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10vor10 vom 30. August 2005 kolportierte die Schutzbehauptung des ETH-Professors Gerold Schnitter © sf

Mattmark: Metamorphose der medialen Wahrnehmung

Kurt Marti /  Vor zehn Jahren verbreiteten die Schweizer Medien brav die offizielle Sicht des Mattmark-Prozesses. Jetzt hat der Wind gedreht.

Die Geschichte war in den letzten Wochen in allen Medien: Am 30. August 1965 forderte die Mattmark-Katastrophe 88 Tote. Sieben Jahre später sprach die Walliser Justiz alle 17 Angeklagten frei, mit der Begründung, es habe sich um ein Naturereignis gehandelt, das nicht vorhersehbar gewesen sei. Auch 2005, zum 40. Jahrestag, verbreiteten sämtliche Schweizer Medien mehr oder weniger kritiklos das alte Dogma der Unvorhersehbarkeit der Katastrophe.

Dieser tendenziösen Darstellung durch die Schweizer Medien habe ich in der September-Ausgabe 2005 der Oberwalliser Zeitung «Rote Anneliese» einen Kontrapunkt entgegengesetzt. Auf der Grundlage der Gerichtsakten, insbesondere des internationalen Expertenberichts, habe ich damals aufgezeigt, dass die Katastrophe aus der Sicht der Experten hätte vermieden werden können und dass die Walliser Justiz eindeutig ein Fehlurteil gefällt hatte. Auch ein längeres Kapitel in meinem Buch «Tal des Schweigens: Walliser Geschichten über Parteifilz, Kirche, Medien und Justiz» (2012) wiederholt die Kritik an den Verantwortlichen und an der Walliser Justiz. Das Echo auf diese brisanten Enthüllungen aufgrund des Expertenberichts, der von der Walliser Justiz wohlweislich bis 2022 unter Verschluss gehalten wird, war gleich Null: Keine Zitierung, keine Nachforschungen, Nada! Das totale Schweigen sämtlicher Medien.

Zum 50. Jahrestag der Katastrophe habe ich am 21. August 2015 die Ereignisse von damals auf Infosperber (Mattmark-Prozess (1972): Ein Fehlurteil mit Ansage) erneut detailliert aufgerollt. Zudem strahlte SRF am 27. August 2015 den DOK-Film «Das Unglück von Mattmark» der beiden Regisseurinnen Cristina Karrer und Patricia Wagner aus, in welchem ich meine Argumente und bisher unterschlagene Fakten einem breiteren Publikum vorgestellt habe.

Aufgrund dieser beiden Publikationen ist es – nota bene nach einer zehnjährigen Aufwärmphase – endlich gelungen, die Wahrnehmung der Schweizer Medien auf die Katastrophe und den Prozess wesentlich zu verändern und auf die Grundlage von Fakten zu stellen, statt auf die Schutzbehauptungen der Angeklagten. Im Folgenden soll der fundamentale Wandel der Wahrnehmung diverser Medien in den Jahren 2005 und 2015 aufzeigen, wie die Schweizer Medien funktionieren: Eigene Recherchen werden gemieden und das redaktionelle Handwerk lässt zu wünschen übrig. Folgende Medien werden einem Vergleich unterzogen: SRF, NZZ und NZZaS, Walliser Bote (WB), Tagesanzeiger (TA) und Berner Zeitung (BZ).

SRF 2005

Die SRF-Sendung 10vor10 vom 30. August 2005 stellte vielversprechend die rhetorische Frage: «Nach dem Schock kam die Frage nach Schuldigen. War der Gletschersturz vorhersehbar? Warum war das Barackendorf unterhalb des Gletschers?» Vor einer eigenen Antwort drückte sich die 10vor10-Redaktion, indem sie scheinbar neutral berichtend festhält: «Die Walliser Justiz spricht alle Beteiligten frei. Grundlage für das Urteil ist ein Gutachten der ETH Zürich.» (Letzteres ist falsch, es handelte sich um ein internationales Gutachten, Anm. d. Red.)

