AKWCattenom

Strom aus dem AKW Cattenom (FR): Vorfahrt an der Schweizer Grenze © Stefan Kühn/Wikimedia Commons

Atomstrom-Import bleibt privilegiert

Hanspeter Guggenbühl /  Der Import von Atomstrom aus Frankreich bleibt privilegiert. Der Nationalrat beugte sich damit einer Intervention der Stromlobby.

In den 1980er- und 1990er-Jahren beteiligten sich die grossen Schweizer Stromproduzenten an Atomkraftwerken (AKW) in Frankreich. Diese Beteiligungen summierten sich auf 2500 Megawatt AKW-Leistung; das entspricht mehr als 80 Prozent der Leistung und Produktion aller AKW im Inland. Den entsprechenden Anteil an billigem Bandstrom importieren die Schweizer Stromkonzerne, verkaufen ihn an Endverbraucher in der Schweiz oder veredeln ihn in inländischen Stauseen zu teurerem Spitzenstrom für den Export. Der Grossteil dieser AKW-Beteiligungen verteilt sich auf die drei Stromkonzerne Axpo, Alpiq und Berner BKW; ein kleine Tranche besitzen die Stadtwerke von Zürich und Bern.

Marktverzerrung im Stromnetz

Ein Teil der Importkapazität im Strom-Übertragungsnetz ist bis heute reserviert für diesen – mit Langfristverträgen gesicherten – Atomstrom-Import. Ebenfalls Vorrang haben seit 2006 Importe von Strom aus erneuerbarer Energie sowie alle Stromimporte, die zur Grundversorgung der kleinen, im Monopol verbleibenden Verbrauchern dienen.

Die übrige verfügbare Kapazität im grenzüberschreitenden Stromnetz wird seit der Öffnung des Strommarktes an die Meistbietenden versteigert, wenn die Nachfrage grösser ist als die Kapazität des Stromnetzes. Diese Auktionen, so lässt sich aus dem Auktionsertrag von jährlich rund 200 Millionen Franken abschätzen, verteuerten den auktionierten Importstrom im Schnitt um einen halben Rappen pro Kilowattstunde (kWh) Strom. Es besteht also eine deutliche Marktverzerrung zwischen dem privilegierten und dem übrigen Importstrom.

Seilziehen um Atom-Privileg

Dieses Privileg soll mit einer Revision des Stromversorgungs-Gesetzes teilweise abgeschafft werden, nämlich für die Grundversorgung und den Import von erneuerbarem Strom. Das beschloss letztes Jahr schon der Ständerat. Das Importprivileg und damit der Kostenvorteil für den mit langfristigen Lieferverträgen gestützten Atomstrom-Import hingegen liess die kleine Parlamentskammer weiterhin zu.

Diese Privilegierung des Atomstroms störte aber die Mehrheit der Energiekommission (UREK) des Nationalrats. Darum beantragte sie mit 12 gegen 11 Stimmen, diesen Vorrang für Atomstrom zu streichen, allerdings erst nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren. Damit würden ab 2027 alle Stromimporte der Auktion der Netzkapazität unterstellt, also gleich behandelt.

Erfolgreiche Intervention der Atomlobby

Doch gegen die drohende Aufhebung des Import-Privilegs für Atomstrom lobbyierte der Stromdachverband VSE in einem Brief vom 16. Februar an die Mitglieder des Nationalrats. Unter dem Titel «Keine Änderung beim Vorrang für Langfristverträge» führte der VSE vier Argumente ins Feld, die der Sprecher der Minderheit in der UREK, der Appenzeller CVP-Nationalrat Daniel Fässler, fast wörtlich übernahm (mehr dazu am Schluss dieses Artikels).

Diese Intervention der Atomlobby wirkte Wunder: Während die vorberatende Energiekommission die Abschaffung des privilegierten Atomstrom-Imports noch mit 12 zu 11 Stimmen befürwortete, stimmte der Nationalrat gestern Donnerstag mit 120 gegen 62 Stimmen dagegen.

Die Folge dieses gemeinsamen Entscheides von National- und Ständerat: Wer Wind-, Solar-, aber auch Gas- oder Kohlestrom importiert, zahlt mit den Auktionskosten pro Kilowattstunde weiterhin mehr als diejenigen, die Atomstrom aus Frankreich importieren. Damit geniessen die atomlastigen Konzerne Axpo, Alpiq und BKW einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Stadt- und Kantonswerken, die im Ausland primär in Wind- und Solarkraftwerke investierten. Das widerspricht dem Bekenntnis der Schweizer Energiepolitik zu Gunsten einer vermehrt erneuerbaren Stromversorgung.

