Sortis_Atorvastatin

Bei der Abgabe des teuren Sortis profitieren Ärzte und Apotheker von einer höheren Marge © cc

Infosperber-Redaktor heute Abend im Kassensturz

Red. /  Verschleuderte Prämien: Die Kassen müssen unter identischen Medikamenten gesetzwidrig auch die unwirtschaftlich teuren zahlen.

Der Bundesrat hält sich nicht an die klaren Vorgaben des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes KVG, sondern schreibt den Krankenkassen in Verordnungen vor, unter völlig identischen Medikamenten auch die teureren und deshalb unwirtschaftlichen zu vergüten. Es geht dabei um mehrere hundert Arzneimittel.
(Es handelt sich nicht um Nachahmerprodukte, Generika genannt, welche die identischen Wirkstoffe, nicht aber identische Zusatzstoffe enthalten wie die Originalprodukte.)

Der Kassensturz von heute Abend greift damit einen Missstand auf, den Infosperber bereits im April 2012 beanstandet hatte. Infosperber-Redaktor Urs P. Gasche wird in der Sendung Stellung nehmen.

Artikel 32 KVG schreibt als generelle Voraussetzung für die Kassenpflicht eines Medikamentes vor, dass dieses wirtschaftlich sein muss.
In der Liste der kassenpflichtigen Medikamente gibt es aber mehrere hundert, die mit einem andern völlig identisch sind. Man nennt sie «Co-Marketing»-Arzneien. Sie sind lediglich anders verpackt – aber teurer. Diese teureren sind nicht wirtschaftlich und die Kassen sollten deren Preise deshalb nicht vergüten müssen.
Doch weit gefehlt: Der Bundesrat erliess eine Verordnung, mit der er die Kassen zwingt, entgegen der gesetzlichen Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit, solche teureren «Co-Marketing-Arzneimittel» voll zu zahlen (KVV Art. 66b). Das verursacht den Kassen jedes Jahr mehrere Dutzend Millionen zusätzlicher Kosten – ohne jeglichen Nutzen für Patientinnen und Patienten.
Die Kassen müssen tatenlos zuschauen
Kassen und Prämienzahlende müssen das illegale Handeln des Bundesrates und des Bundesamts für Gesundheit BAG wehrlos hinnehmen, weil ihnen die bürgerliche Mehrheit im Parlament kein Beschwerde- oder Rekursrecht gewährt. Ein Beschwerderecht erhielten ausschliesslich die Pharmafirmen, und diese freuen sich, dass die Kassen auch die teureren, unwirtschaftlichen Medikamente zahlen müssen.
Den gesetzwidrigen Missstand hatte der Kassensturz bereits vor acht Jahren angeprangert. Passiert ist seither nichts.
Unhaltbare Argumentation des BAG
Das Bundesamt für Gesundheit BAG verteidigt die gesetzwidrige Verordnung des Bundesrats nicht etwa juristisch, sondern mit einer opportunistischen Behauptung: Müssten die Kassen die teureren «Originale» unter identischen Medikamenten nicht mehr vergüten, würden die Pharmafirmen gar keine günstigeren Co-Marketing-Medikamente mehr auf den Markt bringen.
Diese Behauptung ist wenig überzeugend: Erstens lancieren die Hersteller von Originalpräparaten die günstigeren «Co-Marketing»-Medikamente meistens kurz vor Ablauf der Patentfrist, um Herstellern von Nachahmerprodukten (Generika) zuvorzukommen bzw. sie abzuschrecken.
Zweitens beweist das Ausland das Gegenteil: Auch in andern Ländern vertreiben zwei oder mehrere Firmen das identische Medikament unter verschiedenen Markennamen, obwohl dort meistens das «aut idem»-Prinzip gilt: Das heisst, die Kassen müssen nur den Preis der günstigsten zahlen – ausser ein teureres sei vom Arzt als medizinisch notwendig verschrieben.
Oder es herrscht Vertragsfreiheit wie in den Niederlanden, so dass die Kassen mit den Pharmafirmen Preise aushandeln und die günstigsten auswählen können.

Ärzte und Apotheken profitieren
Wenigstens «bestraft» das BAG einige der unwirtschaftlichen Medikamente mit einem höheren Selbstbehalt von 20 statt 10 Prozent wie sonst üblich. Trotzdem verkaufen sich die teureren, unwirtschaftlichen weiterhin gut. Denn das gleiche BAG setzt mit seiner Margenpolitik einen entgegengesetzten Anreiz: Das Bundesamt hat die Margen der selbstdispensierenden Ärzte und der Apotheken so festgelegt, dass diese bei der Abgabe der teureren, unwirtschaftlichen Medikamente mehr verdienen können. Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS und der Preisüberwacher fordern schon seit Jahren vergeblich, dass die Margen in Franken wenigstens gleich hoch sind, ob nun ein günstiges oder teures Medikament abgegeben wird («Leistungsorientierte Einheitsmargen»).


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Urs P. Gasche vertritt noch bis Ende Jahr die Prämienzahlenden und PatientInnen in der Eidgenössischen Arzneimittelkommission. Von 1985-1995 leitete er die Sendung «Kassensturz».

Zum Infosperber-Dossier:

Medikamente_Antibiotika1

Preise von Medikamenten

Medikamente verschlingen jeden vierten Prämienfranken. Warum müssen die Kassen viel mehr zahlen als im Ausland?

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4 Meinungen

  • am 27.10.2015 um 17:49 Uhr
    Permalink

    Jetzt reicht’s aber! In was für einer Bananenrepublik leben wir eigentlich? Zwar können wir die Parlamentarier (nicht) wählen, die wie hier der Pharma- oder irgend einer andern Branche zudienen, doch wer viel Geld hat, kann auch einen wirksameren Wahlkampf führen.
    Aber dass die Bundesämter das Gesetz verletzen, geht nun doch zu weit.

  • am 27.10.2015 um 17:55 Uhr
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    Die Bundesämter müssen sich an Verordnungen halten, welche der Bundesrat zu den Gesetzen erlässt. Allerdings sind es oft die Bundesämter, welche die Verordnungen vorschlagen. Aber die Verantwortung für die gesetzwidrigen Verordnungen liegt beim Bundesrat. Und das Parlament ist verantwortlich, dass ausschliesslich die Pharmafirmen ein Beschwerderecht haben.

  • am 28.10.2015 um 00:16 Uhr
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    Das Publikum könnte genau so gut profitieren, in jeder Apotheke werden Generika angeboten, inklusive der firmeneigenen wie Atorvastatin. Aber fast die Hälfte der Patienten verweigern eine Substitution durch ein Generikum, schliesslich bezahle man ja genug Krankenkassenprämien. Es liegt also nicht an den Apothekern, es liegt an den Patienten, die jeder für sich nur immer das Beste wollen, auch wenn es absolut ebenbürtige oder sogar identische Medikamente gibt! Auch wir Apotheker finden diese «Eigengenerika» als eine Frechheit, und ich sage das meinen Kunden auch so.

  • am 28.10.2015 um 08:03 Uhr
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    Es handelt sich nicht um Generika, wie im Artikel deutlich vermerkt, sondern um «Co-Marketing»-Präparate. Diese sind 100% identisch mit den «Originalmedikamenten».
    Übrigens, falls Sie Apotheker sind: Stichprobentests haben mehrfach gezeigt, dass Apotheken bevorzugt die teuersten unter verschiedenen Generika abgeben, wenn Kunden nach einem Generikum fragen. Einfacher Grund: Apotheker verdienen an den teuereren mehr.

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