Statt eine eigene Antwort beziehungsweise eigene Recherchen dazu vorzulegen, spielte 10vor10 als Antwort auf seine brisante Frage das Video-Interview ein, das ETH-Professor Gerold Schnitter 1965 kurz nach der Katastrophe gab. Schnitter gehörte nämlich als Bundesbeauftragter für die Mattmark-Sicherheit zum engeren Kreis der Mattmark-Verantwortlichen und 10vor10 war sich nicht zu schade, auch 40 Jahre nach der Katastrophe dessen irreführende Schutzbehauptung zum Besten zu geben, niemand habe je an ein solches Unglück gedacht. Diese Behauptung entwickelte sich damals zum Dogma, das die Richter im Interesse der Angeklagten gegen jegliche Kritik zu immunisieren versuchten. Für den 10vor10-Beitrag verantwortlich war der Walliser Journalist Adrian Arnold.

SRF 2015

Ganz anders kommt die Mattmark-Berichterstattung von SRF zum diesjährigen 50. Gedenktag daher: Schon Wochen vor der Ausstrahlung des SRF-DOK-Films «Das Unglück von Mattmark» kündigte SRF brisante neue Dokumente an, welche die Sicht auf das Mattmark-Unglück und den Prozess verändern. Schliesslich zeigte der DOK-Film der beiden Regisseurinnen Karrer und Wagner aufgrund der von mir zur Verfügung gestellten Dokumente auf,

  • dass Bundesrat Roger Bonvin und ETH-Professor Gerold Schnitter mit ihren Schutzbehauptungen wegweisend für den nachfolgenden Prozess waren;
  • dass zwei ETH-Professoren vor dem Gletscher gewarnt hatten;
  • dass die geforderten photogrammetrischen Messungen aus Kostengründen unterblieben;
  • dass der internationale Expertenbericht zwar klare Beweise für die Schuld der Angeklagten vorlegte, aber gleichzeitig vor Widersprüchen strotzte,
  • dass die Richter rein selektiv die entlastenden Punkte aus dem Bericht heranzogen.

In einem Interview mit Radio SRF 4 kommt Cristina Karrer, Co-Regisseurin und freie SRF-Korrespondentin, zum Schluss, «dass der Freispruch nicht gerechtfertigt war».


CVP-Bundesrat Roger Bonvin bei seiner Vereidigung 1962

Auch die verschiedenen Sender von Radio SRF verbreiteten diese neue Sicht der Mattmark-Katastrophe und des Prozesses. Beispielsweise die Sendung «Kontext» auf SRF 2, in der SRF-Redaktor Felix Münger auf die Frage, ob es damals auch gewichtige Wortführer in der Politik gab, die sich für die prominenten Angeklagten eingesetzt haben, Folgendes sagte:

  • «Die gab es und das war dem Zeitgeist entsprechend eine Ursache, dass das Gericht so entschieden hat. Eine ganz prominente Figur war der damalige Bundesrat aus dem Wallis stammend, Roger Bonvin, der sehr schnell nach dem Mattmark-Unglück betont hat, dass hier die Natur zugeschlagen habe, dass sich hier ein unvorhersehbares Ereignis abgespielt habe. Es gab auch einen prominenten ETH-Forscher, einen Geologen, Gerold Schnitter, der hat ebenfalls in die Mikrophone gesagt, niemand habe diesen Gletscherabbruch vorhersehen können. Und diese beiden Stimmen haben zum damaligen Zeitgeist gepasst und haben die Stimmung geprägt, und haben letztlich sicher auch – das sagt die Studie – die Gerichte beeinflusst. Jetzt muss man aber wissen, dass sowohl Roger Bonvin als auch Gerold Schnitter keine unabhängigen Stimmen waren. Roger Bonvin selbst war in früheren Jahren als Ingenieur bei der Elektrowatt, die ja den ganzen Staudamm konzipiert hat, angestellt. Da gab es also persönliche Beziehungen und Abhängigkeiten. Und Gerold Schnitter war ebenfalls sehr eng mit der Elektrowatt verbandelt und kann deshalb auch nicht als neutral gelten.»

