Stromleitungen

Die Schweiz möchte im europäischen Stromhandel gleichberechtigt mitmischen © Heiko82/Flickr/cc

Steiniger Weg zum europäischen Strommarkt

Hanspeter Guggenbühl /  Ein Abkommen mit der EU soll der Schweiz die Teilnahme am europäischen Strommarkt ermöglichen. Doch der Weg bleibt steinig.

«Noch im laufenden Jahr» wolle die Schweiz das Stromabkommen mit der EU abschliessen, kündigte Energieministerin Doris Leuthard an. Das war am 16. Januar 2012, am vorletzten Kongress der Schweizer Stromwirtschaft. Jetzt, zwei Jahre später, sind die seit 2007 dauernden Verhandlungen über diesen bilateralen Vertrag immer noch im Gang. Am diesjährigen Stromkongress, der gestern in Bern begann, stellte Doris Leuthard den Abschluss der Vertrags neu auf «Anfang Sommer 2014» in Aussicht. Ihre Hoffnung stützte gestern auch EU-Energiekommissär Günther Oettinger: «Alles spricht dafür, dass wir im Sommer zu einer Entscheidung kommen», sagte er in seinem Referat vor 450 Vertretern der Stromwirtschaft, denn: «Das Stromabkommen soll keine ‹Never ending story› sein.» So viel zu den Ankündigungen.

Ticket für den EU-Strommarkt

Je länger die Verhandlungen dauern, desto lauter beschwören beide Partner die Wichtigkeit und Dringlichkeit dieses Abkommens. Grund: Nächstes Jahr will die EU ihren Strom-Binnenmarkt vollständig liberalisieren. Der bilaterale Stromvertrag bilde die Voraussetzung, dass die Schweiz, die seit Jahrzehnten im europäischen Stromhandel mitmischt, gleichberechtigt an diesem liberalisierten Markt teilnehmen kann. Diese Teilnahme sei wichtig, um die Sicherheit der Stromversorgung zu gewährleisten und Marktverzerrungen zu Lasten der Schweizer Wasserkraftwerke zu beseitigen, betonten Leuthard und Oettinger gleichermassen.
Beim heutigen Stand der Verhandlungen sei man sich zu 80 Prozent einig, sagte Leuthard auf Rückfrage. Folgende Streitfragen sind zurzeit noch offen:

  • Verträge: Schweizer Stromkonzerne verfügen über langfristige Bezugsverträge für Strom aus französischen Atomkraftwerken und dürfen diesen bei Netzengpässen bevorzugt importieren. Das widerspricht den Regeln der EU-Stromliberalisierung. Uneinig sind sich die Verhandlungspartner, wie lange die Übergangsfristen sein sollen, um diese Privilegien aufzuheben.
  • Subventionen: Der Strommarkt ist heute europaweit verfälscht durch eine Vielzahl von «Beihilfen», sprich Subventionen. Beispiel: Energieintensive Unternehmen werden von öffentlichen Strom-Abgaben befreit, was die übrigen Strombezüger diskriminiert. Gestritten wird nun, wie weit solche Beihilfen toleriert werden sollen.
  • Marktöffnung: Der Schweizer Strommarkt ist nur teilweise geöffnet; Kleinverbraucher bleiben bislang im Monopol gefangen. Die EU hingegen verlangt von der Schweiz eine vollständige Marktöffnung. Eine entsprechende Vorlage hat der Bundesrat angekündigt, aber erst fürs Jahr 2015.

Es braucht eine Übergangszeit
Selbst wenn Bundesrat und EU sich wie angekündigt im Laufe des Jahres 2014 einigen und das Stromabkommen unterschreiben, kommt es zu spät, um der Schweiz den bedingungslosen Zugang zum EU-Strommarkt ab 2015 zu gewährleisten. Denn der bilaterale Vertrag muss vom Schweizer Parlament und allen EU-Staaten ratifiziert (bestätigt) werden. Zudem dauert es mindestens zwei Jahre, bis eine Vorlage zur vollständigen Öffnung des Schweizer Strommarktes von Parlament und Volk genehmigt wird (wenn überhaupt).
Zur Regelung dieser Übergangszeit gibt es zwei – unsichere – Möglichkeiten: Entweder gewährt die EU der Schweiz den Beitritt zu ihrem voll liberalisierten Strommarkt ab 2015 provisorisch und befristet bis die Schweiz alle Bedingungen erfüllt. Oder die EU akzeptiert, dass die Schweiz zu den gleichen Bedingungen wie bisher am europäischen Stromhandel teilnehmen kann. Was zeigt: Der Weg der Schweiz zum europäischen Strommarkt ist mit vielen Stolpersteinen gepflastert.


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Keine

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