ICC

Den Haager Chefanklägerin Fatou Bensouda © icc-cpi.int

Den Haag nimmt Israel und Palästina ins Visier

Andreas Zumach /  Der Internationale Strafgerichtshof will mutmassliche Kriegsverbrechen in den besetzten Palästinensergebieten untersuchen.

Mit der seit über 52 Jahren währenden Straflosigkeit für mutmassliche Kriegsverbrechen in den von Israel völkerrechtswidrig besetzten palästinensischen Gebieten Westjordanland, Gazastreifen und Ost-Jerusalem dürfte es 2020 ein Ende haben. Erste Ermittlungsverfahren durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag zu mutmasslichen Verbrechen sowohl israelischer Militärs und Sicherheitskräfte wie auch der Hamas und anderer Akteure im Gazastreifen könnten bereits in der ersten Hälfte des nächsten Jahres beginnen. Zuvor muss die zuständige Kammer allerdings noch entscheiden, inwiefern das Gericht für die für die drei besetzten Gebiete territorial zuständig ist. Chefanklägerin Fatou Bensouda geht davon aus, dass diese territoriale Zuständigkeit auf jeden Fall gegeben ist.
«Voraussetzungen zur Eröffnung von Verfahren sind erfüllt»
Am letzten Freitag hatte die Chefanklägerin das Ergebnis ihrer im Januar 2015 auf Antrag des «Staates Palästina» eröffneten Voruntersuchung bekanntgegeben. «Alle in Artikel 53 des IStGH-Statuts verlangten Voraussetzungen zur Eröffnung von Verfahren sind erfüllt», erklärte Bensouda. In den drei Gebieten seien «Kriegsverbrechen begangen worden» und würden «weiterhin begangen». Die Eröffnung von Verfahren des Internationalen Strafgerichtshofs zu diesen Verbrechen sei «zulässig», da die lokalen oder staatlichen Gerichte vor Ort «unwillig oder nicht in der Lage» seien, Verfahren durchzuführen. Schliesslich lägen «keine wesentlichen Gründe für die Annahme vor, dass die Durchführung von Ermittlungen nicht im Interesse der Gerechtigkeit liegt».
Allerdings übergab die Chefanklägerin die «hoch umstrittene Frage», ob die drei besetzten Gebiete auch unter die territoriale Zuständigkeit des IStGH fallen, an eine dreiköpfige Vorprüfkammer des Gerichtshofes, mit der Aufforderung zu einer «schnellen Untersuchung und Entscheidung ohne unnötige Verzögerung».
Israel und USA lehnen Ermittlungen ab
Wie umstritten diese Frage ist, machten die ersten Reaktionen der Regierungen Israels und der USA auf die Erklärung Bensoudas deutlich. «Der Internationale Strafgerichtshof hat nur eine rechtliche Zuständigkeit für Petitionen, die von souveränen Staaten eingereicht wurden, aber es hat nie einen souveränen palästinensischen Staat gegeben», erklärte der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu.
US-Aussenminister Mike Pompeo sekundierte: «Wir lehnen diese und jede andere Massnahme, die sich auf unfaire Weise gegen Israel richtet, entschieden ab. Die Palästinenser verfügten «nicht über einen souveränen Staat» und könnten somit auch kein «vollständiges Mitglied» in Institutionen wie dem Internationalen Strafgerichtshof werden.
Israel und die USA sind dem 1998 in Rom gegründeten Internationalen Strafgerichtshof bis heute nicht beigetreten und lehnen jegliche Zuständigkeit des Gerichts für die Verfolgung von Verbrechen ihrer Staatsbürger ab. Hingegen wurde der «Staat Palästina» Anfang Januar 2015 auf gemeinsamen Antrag der Palästinensischen Autonomiebehörde in der Westbank und der im Gaza-Streifen regierenden Hamas Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs und unterwarf sich damit ausdrücklich seiner Jurisdiktion. Zuvor hatte Ende November 2012 die UNO-Generalversammlung den langjährigen «Beobachter»-Status Palästinas aufgewertet zum Status «Nichtmitglied-Beobachterstaat». Auf dieser völkerrechtlichen Basis wurde der «Staat Palästina» neben seinem Beitritt zum Internationalen Strafgerichtshof inzwischen auch in einer Reihe von UNO-Unterorganisationen aufgenommen und trat zahlreichen multilateralen und bilateralen Abkommen bei.
Territoriale Zuständigkeit verbindlich klären
Chefanklägerin Bensouda macht in ihrem über 112-seitigen Untersuchungsauftrag an die Vorprüfkammer deutlich, dass sie auf Grund dieser völkerrechtlichen Entwicklung der letzten sieben Jahre die territoriale Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs für die drei besetzen palästinensischen Gebiete ohne Einschränkung für gegeben hält. Für den Fall, dass die Prüfkammer dieser Meinung nicht folgen sollte, verweist Bensouda ersatzweise auf die Genfer Konventionen und auf seit 1947 gefasste Beschlüsse des UNO-Sicherheitsrates und der Generalversammlung sowie auf Urteile des Internationalen Gerichtshofes zum israelisch-palästinensischen Konflikt, aus denen sich die territoriale Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs ergebe.
Notwendig sei eine abschliessende, und für alle Seiten verbindliche Klärung dieser Frage, bevor der Internationale Strafgerichtshof tatsächlich Ermittlungsverfahren zu mutmasslichen Kriegsverbrechen eröffnet, betont die Chefanklägerin mehrfach. Denn daraus ergäben sich Konsequenzen mit Blick auf die Verpflichtung Israels, der Palästinenser und anderer Beteiligter zur Kooperation mit dem Gericht.

