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Exportschein-Automaten in Konstanz: Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer direkt aufs Konto © südkurier

Stossendes Export-Dumping der Deutschen

Werner Vontobel /  Andere Staaten dürfen an grossen Mehrwertsteuer-Abzügen festhalten. Die Schweiz muss Exportsubventionen an Nestlé etc. abschaffen.

Die WTO Doha-Runde der WTO hat nicht alle Exportsubventionen verboten. Die Schweiz muss zwar das Schoggigesetz in fünf Jahren abschaffen. Doch die viel wichtigere Rückerstattung der Mehrwertsteuer stand nicht einmal zur Diskussion.
Ein halbes Prozent der Endpreise hier…
Es ist zumindest verhältnisblöd: Die Doha-Freihandelsrunde in Nairobi hat der Schweiz das Schoggigesetz verboten. Danach wurden den Schokoladerstellern die Differenzen zwischen dem Preis der verwendeten Schweizer Milch und dem der billigeren ausländischen zurückerstattet. Das macht pro Tafel etwa einen mit maximal 1,5 Rappen aus oder etwa ein halbes Prozent des Endpreises. Insgesamt geht es um weniger als 100 Millionen Franken.
…19 Prozent der Endpreise dort
Eine andere Exportsubvention ist indessen weiterhin unbestritten. Dabei geht es um 19 Prozent des Warenpreises und allein im Falle von Deutschland um jährlich rund 250 Milliarden Euro. Praktiziert wird diese Subvention ganz offen und ungeniert. Zum Beispiel in den Läden von Konstanz am Bodensee oder von Lörrach bei Basel. Dort gibt es (faktisch) immer zwei Preisschilder: Einheimische zahlen z.B. 123, Ausländer hingegen nur 100 Euro. Die Differenz von 19 Prozent entspricht der Mehrwertsteuer, welche der deutsche Staat zum Zweck der Exportförderung den Kunden aus dem Ausland erlässt. Er stellt sogar gratis das Personal zur Verfügung, das beim Grenzübergang zwischen In- und Ausländern unterscheidet und die dazu nötigen Papiere kontrolliert.
Ich habe das immer als unfreundlichen Akt gegen das Schweizer Gewerbe und den Detailhandel ennet der Grenze empfunden. Entsprechend trist sieht es hüben in Kreuzlingen oder in Lörrach oder Laufenburg auch aus. Rein rechtlich wird diese merkantilistische Steuer damit gerechtfertigt, dass der Zweck der Mehrwertsteuer eben darin bestehe, den einheimischen Endkonsumenten zu belasten. Das schliesse den Export aus – anscheinend logisch.
Faktisch eine erhebliche Exportsubvention
Faktisch ist aber eine Steuer, die nur auf dem Binnenkonsum erhoben wird, eine Exportsubvention. Und die Folge davon sind Dumpingpreise. Wer etwas produziert und verkauft, beansprucht staatliche Infrastruktur und Dienstleistungen und zahlt dafür entsprechende Abgaben, die in den Endpreis einfliessen und logischerweise vom Endkonsumenten mitbezahlt werden sollten.
Werden Steuern beim Export zurückerstattet, dann werden die entsprechenden Waren und Dienstleistungen unter den Gestehungskosten verkauft. Und wenn dieses Preisdumping eine gesetzliche Grundlage hat, macht das die Sache nicht besser, sondern schlechter: Dann müssen wir nämlich von systematischem Staatsdumping oder Exportdoping reden. Und auch hier haben wir eine Doping-Agentur, die nichts tut – die WTO.
Bis 300 Franken nicht einmal die Schweizer Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer ist nur dann faktisch keine Exportsubvention, wenn alle Länder denselben Steuersatz erheben würden. In diesem Fall machen sich die Staaten bloss gegenseitig Steuergeschenke: Bitte nach Dir, kassiere Du zuerst. Im konkreten Fall von Konstanz, Waldshut, Lörrach etc. ist es aber so, dass die Mehrwertsteuer in der Schweiz nur 8 Prozent beträgt – und aus praktischen Gründen gar nicht erhoben wird. Die Freigrenze beträgt 300 Franken pro Tag und Person, also 1200 Franken für eine 4-köpfige Familie. Zudem lässt sich das nur schwer kontrollieren. Das effektive Preisdumping beträgt also volle 19 Prozent.
Deutsches Export-Doping zu Lasten von Ländern mit hoher Arbeitslosigkeit
Diese Woche bin ich auf flassbeck-economics.de auf einen interessanten Gastbeitrag gestossen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, ihre Exportindustrie künftig nicht mehr (durch die Erstattung der Mehrwertsteuer) zu dopen. Der Autor schätzt, dass die deutschen Exporte dadurch um einen Fünftel sinken, die Steuereinnahmen aber dennoch um gut 200 Milliarden steigen würden. Da Deutschlands Handelspartner, zum Beispiel in Südeuropa, mehr exportieren könnten, würde dort die Arbeitslosigkeit sinken, während sie in Deutschland stiege. Das könnte Deutschland aber locker kompensieren, wenn dort nur schon die Hälfte des Mehrertrages beispielsweise für Infrastruktur oder Umweltschutz ausgegeben würde. So weit die Überlegungen bei flassbeck-economics.
Schokoladen-Diplomatie
Auch die Schweiz müsste das Thema aufgreifen und in Nairobi Schokoladen-Diplomatie walten lassen: Wenn ihr andern Staaten weiterhin auf Steuerrückerstattungen bei eurem Export beharrt, geben wir das Schoggi-Gesetz nicht her. Oder wir sollten ihm Rahmen der bilateralen Verhandlungen zumindest mal auf einer gemeinsamen Mehrwertsteuer-Clearingstelle beharren. Sie müsste sicherstellen, dass Deutschland seine 19, Frankreich und Österreich ihre 20 und Italien seine 22 Prozent nur zurückerstatten, wenn die Schweiz gleichzeitig wenigstens ihre 8 Prozent einkassieren kann. Notfalls muss man halt staatliches Exportdumping mit bürokratischer Abschreckung bekämpfen.