Verblüffend an diesen Aussagen ist nicht nur die detaillierte Kritik, sondern auch die Tatsache, dass ich exakt diese Fakten und Analysen wenige Tage zuvor auf Infosperber publiziert hatte und früher ebenfalls im Buch «Tal des Schweigens» (2012) sowie in der «Roten Anneliese» (2005). Obwohl Münger als Quelle explizit auf die Studie «Mattmark, 30. August 1965. Die Katastrophe» von Sandro Cattacin, Toni Ricciardi und Rémi Baudouï von der Uni Genf verwies, findet sich in der Studie erstaunlicherweise nichts dergleichen. Auf Anfrage erklärte Münger, er habe die Information mündlich von Cattacin erhalten. Meine zehn Jahre alten Recherchen waren zum journalistischen und wissenschaftlichen Allgemeingut geworden.

NZZ 2005

Die NZZ publizierte am 29. August 2005 einen Artikel zum 40. Jahrestag von Mattmark. Im NZZ-Artikel hält die NZZ scheinbar neutral fest, dass «die Frage nach der Voraussehbarkeit des Unglücks noch immer keine abschliessende Antwort gefunden» habe. Die Zeitzeugen seien «geteilter Meinung». Die wertende Antwort gibt die NZZ verschlüsselt mittels einer witzigen Anekdote:

  • «Bezeichnend für die damaligen wie heutigen Diskussionen mag eine Begebenheit sein, die seinerzeit im Gerichtssaal trotz der Tragik des verhandelten Falles mit einem Anflug von Schmunzeln zur Kenntnis genommen wurde. Ein Walliser Politiker, der als Anwalt die Interessen der Familie eines Verunglückten wahrnahm, schilderte in seinem Plädoyer mit viel Pathos, dass er als Hauptmann der Gebirgstruppen mit seiner Kompanie unter den dräuenden Eismassen des Allalingletschers nicht einmal einen kurzen Marschhalt eingeschaltet hätte. Zu offensichtlich wäre die Gefahr gewesen. Vom Verteidiger eines Vertreters der Bauherrschaft, einem erfahrenen Zermatter Advokaten mit gutem Gedächtnis, musste sich der Vorredner aber widerspruchslos vorhalten lassen, dass er als Grossratspräsident doch immerhin mit einer stattlichen Delegation des Walliser Kantonsparlamentes daselbst nicht nur kurz verweilt, sondern einen ganzen Tag lang guter Dinge dem Wein zugesprochen habe.»

Die Essenz dieser scheinbar harmlosen Anekdote ist klar: Selbst die Kritiker haben nicht an einen Gletscherabbruch gedacht. Damit lag die NZZ exakt auf der Linie des Bonvin-Schnitter-Dogmas und der Urteilsbegründung durch die Walliser Justiz sowie der billigen Schutzbehauptung der Angeklagten. Autor des Artikels war Luzius Theler, der damalige stellvertretende Chefredaktor des Walliser Boten.

NZZ und NZZ am Sonntag 2015

In den zehn Jahren seit dem 40. Jahrestag ist der NZZ nicht viel Neues eingefallen. Sie gibt sich weiterhin vornehm neutral, ohne sich eingehender Recherchen und Denkleistungen zu bemühen: Einerseits erwähnt sie, dass damals die meisten Zeitungen der Schweiz «weitgehend die Sichtweise der Bauherrschaft» übernommen hätten, die argumentiert habe, dass der Eisabbruch unvorhersehbar gewesen sei. Andererseits hätten sogar Walliser Anwälte gesagt, dass die Baracken nie unter den dräuenden Eismassen hätten erbaut werden dürfen. Und gleich zieht die NZZ die Kritik der Anwälte ins Lächerliche, indem sie – wie bereits vor zehn Jahren – erneut die Anekdote mit dem Hauptmann und Grossratspräsidenten zum Besten gibt. Autor des NZZ-Artikels ist wie vor zehn Jahren Luzius Theler.

