Kommentar

Ein Schlag – Islam gestoppt & Integration gerettet

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Jürgmeier /  Der Handschlag kann jetzt mit Bussen bis 5000 Franken erzwungen werden. Zumindest im Kanton Baselland. Zumindest von SchülerInnen.

Früher, viel früher galt: «Mit dem Hut in der Hand kommt man durchs ganze Land.» Aber wer trägt heute noch Hut? Ausser der Queen und diesen Westernfans? Natürlich hätten die HutmacherInnen sich gefreut, wenn ein wirtschaftsfördernder Zwang zum Hut in der Hand beschlossen worden wäre. Hände können sie ja nicht verkaufen. Aber jetzt heisst es ganz karg: Mit korrektem Handschlag kommst du erfolgreich durch den Tag – und das ganze Leben. «Auch sei die soziale Geste des Handschlags für die Schüler wichtig für das künftige Berufsleben.» Zitiert Tages-Anzeiger online die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion am 25. Mai 2016. Auf Verweigerung des Handschlags stehen bis zu 5000 Franken Busse. Für Baselbieter SchülerInnen. (Bezahlen müssen natürlich die Erziehungsberechtigten.) Erwachsene können auch künftig nicht zum Handschlag gezwungen werden. Und falls doch – ab welchem Kontostand würde jede Anlageberaterin grosszügig & gelassen eine Busse übernehmen?

Aber ernsthaft – wenn mit so einem einfachen Handschlag Islamisierung & Terrorismus gestoppt sowie Integration & Weltfrieden gerettet werden können, drücken wir doch gerne allen die Hand auf Teufelkommraus. «Begründet wird das Obligatorium zum Handschlag auch mit dem wachsenden öffentlichen Interesse an der Integration der zunehmenden Zahl von Muslimen: ‹Dies gilt sicherlich noch vermehrt aufgrund der jüngsten Terroranschläge in Europa›.» Notiert die NZZ am 26.5.

Handschlag nicht aus religiösen Gründen verweigern

Nur, ist dieser bedeutungsvolle Handschlag jetzt auch tatsächlich gesichert? «Im Kanton Baselland dürfen Schülerinnen und Schüler nicht mehr den Handschlag aus religiösen Gründen [Hervorhebung durch Redaktion Infosperber] verweigern.» Schreibt SRF online am 25.5. Was, wenn so eine bauernschlaue Schülerin oder ein durchtriebener Schüler den Händedruck aus ganz anderen Gründen ausschlägt? Hygiene? Angst vor erotischer Verwirrung? Recht auf den eigenen Körper? Kä Luscht? Die Variante, gleichstellungstechnisch korrekt niemandem die Hand zu reichen, ist ja nun mit dem Basler Entscheid offensichtlich ausgeschlossen worden. Obwohl zentral mit der Gleichstellung argumentiert wird. «Das öffentliche Interesse bezüglich Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Integration von Ausländern überwiege die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Religionsfreiheit) der Schüler erheblich», fasst die Basler Zeitung die Pressemitteilung der Baselbieter Bildungsdirektion zusammen. Es gilt Gleichstellung vor Religion. Das wird nicht nur der Islam zu spüren bekommen. Aufklärung sei Dank.

Muss jetzt auch die alte Regel in einer dieser vielen kniggeähnlichen Höflichkeitsbibeln, die ich vor Jahren für ein Essay durchgeackert habe, gendergerecht umgeschrieben werden? Die Regel, die besagt, dass ein Mann, der einer Frau die Hand küsst, auch die Hände aller anderen Frauen, die sich in seiner Nähe befinden, küssen müsse. Um keine der anwesenden Frauen herabzusetzen. Gilt das neu auch für alle, womöglich mit den Händen im Sack, herumstehenden Männer? Handkusszwang für alle? Nur, wer küsst heute noch Hände? Frauen- und Männerhände? Gilt das Präjudiz des Handschlagzwangs eigentlich auch für Givemefive, den Trämlergruss, fürs Umarmen, Begrüssungsküssen (zwei oder drei Mal?) und – Sie wissen schon? Müssen alle mit allen?

Das Primat der Gleichheit

Und müsste dieses Primat der Gleichheit nicht auch für Erwachsene & Erwerbstätige (statt nur für minderjährige SchülerInnen) gelten? Und auch gegenüber anderen als religiösen Freiheiten? Zum Beispiel gegenüber der Freiheit von WählerInnen und AktionärInnen, unterschiedlich viele Männer oder Frauen zu ParlamentarierInnen beziehungsweise VerwaltungsrätInnen zu küren? Ganz nach Lust & Vorurteil. Oder gegenüber der Freiheit, fast ausschliesslich Frauen auf der Unterstufe und vor allem Männer als ordentliche Professoren zu beschäftigen, Löhne nach primären Geschlechtsmerkmalen (oder überhaupt) zu differenzieren und militärische Aufgebote bloss an XY-Menschen zu verschicken?

Wenn da und gegenüber allen anderen denkbaren Freiheiten künftig das Primat der Gleichstellung gilt, ist der Handschlag von Therwil – der es in die internationalen Medien gebracht hat – tatsächlich schon fast eine Revolution. Deren Verhinderung wird dem einen oder der anderen schon mal 5000 Franken wert sein.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

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Migrantinnen, Migranten, Asylsuchende

Der Ausländeranteil ist in der Schweiz gross: Die Politik streitet über Asyl, Immigration und Ausschaffung.

