Kommentar

Wenn Versicherungen Sicherheit verkaufen

Christian Müller © zvg

Christian Müller /  Die Schweizer Versicherungsbranche boomt. Das ist ein guter Grund, näher hinzuschauen. Denn sicherer wird nichts.

Es sei gleich vorweg eingestanden: Wann immer ich das Wort Versicherung höre, gehen bei mir alle roten Lämpchen an. Seit mir in Prag die Winterthur-Versicherung selig an den Schaden einer ausgeraubten Wohnung in Höhe von über CHF 20’000.- – meine ganze professionelle Fotoausrüstung mit mehreren Spezial-Objektiven, das Reporter-Tonbandgerät, zwei Laptops und einiges mehr waren weg – keine einzige tschechische Krone bezahlt hat, traue ich diesen Instituten definitiv nicht mehr. Und seit die gleiche Winterthur-Versicherung dem von mir geführten, damals grössten Prager Verlagshaus trotz sogenannter Allrisk-Versicherung den wegen Stromausfalls als Folge riesiger Überschwemmungen in Mähren entstandenen Schaden nicht zu zahlen bereit war, weiss ich, dass die Versicherungen einen sogar erheblichen Aufwand betreiben, um ein Schlupfloch zu finden, nicht zahlen zu müssen.

Der Teufel steckt im (juristischen) Detail

Um die beiden Fälle nachvollziehen zu können: Bei meinem privaten Schaden fand die Versicherung im Polizei-Rapport die Bemerkung, dass ich im Schlafzimmer (im zweiten Stock des Hauses) beim Fenster ein Luft-Flügelchen (ein «Läufterli») offen hatte, was in Anbetracht dessen, dass die Polizei die Erhebungen erst am nächsten Tag machte, ohnehin eine absurde Feststellung war. Aber es zählte mehr als die Tatsache, dass die Haustüre mit Gewalt aufgebrochen war und die Einbrecher das Werkzeug bei sich hatten, um im unteren Stock sogar einen Tresor aufzubrechen, und es erlaubte der Versicherung, gemäss Paragraph 37 Delta oder ähnlich, nicht zu zahlen, da offene Fenster verboten waren. Und beim Stromausfall fand die Versicherung heraus, dass im Kraftwerk, das den Strom lieferte, der Direktor den Hauptschalter betätigt hatte, um einem Kurzschluss durch einfliessendes Wasser zuvorzukommen. Das sei Willkür, argumentierte die Versicherung, und Willkür sei auch durch eine Allrisk-Versicherung nicht gedeckt – als ob wir in der Druckerei, die unsere Tageszeitung Mangels Strom nicht mehr drucken konnte, gemerkt hätten, ob nun ins Kraftwerk einfliessendes Wasser zu einem Kurzschluss geführt hat oder ob der Direktor fünf Minuten vorher – um grösseren Schaden zu vermeiden – den Hauptschalter betätigt hat. Wäre Wasser ins Kraftwerk gelaufen und wäre es tatsächlich zu einem Kurzschluss gekommen, so schrieb die Versicherung, dann hätte sie selbstverständlich bezahlt…

Aber lassen wir das, wir müssen es einfach zur Kenntnis nehmen: Versicherungen, die juristisch als Aktien-Gesellschaft fungieren und damit gemäss Obligationenrecht OR per definitionem profitorientiert sind, können nicht gleichzeitig kundenfreundlich sein. Sie sind umso erfolgreicher, je öfter es ihnen gelingt, einen entstandenen Schaden nicht zu bezahlen.

Die Branche boomt

Schweizer Radio DRS 1 benützte diese Woche die Meldung, wonach die Schweizer Versicherungen in den letzten sieben Jahren 7000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen haben, um den Direktor des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV, Lucius Dürr, zum einzuladen. Und da lohnte es sich schon, genauer hinzuhören. Die Versicherungen verkaufen nämlich nicht die Chance, einen erlittenen Schaden zumindest teilweise entschädigt zu bekommen, erklärte der Verbandsdirektor etwas verklausuliert, sie verkaufen vielmehr Sicherheit. Und sie haben immer neue Ideen: Es könnte ja zum Beispiel ein Erdbeben geben. Oder es könnte Probleme mit der Geothermie geben. Da braucht man Sicherheit, da braucht man eine Versicherung.

Die Schweizer sind das bestversicherte Volk der Welt. Das wurde im Gespräch bestätigt. Erst in einiger Distanz folgen die Holländer. Ok, man kann daraus den Schluss ziehen, dass die Schweiz auch die besten Versicherungsgesellschaften haben. Aber ist der Rückschluss auch richtig?

