Kommentar

Selbstbestimmungsrecht nicht verabsolutieren

Jürg Müller-Muralt © zvg

Jürg Müller-Muralt /  Das Selbstbestimmungsrecht der Völker verdient eine differenzierte Betrachtungsweise. Eine Replik.

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist ein hohes Gut, es ist eines der Grundrechte des Völkerrechts. Aber man sollte es nicht derart verabsolutieren, wie es Niklaus Ramseyer in einem Kommentar auf Infosperber tut. Das ist historisch fragwürdig, juristisch falsch und politisch unklug. Eine Replik in vier Punkten.

Der erste Punkt betrifft die Rolle der Medien und hat nichts mit dem Thema Selbstbestimmungsrecht der Völker zu tun. Ramseyer schreibt, die Briten hätten sich demokratisch für den Brexit entschieden und würden nun «postwendend mit hämischen bis bösartigen Kommentaren konfrontiert (auch in sonst der Demokratie verpflichteten Medien)». Da schimmert ein eigenartiges Medienverständnis durch bzw. eine kritiklose Verabsolutierung von Volksentscheiden. Demokratische Beschlüsse, auf welcher Ebene auch immer, muss man respektieren und umsetzen. Aber die Öffentlichkeit und die Medien dürfen sie kritisieren. Es ist nicht Aufgabe der Medien, Entscheide von politischen Gremien mit strammer Haltung und warmem Applaus zu begrüssen, auch nicht Volksentscheide. Wir jubeln auch nicht jedem Parlamentsbeschluss zu, bloss weil er ein demokratisch gefällter Mehrheitsentscheid ist.

Selbstbestimmungsrecht und ethnischer Nationalismus

Der zweite Punkt betrifft den von Ramseyer hochgelobten 14-Punkte-Friedensplan des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson von 1917. Das zentrale Ideal von Wilson, das Selbstbestimmungsrecht, wird allerdings von Fachleuten teilweise auch kritisch gesehen. Der britische Historiker Ian Kershaw überschreibt das entsprechende Kapitel in seinem neuen Buch «Höllensturz: Europa 1914 bis 1949» bezeichnenderweise mit dem Titel «Das grosse Zerstückeln». Die Vision der Selbstbestimmung sollte den Rahmen für eine Weltordnung bilden, die auf freiheitlicher Demokratie basiert. «Daraus allerdings ergab sich ein grundsätzliches Problem: Gerade in den instabilsten Teilen des Kontinents wurde der Anspruch auf Volkssouveränität mit einem ethnisch verstandenen Nationalismus begründet; zugleich beherbergten die meisten Gebiete der gestürzten Reiche mehr als eine Nationalität, die Anspruch auf Land, Ressourcen und politische Repräsentation erhob», schreibt Kershaw.

Gemeinsame Ethnie, Sprache und Kultur bildeten die Grundlage für ein Nationalbewusstsein und für die Forderung nach einem eigenen Staat. Doch was, «wenn es auf einem Territorium konkurrierende Ansprüche auf einen souveränen Nationalstaat gab: Wie liessen sich dann diese Ansprüche mit der Forderung nach Selbstbestimmung in Einklang bringen?» Die ethnisch komplexe Zusammensetzung der Regionen Mittel- und Osteuropas verhinderten weitgehend das Postulat auf Selbstbestimmung. «Keiner der neuen Staaten, vom kleinen deutschsprachigen Reststaat Österreich abgesehen, war ethnisch homogen.» 3,5 Millionen Ungarn beispielsweise sollten ausserhalb Ungarns leben, viele in einem Gebiet, das nun zu Rumänien gehörte. Kershaw stellt fest: «Als die neuen Grenzverläufe schliesslich vereinbart waren, hatten sie tatsächlich weniger mit der Selbstbestimmung von Nationalitäten zu tun als damit, einige Gebietsansprüche auf Kosten anderer zu erfüllen».

Mit anderen Worten: Die grossen Monarchien zerbrachen am Ersten Weltkrieg und an ihren inneren Widersprüchen. Aber gleichzeitig gingen auch die multiethnischen Grossstaaten zugrunde. Das Resultat war nicht nur erfreulich. Die Hoffnungen auf funktionierende Nationalstaaten, in denen ethnische Differenzen überlagert werden durch nationale Einheit in einem multiethnischen Staat, erfüllten sich nicht in der gewünschten Weise.

