Wer weniger Strom braucht, zahlt mehr
Wer in der Stadt Bern Strom spart, muss dieses Jahr mit einem grossen Preisaufschlag rechnen. Ein Haushalt, der jährlich 1200 Kilowattstunden vom Energie- und Wasser-Anbieter EWB bezieht, zahlt statt bisher gut 400 Franken plötzlich rund 500 Franken.
EWB redet das schön und schreibt, dass die Erhöhung «durchschnittlich 1,9 Prozent» betrage. Auf diesen Wert kommt der Stadtberner Energieversorger aber nur, weil für Kunden mit hohem Stromverbrauch der Aufschlag deutlich weniger ins Gewicht fällt als bei jenen mit geringem Verbrauch.
EWB begründet die Erhöhung mit neuen Vorschriften. Tatsächlich ist es so, dass alle Stromlieferanten neu die Kosten fürs Messen der Stromlieferung als fixe Pauschale auf der Rechnung aufführen müssen. Bisher waren diese Kosten Bestandteil des Postens «Netznutzung» und vom Verbrauch abhängig.
Nun schlägt EWB diese Fixkosten von 94 Franken pro Jahr bei jedem Strombezüger dazu, aber ohne dass im Gegenzug die Netznutzung billiger wäre. Unschön ist auch: Der vom Verbrauch unabhängige Pauschalbetrag trifft besonders jene, die wenig Strom beziehen. Oder anders gesagt: EWB halst seine Tariferhöhung vor allem den Sparsamen auf.
Dafür startet der Stromanbieter des links-grünen Bern eine absurde Stromsparaktion: Er fördert den Verkauf von neuen Haushaltgeräten mit Gutscheinen (siehe Kasten unten).
EWZ verlangt 83 Franken pro Jahr
Selbst im teuren Zürich ist die neue obligatorische Pauschale für den Messtarif mit 83 Franken tiefer als in Bern. Ausserdem senkt das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) auch den Tarif für die Netznutzung. Allerdings werden auch in Zürich die Haushalte mit hohem Verbrauch (4500 Kilowattstunden pro Jahr) weniger zur Kasse gebeten: Sie zahlen künftig 25 Franken pro Jahr mehr. Haushalte mit niedrigem Verbrauch (1600 Kilowattstunden) müssen Mehrkosten von 66 Franken in Kauf nehmen.
Die EWZ-Verantwortlichen verhehlen nicht, dass sie nicht erfreut sind über die neue Vorgabe: «Diese Systemänderung wurde vom Gesetzgeber bewusst eingeführt, um die Transparenz der Messkosten für die Endverbraucher zu erhöhen. Er nahm dabei auch die Auswirkungen dieser Pauschalisierung der Messkosten in Kauf.»
Vorbildliches Basel
Die Stadt Basel versucht, diese Auswirkungen der neuen Pauschale gering zu halten. Der dortige Stromanbieter IWB verrechnet für die Messkosten nur 54 Franken pro Jahr. Gleichzeitig senkt IWB den Preis für die Netznutzung. Sparsame Strombezüger bezahlen maximal 30 Franken mehr pro Jahr. Dazu kommt: In Basel gibt es eine Lenkungsabgabe, mit der die sparsamen Haushalte jedes Jahr mit einem Bonus belohnt werden.
Sparanreiz in Basel: Stromspar-Bonus
Die Basler Strombezüger zahlen pro Kilowattstunde Strom zusätzlich 5 Rappen als Lenkungsabgabe. Das Geld kommt in einen Stromspar-Fonds. Einmal pro Jahr wird daraus der Stromspar-Bonus ausbezahlt. Er beträgt etwa 60 Franken pro Person.
Haushalte, die weniger als 1100 Kilowattstunden pro Jahr und Person verbrauchen, profitieren. Denn sie erhalten mehr Geld zurück, als sie via Stromtarif in den Fonds einbezahlt haben.
Bei einem Zwei-Personen-Haushalt mit 2000 Kilowattstunden Stromverbrauch beträgt der Bonus unter dem Strich 20 Franken (100 Franken Abgabe, 120 Franken Bonus). Ein Vier-Personen-Haushalt, der 3000 Kilowattstunden bezieht, spart 90 Franken (150 Franken Abgabe, 240 Franken Bonus).
