Kommentar

Der Trauertag ist schon gut, aber …

Marco Diener © zvg

Marco Diener /  Heute gedenkt die Schweiz der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana. Wichtig wären jetzt aber Massnahmen.

Der Bundesrat hat für heute einen Nationalen Trauertag ausgerufen. Er ist «der Erinnerung an die Todesopfer, der Solidarität mit den Verletzten und der Verbundenheit mit allen Betroffenen gewidmet», wie der Bundesrat schreibt. In Martigny VS findet eine Gedenkzeremonie statt, die Fahnen am Bundeshaus sind auf halbmast, schweizweit gibt es ein fünfminütiges Glockengeläut, die SBB-Lokführer dürfen um 13.58 Uhr die Zugpfeifen betätigen, und in Bern stehen Trams und Busse 20 Sekunden lang still.

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Auf halbmast: die Fahnen in Volketswil ZH

Das ist alles gut.

Aber: Eigentlich müssten die Behörden mit einem derartigen Engagement die wirklichen Probleme angehen. Denn diese Probleme sind offensichtlich. Eines davon: Der Kanton Wallis hat keine kantonale Gebäudeversicherung. Die Brandschutzkontrollen führen Beauftragte der Gemeinden durch – oft nebenamtlich. Logisch, dass in kleinen Gemeinden das Fachwissen häufig fehlt. Logisch auch, dass in touristischen Gemeinden die Kapazitäten oft nicht da sind.

Und auch wenn beides – Fachwissen und Kapazitäten – vorhanden wäre, hiesse das noch lange nicht, dass die Kontrolle innerhalb der Gemeinde auch wirklich funktionieren würde. Denn: Welcher Kontrolleur wird dem Hotelier, an dessen Stammtisch er jeden Abend sitzt, strengere Brandschutzmassnahmen aufbürden? Welcher Kontrolleur wird seinem Schwager den Nachtclub schliessen?

In den meisten Kantonen gibt es eine kantonale Gebäudeversicherung. Sie beschäftigt Brandschutzexperten. Diese befassen sich tagein, tagaus mit Brandschutzfragen. Und sie sind für die Brandschutzkontrollen verantwortlich. In manchen Kantonen in allen Lokalen, in manchen Kantonen nur in den grossen Lokalen.

Ein solches System bräuchte auch der Kanton Wallis. Jetzt.

Dass die Schweiz auch einschneidende Massnahmen sehr schnell treffen kann, hat sie in der Vergangenheit wiederholt bewiesen: bei der UBS-Rettung 2008, während Corona oder bei der Credit-Suisse-Übernahme vor drei Jahren.

Aber es läuft wie so oft: Im Moment sprechen alle davon, dass es Massnahmen brauche. Dann wird das Ganze während Jahren zerredet. Und am Schluss passiert nichts.

Anderes Beispiel: Wunderkerzen und anderes Feuerwerk in Innenräumen. Könnte man glatt verbieten. Ein solches Verbot hätte keine nennenswerten Nachteile. Aber eine grosse Gefahr wäre auf einen Schlag gebannt. Nichts, aber auch wirklich nichts spricht gegen ein Verbot.

Sogar die Schweizer Bar- und Clubkommission empfiehlt ihren Mitgliedern, auf die Verwendung von Wunderkerzen zu verzichten. Doch vielen Barbetreibern ist das egal. Fatmir Seferaj vom Stadtberner Club Le Ciel sagt: «Es ist ein Showeffekt, der vielen Gästen gefällt.» Und vor allem. Eine Flasche mit Funkenregen bringt dem Club gemäss «Berner Zeitung» 160 Franken ein. Auch da wird alles bleiben, wie es ist: Hauptsache das Geschäft läuft rund.

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2 Meinungen

  • am 9.01.2026 um 11:36 Uhr
    Permalink

    Dem Artikel von Marco Diener kann ich nur zustimmen. Mich beschäftigen jedoch noch mehr Fragen:
    – Immobiliengesellschaften und Treuhänder unterstehen dem Geldwäschereigesetz. Wurde dieses verletzt? Wie ist es möglich, dass ein junges Ehepaar mehrere Liegenschaften und Betriebe ohne Bankhypothek kaufen kann? Wird dies auch untersucht?
    – Strafrecht: Einmal mehr wollen sich 3 «Staranwälte» mit Stundenansätzen bis CHF 500.00 als Vertreter der Haupttäter profilieren. Wer bezahlt deren Honorare, mit welchem Geld? Wo liegt deren Verantwortung? Ihnen geht es nicht um Rechtsprechung i.S. von Gerechtigkeit, sondern um Profit.
    – Weshalb gibt es keine schweizweit einheitliche Altersregelung für den Besuch von Clubs und Bars, verbunden mit schmerzhaften Bussen bei Nichteinhaltung der Regeln?

  • am 9.01.2026 um 15:05 Uhr
    Permalink

    «SBB-Lokführer um 13.58 Uhr die Zugpfeifen betätigen dürfen», finde ich nicht gut. Ich erlitt durch die Zugpfeife eines stehenden (!) Zuges an einer Haltestelle in Chur (ich wartete als Velofahrer korrekt an einer Stopp-Strassenverzweigung etwa zwei Meter von der Pressluft-Hochton-Pfeife entfernt) Gehörschaden und Tinnitus.
    Dass die Menschheit «Massnahmen ergreifen» sollte vor Gefahren, sage ich schon lange.

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