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Tagesschau-Schlagzeile vom 6. Dezember 2016 © srf

Aus einer Schlappe ein «kleiner Sieg» gemacht

Urs P. Gasche /  Die deutschen Energiekonzerne waren mit ihrer Verfassungsklage weitgehend abgeblitzt. Eine rückblickende Medienanalyse.

Der deutsche Publizist und Umweltaktivist Jochen Stay hat rückblickend analysiert, weshalb die meisten Medien nicht informiert haben, dass die Energiekonzerne Eon, RWE und Vattenfall mit ihrer Schadenersatzklage wegen des Atomgesetzes von 2011 weitgehend abgeblitzt sind, sondern das Urteil des Verfassungsgerichts im Gegenteil als Erfolg oder «kleinen Sieg» der Konzerne darstellten.*
Die Fakten
Die erwähnten Konzerne machten in einer Verfassungsbeschwerde eine «entschädigungslose Enteignung» geltend und forderten 19 Milliarden Euro Schadenersatz. Grund: Die Bundesregierung hatte nach der Katastrophe in Fukushima im November 2011 die im Jahr 2000 gewährten Laufzeiten der deutschen AKW verkürzt und liess einzelne Atomkraftwerke abstellen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde der Energiekonzerne am 6. Dezember 2016 in allen wesentlichen Punkten abgelehnt: Das sofortige Aus für acht AKWs sowie die Verkürzung der einmal gewährten Laufzeiten sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Es handle sich rechtlich um keine Enteignung. Deshalb stehe den Energiekonzernen auch keine Entschädigung zu. Die Atomkraft sei eine «Hochrisikotechnologie», mit extremen Schadensfallrisiken und noch nicht geklärten Endlagerproblemen. Deshalb könne die Politik das Atomrisiko jederzeit neu bewerten und daraus Konsequenzen ziehen. Die höchsten Richter sprachen von einem «Eigentum mit einem besonders ausgeprägten sozialen Bezug». Deshalb habe die Regierung einen grossen Spielraum, dieses Eigentum zu beschränken.

Eine Entschädigung steht den Energiekonzernen lediglich für Investitionen zu, die sie während der 98 Tage tätigten, die zwischen dem Laufzeitverlängerungsbeschluss des Bundestags am 8. Dezember 2010 und dem Beginn des Atom-Moratoriums nach Fukushima am 16. März 2011 lagen. Und dies nur dann, wenn es sich um Investitionen handelte, welche die Energiekonzerne nicht auch ohne den Verlängerungsbeschluss getätigt hätten.
Eine zusätzliche Entschädigung könne lediglich für zwei von 18 Reaktoren geltend gemacht werden, weil sie die zugesicherte Strommenge nicht produzieren können.
Unter dem Strich muss der Staat gemäss Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine 19 Milliarden Euro Schadenersatz zahlen, sondern allerhöchstens einen Zwanzigstel davon, nämlich einen dreistelligen Millionenbetrag. Die Höhe wird davon abhängen, ob für den Schadensausgleich die hohen Strompreise von 2011 oder die tiefen von 2016 oder die für 2023 geschätzten als Basis genommen werden.

Medien-Schlagzeilen schon vor Ende der Urteilsverkündung
Das Verlesen der Urteilsbegründung dauerte am 6. Dezember 2016 etwa zwei Stunden. Da Agenturen, Zeitungen und Online-Medien die «News» jeweils als erste verbreiten wollten, gingen die ersten Meldungen schon wenigen Minuten nach Beginn der Urteilsbegründung an die Öffentlichkeit. Die dpa (entspricht der sda in der Schweiz) titelte
«Konzernen steht angemessene Entschädigung für Atomausstieg zu. Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen von Eon, RWE und Vattenfall stattgegeben. Die Bundesregierung muss sie entschädigen.»
Irgendwo im Agentur-Text stand dann noch die Zahl von 19 Milliarden, die sich zwar nicht direkt aufs Urteil bezog, aber von vielen so gelesen werden konnte.
Die französische Agentur AFP verbreitete etwas später:
«Die Entschädigungsklagen wegen des Atomausstiegs sind im Wesentlichen erfolgreich … Berichten zufolge könnte die Entschädigungssumme bis zu 20 Milliarden Euro betragen.»

