Lieferkettengesetz: Erfolgreich gegen Lohndumping in Südamerika
Seit 2023 gilt in Deutschland das sogenannte Lieferkettensorgfaltsgesetz oder kurz Lieferkettengesetz. Grössere Unternehmen müssen seither für die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten in ihren Lieferketten sorgen. Im August 2025 zeigte das Gesetz erstmals sichtbare Wirkung: Bananenpflückerinnen und -pflücker in Costa Rica bekamen nach einer Beschwerde der Gewerkschaft Sitrap Geld.
2023 hatten ihre Löhne weit unter dem Mindestlohn von rund 20 Euro am Tag gelegen. Das berichtet die Hilfsorganisation Oxfam, die gemeinsam mit Sitrap eine Beschwerde in Deutschland eingereicht hatte. Im Fokus stand dabei auch die sogenannte Flugbesprühung. Plantagen würden ohne Vorwarnung aus Flugzeugen mit Pestiziden besprüht, während Menschen ohne Schutzausrüstung dort arbeiteten.
Ausserdem behinderten die Plantagenbesitzer Gewerkschaften und benachteiligten ihre Mitglieder. Ein Sitrap-Vertreter berichtete über einen vermutlich fingierten Besitzerwechsel, bei dem alle Angestellten entlassen, aber nur diejenigen wieder eingestellt wurden, die nicht Mitglied der Gewerkschaft waren (Infosperber berichtete). Neben Plantagen in Costa Rica ging es auch um solche in Ecuador.
Beschwerde über Detailhändler in Deutschland
Die beiden Organisationen beschwerten sich in Deutschland über die Discounter Aldi, Edeka, Lidl und Rewe. Dort werden die Bananen aus Costa Rica verkauft. Das Lieferkettengesetz sieht bei Beschwerden eine Art Konsultationsverfahren vor – die Unternehmen müssen sich kümmern und ihre Anstrengungen belegen.
Aldi reagierte, nahm Kontakt mit Produzenten, Zulieferern und Sitrap auf und stellte vor Ort eigene Untersuchungen an, um die Vorwürfe zu klären. Im Sommer kam es dann zu Einigung. «Ohne das Lieferkettengesetz hätten wir das nicht erreicht», zitiert Oxfam den Gewerkschaftssekretär Didier Leitón. Auch Aldi zeigte sich zufrieden. Rewe und Edeka hätten bei ähnlichen Beschwerden keine Massnahmen ergriffen, schreibt Oxfam.
Offiziell anerkennen wollten die lokalen Unternehmen die Entschädigungsansprüche weiter nicht, berichtet die «Taz». Die Zahlungen bleiben eine Einigung zur Güte und sind keine Anerkennung schuldhaften Verhaltens. Noch seien nicht alle Vorwürfe geklärt, sagt Oxfam. Beim Arbeitsschutz seien aber deutliche Fortschritte gemacht worden und die Beteiligten seien weiter im Dialog, wie es die Regelung vorsehe. Das Lieferkettengesetz wirke.
Gesetz soll in der EU deutlich aufgeweicht werden
Das sei einer der Gründe, weshalb es auf europäischer Ebene gerade wieder aufgeweicht werden soll – das sagen zumindest zynische Stimmen. Am 13. November stimmte das Europaparlament für die Lockerung des EU-Pendants CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Statt für Unternehmen ab 1000 Beschäftigten soll es in Zukunft erst ab 5000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro greifen.
Betroffene Konzerne sollen auch nicht mehr die gesamte Lieferkette kontrollieren müssen, sondern nur noch «Zulieferer, bei denen sie ein hohes Risiko für Verstösse vermuten» (NTV). Die EU-weite Haftung wird gestrichen, auch Klimaziele spielen keine Rolle mehr. Das Gesetz geht nun in die Verhandlung mit den EU-Staaten und der EU-Kommission. Die konservative Fraktion EVP stimmte dabei mit den rechten und rechtsextremen Fraktionen, was teilweise für Empörung sorgte.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.










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