Ganz anders die NZZ am Sonntag vom 23. August 2015, die bereits im Titel («Tödliche Zuversicht») und im Lead («Ein zweifelhaftes Urteil») Klartext redet. Im Artikel schreibt die NZZaS-Redaktorin Katharina Bracher ebenso mutig wie kritisch:

  • «Darum wurde weder der Allalingletscher systematisch beobachtet noch ein Frühwarnsystem eingerichtet. Das hätte um die 50‘000 Franken gekostet, wie aus Unterlagen des Bauherrn hervorgeht. (…) Zahlreiche Spezialisten warnten vor der Unberechenbarkeit des Gletschers. Unter ihnen ETH-Professor Gerold Schnitter. Er hatte die Elektrowatt bereits 1954 per Brief vor der Gefahr gewarnt. Trotzdem war er es, der Stunden nach dem Unglück in die Mikrofone des schweizerischen und italienischen Fernsehens sprach: ‚Kein einziger Mensch hat je die geringste, auch nur die geringste Andeutung gemacht, es könnte einmal am Allalingletscher etwas passieren.‘ Weshalb Schnitter nach dem Unfall seine Meinung änderte, blieb rätselhaft. Sekundiert wurde er von Bundesrat und Ex-Elektrowatt-Ingenieur Roger Bonvin, der vor den Medien erklärte: ‚Kein Mensch hat erwartet, dass sich ein derartiger Gletscherabbruch ereignen könnte‘ (…) Die Deutungsmacht dieser zwei Männer trug in der obrigkeitsgläubigen Gesellschaft der sechziger Jahre dazu bei, dass die Frage der Sorgfaltspflicht zumindest in der Schweizer Öffentlichkeit nie ernsthaft diskutiert wurde.»

Es ist erstaunlich, dass die NZZaS ganz offensichtlich zum exakt gleichen Schluss kommt wie ich aufgrund aufwändiger Recherchen, und zwar gänzlich ohne Quellenverweis auf die entsprechenden Publikationen. Von wo die NZZaS dieses Wissen her hat, bleibt das Geheimnis des Blattes.

Walliser Bote 2005

Der Walliser Boten (WB) vom 30. August 2005 titelte: «Die Katastrophe war nach Beurteilung der Experten unvorhersehbar.» Der damalige WB-Redaktor und heutige Chefredaktor Thomas Rieder zitierte ausführlich aus der Urteilsbegründung des Gerichts und folgerte in seinem Kommentar mit unverkennbarem Journalisten-Stolz:

  • «Die klaren Urteile von 1972 mochten vor allem bei den Angehörigen der Opfer den Eindruck erwecken, das Kapital hätte letztlich mehr gewogen als das Leben einfacher Arbeiter. Doch so war es nicht. Die Gerichtsakten belegen praktisch durchs Band, dass der Gletschersturz in diesem Ausmass einfach nicht voraussehbar war.»

Damit gab der WB frei von Kritik das wieder, was die Richter 40 Jahre zuvor vorgekaut hatten. Die «Gerichtsakten» des WB-Redaktors waren unvollständig, denn der internationale Expertenbericht fehlte ganz offensichtlich.

Walliser Bote 2015

Zehn Jahre später kam der WB-Redaktor Andreas Zurbriggen im WB vom 24. August 2015 zu einem ganz anderen Schluss. Bereits im Lead des Artikel steht:

  • «Während des Baus des Mattmarkstausees waren nämlich einige Arbeiterbaracken wider besseren Wissens in der Falllinie des Allalingletschers positioniert. (…) Das Urteil stiess damals auf viel Unverständnis. Und steht noch heute in teils heftiger Kritik. So brachte der in Brig wohnhafte Journalist Kurt Marti in intensiver Recherche zutage, dass die Verantwortlichen der Baustelle wohl um die Gefahren des Allalingletschers wussten und somit eigentlich die von den Richtern in ihrer Urteilsbegründung festgehaltenen Argumente der Unwissenheit und Unvorhersehbarkeit nicht stichhaltig sind.»

In einem weiteren Artikel vom 29. August 2015 mit dem vielsagenden Titel «Die angekündigte Katastrophe» folgerte der WB-Redaktor Zurbriggen mutig:

  • «Nach Kenntnisnahme der vom Journalisten Kurt Marti aufgearbeiteten Prozessakten und den in der Studie (der Uni Genf, Anm. d. Red.) kondensierten Ergebnissen der Untersuchungskommission ist die Urteilsbegründung der Richter heute nur schwer nachvollziehbar.»

Zwar nennt der WB den Namen des Autors, der Hinweis auf die entsprechende Publikation hingegen fehlt auch hier.

