Sperberauge

Presserat rügt «Schweiz am Sonntag»

Christian Müller © zvg

Christian Müller /  Die Privat- und Intimsphäre des Badener Stadtammanns Geri Müller wurde in schwerer Weise verletzt.

Wenn Medien politisch einäugig berichten und kommentieren, hat eine Beschwerde beim Schweizer Presserat keine Chance auf Gutheissung. Infosperber berichtete über eine solche Beschwerde gegen die NZZ. Wenn Medien aber die Privat- und Intimsphäre von Leuten verletzen, auch wenn diese Leute ein politisches Amt bekleiden oder sonst bekannte Personen sind, ist der Presserat – erfreulicherweise – bereit, nicht nur die freie Meinung und damit die Interessen der Medien, sondern auch die Betroffenen selber zu schützen – auch wenn das im nachhinein eine beschädigte Reputation kaum mehr reparieren kann.

Und so ist es im Falle von «Gerigate» denn auch geschehen.
Die Schweiz am Sonntag publizierte 2014 eine grosse Story – geschrieben von Chefredaktor Patrik Müller selber – über den Badener Stadtammann und (damals) Nationalrat Geri Müller, der Nackt-Selfies verschickte – auch aus seinem Büro im Stadthaus. Das sei Amtsmissbrauch, so damals die Schweiz am Sonntag.

18 Parlamentarier verschiedener Parteien haben darauf beim Schweizer Presserat Beschwerde wegen Verletzung der Privat- und Initimsphäre ihres Kollegen eingereicht. Und jetzt hat der Presserat seinerseits seine Entscheidung publiziert.

In der Zusammenfassung eines ausführlichen Berichts mit den zusammengetragenen Fakten und Pro- und Contra-Argumenten steht da wörtlich am Schluss:

1. Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2. Die «Schweiz am Sonntag» hat mit dem Artikel «Geri Müller: Nackt-Selfies aus dem Stadthaus» vom 16. und 17. August 2014, zuerst online, dann in der Printausgabe veröffentlicht, die Privat- und Intimsphäre des Badener Stadtammanns und grünen Nationalrats Geri Müller in schwerer Weise verletzt. Ein höher zu wertendes öffentliches Interesse, das eine solche Publikation rechtfertigen würde, besteht nicht. Damit verletzt der Artikel Ziffer 7 über den Schutz der Privatsphäre der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».

Zu den diversen zivilrechtlichen Klagen liegt erst ein Urteil vor. Infosperber berichtete.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

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Printmedien üben sich kaum mehr in gegenseitiger Blattkritik. Infosperber holt dies ab und zu nach.

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