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Demonstration gegen das Atomkraftwerk Kaiseraugst. © Fotolib, Dokumentationsstelle Atomfreie Schweiz

Atom – ein Dauerbrenner an der Schweizer Urne

Urs Fitze /  Atomkraft ist für die einen tödliche Bedrohung, für die anderen sichere Energie – eine Schweizer Abstimmungsgeschichte.

Schon zum achten Mal ist die Schweizer Bevölkerung an die Urnen gerufen, um über ein Atomthema abzustimmen. Sechsmal siegten bisher die Gegner einer Beschränkung, einmal, als es um ein zehnjähriges Moratorium für den Bau neuer Atomanlagen ging, die Befürworter. Ein totales Verbot, sei es von Atomwaffen oder Atomkraftwerken, scheiterte bislang stets. Ziviler Ungehorsam verunmöglichte 1975 den Bau des Atomkraftwerkes Kaiseraugst.
250’000 Personen hatten in der Schweiz 1950 den vom damals kommunistisch dominierten Weltfriedensrat lancierten Stockholmer Appell zur Ächtung der Atombombe unterzeichnet. Auf das Wettrüsten der Supermächte blieb er ebenso ohne Einfluss wie die Appelle von Nobelpreisträgern.
Acht Jahre später wurde von einer kirchlich-pazifistischen Bewegung ein Volksbegehren zum Verbot von Atomwaffen lanciert. Es war eine direkte Reaktion auf die bekannt gewordenen Pläne des Bundesrates zum Bau einer Atombombe. An der Urne blieb die Initiative, auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges, am 1. April 1962 chancenlos. Nur gerade 34 Prozent der Stimmenden legten ein Ja in die Urnen. Nur wenig mehr Stimmenanteile schaffte ein gutes Jahr danach, am 26. Mai 1963, ein Volksbegehren der Sozialdemokraten, das den Bau von Atomwaffen einem Referendum unterstellen wollte.

Kraftwerksgelände besetzt

Die im selben Jahr lancierten Ostermärsche richteten sich in den kommenden Jahren explizit gegen die atomare Bewaffnung. Gegen die zivile Nutzung von Atomenergie regte sich erst ein Jahr nach Inbetriebnahme des ersten Reaktorblockes Beznau 1 (1969) Widerstand. Er richtete sich vorerst nicht grundsätzlich gegen Atomenergie, sondern gegen die Flusswasserkühlung (tatsächlich wurde diese 1971 für weitere AKW-Projekte verboten) und später gegen den Bau von Kühltürmen am geplanten Atomkraftwerk Kaiseraugst.
Nach einem Entscheid des höchsten Schweizer Gerichtes, das den regionalen Behörden das Recht auf eine Beschwerdeführung verweigerte, weil ausschliesslich der Bund dafür zuständig sei, kam es zu einer ersten Besetzung des Geländes. Zwei Jahre später wurde die Aktion wiederholt, diesmal behinderten 15’000 Besetzerinnen und Besetzer während elf Wochen jeden weiteren Fortgang der Aushubarbeiten. Der Baubeginn wurde schliesslich verschoben. 1989 wurde die weitere Planung des technisch veralteten Siedewasserreaktors aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben, der Bund zahlte eine hohe Entschädigung.

Knappes Nein

Die Gegnerinnen und Gegner des AKWs Kaiseraugst sowie eine rasch wachsende AKW-kritische Umweltbewegung machten aber auch an den Urnen mobil. Ein im Juni 1975 eingereichtes Volksbegehren, das ein regionales Mitspracherecht beim Bau vom Atomanlagen und eine unbeschränkte Haftung der Betreiber verlangte, scheiterte in der Abstimmung am 18. Februar 1979 nur knapp mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 48,8 Prozent.
Das im Dezember 1981 eingereichte Volksbegehren «für eine Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke» verlangte, dass keine neuen Atomanlagen mehr in Betrieb genommen werden dürften. Das hätte das Ende des sich noch im Bau befindlichen Atomkraftwerks Leibstadt bedeutet. Das Vorhaben scheiterte an der Urne mit 55 Prozent Nein-Stimmen. Knapp zwei Monate nach der Abstimmung ging das AKW Leibstadt zwölf Jahre nach Projektbeginn ans Netz.