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine.

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

3 Meinungen

  • Portrait_Geri_Mueller
    am 24.12.2019 um 12:31 Uhr
    Permalink

    Zur Frage der rechtlichen Zuständigkeit des ICC muss folgendes mitberücksichtigt werden:
    Die UNO-Resolution 273, mit der Israel am 11. Mai 1949 in die UNO aufgenommen wurde. Sie besagt, dass Israel unter der Annahme, es würde die vorangegangenen UNO-Resolutionen 181 und 194 erfüllen, als UNO-Mitgliedsstaat aufgenommen wird. Hat Israel, wegen Nicht-Erfüllung der maßgeblichen UNO-Resolutionen 181 und 194 nicht auch ein Problem? Siehe:

    Noting that, in the judgment of the Security Council, Israel is a peace-loving State and is able and willing to carry out the obligations contained in the Charter,
    Noting that the Security Council has recommended to the general Assembly that it admit Israel to membership in the United Nations,
    Noting furthermore the declaration by the State of Israel that it «unreservedly accepts the obligations of the United Nations Charter and undertakes to honour them from the day when it becomes a member of the United Nations»,[2]
    Recalling its resolutions of 29 November 1947[3] and 11 December 1948[4] and taking note of the declarations and explanations made by the representative of the Government of Israel[5] before the Ad Hoc Political Committee in respect of the implementation of the said resolutions,

    The General Assembly,
    1. Decides that Israel is a peace loving State which accepts the obligations contained in the Charter and is able and willing to carry out those obligations;
    2. Decides to admit Israel to membership in the United Nations.

  • am 24.12.2019 um 12:57 Uhr
    Permalink

    Wenn ich mich recht erinnere, wurde den Palästinensern mehrfach ein eigener Staat angeboten, was diese aber stets ablehnten. Wären sie ein eigener Staat, müsste es nämlich auch Untersuchungen gegen sie selbst geben wegen Kriegsverbrechen – auch gegen die eigene Bevölkerung. Es müsste enorm viele Untersuchungen geben gegen die Palästinenser, wären sie ein eigener Staat. Die Palästinenser können auch gar nicht einen eigenen Staat gründen, solange sie an ihrer Charta festhalten, welche nach wie vor die Vernichtung Israels fordert. Warum wird sowas nicht verbindlich geklärt? Wenn es vom Internationale Strafgerichtshof Untersuchungen wegen Kriegsverbrechen gibt, dann bitte gegen alle anderen in Frage kommenden Staaten dieser Erde auch. Im übrigen wurde der „Krieg“ den Israelis bis heute von den arabischen Staaten und der PLO aufgezwungen, was sehr gerne vergessen geht.

  • am 24.12.2019 um 13:01 Uhr
    Permalink

    Das schönste Weinachtsgeschenk 2019.

    Möge der Stern von Bethlehem diesmal auch über unserem Ignatio leuchten!

    MfG
    Werner T. Meyer

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...