Zu diesem Zeitepunkt hatte eine RWE-Sprecherin in Karlsruhe bereits vor Journalisten eingestanden: «Dass es dabei nicht um Milliardenentschädigungen geht, … das ist mit Sicherheit richtig.»
Doch es nützte nichts. Die meisten Online-Seiten übernahmen die Agentur-Meldungen. Infolge dieser Berichte schossen sogar die Börsenkurse von Eon und RWE in die Höhe.
Bei Spiegel-online, der taz und vielen andern Medien blieb die erste Agenturmeldung den ganzen Tag über unwidersprochen stehen. Erst gegen Abend erschienen Artikel von Redaktoren, die das Urteil richtig einordneten.
Die Frankfurter Rundschau merkte es aber nicht und schrieb am folgenden Tag von «gewaltigen finanziellen Risiken» für den Bundeshaushalt, die wegen des Urteils entstehen würden.
Die SRF-Tagesschau brachte am 6. Dezember 2016 um 19.30 Uhr die Schlagzeile «Kleiner Sieg der Energiekonzerne». Die Schlagzeile hätte korrekter gelautet «Energiekonzerne in fast allen Punkten unterlegen». Der vorzeitige Atomausstieg sei laut Gericht zwar rechtmässig erfolgt, informierte Moderatorin Katja Stauber korrekt, er könne jedoch «recht teuer zu stehen kommen». Die Tagesschau erwähnte die Forderung von 19 Milliarden Euro und fügte lediglich hinzu: «Wie hoch die Entschädigung tatsächlich sein wird, bleibt offen.» Im folgenden Bericht erklärte Wirtschaftsredaktor Christian Kolbe, «die Entschädigungen dürften weit tiefer ausfallen als die bisher geschätzten 19 Milliarden Euro».
Die Schweizerische Depeschenagentur sda verbreitete eine Meldung mit dem Titel «Bundesverfassungsgericht in Deutschland spricht Energiekonzernen Ausgleichszahlungen zu». Ganz am Schluss der Meldung zitiert die sda den deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble. Dieser nehme die finanziellen Auswirkungen des Urteils gelassen: «Die Folgen seien nicht so aufregend. Die Richter seien im Wesentlichen der Position der Regierung gefolgt».
Beim breiten Publikum, das hauptsächlich die Schlagzeilen mitbekam, konnte aufgrund der Medieninformationen der falsche Eindruck entstehen, dass das frühere Abschalten der AKWs rechtswidrig gewesen sei und die Allgemeinheit Milliarden koste.

——————
*Jochen Stay: «Atomausstieg: Der mediale GAU», in «Blätter für deutsche und internationale Politik», 2/2017


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4 Meinungen

  • am 6.03.2017 um 15:59 Uhr
    Permalink

    Hauptsache, man ist zuerst und hat aufsehenerregende Schlagzeilen. Das sind die heutigen Massenmedien. Es scheint egal, ob etwas stimmt oder nicht – man kann ja hinterher nachbessern.
    Recherchieren war gestern, dafür ist heute keine Zeit mehr. Lieber schreibt einer vom andern ab (und erfindet vielleicht noch ein paar knackige Details – wie die Klatschpresse).
    Was wird geschehen, wenn eine voreilige Meldung mal eine Massenpanik auslöst?

  • am 7.03.2017 um 11:57 Uhr
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    Danke fürs genaue Hinschauen und Richtigstellen der Fakten.
    Offenbar ist die Atomlobby auch in den Nachrichtenagenturen gut vertreten …

  • am 7.03.2017 um 12:36 Uhr
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    Das hat in meinen Augen mit Journalismus nichts mehr zu tun. Ist auch verständlich, wenn man schaut, wie die Online «News» Portale finanziert werden: meistens pro Klick. Wer als erstes die Schlagzeile bringt, wer die knackigste Schlagzeile bringt oder wer im Newsticker alle 5 Minuten ein weiteres Detail schreibt, kriegt am meisten Klicks. Das ist reine Klickgenerierung und hat, wie gesagt, mit Journalismus nichts zu tun. Leider färbt dies dann auch auf das Printerzeugnis ab, das ja häufig (noch) einigermassen recherchiert ist.

  • am 10.03.2017 um 08:02 Uhr
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    Danke an Jochen Stay und infosperber, dass sie diese Falschmeldung über den angeblichen Erfolg der Atomkonzerne, der mich auch geärgert hat, korrigieren. Jochen ist seit langem aktiv im gewaltfreien Widerstand gegen das geplante Endlager Gorleben. Gefängnis und Knüppel schrecken ihn wie auch viele andere nicht ab, gegen die nicht verantwortbare Technik – da niemand der unter uns Lebenden in Tausenden von Jahren dafür geradestehen kann – friedlich auf dem Weg Gandhis Einspruch zu erheben. In der Schweiz sind diese Stimmen gegen die Atomlobby noch viel zu leise.

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