Kommentar

Das Geheimdienstgesetz ist gefährlich

Niklaus Ramseyer ©

Niklaus Ramseyer /  Das «Nachrichtendienstgesetz NDG» erlaubt den Bundes-Schnüfflern fast alles. Und vergisst das Wichtigste: die Spionageabwehr.

Klar, knapp und verständlich: So sollten Gesetze eigentlich formuliert sein. Das «Bundesgesetz über den Nachrichtendienst» oder kurz «Nachrichtendienstgesetz NDG», das am 25. September vors Volk kommt, ist das genaue Gegenteil davon: Über 50 Seiten und mehr als 80 Artikel umfasst die Vorlage im Bundesbüchlein. Das meiste davon ist schwammig formuliert und mit Ausnahmen gespickt, die den 350 Geheimagenten des Bundes unzählige Schlupflöcher für Machenschaften in Graubereichen öffnen.
Das beginnt schon beim «Zweck» des Gesetzes und den «Aufgaben» des «Nachrichtendienstes des Bundes (NDB)». Da werden nicht etwa die Pflichten und Zuständigkeiten des NDB und seiner Agenten klar formuliert – und abgegrenzt, von dem was sie nicht dürfen: Das Gesetz solle «beitragen» zur «Sicherheit der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz und zum Schutz der Freiheitsrechte ihrer Bevölkerung», kann man da etwa wolkig lesen. Es wolle «die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen». Und zur «Wahrung internationaler Sicherheitsinteressen beitragen».

«Weitere wichtige Landesinteressen»

Was für «internationale Sicherheitsinteressen» über jene unseres Landes hinaus da gemeint sind, steht nirgends. Und auch die «Aufgaben des NDB» (Art. 6) sind weder klar formuliert, noch abgegrenzt: Seine «Informationsbeschaffung» solle «dem frühzeitigen Erkennen und Verhindern von Bedrohungen» dienen, die von Terrorismus, verbotenem Nachrichtendienst, Proliferation verbotener Güter (z.B. Nukleares) ausgehen. Zudem soll er «sicherheitspolitisch bedeutsame Vorgänge» beobachten und beurteilen.

Und dann kommt da noch der mehrmals im Gesetz auftauchende schwammige Passepartout «Wahrung weiterer wichtiger Landesinteressen». Dazu wollen die Bundes-Spione nun künftig neu ohne strafrichterlichen Beschluss Privaträume verwanzen, in Computer eindringen und Bewegungsdaten von Smartphones abgreifen können. Dabei brauchen sie zwar die Zustimmung eines Bundesverwaltungsrichters und des Chefs VBS. «Bei Dringlichkeit» (was sie selber beurteilen) jedoch erst 24 Stunden nach Beginn des Übergriffs auf die Privatsphäre jener Bevölkerung, deren «Freiheitsrechte» die Schnüffler (Art. 2) ja eigentlich «schützen» sollten.

Spionageabwehr bewusst «vergessen»

Ganz vergessen ging in dem umfangreichen Gesetzeswerk, dass gerade zum «Schutz der Bevölkerung» in unserem Lande eigentlich auch der Kampf gegen Überwachung und Abhörung durch dubiose ausländische Geheimdienste gehören müsste: die Spionageabwehr. Inzwischen ist längst bekannt, dass vor allem US-Geheimdienste wie NSA oder CIA dabei vor nichts zurückschrecken: In Genf horchen sie UNO-Missionen anderer Länder ab, in Berlin die ganze Regierung bis zu Kanzlerin Merkel. In Bern muss der Bundesrat wichtige Sitzungen mitunter in einem sicheren Raum (Faradayscher Käfig) abhalten. Und alle Handys draussen vor der Tür lassen, weil die NSA auch über ausgeschaltete Telefone spionieren kann.

