtlichen Kodifizierungen eben auch regierungsunabhängige Organisationen, zivilgesellschaftliche Gruppen, internationale Organisationen oder eben auch Staaten, die auf die Einhaltung der Menschenrechte pochen, sich selbst gegebenenfalls Kritik gegenüber aber ebenfalls offen zeigen.

Klar herausgearbeitete Grundthesen

Doch dieser Einwand ändert nichts daran, dass Gret Hallers Buch eine ausgezeichnete Grundlage dafür ist, das Bewusstsein über das Wesen der Menschenrechte zu schärfen. Es ist gut lesbar und eignet sich wegen der Systematik und nicht zuletzt wegen dem ausführlichen Sachregister auch bestens als Lehrmittel. Die Grundthesen werden immer wieder aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet und gewinnen dadurch an Klarheit und Aussagekraft. Mit einem Wort: Es ist eine gelungene Symbiose von wissenschaftlichem Werk und engagiertem Plädoyer für Demokratie und Menschenrechte.

Gret Haller: «Menschenrechte ohne Demokratie? Der Weg der Versöhnung von Freiheit und Gleichheit», Aufbau Verlag, Berlin 2012, ca. 240 Seiten, CHF 32.90 (Ab 20. August 2012 im Buchhandel)


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

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