Dieser Beitrag erschien auch auf cash.ch

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2 Meinungen

  • am 15.01.2016 um 15:36 Uhr
    Permalink

    Es überrascht mich, von einem Wirtschaftsjournalisten zu lesen, dass die MWSt-Erstattung eine Subvention sei. Jegliche Ware die exportiert wird, ist nicht im Ausfuhrland, sondern im Einfuhrland mehrwertsteuerpflichtig. Dies als Subvention der Deutschen darzustellen, ist populistisch und wahrheitsentstellend.

    Dass bei Einfuhren bis CHF 300.- keine MWSt in der Schweiz fällig wird, ist einzig und alleine eine Entscheidung der Schweiz, da der Aufwand bei Kleinbeträgen zu gross wäre. Das Ausland hat auf derartige Freigrenzen keinen Einfluss.

    Summa summarum würde auch einem freien Wirtschaftsjournalisten etwas mehr Sachlichkeit und ganz offensichtlich auch ökonoisches Fachwissen durchaus gut anstehen.

    Gerhard Schneider, Professor für nachhaltige Unternehmensführung, HEIG-VD

  • Werner_Vontobel
    am 15.01.2016 um 17:09 Uhr
    Permalink

    Sehr geehrter Herr Schneider,

    vielen Dank für Ihre Zuschrift. Die Rechtslage betreffend Mehrwertsteuer ist mir be-
    kannt. Doch die rechtliche und die ökonomische Bewertung sind zwei paar Stiefel. Die rechtliche Sicht ist nicht die einzig wahre. Von einer «wahrheitsentstellenden Darstellung» kann deshalb keine Rede sein.

    Mich stört auch weder die Freigrenze von 300 Franken, noch deren Begründung, wonach keine oder eine tiefere Freigrenze einen zu hohen administrativen Aufwand erfordern würde. Mich stört, dass Deutschland eben diesen Aufwand nicht scheut, um seinen Unternehmen einen zusätzlichen kleinen Vorteil zu verschaffen.

    Zum ökonomischen Fachwissen gehört m.E. auch, dass man dieses vom juristischen zu unterscheiden weiss.

    mit freundlichen Grüssen

    Werner Vontobel

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