Doch vom Kampf gegen solche Machenschaften steht nichts im Gesetz. Nur von «verbotenem Nachrichtendienst» ist in Art. 6 (ohne klare Definition) die Rede, den es zu verhindern gelte. Konkret auf die wichtigen Aufgaben Spionageabwehr und aktive Störung ausländischer Abhöranlagen in Bern, Zürich und Genf angesprochen, antworten die Verantwortlichen meist ausweichend bis gar nicht. Zu vernehmen ist, dafür seien von über 300 Nachrichtendienstlern gerade mal ein halbes Dutzend zuständig. Sich selber schützt der NDB aber schon:
Art. 7 des Gesetzes besagt: «Der NDB betreibt ein gesichertes Computernetzwerk für seine Informationssysteme, die besonders gegen Zugriffe Unbefugter geschützt werden müssen.»

Unheimliche «Partnerschaften»

Bei der Unmenge von Daten und Informationen (auch heiklen Personendaten!) die schon jetzt beim NDB gesammelt und gehortet werden – und in Zukunft erst recht – leuchtet das ein. Die Frage ist indes, wer denn da «befugt» sei – und wer «unbefugt». Und dazu steht in Art. 12 des Gesetzes eher Beunruhigendes: «Der NDB kann sich im Rahmen von Artikel 70 Absatz 3 an internationalen Informationssystemen beteiligen.» Und dort wiederum liest man dann: «Der Bundesrat kann selbständig völkerrechtliche Verträge über die internationale Zusammenarbeit des NDB betreffend den Informationsschutz oder die Beteiligung an internationalen automatischen Informationssystemen abschliessen.»

Mehr noch: In Art. 12, der die «Zusammenarbeit mit dem Ausland» regelt, findet sich ein ganzer Katalog von Tätigkeiten, welche die Schweizer Spione gemeinsam mit «ausländischen Nachrichtendiensten und Sicherheitsbehörden» entfalten können: So etwa «sachdienliche Informationen entgegennehmen oder weiterleiten», oder «gemeinsame Beschaffung und Auswertung von Informationen» betreiben. Und «für den ersuchenden Staat Informationen beschaffen und weitergeben». Mit dem Begriff «Ausland» sind dabei meist genau jene berüchtigten US-Geheimdienste, wie etwa die NSA, gemeint, welche auch Leute ausspionieren, die sie scheinheilig als ihre «Partner» oder gar «Freunde» bezeichnen.

Einseitiges «Geben und Nehmen»

Im Gesetz erhält der NDB für derlei fragwürdige Kontakte sogar eine Generalklausel: «Die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten zur Erfüllung von nachrichtendienstlichen Aufgaben nach diesem Gesetz ist Sache des NDB.» Dieser kann dazu mitunter «Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den schweizerischen Vertretungen (Botschaften) im Ausland einsetzen».

Derlei Zusammenarbeit – auch mit dubiosen und berüchtigten Geheimdiensten – sei «unabdingbar», argumentieren auch Schweizer Nachrichtendienstler regelmässig. Da herrsche halt ein «Geben und Nehmen», nur so käme der NDB an wichtige Informationen heran. Das Gesetz hält fest: Der NDB könne mit ausländischen Geheimdiensten «gemeinsame Tätigkeiten zur Beschaffung von Informationen sowie zur Beurteilung der Bedrohungslage durchführen». Wer diese ausländischen «Partnerdienste» sind, soll jedoch geheim bleiben. Fest steht dennoch, dass es in Bern vorab Dienste der USA und Grossbritanniens sind. Und auch, dass das «Geben und Nehmen» ein eher einseitiges ist: Die US-Agenten wollen von ihren «Partnern» meist alles wissen, geben ihnen jedoch nur gezielt jene Informationen weiter, die ihren eigenen Interessen dienen.

Wessen «Bedrohungslage»?

