Kommentar

Erneute Klatsche für Staatsanwalt Marc Jean-Richard

Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des AutorsRené Zeyer arbeitete als Journalist für den «Stern», «Geo», «FAZ», «Das Magazin», «Schweizer Illustrierte» und war ©

René Zeyer /  Fast ein Jahr lang untersuchte Bruno Gehrig die Raiffeisen Schweiz. Wichtigstes Fazit: kein «strafrechtlich relevantes Verhalten».

«Ebenso wenig habe ich Nachweise gefunden, dass sich Pierin Vincenz oder andere … auf Kosten der Raiffeisen Schweiz persönlich bereichert hätten», schreibt Gehrig in seinem 28-seitigen Untersuchungsbericht. Diesen hatte Raiffeisen Schweiz bei Professor Bruno Gehrig «als unabhängigem Lead-Investigator» in Auftag gegeben. Ihm zur Seite stand ein Team der Wirtschaftskanzlei Homburger.
Es sind ganz schlechte Nachrichten für den ermittelnden Marc Jean-Richard, Staatsanwalt für Wirtschaftsdelikte. (Bild: Marc Jean-Richard, Uni Zürich)
Der fing sich schon früher Klatschen ein, als er in der Ermittlung gegen den Bankier Thomas Matter wegen Befangenheit abberufen wurde. Und seiner Klage gegen den Financier Martin Ebner wurde vom Gericht beschieden, dass hier nicht einmal Anklage hätte erhoben werden dürfen. Die Höchststrafe für einen Staatsanwalt.

Im aktuellen Fall warf Jean-Richard den ehemaligen Raiffeisen-CEO Pierin Vincenz und dessen Kompagnon für über 100 Tage in Untersuchungs-Haft. Obwohl keine der dafür nötigen Voraussetzungen, Flucht- oder Verdunklungsgefahr oder mögliche Wiederholung von Straftaten, gegeben war. Denn die zur Last gelegte «ungetreue Geschäftsbesorgung» lag bei Haftbeginn Ende Februar 2018 bereits Jahre zurück. Hätte da verdunkelt, also im Nachhinein zum Beispiel Beweise vernichtet werden sollen oder Absprachen getroffen, hätten die beiden alle Zeit der Welt dafür gehabt.
Diese drakonische Massnahme, Freiheitsentzug bei einem Nicht-Verurteilten, setzt den Staatsanwalt gehörig unter Druck, Resultate zu liefern. Sonst fängt er sich eine weitere Klatsche ein. Aber die Anschuldigung der «ungetreuen Geschäftsbesorgung» steht auf wackligen Füssen. Denn sie setzt voraus, dass der Ungetreue die von ihm geleitete Firma vorsätzlich oder zumindest eventualvorsätzlich am Vermögen schädigt. Den Schaden also wissentlich und nachweisbar in Kauf nimmt. Sollte er sich dazu noch daran bereichert haben, steigt der Strafrahmen auf bis zu 5 Jahre Gefängnis.
Das Problem: Gehrig konstatiert zwar schwere Mängel im Controlling und bei der Aufsichtsfunktion des Verwaltungsrats. Er spricht sogar von «vorauseilendem Gehorsam» gegenüber Vincenz, der offensichtlich wie ein absolutistischer Herrscher alle Organe von Raiffeisen seinem Willen unterwarf. Zudem ist es bei einzelnen Beteiligungen im Nachhinein tatsächlich zu Abschreibern gekommen, also die teilweise ohne vertiefte Prüfung (due diligence) getätigten Käufe stellten sich als überzahlt heraus. Aber bei einem Gesamtvolumen von rund einer Milliarde investierter Franken sind die Abschreiber im Rahmen des üblichen Risikos.
Die Bankenaufsicht Finma, die diesem Treiben jahrelang zuschaute, raffte sich erst im Gefolge der Strafuntersuchung zu einem kleinen Nasenstüber gegenüber Geschäftsleitung und Verwaltungsrat von Raiffeisen auf. Zudem wurden alle Jahresberichte von der aussenstehenden Kontrollstelle durchgewinkt, das gilt auch für Spesenabrechnungen. Dies ist wichtig, weil es ganz danach aussieht, dass der Staatsanwalt von der schwierig zu beweisenden «ungetreuen Geschäftsführung» auf «Spesenbetrug» umschwenken will. Dafür wurde ein angeblicher Spesenbeleg von Vincenz an die «SonntagsZeitung» durchgestochen, wo Oberchefredaktor Arthur Rutishauser eine Dreiviertelseite mit «haarsträubenden Details» füllte. Sie bestehen darin, dass Spesen in der Höhe von 10’000 Franken ohne weitere Belege eingereicht und vom VR-Präsidenten durchgewinkt wurden.
Womit aber auch hier Vincenz eine betrügerische Absicht nachgewiesen werden müsste; dass er also diesen Betrag für private Angelegenheiten und nicht im Dienst für Raiffeisen ausgegeben habe. Erfahrungsgemäss sehr, sehr schwierig.
Wegen all dieser Vorkommnisse haben im Gefolge des Gehrig-Berichts drei Mitglieder der Geschäftsleitung der Bank ihren sofortigen Rücktritt erklärt. Damit ist niemand mehr aus der Ära Vincenz übrig. Natürlich konnte Gehrig die Fälle, die staatsanwaltschaftlich untersucht werden, in seinem Bericht nicht aufführen. Aber auch hier dürfte es äusserst schwierig sein, Vincenz absichtliche Schädigung, mit oder ohne Selbstbereicherung, nachzuweisen.
Doch mit Spesenbetrug kriegt man sie alle, das weiss jeder, der schon mal Spesen abrechnen durfte. Aber dieses bislang noch nicht eingeklagte mögliche Vergehen rechtfertigt natürlich nicht die unmässige Dauer der U-Haft. Also bleibt nur eins: Staatsanwalt Jean-Richard sollte sich an all den Rücktritten bei Raiffeisen ein Beispiel nehmen.