Berner Zeitung 2005

Die Berner Zeitung vom 3. September 2005 weist kurz auf die Gedenkveranstaltungen zum 40. Jahrestag der Katastrophe und auf eine Broschüre der Unia. Zudem führt der damalige BZ-Redaktor Fredy Gasser ein Interview mit der Unia-Vertreterin Vania Allevea, die fragt: «Schon bei den Aufräumarbeiten unmittelbar nach der Katastrophe an jenem 30. August 1965 waren die Massnahmen zur Arbeitssicherheit rigoros, inklusive Warnsirenen – warum hat man das nicht vorher schon gemacht?» Die Antwort bleibt offen. Weitere Recherchen fehlen.

Berner Zeitung 2015

Innert zehn Jahren akzentuierte sich die Wahrnehmung der Berner Zeitung grundlegend: Am 26. August 2015 titelte die BZ «Mythos Unvorhersehbarkeit» und im Artikel nehmen die beiden BZ-Redaktoren Jürg Kammermann und Benjamin Bitoun kritisch Position. Zunächst verweisen sie auf CVP-Bundesrat Roger Bonvin und ETH-Professor Gerold Schnitter, die kurz nach der Katastrophe gegenüber den Medien die Behauptung in die Welt setzten, niemand habe an einen Gletscherabbruch gedacht. Daraus folgert die BZ:

  • «In der obrigkeitsgläubigen Gesellschaft der Sechzigerjahre wagte kaum jemand, den Wahrheitsgehalt dieser Aussagen anzuzweifeln. Dennoch waren sie falsch – und sowohl Bonvin als auch Schnitter wussten das. Doch wie Schnitter war auch Bundesrat Bonvin kein neutraler Beobachter. Als Ingenieur der bauführenden Elektrowatt AG war er in die Anfangsphase der Projektplanung involviert, wie der Walliser Journalist Kurt Marti auf der Onlineplattform ‚Infosperber‘ schreibt. ‚Bereits 1949, 5 Jahre vor Beginn der Projektierung, war es am Allalingletscher zu einer Eislawine gekommen. Beide wussten davon‘, so Marti. Zudem habe Schnitter selbst 1954 in einem Brief vor der Gefahr gewarnt.
    Auch ein internationales Expertenteam kam nach Martis Recherchen zum Schluss, dass den Verantwortlichen zahlreiche Hinweise auf die Gefährlichkeit des Gletschers vorlagen. Trotzdem sei die Einrichtung eines Kontroll- und Alarmsystems unterlassen worden. ‚Ein Alarm hätte noch wenige Minuten, ja selbst eine Minute vor der Katastrophe viel Unglück verhindern können‘, stellt der Expertenbericht von 1967 fest, der bis heute offiziell unter Verschluss gehalten wird. Das Gericht, das 7 Jahre nach der Katastrophe in Visp zusammentrat, blendete sämtliche belastenden Fakten aus.»

Als einzige der Schweizer Zeitungen, die Inhalte meines Artikels auf Infosperber übernahmen, zitierte die BZ korrekt mit Quellenverweis auf Publikation und Autor.

BZ online vom 25. August 2015 übernahm unter dem Kürzel cla/sda einen Bericht der SDA. Auch darin werden meine Recherchen und Schlussfolgerungen mit Autorenangabe übernommen, ohne aber auf Infosperber und die Rote Anneliese zu verweisen:

  • «1949, fünf Jahre vor Beginn der Projektierung, kam es erneut zu einer Eislawine. 1954 warnte zudem der Lausanner Geologe Nicolas Oulianoff vor weiteren Abbrüchen, wie der Walliser Journalist Kurt Marti 2005 enthüllte. ‚Unter einem solchen Damoklesschwert darf man nicht bauen‘, folgerte Oulianoff.» (Quellenverweis auf Rote Anneliese, September 2005 fehlt)

    «Auch ein internationales Expertenteam kam nach Martis Recherchen zum Schluss, dass den Verantwortlichen zahlreiche Hinweise auf die Gefährlichkeit des Gletschers vorlagen. Trotzdem sei die die Einrichtung eines funktionierenden Kontroll- und Alarmsystems unterlassen worden. ‚Ein Alarm hätte noch wenige Minuten, ja selbst eine Minute vor der Katastrophe noch viel Unglück verhindern können‘, stellt der Expertenbericht von 1967 fest, der bis heute offiziell unter Verschluss gehalten wird.

