Maulkorb für Medien: Chirurg Max Aebi soll anonym bleiben
Es ist ein viel beachteter Prozess, der derzeit vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland geführt wird. Der Berner Orthopäde Max Aebi muss sich wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Infosperber berichtete darüber, dass mehrere Patienten schwere Komplikationen erlitten hätten, weil Aebi ein bestimmtes Bandscheiben-Implantat propagierte. Ob Aebi schuldig ist oder nicht, steht noch nicht fest.
Gerichtspräsident forderte Namenslöschung
Bereits vor Prozessbeginn setzte Gerichtspräsident Peter Müller Infosperber schriftlich unter Druck. Er behauptete: «Namen dürfen nur genannt werden, wenn sie von der zuständigen Verfahrensleitung freigegeben worden sind oder wenn die Betroffenen damit einverstanden sind.» Der SVP-Mann forderte, dass im Artikel Aebis Name und sein Bild gelöscht wird. Doch Müller hat Infosperber nichts zu befehlen. Denn Infosperber ist beim Gericht nicht akkreditiert und verfolgt den Prozess nicht im Gerichtsgebäude.
Am ersten Prozesstag gab Peter Müller dann den Tarif für die Medienschaffenden durch, die den Prozess vor Ort verfolgen wollten: Er verordnete den Medien einen Maulkorb. Die mediale Berichterstattung habe in anonymisierter Form zu erfolgen. Die Journalisten und Journalistinnen, die den Prozess im Gerichtssaal verfolgen wollen, mussten unterschreiben, dass sie sich an den richterlichen Beschluss halten. Aus diesem Grund verzichteten die Gerichtsberichterstatter darauf, Aebis Namen zu nennen.
Angeblich kein öffentliches Interesse
Als Begründung für das Verbot der Namensnennung führte das Gericht an: Der Arzt befinde sich im Ruhestand. Und er sei keine allgemein bekannte Person des öffentlichen Interesses. Das stimmt allerdings nicht: Für die Bekanntheit Aebis spricht nur schon der Umstand, dass es einen englisch-sprachigen Wikipedia-Eintrag zu ihm gibt, der ihn unter anderem als Gründer der Abteilung für Wirbelsäulenmedizin an der Universität Bern beschreibt. Aebi war zudem auch stets in den Medien präsent. So trat er etwa 2013 in der Sendung «Kassensturz» als Wirbelsäulenexperte auf.
Ausserdem hat Aebi laut dem Medizinalberufe-Register immer noch eine Berufsausübe-Bewilligung. Er darf also weiterhin als Arzt praktizieren.
Tamedia-Gerichtsberichterstatterin Catherine Boss ergänzt: «Die Bekanntheit einer Person kann nicht selektiv ein- und ausgeschaltet werden. Wenn Professor Max Aebi heute öffentlich als Pionier der Wirbelsäulenchirurgie betrachtet wird, ist es erlaubt, die Schattenseiten seiner diesbezüglichen Tätigkeiten ebenfalls öffentlich zu diskutieren.»
Tamedia-Redaktorin wehrt sich
Boss verfolgt den Prozess im Gerichtssaal. Sie nannte Aebis Name im Beitrag zum Prozessauftakt nicht, weil sie von der Verhandlung nicht ausgeschlossen werden wollte. Aber sie reichte beim Obergericht des Kantons Bern eine Beschwerde gegen die Anordnung ein und verlangte eine superprovisorische Verfügung.
Letzteres vergeblich. Das Obergericht erklärte, es gebe keine Dringlichkeit. Denn Catherine Boss habe, sollte ihre Beschwerde gutgeheissen werden, später immer noch die Möglichkeit, unter Namensnennung Bericht zu erstatten.
Infosperber hält sich nicht an das Verbot des Gerichtspräsidenten. Am 12. Januar stellte die Redaktion zudem Gerichtspräsident Peter Müller folgende Fragen:
- Aufgrund welcher Rechtsgrundlage soll Infosperber verpflichtet sein, den Online-Artikel zu überarbeiten und den Namen des Beschuldigten zu entfernen?
- Auf welcher Rechtsgrundlage setzen Sie sich als Gerichtspräsident für die Interessen des Beschuldigten ein und forderten auch andere Medien auf, dessen Namen nicht zu nennen?
Eine Antwort dazu ist Müller der Redaktion noch schuldig. Es stellt sich die Frage, ob der Gerichtspräsident in den Ausstand treten müsste. Er hat Infosperber ohne Rechtsgrundlage dazu aufgefordert, den Namen des Angeklagten nicht zu nennen. Damit hat er sich einseitig für die Interessen des Beschuldigten eingesetzt.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.








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