Alibi-Sparübung: Gutschein für einen neuen Tumbler
Das neue Stromgesetz verpflichtet die Stromlieferanten dazu, ihre Kunden zum Stromsparen anzuhalten. Bis 2028 müssen sie ihre Stromlieferungen um mindestens zwei Prozent reduzieren. Die Berner Kraftwerke (BKW) und das Stadtberner EWB wollen ihre Kunden mit Gutscheinen zum Sparen bringen. Mit Beträgen von 40 bis 70 Franken sollen sie den Kauf sparsamer Kühlschränke, Gefriergeräte, Geschirrspüler und Tumbler fördern.
Das ist eine absurde Aktion. Denn:
Für eine Preisreduktion von lediglich 40 bis 70 Franken ersetzt kaum jemand ein Gerät, das er nicht sowieso ersetzt hätte.
Der Ersatz und die Entsorgung von an sich funktionierenden Geräten ist ökologisch unsinnig.
Gefördert wird nur der Ersatz eines bestehenden Geräts. Allerdings lässt sich das nicht kontrollieren. Die Kunden werden mit dem Fördergeld dazu animiert, zusätzliche oder grössere Geräte zu kaufen: etwa einen Tumbler, eine Gefriertruhe oder einen grösseren Kühlschrank, der zwar effizienter ist, aber trotzdem mehr Strom braucht.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Die Autorin ist EWB-Kundin und zahlt künftig etwa 90 Franken oder 25 Prozent mehr pro Jahr für ihren Stromkonsum..
_____________________
➔ Solche Artikel sind nur dank Ihren SPENDEN möglich. Spenden an unsere Stiftung können Sie bei den Steuern abziehen.
Mit Twint oder Bank-App auch gleich hier:
_____________________
Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.









Wer weiss wieso der Preis beim Energiebezug nicht gleich ist wie bei der Lieferung? Was würde passieren, wenn sie (per Gesetz) gleich sein müssten? Die Netzkosten etc. werden ja separat belastet. Das Argument, dass der Zeitpunkt ein Rolle spielt führt zur Frage: Wieso fehlen dynamische Preise? Wieso werden nur die Energielieferanten damit belastet? Sollen erneuerbare, dezentrale Energielieferanten reduziert und eliminiert werden, weil sie mit Vergütungen von 0 bis 6Rp/kWh nicht überleben werden? Antworten dürfen mir auch per Email gesandt werden.
In Österreich ist es das gleiche: die Energielieferanten sind AGs in größtenteils öffentlichem Besitz, mit gut besoldeten Vorständen und satten Gewinnen Jahr für Jahr. Ständig werden die Preise erhöht, was man selbst mit sparsamsten Verhalten nicht mehr hereinholen kann. Zum Beispiel wird man für den Ausbau und die Modernisierung der Netze als Kunde zur Kasse gebeten, ohne dass diese Erhöhung aber nach getaner Investition wieder zurückgenommen würde. Die Energielieferanten sind sichere Cash Cows für Kommunen und Bundesländer: jeder braucht Strom, jeder der am Fernwärmenetz hängt, muss diese auch beziehen und kann es sich nicht aussuchen wie er heizt. Grüne Klimaversprechen dienen zur Bemäntelung von Gewinnabsichten; es geht vor allem darum, den Kunden effektiver zur Ader zu lassen, so auch mit der Ablesepauschale.
Die Stromerzeugung und -verteilung bestehen quasi ausschliesslich aus Fixkosten (Kraftwerke, Netze, Personal, Messinfrastruktur), während die verbrauchsabhängigen Kosten in der Schweiz vernachlässigbar sind. Trotzdem werden die Kosten bewusst nach Verbrauch umgelegt – nicht wegen der Kostenstruktur, sondern wegen der Lenkungswirkung: Wer mehr verbraucht, soll mehr zahlen, sonst steigt der Konsum und damit langfristig die Gesamtkosten für alle.
Gerade deshalb ist die fixe Umlegung der Messkosten ein Rückschritt. Sie schwächt die Sparanreize und trifft Wenig-Verbraucher überproportional. Wenn man konsequent sein will, müsste man entweder alle Kosten fix umlegen, nicht nur die Messkosten – oder beim bewährten System bleiben und alle Kosten weiterhin verbrauchsabhängig verteilen, um die maximale Lenkungswirkung zu erhalten.