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Die Vereinigung Europäischer Journalisten macht Druck für die Pressefreiheit. © R

Die Schweizer Mühsal mit der Pressefreiheit

Robert Ruoff /  Nur zögerlich entschliessen sich Schweizer Medien zu Solidarität mit dem britischen «Guardian» und klaren eigenen Stellungnahmen.

Die Pressefreiheit ist garantiert, aber sie ist immer gefährdet. Sie ist ein wertvolles Gut, und doch glauben wir, sie sei gratis. Dabei zeigt sich das Gegenteil fast täglich, auch in demokratisch verfassten Staaten. Auch immer wieder bei uns in der Schweiz.

Im London verhört während neun Stunden die Polizei David Miranda, den Lebenspartner des Enthüllungsjournalisten Glenn Greenwald, der im Auftrag der Zeitung «Guardian» unterwegs ist. Sie beschlagnahmt das journalistische Material, das vom NSA-Whistleblower Edward Snowden stammt (der gerade in Deutschland mit dem deutschen Whistleblower-Preis ausgezeichnet wurde): Computer, Smartphone, Uhr, Playstation.

In La Chaux-de-Fonds veranstaltet die Polizei aus nichtigem Anlass eine Hausdurchsuchung beim Enthüllungsjournalisten Ludovic Rocchi und beschlagnahmt ersatzweise den Computer seiner Frau und seines elfjährigen Sohnes(!), weil Rocchi selber beim Filmfestival Locarno ist. Dort besorgt dann wenige Stunden später die Tessiner Polizei den Rest: sie beschlagnahmt im Hotel Rocchis mittlerweile verschlüsselten eigenen Computer. Der Anwalt der Zeitung «Le Matin» (Tamedia) setzt schliesslich durch, dass das beschlagnahmte Material der Familie Rocchi versiegelt wird, um das Zeugnisverweigerungsrecht des Journalisten zu schützen.

Die Medienfreiheit ist nicht garantiert

Die Freiheit der Medien ist gewährleistet. So steht es in der Schweizerischen Bundesverfassung und in der amerikanischen Verfassung und in manchen anderen. Aber die Medienfreiheit ist immer bedroht. Bedroht durch Machthaber, die etwas zu verbergen haben, wie die Geheimdienste und ihre Regierungen in aller Welt, wie die Enthüllungen von Edward Snowden es nun glasklar belegen.
Die Medienfreiheit ist bedroht durch kleinere oder grosse (mutmassliche) Betrüger, wie einen Neuenburger Wirtschaftsprofessor, der wegen eines öffentlichen Plagiatvorwurfs einen ehrgeizigen Staatsanwalt motivieren kann, in das – durch den Quellenschutz gesetzlich geschützte (Art. 28a StGB) – Berufsgeheimnis einzudringen.
Die Medienfreiheit ist manchmal sogar bedroht durch vom Volk gewählte Parlamentarier, die eine Veröffentlichung in der «NZZ am Sonntag» verhindern wollen, die im Interesse des demokratischen Rechtsstaats ist, wie später ein Gericht feststellt.

Freie Medien im demokratischen Staat besorgen die freie Information für freie Bürger. Freie, gut funktionierende Medien besorgen die Kontrolle der Macht von Staat und Wirtschaft, einflussreichen Verbänden und mächtigen Privatpersonen und ihrer Verflechtung, kurz: sie kontrollieren und informieren über die Ausübung der Macht in ihrer berechtigten Form – weil die Bürgerinnen und Bürger das so wollen – und über Machtmissbrauch und Verstösse gegen Recht und Gesetz.

Wo die Medien daran gehindert oder dafür bestraft werden sollen, wie im mutmasslichen Betrugsfall des Neuenburger Professors oder bei der Dokumentation der weltweiten Überwachung durch Edward Snowden im «Guardian», der «Washington Post» und nun auch der «New York Times», ist nicht nur die Pressefreiheit gefährdet sondern auch die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, in Kenntnis der Sache ihre politischen Entscheidungen zu treffen. Angriffe auf die Pressefreiheit sind auch Angriffe auf die Freiheit der Bürger im demokratischen Rechtsstaat.

