Leuthard blockt erprobte Pendlerabgabe ab

Hanspeter Guggenbühl /  In Frankreich müssen Firmen die Bahnen mit finanzieren. In der Schweiz blockiert Bundesrätin Leuthard diese Pendlerabgabe.

Je mehr Leute in Spitzenzeiten Bahnen und Strassen benützen, desto stärker muss der Staat die Verkehrsinfrastruktur ausbauen, und desto grösser wird das Verkehrsdefizit. Schon heute decken die Bahnbenützer in der Schweiz weniger als die Hälfte der Bahnkosten, zeigt die Eisenbahnrechnung. Pendlerinnen und Pendler profitieren zusätzlich von Abonnements und mithin von Mengenrabatt. Nach streng marktwirtschaftlichem Verursacherprinzip müssten die Preise für Pendler- und Generalabonnements mehr als verdoppelt werden.

Doch dieses Prinzip lässt sich politisch nicht durchsetzen. Das zeigen die heftigen Reaktionen auf die neusten Anträge des Bundesrates, die lediglich eine moderate Mitfinanzierung des Bahnausbaus durch Pendler anstreben. Zudem gibt es neben den zur Arbeit Fahrenden eine weitere Gruppe, die von den Verkehrssubventionen überdurchschnittlich profitiert: Es handelt sich um die Unternehmen, denen die defizitären Bahnen und Busse die Arbeitskräfte gratis vor die Haustüre transportieren. Je besser diese Firmen vom öffentlichen Verkehr erschlossen sind, desto höher steigt ihre Standortgunst im Wettbewerb um Kunden und Arbeitskräfte sowie ihr Grundstückwert.

Transportsteuer in Frankreich

In Frankreich hat diese Standortgunst einen Preis. Dort gibt es schon seit 1973 eine Transportsteuer (Versement Transport). Diese wird in Unternehmen ab neun Angestellten erhoben. Die Ansätze schwanken zwischen 2,6 Prozent der Lohnsumme im Ballungsgebiet rund um Paris, 1,8 Prozent in andern Ballungsgebieten und 0,2 Prozent in der Provinz.

Der Ertrag dieser Steuer beläuft sich auf jährlich fünf Milliarden Euro (Stand 2005). Dieser Betrag wird zweckgebunden zur Mitfinanzierung des öffentlichen Regionalverkehrs verwendet. Damit decken die französischen Unternehmen über 40 Prozent der Kosten des öffentlichen Verkehrs. Begründet wird diese Transportsteuer mit dem wirtschaftlichen Nutzen, denn ein gut ausgebauter Verkehr den Unternehmern bringt.

In der Schweiz machbar

In einer kürzlich abgeschlossenen Studie, verfasst von der Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers, liess das Bundesamt für Verkehr (BAV) abklären, ob und wie sich diese Art von Transportsteuer in der Schweiz verwirklichen liesse. Die Antwort zusammengefasst: Die Steuer ist auch in der Schweiz machbar. Rechtlich brauche es dazu eine Anpassung der Bundesverfassung sowie ein Gesetz, das die Einzelheiten der zweckgebundenen Mischung aus Steuer und Abgabe regelt. Das letzte Wort dazu hätte also das Volk.

Die neue Steuer liesse sich (analog zu Frankreich) an der Lohnsumme von Unternehmen ab neun Mitarbeitern bemessen. Oder als fixe Abgabe auf jedem Arbeitsplatz. Zahlenbeispiel: Um einen jährlichen Ertrag von einer Milliarde Franken für die Mitfinanzierung des öffentlichen Verkehrs zu erzielen (ein Siebtel gegenüber dem grösseren Frankreich), müsste der Staat pro Arbeitsplatz in der Schweiz eine Abgabe von jährlich 250 Franken erheben. Um die gleiche Summe über eine stärkere Besteuerung der Unternehmen zu erhalten, wie das die SP-Schweiz fordert, müssten die Unternehmensgewinn-Steuern um ein Prozent angehoben werden.

Von Leuthard blockiert

Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV), unterstützte offenbar die Einführung dieser Transportabgabe in der Schweiz: «Die Bahnbenutzer, aber auch die Wirtschaft als Nutzniesserin, sollen an die Kosten beitragen, welche die Pendler verursachen», sagte Füglistaler in einem Interview vom 14. Oktober 2010 in der «Südostschweiz».

Bei der neuen Verkehrsministerin Doris Leuthard fand er aber kein Gehör. «Bundesrätin Doris Leuthard hat sich dagegen ausgesprochen, diese Variante weiterzuverfolgen», erklärt auf Anfrage BAV-Sprecher Andreas Windlinger. Leuthard befürchte, «dass dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen geschwächt würde». Zudem könne eine neue Transportsteuer kaum genügend rasch eingeführt werden.


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