Das zeigt sich schon im Gesetz ganz offensichtlich: Es geht nämlich davon aus, dass es eine «gemeinsam» eruierte «Bedrohungslage» gebe. Und dass diese für den neutralen, zentraleuropäischen Kleinstaat Schweiz dieselbe sei wie für die permanent weltweit Kriege führende Grossmacht USA. Und es zeigt sich in der als «Zweck» des NDB im Gesetz aufgeführten Formulierung «Wahrung internationaler Sicherheitsinteressen». Beides ist grober Unfug: Sicherheitsinteressen – und meist ganz unterschiedliche – haben Staaten. Und auch die «Bedrohungslage» ist für kleine friedliche Länder nie vergleichbar mit jener grosser Staaten, die sich überall einmischen – teils sogar erpresserisch bis gewalttätig.

Diese Grossmächte jedoch setzen ihrerseits alles daran, kleinere Staaten für ihre weltweiten Interessen einzuspannen und auf ihre Linie zu bringen. Sie machen dies gerne in geheimen «gemeinsamen Fachgesprächen und Tagungen». Und genau so steht es auch im Gesetz (Art. 12): Der NDB könne solche Tagungen «mit ausländischen Nachrichtendiensten und Sicherheitsbehörden durchführen». Dass dabei auf mittlerer bis unterer Ebene fleissig «Freundschaften» geschlossen werden, ist unvermeidlich. Und diese wiederum dienen dann später einem regen «informellen» Austausch – ohne Protokoll oder Gesetz. Von der Zustimmung eines Bundesverwaltungsrichters ganz zu schweigen.

Das könnte dann etwa so tönen: «Hey, Hansruedi, this is Chuck, remember me? Yes, was in April in Mons. Was good fun! Now, could you just check out something for me?» Man nennt es «den kurzen Dienstweg». Und bei solcher Kumpanei wundert es wenig, dass die Schweizer sich nicht getrauen, die illegalen, elektronischen Schnüffeleien ihrer US-«Partner» in unserem Lande wirksam abzustellen. Ob sie sich sogar noch als willfährige Gehilfen der NSA und Konsorten betätigen, wie dies in Deutschland nun aufgeflogen ist, wollen wir nicht hoffen – sollten es aber befürchten.

Gesetz bedroht die Schweiz

Aber es zeigt, warum die Gegner der Vorlage festhalten: «Das Gesetz schafft die Neutralität durch die Hintertür ab.» Denn: «In Zukunft soll es dem Schweizer Geheimdienst erlaubt sein, mit ausländischen Agenten eng zusammenzuarbeiten.» Das Gesetz schottet nicht nur den Geheimdienst noch mehr gegen die einheimische Bevölkerung ab, es öffnet hintenherum ein veritables Scheunentor für Zugang und Zugriff vorab jener US-Agenten, vor deren Ausschnüffelei die Bundesbehörden uns und unser Land eigentlich schützen sollten.

Dass nicht auch die AUNS das Referendum gegen dieses gefährliche Gesetz ergriffen hat, die ja sonst immer behauptet, sie verteidige die Schweiz und ihre Unabhängigkeit, erscheint angesichts dieser Fakten geradezu absurd. Wie auch jene SP-Vertreterinnen ganz offensichtlich wenig von den machtpolitischen Verhältnissen in der «International Secret-Service-Community» begriffen haben, die sich als «Sicherheitspolitikerinnen» bezeichnen – und dennoch einem Gesetz das Wort reden, das die Sicherheit unseres Landes eher bedroht als verbessert.

PS: Zwei Spielfilme zeigen exemplarisch, wozu US-Geheimdienste – also die mächtigsten und wichtigsten «Partner» unseres NDB – fähig und bereit sind: Jetzt gerade aktuell «Jason Bourne». Und fast noch besser, wenn auch etwas älter: «Enemy oft the State» (Der Staatsfeind Nr. 1) mit Will Smith und dem genialen Gene Hackman. Zuerst anschauen – dann mit Herzblut NEIN stimmen!


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine.

Zum Infosperber-Dossier:

Terrorist

NSA, BND, NDB: Totale Überwachung?

Die Angst vor terroristischen Anschlägen wird als Grund genannt für weitreichende Privatsphäre-Eingriffe.

