Sperberauge

Gültigkeit der Infosperber-Webstamps

Sperber Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des AutorsInfosperber bietet den Leserinnen und Lesern Webstamps an. © Bénédicte Sambo

Red. /  Über die Gültigkeit von selbst hergestellten Webstamps betreibt die Post ein Verwirrspiel. Wir klären auf.


Die Infosperber-Briefmarken sind bei vielen Leserinnen und Lesern beliebt. Sie tragen dazu bei, unsere Internet-Zeitung Infosperber noch bekannter zu machen. Der Gebrauch dieser «Webstamps» ist etwas begrenzt. Wir gaben ihn wie folgt an:
«Pro Brief oder Paket darf maximal eine Infosperber-Marke verwendet werden. Weitere Briefmarken ohne Codierung sind erlaubt.»
Grund: Die Lesegeräte in den Verarbeitungscenters der Post können nur einen Code gleichzeitig erfassen.

Wer auf der Webseite der Post selber Webstamps herstellt, erfährt erst nach der bezahlten Bestellung seit kurzem, dass die Webstamps ab Bestelldatum angeblich nur ein Kalenderjahr gültig sind, im folgenden Fall bis zum 3. April 2018:

Grössere Auflösung hier.
Diese Angabe eines Auslaufdatums der Marken ist neu. Infosperber erkundigte sich deshalb bei der Post.
Es bleibt alles wie zuvor
Die Antwort von Mediensprecher Oliver Flüeler ergab, dass alles bleibt wie zuvor. Die angegebene Gültigkeitsdauer von einem Jahr sei nur «fachtechnisch» zu verstehen [Wer soll das verstehen?]. Die Post könne aus dem Code auf den Briefmarken, der «Datenmatrix», gar nicht erkennen, an welchem Datum sie bestellt und bezahlt wurden.
Post-Sprecher Flüeler im Klartext:
«Die Webstamps können über ein Jahr hinaus ohne Strafporto verwendet werden.»
Dann fügte Flüeler eine Einschränkung an, die er jedoch gleich wieder dementierte: «Webstamps sind nur gültig, wenn sie den korrekten Frankaturbetrag des jeweiligen Sendeauftrages tragen.» Für A-Post also Webstamps mit dem Frankaturwert von 1 Franken, für B-Post solche mit einem Frankaturwert von 85 Rappen. «Webstamps mit falscher Frankatur werden nicht akzeptiert und sind ungültig», betont der Post-Sprecher.
Doch sogleich dementiert er diese Einschränkung: Sollte die A- und B-Post teurer werden, «kann man die Differenz allenfalls mit einer entsprechenden Briefmarke (keine zweite Webstamp») ergänzen». Dies sei dann aber nur auf Poststellen und auf Post-Agenturen möglich. Postsprecher Oliver Flüeler meint deshalb, man solle nur «eine Kleinstauflage» von Webstamps erwerben und nicht etwa für einen Gebrauch «auf Jahre hinaus» – «Deshalb auch der Hinweis auf die fachtechnische Gültigkeitsdauer von einem Jahr.»
Damit sind wir wieder bei der Angabe, die Infosperber ihren Leserinnen und Lesern gemacht hat:
«Pro Brief oder Paket darf maximal eine Infosperber-Marke verwendet werden. Weitere Briefmarken ohne Codierung sind erlaubt.»
Infosperber-Briefmarken mit Frankatur 1 Fr. oder 85 Rp. bestellen Sie

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Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Infosperber bietet den Leserinnen und Lesern Webstamps an.

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Eine Meinung zu

  • billo
    am 7.04.2017 um 12:06 Uhr
    Permalink

    Die Schweizer Post (inkl.Postfinance) mutiert immer mehr zu einem pseudo-liberalisierten Betrieb mit unbereinigten bürokratischen und politischen Verkrustungen, eine Kumulierung der negativen Seiten beider Systeme zulasten von Kundschaft und Personal. Ich fühle mich auf Besuchen in der Schweiz schon fast zuhause in Italien… Der Newspeak des Postsprechers ist Hammerkult.

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