Drei_Beklagte

Anwalt Daniel Glasl, Bruno Hug (Mitte) und Mario Aldrovandi (rechts) vor der Gerichtsverhandlung © Südostschweiz

Kampagnen-Journalist Aldrovandi blitzt vor dem Presserat ab

Urs P. Gasche /  «Wo Kampagnen-Journalismus Grenzen hat» titelte Infosperber. Ein darin Kritisierter beschwerte sich beim Presserat. Vergeblich.

Die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» des Schweizerischen Pressrats verpflichten Redaktionen zur Wahrheitssuche, zur Trennung von Fakten und Kommentaren, zur Berücksichtigung wichtiger Informationen und zum Berichtigen falscher Darstellungen. Gegen keine dieser Pflichten hatte Infosperber-Autorin Linda Stibler verstossen. Sie hatte über ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland berichtet, das die «Obersee Nachrichten» wegen einer persönlichkeitsverletzenden Kampagne gegen die KESB Linth und deren damaligen Präsidenten Walter Grob verurteilte.

An der Kampagne massgebend beteiligt war der unterdessen entlassene Redaktor Mario Aldrovandi. Dieser warf darauf Infosperber vor, «besonders stossend die journalistische Ethik und Wahrheitspflicht verletzt» zu haben und offensichtliche Fehler nicht zu korrigieren. Infosperber offerierte Aldrovandi eine knappe Gegendarstellung in zwei Punkten, welche dieser jedoch ablehnte. Darauf verlangte Aldrovandi – aufgrund von 17 eingereichten Belegen – vom Presserat, Infosperber eine Rüge zu erteilen. Jetzt hat der Presserat die Beschwerde in allen Punkten abgewiesen.

Infosperber hatte einige diffamierende Artikel-Titel, welche die «Obersee Nachrichten» gegen die KESB verbreitete, fälschlicherweise Mario Aldrovandi zugeschrieben und dies nachträglich transparent korrigiert. Der Presserat weist nun darauf hin, dass eine Redaktion nach eigenem Ermessen über die Publikation von Leserbriefen und Kommentaren entscheidet. Bei allen von einer Redaktion veröffentlichten Meldungen und Meinungen sind ganz oder teilweise falsche Inhalte vor Veröffentlichung zu korrigieren: «Die materielle Unrichtigkeit betrifft die Fakten und nicht die sich auf erwiesene Fakten abstützenden Werturteile».

Gestützt auf die Praxis des Presserats sei eine Berichtigung entbehrlich bei einer blossen Ungenauigkeit, die für das Verständnis der Leserschaft nicht relevant erscheint. Dies sei im Fall des Infosperber-Artikels der Fall gewesen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Der Autor ist Redaktor der Online-Zeitung Infosperber, gegen die Mario Aldrovandi beim Presserat eine Beschwerde eingereicht hatte.

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Eine Meinung zu

  • am 18.05.2019 um 14:37 Uhr
    Permalink

    Ein Meilenstein. Keine irreführenden Aussagen mehr in Leserbriefen. Keine einseitige Gefälligkeits-Interviews im Radio…alles müsste man nun noch auf Faktentreue prüfen.
    Das gibt zwar mehr Arbeit, ist nicht so geschmeidig – steigert aber die Glaubwürdigkeit. Insbesondere kann somit keiner der CEOs der Mobilindustrie mehr behaupten, dass beim Mobilfunk bislang keine schädlichen Effekte belegt seien. Gerne mehr z.B. bei diagnose-funk.org und gigaherz.ch – deren einzige Interessebindung ist nämlich der Schutz der Opfer vor der grassierenden Strahlung.

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