In solchen Fällen könnte man von und in den Medien unüberhörbare Warnrufe erwarten. Auch in der Schweiz.

Scharfe Reaktion in Grossbritannien

In Grossbritannien waren die Proteste laut und scharf. In dem Land, in dem die Polizei mehr Zugriffsrechte auf Beweismittel hat als in anderen demokratisch verfassten Ländern, ist für die Beschlagnahmung von Pressematerial in der Regel eine richterliche Verfügung notwendig. Um dieses Hindernis zu umgehen, griff Englands Polizei auf Tony Blairs Antiterror-Gesetze aus dem Jahr 2000 zurück, damit sie David Miranda und sein Medienmaterial auf dem Flughafen Heathrow packen konnte.

«Ist der Journalismus von Glenn Greenwald jetzt eine terroristische Aktivität?», fragten britische Kommentatoren, und als auch noch bekannt wurde, dass der «Guardian» unter Aufsicht des Geheimdienstes Festplatten mit Material des NSA-Whistleblowers Edward Snowden vernichten musste, um schärfere Massnahmen wie Durchsuchung und Beschlagnahmung zu verhindern, sprachen etablierte, mehrfach ausgezeichnete Journalisten wie der «Guardian»-Kommentator Simon Jenkins von «Staatsterror».

Scharfer Protest vom europäischen Kontinent

Aus dem europäischen Norden meldeten sich geschockt und besorgt die Chefredaktoren der grossen Zeitungen «Politiken» (Dänemark), «Dagens Nyheter» (Schweden), «Aftenposten» (Norwegen) und «Helsingin Sanomat» (Finnland) mit einem offenen Brief bei Premierminister David Cameron, in dem sie die Hoffnung äusserten, dass die Polizei- und Geheimdienstaktionen unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung nicht als Aktionen « gegen Journalisten, die Journalismus betreiben» zu verstehen seinen und ihn aufforderten, seine «Regierung wieder in die führenden Reihen der Verteidiger der freien Presse zurück zu führen».

Bei den Organisationen der Schweizer Medienmacher herrschte bis dahin vor allem Schweigen.

Stille in der Schweiz…

Als «Infosperber» sich einige Tage nach Mirandas Verhaftung und der geheimdienstlich geprüften Vernichtung von «Guardian»-Computern fragte, wo denn die Proteste der Medienschaffenden bleiben und bei Verbänden nachhakte, kam vom Journalistenverband impressum die Antwort: «Sie haben recht, gegen diesen ungeheuerlichen Eingriff in die Pressefreiheit müssen wir protestieren». Deshalb stehe impressum auch hinter der Stellungnahme der europäischen Internationalen Journalisten Föderation EFJ/IFJ, die tatsächlich das britische Vorgehen kritisiert und später noch die Europäische Kommission aufgefordert hat, gegen den Missbrauch der Antiterrorgesetze durch Grossbritannien vorzugehen.

So weit, so gut. Nur war auf der Internet-Seite von impressum davon nichts zu lesen. Die Schweizer Öffentlichkeit wurde über die Haltung der europäischen und der schweizerischen Journalistenorganisationen vor der Nachfrage von «infosperber» mit keinem Wort informiert. Erst am Tag danach danach entschloss sich impressum zu einer Medienmitteilung, in der sie den «Angriff britischer Behörden auf David Miranda und den Angriff der Neuenburger Staatsanwaltschaf auf Ludovic Rocchi» verurteilt und die Behörden auffordert, die Medienfreiheit zu respektieren und zu schützen.

Es ist nicht bekannt, dass selbige Behörden die Verlautbarung von impressum wahrgenommen hätten, das Medienecho war nahe Null, und seither war von impressum in dieser Sache nichts mehr zu hören. Im Gegensatz zur Vereinigung Europäischer Journalisten EFJ/IFI, die nicht locker lässt (wie das Titelbild zeigt).

