Illegale Strassenreklame: Behörden-Filz in Freiburg
Strassenreklamen sind ein schwieriges Thema. Auf der einen Seite sollen die Verkehrsteilnehmer sie beachten. Denn dazu sind die Plakate da. Auf der anderen Seite sollen sie nicht zu sehr ablenken. Denn sonst wäre die Verkehrssicherheit gefährdet.
Die Behörden schauen weg
Die Freiburger Behörden haben mit diesem Dilemma einen ganz eigenen Umgang gefunden. Einfach ausgedrückt: Die Verkehrsteilnehmer sollen hinschauen – die Behörden schauen weg.
Das Resultat: In Freiburg hängen viele Plakate dort, wo sie von Gesetzes wegen nicht hängen dürften. Darüber hat Infosperber im Juli letzten Jahres berichtet. Die Behörden von Stadt und Kanton foutieren sich ganz offensichtlich ums Gesetz. Im Strassenverkehrsgesetz steht nämlich: Verboten seien Reklamen, die «namentlich durch Ablenkung der Strassenbenützer die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten».
«Untersagt sind …»
Und in der Signalisationsverordnung heisst es präziser: «Untersagt sind Strassenreklamen (…) namentlich,
- – wenn sie das Erkennen anderer Verkehrsteilnehmender erschweren, wie im näheren Bereich von Fussgängerstreifen, Verzweigungen oder Ausfahrten;
- – wenn sie die Berechtigten auf den für Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen behindern oder gefährden;
- – wenn sie mit Signalen oder Markierungen verwechselt werden können;
- – oder wenn sie die Wirkung von Signalen oder Markierungen herabsetzen.»
Für alle, denen das nicht anschaulich genug ist, hat die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) ein Merkblatt veröffentlicht. Zahlreiche Kantone geben ebenfalls Empfehlungen ab.
Nichtanhandnahme vor zwei Jahren
Doch im Kanton Freiburg scheint sich nicht einmal die Justiz für Gesetze, Merkblätter und Empfehlungen zu interessieren. Vor rund zwei Jahren hätte sich das Oberamt des Saanebezirks mit einem Strafantrag gegen die Stadt Freiburg wegen illegaler Plakatstandorte befassen müssen.
Doch das Oberamt (entspricht dem Statthalteramt in anderen Kantonen) beschloss Nichtanhandnahme nach Artikel 310,1a der Strafprozessordnung. Das heisst: weil «die fraglichen Straftatbestände oder die Prozessvoraussetzungen eindeutig nicht erfüllt sind». Der Entscheid, der Infosperber vorliegt, wirkt nicht so, als ob sich die Verantwortlichen im Oberamt des Saanebezirks wirklich mit der Materie befasst hätten.
Wieder ein Strafantrag
Nun bekommen sie nochmals Gelegenheit dazu. Denn sie sind abermals mit einem Strafantrag gegen die Stadt Freiburg konfrontiert. Diesmal geht es ausschliesslich um Reklametafeln am Rand von Kreiseln.
Deshalb sei hier kurz wiederholt, was in der Signalisationsverordnung steht: Untersagt sind Strassenreklamen «im näheren Bereich von Fussgängerstreifen, Verzweigungen und Ausfahrten» – also auch im näheren Bereich von Kreiseln.

Das Oberamt schiebt den Entscheid seit einem Jahr vor sich her. Dabei ist die Rechtslage klar. Schon 2001 hat das Bundesgericht entschieden, dass Strassenreklame bei Kreiseln verboten ist. Überdies hat das kantonale Tiefbauamt gegenüber dem Oberamt schon vor über einem halben Jahr in einer Stellungnahme zum Strafantrag festgehalten:
- Werbetafeln dürfen sich nicht auf einer Kurven-Innenseite befinden, und sie dürfen nicht die Sicht behindern.
- Sie müssen innerorts mindestens drei, ausserorts mindestens fünf Meter von der Strasse entfernt stehen.
- Bei Fussgängerstreifen gilt ein Mindestabstand von 20 Metern innerorts und 50 Metern ausserorts.
- Ebenso bei Kreuzungen und Kreiseln.
- Bei Signalen gilt ein Mindestabstand von 10 Metern innerorts und 50 Metern ausserorts.
Mindestabstände nicht eingehalten
Dem oben erwähnten Strafantrag ans Oberamt liegen 15 Fotos vor. 3 davon sind in diesem Artikel abgebildet. Auf allen Fotos ist zu sehen, dass die Mindestabstände nicht eingehalten sind. Das Oberamt kann eigentlich gar nicht anders, als im Sinne des Strafantrags zu urteilen.
Deshalb fragte Infosperber beim Oberamt nach: «Warum liegt nach einem Jahr noch kein Entscheid vor?» Und: «Wann ist mit einem Entscheid zu rechnen?» Das Oberamt lässt sich in der Antwort an Infosperber nicht auf die Äste hinaus. Vielmehr beklagt es sich über die Arbeitslast und das Problem der Übersetzungen im zweisprachigen Kanton.
Eigentlich nur mit Gutachten
Klar ist aber schon jetzt: Im Kanton Freiburg läuft einiges schief. Das kantonale Reklamegesetz schreibt den Gemeinden vor, dass sie Plakatstellen nur «im Einvernehmen mit dem Tiefbauamt und auf Gutachten des Bau- und Raumplanungsamts» installieren dürfen. Doch ein solches Gutachten holt die Stadt Freiburg so gut wie nie ein.
Die kantonale Direktion für Infrastruktur tut gegenüber Infosperber zunächst so, als wäre alles rechtens: «Die Stadt Freiburg verfügt über eine Zuständigkeitsabtretung für Strassenbeschilderung und Reklame auf ihrem ganzen Gebiet. Daher muss sie die kantonalen Stellen nicht konsultieren.» Als Infosperber diese Zuständigkeitsabtretung herausverlangt, stellt sich heraus, dass Strassenreklamen davon ausgenommen sind.
«Keine Konsultation»
In der Folge erklärt die Direktion für Infrastruktur, es gebe eine Zuständigkeitsabtretung des Oberamts. Infosperber verlangt auch diese. Und dabei zeigt sich, dass diese Zuständigkeitsabtretung die Stadt Freiburg ebenfalls nicht davon entbindet, Plakatstellen vom Kanton bewilligen zu lassen.
Deshalb fragt Infosperber nochmals bei der Direktion für Infrastruktur nach, ob die Stadt Freiburg für die Plakatstellen, die im Infosperber-Artikel vom Juli letzten Jahres abgebildet waren, das Einverständnis des kantonalen Tiefbauamts eingeholt habe. Antwort: «Es gab in diesen Fällen keine Konsultation des Tiefbauamts.» Und auch keine Gutachten.
Auch andere Gemeinden
Offenbar ist die Stadt Freiburg nicht allein. Auch andere Gemeinden holen laut der Freiburger Direktion für Infrastruktur «nicht systematisch eine Stellungnahme beim Tiefbauamt ein, insbesondere bei Werbeanlagen von begrenzter Reichweite oder solchen, die sich ausschliesslich auf Gemeindegebiet befinden» – was wohl immer der Fall sein wird.
Fazit: Die Stadt Freiburg kümmert sich weder um die eidgenössischen Gesetze noch ums kantonale Reklamegesetz. Und der Kanton behauptet keck, er habe die Zuständigkeit abgetreten. Oder anders gesagt: Betreffend Strassenreklamen macht im Kanton Freiburg jeder was er will. Und so sieht es auf den Strassen auch aus.

Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.








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