Sezession ist völkerrechtlich nicht erlaubt

Eine etwas differenziertere Betrachtung hätte, drittens, auch die Frage des Verhältnisses des Selbstbestimmungsrechts der Völker zum ebenfalls wichtigen völkerrechtlichen Grundsatz der territorialen Integrität verdient. Niklaus Ramseyer schreibt: «Gegen diese Bewegungen der Selbstbestimmung von unten argumentieren Juristen von oben gerne wie folgt: Die Uno garantiere eben auch die ‘Integrität der Staatsterritorien’. Und die Einheit der ihr angehörenden Nationen.» Hier sind die klärenden Worte der Schweizer Spitzendiplomatin und international gefragten Konfliktvermittlerin Heidi Tagliavini hilfreich. Sie war bei verschiedenen Konflikten im Spannungsfeld zwischen territorialer Integrität und Sezessionsplänen als neutrale Vermittlerin aktiv.

Im Tagesgespräch von Radio SRF vom 10.10.2017 erklärte Heidi Tagliavini im Zusammenhang mit dem Katalonien-Konflikt, dass, ausser in kolonialen Kontexten, Sezession grundsätzlich nicht erlaubt sei. Immer wieder werde in diesen Konflikten das Selbstbestimmungsrecht der Völker ins Spiel gebracht: «Es gibt, bis auf ganz wenige Ausnahmen, kein Recht auf Austritt aus einem Staatsverband. Völkerrechtlich ist die Situation also ziemlich klar.» Aber: Spanien müsste doch die Probleme der Katalanen anhören. «Ich finde die Bereitschaft erschreckend, bis zum Äussersten zu gehen», sagte Heidi Tagliavini und meint nicht nur Spanien. Etwas ist für sie klar: Die Unabhängigkeitserklärung Kosovos war ein Fehler. Ein Fehler, der bis heute Konsequenzen hat. Sezessions- und Autonomiekonflikte müssten in einem Aushandlungsprozess gelöst werden, und zwar mit detaillierten Verfahren, die von beiden Parteien als gerecht empfunden und akzeptiert werden könnten. Die Jurafrage war denn auch ein innerstaatliches Problem; und für die Konfliktlösung wurden klare Verfahren ausgehandelt.

Wilhelm Tell und das Selbstbestimmungsrecht

Ramseyer spricht, das ist der vierte Punkt, von einem «Entscheid der Urschweizer von 1291 sich von Österreich autonom loszusagen». Vielleicht sollte das ja ein kleines Witzlein sein. Wenn nicht, dann muss man festhalten: Das Geschehen um 1291 hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker zu tun. Das ist eine völlig unhistorische Betrachtungsweise, welche mit Kategorien arbeitet, die zu jener Zeit noch gar keine Rolle spielten. Die Ereignisse zu Beginn des 13. Jahrhunderts hatten nichts mit einem staatlichen Loslösungsprozess zu tun. Die Eidgenossenschaft war zudem noch bis 1648 Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, das wiederum aber auch kein Staat im heutigen Sinne war.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

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5 Meinungen

  • am 5.11.2017 um 12:50 Uhr
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    Ich möchte Herrn Müller-Muralt und Frau Tagliavini eine Antwort geben und sie dabei beim Wort nehmen. «Gemeinsame Ethnie, Sprache und Kultur bildeten die Grundlage für ein Nationalbewusstsein und für die Forderung nach einem eigenen Staat. Doch was, «wenn es auf einem Territorium konkurrierende Ansprüche auf einen souveränen Nationalstaat gab…» Was macht einer, wenn er weder Gott noch Vaterland anerkennt, sondern einen Klassenstandpunkt vertritt, also einen konkurrierenden Anspruch erhebt? Die Katalanen sollen also ihre Ansprüche zugunsten der Abkömmlinge der Francofaschisten zurückstellen? Und zu Frau Tagliavini: Sezession sei grundsätzlich nicht erlaubt! Ja, wer erlaubt denn? Die herrschende Klasse! Diese kann man – vielleicht nicht legal, aber wenigstens legitim – bekämpfen und sich die Erlaubnis für eine Sezession selber geben.

  • am 5.11.2017 um 14:03 Uhr
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    Hervorragend treffliche Entgegnung, Herr Jud.
    Ganz genau; wer erlaubt denn?
    Oder wer möchte bestimmen, dass der Selbstbestimmung gewisse Schranken auferlegt werden sollen?!
    Mir scheint, dass vor allem verhandlungs- und diskussionsunfähige Menschen per Gesetz und Staatsgewalt «legal» legitime Anliegen niederringen wollen.

