Marly BFU

Gesetzwidrig angebrachtes BfU-Plakat in Marly FR: Strassenreklamen dürfen nicht «die Wirkung von Signalen oder Markierungen herabsetzen». © zvg

BfU-Plakate hängen dort, wo sie nicht hingehören

Marco Diener /  Verkehrssicherheits-Plakate hängen oft dort, wo sie die Sicherheit nicht fördern, sondern gefährden. Aber das kümmert niemanden.

Auf dem BfU-Plakat in Marly FR ist ein Igel abgebildet. Darüber steht in französischer Sprache: «Für Abstand sorgen: Das kann Ihr Auto auch.» Und darunter ganz klein: «Nutzen Sie Assistenzsysteme. Vermeiden sie Unfälle.»

Das Plakat ist gleich dreifach ungeschickt: weil sich die Botschaft im Vorbeifahren kaum lesen lässt, weil das Plakat ablenkt und weil es dort, wo es hängt, gar nicht hängen dürfte.

Im Strassenverkehrsgesetz steht nämlich: «Im Bereich der für Motorfahrzeuge oder Fahrräder offenen Strassen sind Reklamen (…) untersagt, die (…) durch Ablenkung der Strassenbenützer die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten.»

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) hält in einem Merkblatt selber fest: «Ein Plakat darf nicht zu nahe am Fussgängerstreifen aufgestellt werden.» Laut BfU beträgt «der erforderliche Abstand» 20 Meter. In Marly ist dieser Abstand wie an vielen anderen Orten nicht eingehalten.

Infosperber hat der BfU ein Bild des Plakats in Marly vorgelegt und gefragt: «Ist dieser Plakatstandort geeignet?» Die Mediensprecherin wand sich zuerst: «Einzelfälle lassen sich aus der Distanz und anhand eines Fotos nur schwer beurteilen.»

Doch dann räumte sie ein: «Ein Plakatstandort auf der Höhe eines Fussgängerstreifens ist ungeeignet, da er Fahrzeuglenkende vom Verkehrsgeschehen ablenken könnte.»

Die BfU bestimme nicht selber, wo Plakate aufgehängt werden. Die Verantwortung liege bei den Eigentümern der Plakatflächen, häufig Gemeinden und Kantone. Die BfU schule aber lokale Sicherheitsdelegierte, welche die BfU-Empfehlungen an die Eigentümer der Plakatflächen weitergäben.

Allerdings ist das Problembewusstsein in vielen Gemeinden – insbesondere im Kanton Freiburg – nicht sehr ausgeprägt. Darüber berichtete Infosperber schon vor einem guten Jahr. Marly ist denn auch kein Einzelfall. Auch in Charmey FR hängt ein BfU-Plakat gleich neben einem Fussgängerstreifen. Erschwerend kommt dort hinzu, dass es im Bereich einer Kreuzung angebracht ist. Auch davon rät die BfU in ihrem Merkblatt ab.

Charmey
Praktisch, aber verboten: BfU-Plakat an einem Signalpfosten in Charmey FR.

In Villars-sur-Glâne hängt das Plakat ebenfalls neben einem Fussgängerstreifen. Dieser befindet sich bei einem Kreisel. Die BfU schreibt dazu in ihrem Merkblatt: «Auf Strassenreklamen ist (…) zu verzichten bei Kreiseln und um Kreisel herum.»

villars
Doppelt problematisch: BfU-Plakat kurz nach dem Kreisel und neben dem Fussgängerstreifen.

Die BfU ist nicht die einzige Organisation, die Plakate zur Förderung der Verkehrssicherheit aufstellt. Auch der TCS tut das – gegenwärtig im Auftrag des Fonds für Verkehrssicherheit unter dem Motto «Luege, brämse, halte». Auch die TCS-Plakate stehen an fragwürdigen Orten wie zum Beispiel neben einem Fussgängerstreifen am Boulevard de Pérolles in Freiburg.

Pérolles Sept 2025
Widersprüchlich: Das Plakat des TCS und de Fonds für Verkehrssicherheit auf dem Boulevard de Pérolles soll für mehr Sicherheit sorgen. Gleichzeitig lenkt es ab. Ausgerechnet bei einem Fussgängerstreifen.

Wie die BfU-Sprecherin tut sich die TCS-Sprecherin auf Anfrage von Infosperber zunächst schwer: «Dem TCS und dem Fonds für Verkehrssicherheit ist es nicht möglich, die Standorte schweizweit zu kontrollieren.» Doch dann gibt sie zu: «Im Fall des Fotos von Freiburg kann man sagen, dass die Anbringung nicht optimal ist.»

Dennoch ist sie gespalten. Sie sagt: «Einerseits kann das Schild die Sicht der Fussgänger beeinträchtigen, andererseits lenkt es die Aufmerksamkeit der Autofahrer genau auf die Stelle, an der sich die Fussgänger befinden.»

Sofern die Fussgänger auf dem Trottoir am Warten sind, stimmt das. Wenn sie aber von links kommen, dann lenkt das Plakat von den Fussgängern ab.

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