Die Versicherungen sind risikoscheu

Mit Verlaub: da, wo die Risiken etwas schwieriger einzuschätzen sind, sind die Schweizer Versicherungen schnell nicht mehr dabei. Als ich in Prag lebte, hat mich die Schweizer Krankenversicherung schlicht rausgeschmissen. Ich habe deshalb eine dänische Krankenversicherung, die damals bereit war, mich zu versichern, unabhängig davon, ob ich gerade in Prag, in den USA, in Südafrika oder in Australien war. Und als ich in die Schweiz zurückkehrte, hat mich die Schweizer Krankenversicherung nur noch auf dem obligatorischen Minimum «zurücknehmen» wollen, denn zwischenzeitlich war ich einmal krank und deshalb zum «Risikofall» geworden. So habe ich eben auch heute noch die gleiche dänische Krankenversicherung…

Oder die Privathaftpflichtversicherung? Wenn Sie sich fürs Ausland abmelden, gilt auch die Haftpflichtversicherung nicht mehr. Als ob ein potenzieller Schaden, den Sie kausal verursacht haben, ohne «schuldig» zu sein, in einem anderen Land teurer wäre. Das Gegenteil ist der Fall: Die meisten Schäden im Ausland sind deutlich weniger kostspielig, als sie in der Schweiz gewesen wären.

Ein perfektes Geschäftsmodell

Versichere möglichst viele Leute möglichst hoch, meide erkennbare Risiken, und wenn dann trotzdem ein Schadenfall eintritt, suche einen (juristischen) Grund, nicht zahlen zu müssen. Das scheint, etwas verkürzt, das Business Modell der Schweizer Versicherungen zu sein.

Doch auch hier gilt: Nicht jammern, sondern selber denken und selber entscheiden. Man halte sich deshalb an folgende sieben «goldene Regeln»:

1. Versichere nur Risiken, die du selber nicht verkraften kannst: Unfall oder Krankheit zum Beispiel. Aber warum zum Beispiel eine Lebensversicherung für ein Kind abschliessen? Eine Sicherheit für das Kind ist das ja nicht. Ist es aber ein Trost, wenn du dir ein neues Auto kaufen kannst, wenn dein Kind schon im Kindesalter stirbt?

2. Wähle eine Versicherung, die eine Genossenschaft ist (In der Schweiz zum Beispiel die «Mobiliar»). Ihr Jahresgewinn wird in Form einer Prämienreduktion den Versicherungsnehmern gutgeschrieben – also dir! Bei den Versicherungs-Aktiengesellschaften – das sind die meisten Versicherungsgesellschaften – verschwindet der Jahresgewinn der Gesellschaft in den Taschen der Aktionäre. (Siehe dazu eine eingehende Studie der Swiss Re, die das anschaulich macht.)

3. Lese das Kleingedruckte, auch wenn es wirklich klein gedruckt und sehr, sehr mühsam zu lesen ist. Ist die zu unterschreibende Versicherung zum Beispiel auch im Ausland gültig? Viele Rechtsschutzversicherungen zum Beispiel sind im Ausland nicht gültig, aber deinen Auto-Unfall hast du ja vielleicht in Frankreich, und dort hast du Probleme mit der Versicherung des beteiligten Fahrzeuglenkers.

4. Achte bei den Vertrags-Bestimmungen vor allem auch darauf, was bezahlt wird: der Neuwert, der Marktwert, oder was genau?

5. Profitiere vom Fakt, dass sich die Versicherungsverkäufer meist mit dem Versicherungsnehmer identifizieren und nicht mit ihrer Firma, denn sie wissen besser als alle Anderen, dass auch ihre Versicherung zu kneifen versucht, wenn es ums Zahlen geht. Und diese Versicherungsverkäufer geben dir die besten Ratschläge. Etwa (habe ich selber so gehört): «Wenn in Ihrer Wohnung etwas gestohlen wird, nehmen Sie einen Hammer und schlagen Sie eine Fensterscheibe ein, und zwar von aussen nach innen. Dann ist es sicher ein Einbruch und nur dann sind Sie sicher, dass die Versicherung auch zahlt.» (Diesen Ratschlag habe ich in Prag leider noch nicht gekannt…)

6. Wenn du in einem Schadenfall von deiner Versicherung den Bescheid erhältst, dass du aus diesen oder jenen Gründen keinen Anspruch auf eine Entschädigung hast, dann bitte einen gewieften Freund um Hilfe – zum Beispiel um einen Brief mit einem «Dr.» im Absender. Manche Versicherungen probieren es einfach mal, ob man einen abschlägigen Bescheid ohne Murren akzeptiert. Aber manche sind plötzlich «gesprächsbereit», wenn sie merken, dass man nicht zu den Wehrlosen gehört.