    Das Gericht, das sieben Jahre nach der Katastrophe in Visp zusammentrat, blendete sämtliche belastende Fakten aus.» (Quellenverweis auf Infosperber fehlt)

Den SDA-Bericht hat auch die Basler Zeitung online vom 26. August 2015 übernommen.

Tagesanzeiger 2005

Im Tagesanzeiger vom 19. August zitiert TA-Redaktor Thomas Bolli den Mattmark-Überlebenden Gianni da Deppo, der erklärt, dass es ein Fehler war, den Gletscher nicht zu überwachen. Zudem kommt Charly Wuilloud, der damalige Chef Naturgefahren des Kantons Wallis und Sohn des damaligen Elektrowatt-Ingenieurs Louis Wuilloud zu Wort: «Ich verstehe bis heute nicht, weshalb die Baracken ausgerechnet dort hingestellt wurden.» Ansonsten gibt sich der TA neutral, einerseits gab es damals Kritik, andererseits hat das Gericht die Angeklagten freigesprochen. Weitere Recherchen stellt der Tagesanzeiger nicht an. Stattdessen folgert er: «Die Fragen sind geblieben.»

Tagesanzeiger 2015

Im Gegensatz zum Jahr 2005 bezieht der Tagesanzeiger vom 28. August (print und online) und dessen Redaktor Philippe Reichen klar Stellung, indem er auf die Studie der Genfer Universität «Mattmark, 30. August 1965 – Die Katastrophe» verweist und – was den Mattmark-Prozess betrifft – auf meine Recherchen, ohne jedoch den Quellenverweis auf Infosperber anzugeben:

  • «Als ‚Fehlurteil‘ beurteilt der Walliser Journalist Kurt Marti den Entscheid des Kreisgerichts Visp. Marti hatte Einsicht in den internationalen Expertenbericht aus dem Jahr 1967, auf den sich die Walliser Justiz bei der Urteilsfindung stützte und den sie noch bis zum Jahr 2022 unter Verschluss hält. Der Expertenbericht besteht gemäss Marti aus einem wissenschaftlich begründeten und einem dogmatischen Teil.
    Der Walliser bezeichnet den Bericht als ‚widersprüchlich‘. Der wissenschaftliche Teil liefere unzählige belastende Fakten, die gegen die Angeklagten sprächen, der dogmatische Teil hingegen verfolge konsequent die Aussagen des Walliser CVP-Bundesrats Roger Bonvin und von ETH-Professor Gerold Schnitter. Bonvin, der zu Projektbeginn des Mattmark-Staudamms als Ingenieur für die bauführende Elektro-Watt AG tätig war, sagte nach dem Unglück vor den Medien: ‚Kein Mensch hat erwartet, dass sich ein derartiger Gletscherabbruch ereignen könnte.» Auch Schnitter betonte: «Kein einziger Mensch hat je die geringste, aber auch nur die geringste Andeutung gemacht, es könnte einmal am Allalingletscher oben etwas passieren.‘
    Schnitters Aussage ist nachweislich falsch, zumal Angestellte die Unternehmensleitung in den Tagen vor dem Unglück auf Bewegungen im Gletscher und Abbrüche hingewiesen hatten. Am Allalingletscher waren über die Jahrhunderte immer wieder Eislawinen losgegangen.

    Doch das Kreisgericht Visp folgte in seiner 82 Seiten langen Urteilsbegründung konsequent dem Grundsatz, dass es sich um eine unvorhersehbare Naturkatastrophe handelte. Verletzungen von Sorgfaltspflichten wurden keine festgestellt, obwohl weder die Sicherheit des Bauplatzes und der Baracken geprüft noch Messungen am Gletscher, noch ein Warnsystem eingerichtet worden waren. Die Anklage der fahrlässigen Tötung war also vom Tisch.
    Die Angeklagten hatten ihrerseits jegliche Verantwortung weit von sich gewiesen. Das Walliser Kantonsgericht, an welches das Urteil aus Visp weitergezogen wurde, bestätigte den Freispruch – und fällte einen skandalösen Entscheid: Den Familien der Opfer, die Zivilklagen eingereicht hatten, legte es die Hälfte der Gerichtskosten auf. Immerhin: Nicht alle Kantonsrichter teilten den Freispruch.»