Parlamentarier als Papagei des VSE

Wie weit Parlamentsmitglieder zuweilen die Positionen und Argumente von Lobbyisten übernehmen, illustriert der folgende Vergleich des Briefes des Stromverbandes VSE und des Votums von CVP-Nationalrat Daniel Fässler (gemäss offiziellem Ratsprotokoll), der im Nationalrat im Namen der UREK-Minderheit das Import-Privileg von Atomstrom verteidigte. Der Vollständigkeit halber fügen wir den vier VSE/Fässler-Argumenten je ein Gegenargument aus der UREK-Mehrheit an, die das Atomprivileg abschaffen wollte:

1. Gegen die Aufhebung des Import-Vorrangs für Atomstrom aus Langfristverträgen schrieb der VSE:

  • «Eine Aufhebung würde die Versorgung im Winterhalbjahr erschweren.»

CVP-Vertreter Daniel Fässer sagte im Rat:

«Mit einer Aufhebung des Vorrangs für Langfristverträge würde die Versorgungssicherheit vor allem im Winterhalbjahr unnötig infrage gestellt.»

Gegenargument aus der UREK-Mehrheit:

Wenn man 50 Prozent der grenzüberschreitenden Netzkapazität mit Lieferverträgen blockiert, führt das nicht zu einer Verbesserung der Versorgungssicherheit sondern zu einer Verschlechterung (Bastian Girod, Grüne).

2. Der VSE schrieb:

  • «Eine Aufhebung würde die Lieferung von Strom, welcher für die Schweiz bestimmt ist, unnötig verteuern.»

Daniel Fässler sagte:

Mit einer Aufhebung «würde sich die Lieferung von wichtiger Bandenergie zum Nachteil der schweizerischen Stromkonsumenten unnötig verteuern».

Gegenargument UREK-Mehrheit:

Alle, die Strom importieren, aber nicht an diesen Langfristverträgen beteiligt sind, müssten höhere Strompreise bezahlen (Beat Jans, SP).

3. Der VSE schrieb:

  • «Eine Aufhebung würde den Investitionsschutz inländischer und ausländischer Akteure verletzen.»

Fässler sagte:

«Wenn Sie für Rechtssicherheit und Investitionsschutz sowie für die Eigentumsgarantie einstehen, müssen Sie meiner Minderheit folgen

Gegenargument UREK-Mehrheit:

Der Entwurf zum Stromabkommen mit der EU sah schon ab 2012 eine Aufhebung der Privilegien vor. Eine Aufhebung bis 2027 sei damit extrem grosszügig, der von VSE/Fässler geforderte Investitionsschutz damit unberechtigt (Martin Bäumle, GLP).

4. Der VSE schrieb:

  • «Eine vorsorgliche Streichung des Vorrangs der Langzeitverträge würde die Verhandlungsposition gegenüber der EU schwächen.»

Fässler sagte:

«Befristen wir jetzt diesen Vorrang in der Schweiz von uns aus, schwächen wir ohne Not die Verhandlungsposition gegenüber der EU»

Gegenargument UREK-Mehrheit:

Wenn die Schweiz darauf beharre, das marktwidrige Privileg für den mit Langzeitverträgen geregelten Import von Atomstrom beizubehalten, werde ihre Verhandlungsposition für ein Stromabkommen eher geschwächt (Eric Nussbaumer, SP).

Resultat dieser Debatte: Am Schluss stimmte der Nationalrat mit 120 gegen 62 Stimmen für VSE/Fässler und damit gegen die Mehrheit seiner Energiekommission.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

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2 Meinungen

  • am 13.03.2017 um 18:01 Uhr
    Permalink

    Fukushima stellt noch immer eine tickende Zeitbombe dar http://enenews.com/ . Wer weiss welches Land demnächst ebenfalls auf dieser Seite aufgeführt sein wird.

  • am 18.03.2017 um 16:43 Uhr
    Permalink

    Ein hübsches Beispiel für die «Unabhängigkeit» unserer Parlamentarier 😉

    Ich habe bei der Nennung des Betrages von 0.5 Rp/kWh, um welchen ein Teil der Importe verteuert wird, etwas gestutzt. Das scheint relativ wenig zu sein, und doch führt es zu deutlichen Marktverzerrungen. Im Energiesektor gibt es allerdings andere Marktverzerrungen, die wesentlich gröber sind!

    Die gewöhnliche Privatperson, die mit Öl oder Gas heizt, bezahlt auf dem Brennstoff eine CO2-Abgabe von 84 Fr./Tonne CO2. Wieviel bezahlen Kohlekraftwerke? Dies ist nicht ganz einfach durchschaubar, aber offensichtlich bezahlen sie sehr wenig. Denn wenn sie gleichviel zahlen müssten wie Otto Normalverbraucher, dann würde dies pro kWh produzierten Stromes rund 8 Rappen ausmachen. Das würde den europäischen Strommarkt umpflügen!
    Da Strom ja zunehmend auch zum Heizen (via Wärmepumpen) eingesetzt wird, ist diese Marktverzerrung in der Praxis relevant.

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