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5 Meinungen

  • Portrait_Pirmin_Meier
    am 18.09.2016 um 11:27 Uhr
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    Die Kommentare von Ramseyer gehören zu den selbständigsten und unbefangensten, die heute zu lesen sind, stets frei von Scheuklappen. Dass es keine richtige Diskussion um dieses Gesetz gibt, ist das Schlimmste. Bei der schweizerischen Rechten gäbe es einen Fachmann, der hier im Prinzip wichtig hätte werden können, nämlich SVP-Nationalrat Franz Grüter, als IT-Unternehmer ein eigentlicher Spezialist zu diesen Fragen, dessen politische Sprache besonnen daherkommt. Aber: Durch die Wahl des rechten und netten Bundesrates Parmelin in die Landesregierung wurde die rechte und bürgerliche Opposition gegen das Nachrichtendienstgesetzt paralysiert. Wer objektiv analysieren kann, weiss, dass nur der Zangengriff einer sogenannten unheiligen Allianz von Links und Rechts, die in diesem Fall eine echte Allianz mit guten Gründen gewesen wäre, dieses Gesetz hätte zu Fall bringen können. Immerhin ist die Abstimmung noch nicht gelaufen, aber alle Indizien sprechen für ein Ja mangels ernsthafter Opposition, von Widerstand ganz zu schweigen. Das Minimum wäre eine gute Diskussion gewesen, zu der Herr Ramseyer und Infosperber hier immerhin beitragen. Noch vergleichsweise lesenswert ist, was der «Vorwärts» zu dieser Gesetzesvorlage schreibt.

  • am 19.09.2016 um 13:09 Uhr
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    Guten Tag
    Wundervoll, welch ein Trost, dass es noch einen guten Journalismus gibt. Danke für diesen Beitrag. Dieses neue Nachrichtendienstgesetz macht mir grosses Unbehagen. Bei den Fichen haben wir gesehen, was passiert, wenn Inkompetente über ihren Nachbarn ermitteln müssen, um des Geldes willen. Kürzlich habe ich mich mit einer Basler Persönlichkeit darüber unterhalten. Was da in seiner Fiche notiert wurde, hatte nichts mit dieser Persönlichkeit, dafür umso mehr mit den Projektionen des Ermittlers zu tun. Als alles bekannt wurde, hatte dieser nicht mal den Mut sich bei seinem Vereinsgenossen zu entschuldigen. Entsetzlich. Ich bin für einen kompetenten, kontrollierten Nachrichtendienst mit klar definierten Regeln und einer kompetenten Kontrollinstanz. Das was da in dieser Abstimmung angeboten wird, wäre ein Freipass unter anderem auch für die zunehmende Corporokratie, welche immer mehr unsere Demokratie unterwandert. (Regierungsmitglieder mit hochbezahlten Verwaltungsratsmandaten und Geschenken in Form von Aktien sind jetzt schon gang und gäbe.) Die Macht welche dieser Nachrichtendienst hätte, käme einer Inquisition gleich, welche mehr im Dienste wirtschaftlicher Interessen der Grosskonzerne stehen würde, als im Dienste des Volkes. Und es würden sich schnell irgendwelche Personen mit niedrigem Bildungsstand finden lassen, welche das Beobachten und Ermitteln, was dieser Nachrichtendienst gerne hören möchte, damit sie dafür Geld bekommen. Darum stimme ich NEIN.

  • am 19.09.2016 um 16:44 Uhr
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    Sollte das NDG gutgeheissen werden, kann ja eine Antidurchsetzungsinitiative ergriffen werden.

  • am 21.09.2016 um 11:59 Uhr
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    Danke Herr Ramseyer für diesen Artikel. Vielleicht kann ich damit einige meiner Freunde und Familienmitglieder dazu bewegen diesen Sonntag ein NEIN zum NDG in die Urne zu werfen !

  • Portrait_Pirmin_Meier
    am 21.09.2016 um 12:13 Uhr
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    40% Neinstimmen wären unter den gegebenen Umständen ein Riesentriumph!

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