7. Vergiss nie: Versicherungen verkaufen keine Sicherheit! Es kann immer mal etwas passieren, ja. Die Versicherung hilft aber im besten Fall, den möglichen finanziellen Schaden zu reduzieren. «Sicherheit» ist etwas ganz Anderes.


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2 Meinungen

  • am 18.08.2012 um 13:29 Uhr
    Permalink

    Interessant, auch hier gerade jetzt von Versicherungen zu lesen. Gerade am Mittwoch lief im plusminus auf ARD eine Reportage über die Vorgehensweise der Versicherer bei Autoversicherungen. Im grossen Stil kürzt man die übernommene Schadenssumme, im Wissen, dass sich die meisten Leute nicht dagegen wehren…

    Hier die Links zu der Sendung:
    http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,61lxp1a4ij5r5csw~cm.asp
    http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/432744_plusminus/11422112_autounfall-schaeden-kleingerechnet?buchstabe=P

  • am 19.08.2012 um 00:34 Uhr
    Permalink

    Es scheint in Mode zu kommen, gegen Versicherungen zu wettern. Wissen Sie, dass 10% v allen Schadensmeldungen von Privatpersonen gg� Sachversicherungen (also Hausrat) auf Versicherungsbetrug zur�ckzuf�hren sind? Angesichts dieser Tatsache finde ich es �usserst fragw�rdig, �ffentlich zu Versicherungsbetrug anzustiften (indem unbekannte Mitarbeiter des Aussendienstes zitiert werden, sie h�tten angeblich geraten, die Strafbeh�rden in die Irre zu f�hren und falsche Indizien zu schaffen �Einschlagen der Fensterscheibe von Aussen").

    Ich verstehe ihren Unmut, wenn offenbar die AXA einen Schadensfall aus Ihrer Sicht zu unrecht abgelehnt hat! Doch statt �ffentlich eine ganze Branche zu diffamieren h�tten Sie sich wohl besser juristisch vertreten zu lassen. Zum Beispiel mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung, die grds. europaweite Deckung anbietet (Siehe zum Beispiel AVB der AXA-ARAG Rechtsschutz, A5.1 �Geltungsbereich: Europa"). Gem�ss der vorstehend zitierten Rechtsschutz Vertragsbedingungen Ziff. A7.31 h�tten Sie sogar das Recht gehabt, einen unabh�ngigen externen Rechtsanwalt beizuziehen, da eine AXA-Konzerninterne Streitigkeit vorgelegen h�tte.

    Die Sachversicherungen m�ssen ihre Entscheide begr�nden und massgebend f�r die Ablehnung ist insb. Art. 14 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), welcher eine Leistungsk�rzung nur bei Grobfahrl�ssigkeit gew�hrt. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der AXA d�rfen der zwingenden Norm des Art. 14 VVG nicht widersprechen.

    Bei Unstimmigkeiten in der Schadensregulierung gibt es eine Ombudsstelle f�r Privatversicherungen, wobei gem�ss Zitat des Jahresberichtes 70% d eingegangenen Beschwerden zum Vorteil des Versicherungsnehmers bearbeitet werden konnte und die Verfahrensdauer im Bereich Sachversicherung weniger als zwei Monate dauert.

    Zudem bleibt immer auch der Gang zum Gericht (falls keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, bleibt immernoch die sog. �Prozessfinanzierung� (siehe Angaben unter Quellen).

    Ob in dem von Ihnen beschriebenen Fall des Diebstahls in Tschechien tats�chlich eine Sorgfaltspflichtverletzung nach AVB-Hausrat (BOX) Ziff B8.3 vorgelegen hat, oder nicht, kann ich nat�rlich nicht beurteilen. Die AXA selber schreibt im Versicherungsvertrag (AVB/BOX Ziff B8.32): �Keine K�rzung erfolgt, wenn der Anspruchsberechtigte beweist, dass das Verhalten den Schaden
    nicht beeinflusst hat.�

    Mit Verlaub, Herr M�ller, aber w�rde Ihre Schilderung der Deckungsablehnung tats�chlich so zutreffen, wie sie sich Ihr �ffentlich Ihren �rger in Worte gekleidet haben, so h�tte die AXA ja wohl klar und deutlich gegen Ihre eigenen Vertragsbedingungen gehandelt. Denn wenn die T�re aufgebrochen wurde und dies im Polizeirapport auch so festgehalten wird, haben Sie ja wundersch�n den Nachweis erbracht, dass Ihr Verhalten des offen gelassenen Fenster (sollte es �berhaupt sorgfaltswidrig sein), die Schadensgr�sse nicht beeinflusst hat!