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

René Zeyer arbeitete als Journalist für den «Stern», «Geo», «FAZ», «Das Magazin», «Schweizer Illustrierte» und war mehrere Jahre Auslandkorrespondent der «Neuen Zürcher Zeitung». Er ist strategischer Kommunikationsberater in der Finanzbranche.

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4 Meinungen

  • am 23.01.2019 um 17:56 Uhr
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    René Zeyer, freudig erregt ob der von ihm diagnostizierten «Klatsche» für die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich, lehnt sich ziemlich weit zum Fenster hinaus. Er wäre gut beraten gewesen, sich vor dem In-die-Tasten-Greifen die beiden Raiffeisen-Würdigungen Lukas Hässigs, welche gestern und heute auf «IN$IDE PARADEPLATZ» publiziert wurden, zu Gemüte zu führen. Nach der Lektüre von «Jauchegrube Raiffeisen: Ganze Spitze war dabei» (IP 22.01.) und «Gehrig-Bericht: Was lief rund ums Avaloq-System» (IP 23.01.) bin ich mir jedenfalls nicht mehr ganz so sicher, wer in der Causa Raiffeisen schliesslich die finale Klatsche einfangen wird: Staatsanwaltschaft oder Vincenz ? Es darf gewettet werden !

  • am 23.01.2019 um 19:53 Uhr
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    Das ist ein eigenartiger Artikel. Vielleicht steht das im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Autors als „Strategischer Kommunikationsberater in der Finanzbranche“.
    Gehrig schreibt, seine Untersuchungen hätten „keine klaren und eindeutigen Nachweise von strafrechtlich relevantem Verhalten im Zusammenhang mit den untersuchten Beteiligungsgeschäften ergeben“. Das ist kein Freibrief und auch keine Überraschung, und zwar aus zwei Gründen: Erstens konnte Gehrig nur innerhalb der Bank recherchieren. Dr. Pierin Vincenz ist sicher nicht so dumm, dass er kriminelle Aktivitäten innerhalb der eigenen Bank abwickelt, Und ausserhalb kann nur der Staatsanwalt untersuchen. Und zweitens sagt Gehrig, das zu den von ihm untersuchten Geschäften diejenigen gerade nicht gehören, „die bereits durch die Zürcher Staatsanwaltschaft untersucht werden“.

    Interessanter als die Aussage zur strafrechtlichen Relevanz sind die „aufsichtsrechtlichen und anderweitig relevanten Verhaltensweisen“ von Dr. Pierin Vincenz, auf die Bruno Gehrig aufmerksam macht. In der „Fallkonstellation 6“ (Seite 23, 24 des Berichts) beschreibt Gehrig eine Transaktion, die den Geschäften von Dr. Pierin Vincenz und Beat Stocker verdächtig ähnlich ist, welche von der Staatsanwaltschaft schwergewichtig untersucht werden (Investnet Gesellschaften). Ich denke, Staatsanwalt Marc Jean-Richard wird sich das noch genauer anschauen.

    In einem Punkt teile ich die Ansicht von René Zeyer: In der Kritik am Verhalten der FINMA.

  • am 25.01.2019 um 09:52 Uhr
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    René Zeyer zielt etwas früh auf den Staatsanwalt, er sollte Ergebnisse abwarten. Mag sein dass die U-Haft in der Länge unverhältismässig war, vielleicht auch begründet in der Haltung von Vincenz. Aber in der Analyse nur auf Gherig und Homburger abstützen ist naiv oder PR zugunsten PV, jedenfalls nicht professionell! Wenn Zeyer schon die Flopps von Marc Jean-Richard, warum nicht auch die Topps. Scheint Zeyer führt da einen Privatkrieg gegen Marc Jean-Richard

  • am 28.01.2019 um 09:19 Uhr
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    Ein sehr schwacher Artikel von Herr Zeyer.
    Der Bericht von Gehrig ist ein weiteres Gefälligkeitsgutachten der Raiffeisenbank. Diese Gefälligkeitsgutachten haben bei dieser Bank eine lange Tradition.
    Ziel des Gefälligkeitsgutachten war die Entlastung des Verwaltungsrates vom Vorwurf eines strafrechtlich relevanten Handelns. Die NZZ hat wie abgesprochen den Bericht von Gehrig aufgenommen und geschrieben, dass «falsches Management» ja nicht strafbar sei. Wenn die Vorgänge bei Raiffeisen während der Zeit von P. Vincenz nicht strafbar waren haben wir ein Problem mit unserem Strafrecht.
    Schade das sich Herr Zeyer auf die Seite der korrupten Elite stellt und gegen einen der wenigen Staatsanwälte die Ihren Job noch ernst nehmen. Nun ja er lebt ja auch davon PR für die Finanzelite zu machen.
    In Zeiten wo schon die Bundesstaatsanwaltschaft mit dem FIFA-Kader regelmässig Bier trinken geht, müssten wir um jeden Staatsanwalt froh sein der sich nicht kaufen lässt und seinen Job macht.
    Herr Zeyer, die Bevölkerung wir das Verhalten der Finanzelite nicht länger akzeptieren.
    Spätestens bei der nächsten Krise wird es Ihnen als Sprachrohr der Finanzbranche nicht mehr gelingen uns die hehren Absichten ihrer Klientel aufzubinden.

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