Der TA-Artikel von Philippe Reichen erschien in identischer Form auch im Bund.

Fazit:
Die Wahrnehmung der Schweizer Medien hat innert zehn Jahren um 180 Grad gedreht. Während im Jahr 2005 nur die «Rote Anneliese» aufgrund des internationalen Expertenberichts den Freispruch durch die Walliser Justiz als verfehlt bezeichnete und dies auch mit Recherchen und Fakten belegte, gaben sich die anderen Medien scheinbar neutral, liessen die zentrale Frage weiterhin offen, kolportierten ohne Skrupel die Schutzbehauptungen der Angeklagten und zitierten stolz aus der Urteilsbegründung. Recherchen wurden keine unternommen und meine Argumente in der «Roten Anneliese» weder aufgenommen noch deren Spur weiterverfolgt. Auch die Wissenschaft schlief.

Zehn Jahre brauchte die neue Sicht auf die Mattmark-Katastrophe und den Prozess, bis sie sich in der breiten Öffentlichkeit durchsetzte. Eigene Recherchen unternahmen die Medien zwar auch jetzt nicht, aber sie stützten sich wenigstens auf die Studie der Genfer Universität und auf meine Recherchen. Auch wenn die meisten RedaktorInnen die Kunst der korrekten Quellenangabe noch nicht beherrschen, ist es doch erfreulich, dass sich die Medien schlussendlich lernbereit erwiesen, auch wenn es sehr lange gedauert hat.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Kurt Marti war von 2000 und 2010 Redaktor der Oberwalliser Zeitung «Rote Anneliese». Er beleuchtet die Hintergründe der Mattmark-Katastrophe und des Prozesses im Kapitel «Die Drahtzieher des Mattmark-Prozesses» seines Buches «Tal des Schweigens: Walliser Geschichten über Parteifilz, Kirche, Medien und Justiz» (2012) .

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9 Meinungen

  • am 5.09.2015 um 12:58 Uhr
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    Danke für diese hilfreiche Informationen. Meistens liest man in der Alternativen Medien nur über Deutschland und EU; von der Schweiz nur ganz wenig. Alles bleibt im gemachten Dunkeln. Wir wurden in der Schweiz seit dem 2. Weltkrieg nur belogen und betrogen. Die ganze Geschichte der Schweiz ist erlogen und erstunken. Die «Neutrale» Schweiz ist die gefährlichste Nation auf diesem Planet. Von hier aus werden alle Kriege, alle Tötungen alle Vorbereitungen zur NWO orchestriert.
    Alle NGO`s haben den Hauptsitz in Genf, warum wohl. Seit 500 Jahren der Kriege wurde die Schweiz noch NIE angegriffen, hat noch Nie irgendwelche Verluste erlitten, hat nur Gewinne gemacht in einer apokalyptischen Höhe !!
    Die Schweiz soll im Jahre 1291 gegründet worden sein von den drei Kantonen «Uri, Schwyz und Unterwalden». Doch im Jahre 1291 gab es noch KEINE Kantone, nur Weiler !!

  • am 5.09.2015 um 13:07 Uhr
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    @Martin Wunderle
    Guten Tag. Ich kann ihre Sichtweise nicht ganz teilen. Die Schweiz ist das kleinste übel aller Natonen. Sie ist umstellt von mächtigen Grosskonzern-Nationen, und es ist eine Gratwanderung für unsere Politiker in und auf diesem Raubtierplaneten, sich einen Ueberlebensplatz zu sichern. Wir sind klein und verwundbar, und wir haben nicht gerade die weisesten Geister was die Aussenpolitik und die deffensive Landesverteidigung betrifft. Aber jeder einzelne kann seinen Beitrag leisten, diese Ueberlebnsgemeinschaft Schweiz zu verbessern, und jeder einzelne kann sich bemühen, moralisch vertretbare Strategien zu entwickeln, damit unsere Gemeinschaft Schweiz sich weiter entwickelt und ihren Platz auf dieser Welt und in der Wirtschaft sichern kann. Danke und Gruss Beatus Gubler