  • am 5.11.2017 um 15:06 Uhr
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    Eine seltsame Volte in dem Artikel: erst wird nicht etwa direkt auf das Völkerrecht rekurriert, sondern jemandem dessen Auslegung überlassen mit:
    "erklärte Heidi Tagliavini im Zusammenhang mit dem Katalonien-Konflikt, dass, ausser in kolonialen Kontexten, Sezession grundsätzlich nicht erlaubt sei."
    dann mit:
    "Es gibt, bis auf ganz wenige Ausnahmen, kein Recht auf Austritt aus einem Staatsverband.» die Sache wohl einigermaßen korrekt dargestellt, aber in Wahrheit doch verschleiert. Denn meines bescheidenen Wissens nach sagt das Völkerrecht schlicht NICHTS über Sezession aus, ist also ganz einfach dazu neutral. Damit gibt es also tatsächlich kein RECHT auf AUSTRITT, es gibt aber auch kein VERBOT eines AUSTRITTS wie der Autor aber dennoch suggeriert:
    "Völkerrechtlich ist die Situation also ziemlich klar."
    Eben nicht. Was hat der Autor für ein Interesse Separationen als illegitim darzustelle? Ist er Betroffener? Warum meint er, anderen Menschen, die vermutlich nichts mit ihm zu tun haben, Rechte absprechen zu können? Ich kann eigentlich nur vermuten, dass Menschen die aus der Ferne die Separationsbestrebungen der Katalanen verurteilen oder gar, wie hier, delegitimieren versuchen, obrigkeitshörige Untertanen darstellen müssen. Wie sonst kann man den Staat und dessen Unversehrtheit über alles stellen, ein friedliches Freiheitsbestreben aber für illegal erklären?

  • am 5.11.2017 um 21:22 Uhr
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    In unserer Bundesverfassung gibt es kein Verbot, dass ein Stand sich von der Eigenossenschaft trennt. Zuerst braucht es eine Abstimmung dafür im betroffenen Kanton, dann in der ganzen Schweiz. Auf der anderen Seite wäre es möglich, dass eine benachbarte Region sich in die Schweiz eingliedert. Das wurde ja schon mal durchexeriert, als die Voralberger sich der Schweiz anschliessen wollten. Die Schweizer Männer wollten das nicht. Den Katalanen wurde es verboten, nur schon darüber abzustimmen. Weil es eine Sezession nicht geben darf. Das Erstaunliche: Nach einer jüngsten Umfrage sind die Spanier_innen dafür, die Katalonen doch darüber abstimmen zu lassen.
    Was Rajoy nun veranstaltet, ist ein Rachefeldzug. Nicht nur 30 sogar 50 Jahre Haft für die von Madrid gewaltsam vertriebene katalanische Regierung. Über 2 Mio Katalanen haben sich für die Unabhüängigkeit ausgesprochen. Es wären noch mehr gewesen, hätten die Schergen der Guardia Civil nicht Hunderttausende davon abgehalten, ihre Stimme abzugeben. Zwei Szenarien sind denkbar: Die sozialdemokratsiche PSOE wird in sich gehen, zusammen mit der Podemos und den Regionalparteien Rajoy stürzen, dann mit Barcelona eine erweiterte Autonomie aushandeln. Oder Katalonien wird zur Unruheprovinz, die letztendlich ganz Spanien in die Instabiltät treibt. Die für die Unabhängigkeit einstehenden 2,5 Mio Katalanen werden eine Besezung Madrids ganz sicher nicht über längere Zeit hinnehmen.

  • am 6.11.2017 um 11:41 Uhr
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    Unverständlich wie der einfach differenzierende Text von Jürg Müller von einigen Kommentatoren in eine extreme Ecke manövriert wird. Ich bin jedenfalls dankbar dafür, dass er Niklaus Ramseyers Vergleich von Äpfel mit Birnen und Orangen eine historisch fundiert ausgewogene Betrachtung entgegen hält. Nun soll man diskutieren und nicht verurteilen. Ich kenne die Verhältnisse in Katalonien zu wenig, um eindeutig Stellung nehmen zu können. Klar scheint mir nur, dass beide Seiten, die Zentralregierung Spaniens und die Regierung Kataloniens nichts von einem gebotenen fairen Verfahren bzw. einem Aushandlungsprozess halten, sondern auf stur machen. Das scheint mir weder demokratisch noch rechtsstaatlich legitim. Und keine Seite nimmt gebührend Rücksicht auf Minderheiten, weder auf die bedeutende ’spanische› in Katalonien, noch auf die sich seit Jahrhunderten und besonders unter Franco unterdrückt fühlende ‹katalonische› in Spanien. Da hilft nicht einseitige Rechthaberei via Gerichtsurteil oder Urnengang, sondern nur ein sorgfältiger Aushandlungsprozess unter allen Beteiligten.

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