…und resigniertes Schweigen

Die gewerkschaftliche Medienorganisation Syndicom hatte die Durchsuchung und die Beschlagnahmungen bei Ludovic Rocchi «selbstverständlich» als «Einschüchterungsversuch» verurteilt.«Bei internationalen Fällen sind wir zurückhaltender mit Medienmitteilungen», schreibt das Zentralsekretariat, unter anderem weil die Kapazität fehle, um die Fakten abzuklären. Obwohl die Fakten im Fall Snowden, Miranda und «Guardian» ziemlich klar und unumstritten sind. Und so verweist auch Syndicom wie schon impressum auf die EFJ/IFI – die Kolleginnen und Kollegen in Brüssel werden es schon richten.

«Investigativ.ch», der Schweizer Journalisten-Verein, der nach Anspruch und Aufgabenstellung sich zuvorderst einsetzen müsste für bedrohte Enthüllungsjournalisten und -journalistinnen, nimmt nicht nur Kapazitätsschwächen entschuldigend in Anspruch, er erklärt sich ausserdem ausschliesslich für den «Fall Rocchi» zuständige, denn: im Fall des Angriffs der englischen Regierung auf David Miranda, Glenn Greenwald und den «Guardian» – also letztlich auf den NSA-Whistleblower Edward Snowden – «würde eine Reaktion eines kleinen schweizerischen Journalistenvereins ja gar nichts bewirken».

Das ist genau die vorauseilende Unterwerfung, über die sich Geheimdienste und autoritäre Regierungen freuen.

Regierungen müssen belästigt werden

Im Artikel des Medienrechtlers und ehemaligen Präsidenten des Presserats Peter Studer zum Fall Rocchi und zur Pressefreiheit – den «investigativ.ch» nach der «Infosperber»-Nachfrage immerhin aufgeschaltet hat (Ursprünglich in «EDITO + Klartext») – sind die Ansätze für nachhaltige Protestaktionen auch von kleinen Organisationen klar zu fassen: Es ist die Gewährleistung der Medienfreiheit, wie sie vom Schweizer Strafrecht über die Bundesverfassung bis zur Europäischen Menschenrechtskommission und – das kann man hinzufügen – der Charta der Europäischen Union EU mit ihrer Garantie der Medienvielfalt und Medienfreiheit festgeschrieben ist. Diese rechtlich verankerten Grundprinzipien sind die Hebel der Aktion.

Medienfreiheit ist eine Existenzbedingung der freiheitlichen Demokratie und eine Existenzbedingung des demokratischen Medienschaffens. Eine Organisation von Medienschaffenden, die das wirklich begreift, wird nicht kleinmütig und resigniert die Hände in den Schoss legen – unsere Aktion «würde ja gar nichts bewirken» – sondern sich beteiligen am Widerstand gegen alle Einschüchterungsversuche. Regierungen und Sicherheitsapparate, die frei arbeitende Journalisten belästigen, einschüchtern, unter Druck setzen oder gar an ihrer Tätigkeit hindern, müssen selber belästigt, eingeschüchtert, unter Druck gesetzt oder schliesslich an ihrer Tätigkeit gehindert werden.

Das ist in einer freiheitlichen Demokratie nicht nur eine strikt politische sondern auch eine publizistische Aufgabe.

Nachtrag
Unter dem Titel «Affäre Rocchi: Protest eingereicht» teilt «investigativ.ch» auf ihrer Website mit, dass mit einem Brief von 28. August 2013 «95 Journalistinnen und Journalisten gegen das Vorgehen der Neuenburger Staatsanwaltschaft» protestieren.
Und schreibt: «Infosperber mokiert sich über die ‹zögerliche Solidarität› der Schweizer Journalist/innen…» – eine eigenwillige Lesart, wenn denn «sich mokieren» wie im alten Wahrig (Wörterbuch der deutschen Sprache) heisst: «sich lustig machen». Auch das wird im 2. Teil zu diskutieren sein.

Serie «Medienfreiheit in der Schweiz»
Teil 2: «Medienfreiheit in Gefahr: der lästige Widerstand»
Teil 3: «Überwachung: Wenig Grund zur Sorge?»
Teil 4: «Medienfreiheit bei Chefredaktoren unter ‹Diverses’»
Teil 5: «Bedrohte Medienfreiheit: Verleger im Einzelkampf»


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

Zum Infosperber-Dossier:

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