  • am 5.09.2015 um 13:17 Uhr
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    Aus meiner Sicht war dieses Unglück für alle Beteiligten eine unermessliche Belastung. Für mich ist fraglich, ob wir jetzt/heute in der Lage sind, die dannzumaligen Verhältnisse richtig einordnen können. Kommt dazu, dass der Ort des Geschehens im Kanton Wallis liegt. Das allein ist schon speziell. Die Angeklagten wurden bekanntlich freigesprochen. Die Begründung dafür lautete, es sei ein nicht voraussehbares Naturereignis gewesen, das da passiert ist. SRF hat vor Tagen darüber einen Film gezeigt. Dieser war für mich sehr aufwühlend. Ob der Freispruch für die Angeklagten richtig war oder nicht kann ich auch jetzt noch nicht beantworten.

  • am 5.09.2015 um 13:19 Uhr
    Permalink

    Dies ist genau die Weise wie sich die Schweiz darstellen will. Schon mal darüber nachgedacht wie so die BIZ ausgerechnet in der Schweiz steht ?? Das CERN ausgerechnet in der Schweiz steht ?? Das der Hauptsitz der CIA ausgerechnet in der Schweiz ist ?? Mal darüber nachgedacht das es ein NEUTRALES LAND nicht gibt ??

  • am 5.09.2015 um 13:42 Uhr
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    @Martin Wunderle. Warum stört es Sie, dass diese Organisationen ihren Sitz in der Schweiz haben? Das Land Schweiz profitiert aus meiner Sicht wirtschaftlich in grossem Masse davon mit Arbeitsplätzen, Einkommen die generiert werden, Steuern, die daraus wiederum bezahlt werden, und der private Konsum deren Mitarbeiter und Angestellten. Dass es die absolute Neutralität nicht gibt, nicht geben kann, ist für mich persönlich nachvollziehbar.

  • am 5.09.2015 um 13:45 Uhr
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    Ich finde Vergangenheitsbewältigung wichtig. Es können alle Beteiligten daraus lernen, das sich so etwas nie wieder widerholt. Es ist traurig zu sehen, das die Redewendung: Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen, immer noch Bedeutung hat in unserem Land. Das Konzept Menschen durch Bestrafung ab zu schrecken ist nur bedingt wirksam. Aber es ist besser als gar nichts, und ein Trost für diejenigen welche gelitten haben. Vertuschung ist ein schlimmes Vergehen, welches viel Leid verursacht. Darum sollte eigoros ermittelt werden, bis alle Fakten auf dem Tisch sind. Und dies nicht nur dort wo öffentliches Interesse besteht, sondern in jedem Falle wo verantwortungslosigkeit Menschenleben schädigte. Danke Beatus Gubler

  • am 5.09.2015 um 14:32 Uhr
    Permalink

    Ich bin ein Aufgeweckter-Mensch, wie so viele mittlerweile auch: Wenn du weist, dass dir die Mafia den Rücken stärkt und du nichts zu befürchten hast, dann fühlst du dich frei, geborgen und zufrieden. Like Swizzerland

  • am 8.09.2015 um 15:53 Uhr
    Permalink

    Die Angehörigen der Migranten, die umkamen, werden sicherlich Verständnis haben, dass die verwundbare kleine unschuldige Schweiz keinesfalls irgendeine Schuld zugeben kann.

  • Portrait_Pirmin_Meier
    am 19.09.2015 um 08:28 Uhr
    Permalink

    @"Die Schweiz» kennt auch keine Schuld, desgleichen nicht «die Menschheit». Da muss man schon konkreter werden. Objektiv hängt die unterschiedliche Einschätzung auch von den Personen zusammen, die über diese Sache berichten und recherchieren. Sind die früheren Experten mal gestorben oder weg vom Fenster, können sie sich nicht mehr wehren. Eine völlig interessenfreie Betrachtungsweise gibt es kaum.

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