    Irgendwo liegt der Fehler und bitte entschuldigen Sie meine voreiligen Schlussfolgerungen aber wenn Sie sich eines derart polemischen Tonfalls bem�hen, so muss ich leider den Verdacht hegen, Ihre Sachverhaltsschilderungen sind verk�rzt, wenn nicht sogar verf�lscht.

    Ihrer Antwort sehe ich mit Freuden entgegen und hoffe, Ihnen nicht zu nahe getreten zu sein. Ich liebe Infospender und bin �berzeugt, trotz dieses Artikels hier weiterhin differenzierten und qualitativ hochstehenden Journalismus anzutreffen.

    Quellen:
    – AVB AXA-Box, Hausratversicherung: tinyurl.com/avb-box oder https://www.axa-winterthur.ch/SiteCollectionDocuments/avb-hausrat-optima_de.pdf
    – AVB ARAG-ARAG Rechtsschutz f�r Privatpersonen: http://tinyurl.com/avb-prsv
    – VVG 14: http://www.admin.ch/ch/d/sr/221_229_1/a14.html
    – Prozessfinanzierung (Rechtschutzblog) http://rechtsschutz-blog.ch/allgemein/prozessfinanzierung-ergaenzung-rechtsschutz-potenzial

    Sehr geehrter Herr Schmid

    Danke f�r Ihren Kommentar. Es freut uns immer, wenn unsere Leser und Leserinnen mithelfen, ein von uns angerissenes Thema in eine erweiterte Diskussion zu bringen.

    Nat�rlich sind die beiden pers�nlich erlebten F�lle verk�rzt wiedergegeben. Zum privaten Fall k�nnte ich ein Buch schreiben. Als ich damals sp�t nach Hause kam und um 01 Uhr die Polizei anrief, kam kurze Zeit sp�ter ein Streifenwagen. Aber die Polizisten hatten nicht einmal eine Taschenlampe bei sich (das ganze Haus war von den Einbrechern stromtechnisch stillgelegt worden). Sie schauten sich das Szenario der ausgeraubten Wohnung deshalb im Lichte von brennenden Streichh�lzern an! Als sie dann im Parterre den aufgebrochenen Tresor sahen, riefen sie nach Verst�rkung, und ein Polizeiwagen nach dem anderen erschien. Am Schluss standen vor dem Haus sechs Polizeiwagen. Um 03 Uhr verschwanden alle wieder, sie k�men dann morgen wieder, um das Protokoll aufzunehmen. Am darauffolgenden Morgen allerdings kam eine andere Polizei. Sie seien f�r diesen Fall zust�ndig, sagten sie, nicht jene, die in der Nacht da gewesen w�ren. Und dann wurde das Protokoll erstellt, notabene nachdem ich einige Stunden in meinem Schlafzimmer geschlafen hatte…

    Nat�rlich habe ich mich bei einem Schaden von 20’000 CHF zu wehren versucht. Aber als Ausl�nder hatte ich in den 90er Jahren in Tschechien vor Gericht keine Chance, wenn es um ein Polizei-Protokoll ging (W�re es in der Schweiz anders?). Und die Zentrale der Winterthur-Versicherung in der Schweiz lehnte jede Verantwortung ab. Das sei allein die Sache ihrer Auslandfiliale in Prag, liessen sie mich wissen. Der damalige Chef der Winterthur-Versicherung in Tschechien seinerseits, ein Schweizer, fand es nicht einmal f�r n�tig, einen Augenschein vor Ort vornehmen zu lassen. Vermutlich wusste er zum voraus schon, dass nicht bezahlt werden w�rde. Aber er hat anschliessend Karriere gemacht und ist heute der CEO einer grossen Schweizer Versicherungsgesellschaft.

    Auch zum zweiten, gesch�ftlichen Fall g�be es nat�rlich mehr zu sagen. Gewitzigt von meinem privaten Fall n�mlich liess ich abkl�ren, ob unsere Druckerei in Ostrava den Strom tats�chlich von einem Kraftwerk bezog, wo ein Direktor den Hauptschalter bet�tigt hatte. Und siehe da: Die Versicherung hatte sich get�uscht, der Strom f�r die Druckmaschine kam aus einem anderen Kraftwerk. Das juristische Spielchen mit der "Willk�r" zog nicht mehr. So musste die Winterthur-Versicherung schliesslich doch noch zahlen. Sie hatte ja in ihrem Negativ-Entscheid geschrieben, dass sie selbstverst�ndlich bezahlt h�tte, wenn Wasser ins Kraftwerk gelaufen und einen Kurzschluss verursacht h�tte…

    Ich will es hier nicht l�nger machen. Ich stehe Ihnen aber f�r weitere Ausk�nfte gerne zur Verf�gung.

    Christian M�ller

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