Saudi-Arabien als Drahtzieher von 9/11: Jetzt Milliardenprozess
24 Jahre nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York wird sich erstmals ein Gericht mit der milliardenschweren Schadenersatzklage befassen. Der New Yorker Bundesrichter George Daniels hat den Antrag Saudi-Arabiens auf Abweisung der Klage am 27. Juli abgewiesen und die Klage zugelassen.
Die Klagenden werfen Saudi-Arabien vor, die Anschläge auf die Hochhäuser in New York finanziell und logistisch unterstützt zu haben.
Anwalt James Kreindler, der Geschädigte und Hinterbliebene der Anschläge vertritt, begrüsste die Entscheidung. Er hoffe, dass die Rolle des Golfstaats bei den Anschlägen vom 11. September 2001 endlich ans Licht kommt.
Damals hatten Terroristen mehrere Flugzeuge entführt und lenkten sie in die Zwillingstürme des World Trade Centers und gegen das Pentagon. Ein Flugzeug stürzte auf einem Feld bei Pennsylvania ab. Insgesamt starben mehr als 3000 Menschen.
Über 10’000 damals Verletzte, Überlebende und Hinterbliebene sowie zahlreiche Unternehmen und Versicherer fordern Schadenersatz. Saudi-Arabien hat den Verdacht wiederholt zurückgewiesen, die Attentäter unterstützt zu haben.
15 der 19 Attentäter kamen aus dem Königreich.
US-Regierung schützte die Hintermänner
Nach aufwändigen Recherchen kam Infosperber bereits im Jahr 2018 zum Schluss:
«Zeugenaussagen und neue Informationen weisen auf ein saudi-arabisches Komplott hin. Doch die US-Geheimdienste halten den Deckel zu. Indem die USA wichtige Informationen zurückhalten, schützen sie die Hintermänner des Komplotts.»
Im Jahr 2021 gab Präsident Joe Biden einige FBI-Dokumente frei, wenn auch teilweise eingeschwärzt. Daraus ging hervor:
- Das von den Saudis bezahlte Geheimdienstmitglied Omar al-Bayoumi, das über einen Diplomatenpass verfügte, unterstützte die eingereisten Attentäter erheblich;
- Ein Beamter des saudischen Innenministeriums stieg im gleichen Hotel in Virginia ab wie einer der Flugzeugentführer;
- Einige der Flugzeugentführer hatten während ihres Aufenthalts in den USA Kontakt mit saudischen Diplomaten, die wiederum direkte Verbindungen zur saudischen Regierung hatten;
- Mitglieder der saudischen Regierung und der saudischen Königsfamilie haben die Attentäter und ihre Helfershelfer in den USA auf Umwegen finanziert.
Die Verbindungen Saudi-Arabiens mit den Hijackern hatte Infosperber in mehreren Beiträgen ausführlich dargestellt:
- Die 2021 veröffentlichten Dokumente des FBI zu 9/11.
- Eine dreiteilige Serie vom Sommer 2018 über das saudische Netzwerk hinter dem Terroranschlag von 9/11:
Terror von 9/11: Die USA schützen die Hintermänner (Teil 1)
Das saudische Komplott hinter dem Anschlag von 9/11 (Teil 2)
Das saudische Komplott hinter dem Anschlag von 9/11 (Teil 3)

Streit um die Immunität von Saudi-Arabien
Dass das Verfahren gegen Saudi-Arabien trotz der staatlichen Immunität nicht zum Erliegen kam, liegt am US-Kongress. 2016 verabschiedete dieser den «Justice Against Sponsors of Terrorism Act», dessen erklärtes Ziel es ist, auch Staaten, die wissend oder leichtfertig terroristischen Organisationen Hilfe leisten, vor amerikanischen Gerichten zur Rechenschaft zu ziehen.
Und so fügte das Gesetz hinter den Grundsatz staatlicher Immunität vor US-Gerichten eine Ausnahme ein. Ein ausländischer Staat geniesst danach keine Immunität vor Schadensersatzklagen für Verletzungen von Leib oder Leben, wenn diese a) auf einen terroristischen Anschlag in den USA sowie b) eine deliktische Handlung des Staates oder seiner Beamten im Rahmen derer hoheitlicher Tätigkeiten zurückgehen.
Diese Änderung hat den New Yorker Bundesrichter George B. Daniels nun dazu bewogen, die erneute Klage der 9/11-Angehörigen nicht als unzulässig zu verwerfen. Er argumentierte, die Kläger hätten für die Zulässigkeitsprüfung hinreichend glaubhaft gemacht, dass der saudi-arabische Staat im Sinne des «Justice Against Sponsors of Terrorism Act» in die Anschläge 2001 verwickelt war.
Ob die Kläger ihrer Beweislast auch materiell nachkommen werden können, wird nun im Verfahren zu klären sein.
Falls der Nachweis gelingt, wäre der Lohn gross. Der Schadensersatzanspruch für terroristische Handlungen erlaubt Klägern, das Dreifache des Schadens ersetzt zu verlangen, den die terroristische Handlung verursacht hat. Saudi-Arabien muss daher befürchten, zur Zahlung hoher Summen verurteilt zu werden.
Die Vollstreckung eines solchen Urteils könnte allerdings schwierig werden. Denn das US-Gesetz sieht für die Durchsetzung eines Urteils keine Ausnahme von der Immunität Saudi-Arabiens vor. Das bedeutet, dass die Kläger, falls sie die Klage gewinnen, nicht ohne Weiteres auf saudi-arabisches Vermögen in den USA zugreifen können.
(Quelle: «Legal Tribune Online»)
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Keine
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