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Viele Frauen tragen ein Kopftuch ohne Zwang oder Druck © © nachbelichtet - Fotolia.com

Blosse Kopftücher sollen erlaubt sein

upg /  Frauen sollen Kopftücher überall tragen dürfen. Das fordert Denise Buser, Autorin, Dozentin und Richterin am Basler Strafgericht.

Kleidervorschriften wie Verbote von Minijupes oder Kopftücher oder auch das Verbot vom Nacktwandern führten auf ein Terrain voller Fallgruben, sagt Denise Buser auf der Webseite Neuland. Ein Staat solle Kopftücher weder vorschreiben noch verbieten.
Die Autorin verschiedener Schriften über die Gleichberechtigung erinnert an unterschiedliche Gerichtsurteile. Ei­ne Leh­re­rin darf wäh­rend des Un­ter­richts kein Kopf­tuch tra­gen, weil die kon­fes­sio­nel­le Neu­tra­li­tät der Schu­le ge­gen­über der per­sön­li­chen Re­li­gi­ons­frei­heit der Leh­re­rin hö­her ge­wich­tet wird. Die­se Si­tua­ti­on hat als Gen­fer Kopf­tuch­fall Schlag­zei­len ge­macht.1)
1991 hatte das Ar­boner Be­zirks­ge­richt fest­ge­stellt, dass ei­ne Fa­brik­ar­bei­te­rin ihr Kopf­tuch in der Fa­brik­hal­le tra­gen dür­fe, da sie kei­ne ge­schäfts­schä­di­gen­den Re­ak­tio­nen bei der Kund­schaft aus­lö­se.2)
Nur we­gen des Kopf­tuchs darf zu­dem ei­ner Aus­län­de­rin die Ein­bür­ge­rung nicht ver­wehrt wer­den. Ein Ge­mein­de­par­la­ment muss­te da­her ihr Ge­such noch ein­mal be­han­deln, weil die ers­te Ab­wei­sung dis­kri­mi­nie­rend war.3)

1) Bundesgerichtsentscheid (BGE) 123 I 296
2) Schweizerische Juristenzeitung (SJZ) 87 (1991), S. 176 ff.
3) BGE 134 I 49

So wich­tig die kol­lek­ti­ve Frei­heit der Frau­en in be­zug auf Ver­hal­tens­vor­schrif­ten ist, schreibt Buser, so seien im Ein­zel­fall doch gu­te Grün­de denk­bar, dass ei­ne Frau an ih­rem her­kömm­li­chen Stil fest­hal­ten möch­te. Dass sich ei­ne Frau für das Kopf­tuch ent­schei­det, könne durch­aus auch ei­ne Art sein, die ei­ge­ne Le­bens­füh­rung aus­zu­wäh­len. Es gebe heu­te Kon­stel­la­tio­nen, bei de­nen sol­che Ent­schei­de in al­ler Frei­wil­lig­keit er­fol­gen, sich ei­ne Frau mit an­de­ren Wor­ten für ei­nen tra­di­tio­nel­len, kon­ser­va­ti­ven Le­bens­stil ent­schei­det. Man muss hier den Ent­scheid und die Frei­heit zum Ent­schei­den aus­ein­an­der­hal­ten.

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Eine Meinung zu

  • NikRamseyer011
    am 12.03.2011 um 13:36 Uhr
    Permalink

    "Chunnsch i d Stube d Chappen ab!
    Süsch bisch du e grobe Chnab!"

    So geht das halt hierzulande. Und wenn Anhängerinnen rückständiger Religionen meinen, sie müssten ihre religiös verbrämte Unterdrückung auch noch in einer Sportmann/frauschaft dauernd manifestieren und wie eine Laterne vor sich hertragen, dann belästigen sie damit nicht nur die anderen Mitglieder des Teams: Sie haben auch nicht begriffen, dass Mannschaftssportler halt ein einheitliches Dress tragen. Der Hinweis auf medizinisch bedingte Ausnehmen hilft nicht weiter. Denn wenn ein Gericht dumm genug ist, solches vordringen totalitärer Religionen in alle Lebensbereiche auch noch zu schützen, dann steht Wölfli bei YB bald mal mit einer Kappe im Goal, auf der steht: «Wählt SVP!» Und beruft sich dann bis vor Bundesgericht auf seinen politische Meinungsäusserungsfreiheit…. N.R.

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