Ja zum Moratorium

Nach dem Super-Gau von Tschernobyl wurden für zwei weitere Volksinitiativen Unterschriften gesammelt. Die Atomausstiegs-Initiative verlangte neben einem Bauverbot die Stilllegung der laufenden AKWs «so rasch als möglich». Sie schaffte an der Urne am 23. September 1990 einen Achtungserfolg mit 47,1 Prozent Ja-Stimmen. Angenommen wurde hingegen die Moratoriums-Initiative, die eine zehnjährige Denkpause für die Bewilligung von atomaren Anlagen verordnete: 54,5 Prozent der Stimmenden hatten ein Ja eingelegt.

Gedrehter Wind

Für eine Verlängerung des Moratoriums liess sich 13 Jahre später keine Mehrheit mehr gewinnen. Das 1999 eingereichte Volksbegehren «Moratorium Plus» hatte neben verschärften Bestimmungen für den Weiterbetrieb nach 40 Jahren auch eine Verlängerung des Moratoriums um weitere zehn Jahre verlangt. Es scheiterte mit 41,6 Prozent Ja-Stimmenanteil deutlich. Chancenlos war auch die Volksinitiative «Strom ohne Atom», die eine Energiewende und das Abschalten der drei ältesten Reaktoren zwei Jahre nach Annahme forderte. Nur gerade 33,7 Prozent der Stimmenden liessen sich dafür erwärmen.
Die Initiantinnen und Initianten aus dem links-grünen Lager hatten sich gründlich verschätzt. Bundesrat und Parlament hatten ihnen mit einem indirekten Gegenvorschlag, dem neuen Kernenergiegesetz, den Wind aus den Segeln genommen. Darin wurde an der Kernenergie festgehalten und auch auf eine Einschränkung der Betriebsdauer verzichtet, gleichzeitig wurden aber mit einem zehnjährigen Moratorium für die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente und einer solidarischen Nachschusspflicht der Kernkraftwerksbetreiber für die Finanzierung der Entsorgung der AKWs anderer Betreiber Anliegen der Atomgegner aufgenommen. Das Gesetz trat 2005 in Kraft. Die Gegner hatten, demoralisiert, auf ein mögliches Referendum verzichtet.

Ausstiegs-Initiative: Es wird knapp

2007 setzte der Bundesrat wieder auf die Atomkraft. Ersatzbauten für die in die Jahre gekommenen AKWs wurden propagiert, die Industrie aufgerufen, Betriebsbewilligungen einzureichen. 2011, kurz vor der Atomkatastrophe von Fukushima, kam es im Kanton Bern unter einer rot-grünen Regierung zu einer Konsultativabstimmung, ob das AKW Mühleberg ersetzt werden sollte. 51,2 Prozent der Stimmen waren dafür. Die Pläne wurden kurz darauf schubladisiert.
Die jetzige Atomausstiegs-Initiative, nach der Katastrophe von Fukushima von den Grünen lanciert, schreibt die Geschichte dieser Volksbegehren fort. Inhaltlich bleibt sie weitgehend auf dem Stand des Volksbegehrens von 2003, nur die nun verlangten maximalen Laufzeiten von 45 Jahren haben sich dem Lauf der Zeit angepasst – vor 13 Jahren waren es noch 30 Jahre gewesen. Bei den Grünen hatten sich im Vorfeld die Realos durchgesetzt, die Fundis hatten eine Laufzeit von 40 Jahren gefordert.
Inzwischen hat das Parlament ein altes Anliegen des links-grünen Lagers, das Verbot von AKW-Neubauten, in der Gesetzgebung zur Energiewende aufgenommen. Von einer Beschränkung der Laufzeit will es aber weiter nichts wissen, sondern hat die Betriebsbewilligung ausschliesslich von der Einhaltung der geltenden Sicherheitsauflagen abhängig gemacht.
Faktisch wird damit kaum mehr als der Status Quo festgeschrieben, denn seitens der AKW-Betreiber, die noch vor einem halben Jahrzehnt ehrgeizige Neubaupläne verfolgt hatten, verliert niemand auch nur mehr ein Wort darüber. Der drastische Zerfall der Grosshandelspreise für Elektrizität, die heute in keinem einzigen Schweizer Kraftwerk mehr die Betriebskosten decken, bringt sie im Gegenteil an den Rand der wirtschaftlichen Existenz. Manche Beobachter gehen davon aus, dass diese am Weiterbetrieb nur noch festhalten, weil die rasche Abschaltung wegen der dann anstehenden Entsorgungskosten finanziell noch desaströser wäre. In aktuellen Umfragen liegen die Befürworter des aktuellen Volksbegehrens vorne.

Dieser Beitrag ist erstmals auf der Homepage «Mensch und Atom» erschienen.


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