Religionen

Religionen und Menschenrechte

Je fundamentalistischer religiöse Gemeinschaften sind, desto weniger achten sie Menschenrechte.

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7 Meinungen

  • am 26.05.2016 um 11:53 Uhr
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    Wer behauptet, dass mit diesem Entscheid Islamisierung & Terrorismus gestoppt wären? Nur einer, Sie! Ihre Belehrungen wirken einfach nur altklug. Auf jeden Fall vermitteln Sie nicht den Eindruck, es wirklich besser zu wissen. In einem Punkt haben Sie natürlich recht, es gibt noch andere Probleme und Anliegen. Welche Prioritäten gesetzt werden, ist Ansichtssache. Als Mann sehen Sie dies natürlich anders. Mir ist es ein Anliegen, dass Lehrerinnen uneingeschränkt arbeiten können und nicht auf männlichen Support angewiesen sind, das wäre nämlich der erste Schritt zur Favorisierung von Männern in diesem Beruf. Sicherlich würde das dem Prestige dieses Berufs zuträglich sein – so weit ist auch die Gleichstellung hierzulande noch nicht und unheilige Allianzen sind deshalb absehbar.

  • am 26.05.2016 um 12:05 Uhr
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    Ich plädiere ja seit Jahren dafür, der Gewissensfreiheit Vorrang zu geben. Aber die Gleichstellungsfanatiker (die sich nicht zuletzt bei infosperber tummeln) haben den Weg für diese Fehlentscheidung gebahnt und müssen dafür die Verantwortung tragen.

  • am 26.05.2016 um 12:10 Uhr
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    Um den Slogan der Rubrik «Religion und Menschenrechte» einmal zurechtzurücken: Je fundamentalistisch-fanatischer säkulare Gesellschaften sind, desto weniger können sie das Menschenrecht achten, über den eigenen Körper selbst entscheiden zu dürfen – und seinem eigenen Gewissen folgen zu dürfen.
    Der Fundamentalismus und Fanatismus der säkularen Mehrheit – das ist heute das Hauptproblem westlicher Gesellschaften. Nicht der Fundamentalismus oder Fanatismus religiöser Minderheiten.

  • am 26.05.2016 um 12:19 Uhr
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    Da kann ich ganz kurz bleiben, das ist Intellektueller Buchstabensakat, vom Schreibtisch aus kann man leicht solche Schaumberge auftürmen. Die Therwiler Handchlaggeschichte wurde strategisch von Helfern des unsäglichen Imams aufgebaut. Da brauchte es eine klare Antwort. Da reichen Ihre Worthülsen nicht.

  • am 26.05.2016 um 13:28 Uhr
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    Es ist interessant, dass sich jenste über die Handschlag-Verweigerung empören, weil dadurch Frauen angeblich diskriminiert werden sollen, aber nicht einer die derzeitig wieder unsere Strassen zu-pflasternde Werbung für Unterwäsche anprangert. (Das Frauenbild, das durch diese Werbung suggeriert wird, entspricht nicht den Werten des 21. Jh. — um es zurückhaltend zu formulieren.)
    Während es sich im Falle Baselland um zwei pubertierende Kinder handelt — eine Randerscheinung –, sind im Falle Unterwäsche-Werbung europäische Konzerne am Werk, deren Wirken sprichwörtlich ‹unübersehbar› und allgegenwärtig ist. Die Würde der Frau wird nicht von «zwei Gööfis in einer Schule auf dem Land» in Frage gestellt, sondern tagtäglich landesweit von Exponenten unserer eigenen (europäischen) Wirtschaft, deren Verkaufskonzept — wenn nicht gar direkt auf Sexismus beruhend — Sexismus zumindest als Kollateralschaden (wenn überhaupt) in Kauf nimmt.
    Es wäre an der Zeit, diese heuchlerische Empörung bezüglich Frauenfeindlichkeit abzulegen, wenn andere Kulturen und Religionen kritisiert werden. Oder, in anderen Worten — wenn wir doch bei gerade bei «unseren Werten» sind: «Was siehst du aber einen Splitter in deines Bruders Auge, und des Balkens in deinem Auge wirst du nicht gewahr? «

  • am 26.05.2016 um 15:57 Uhr
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    Ein Handschlag darf auf jeden Fall verweigert werden. Es gibt Menschen, denen ich nie die Hand geben würde. Einem Köppel oder einem Glarner zum Beispiel. Natürlich gilt auch das Gegenrecht. Ich würde es jedenfalls akzeptieren, wenn sich jemand weigern würde, mir die Hand zu geben. Eine Busse wegen Verweigerung des Handschlags ist völlig lächerlich. Eine solche würde höchst wahrscheinlich am Bundesgericht scheitern, spätestens aber vor dem Strassburger Menschenrechtshof. Dass dadurch die Frauen diskriminiert würden, ist ein Vorwurf, der von Leuten kommt, die sich noch vor vier Jahrzehnten geweigert haben, das Frauenstimmrecht in der Schweiz einzuführen, die bis aufs Messer versucht haben, das neue, etwas frauenfreundlichere Eherecht zu hintertreiben. Ich ertrage die Heuchelei dieser selbstgerechten Menschenverächter_innen nicht mehr hören.

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