Kantonspolizei_Wallis

Polizei-Chef Varone (oben), Ex-Gendarmerie-Chef Escher (mitte) und Ex-Polizei-Chef Geiger © -

Walliser Polizei-Chefs in den Fängen der Justiz

Kurt Marti /  Der Chef der Walliser Kantonspolizei hat Ärger mit der türkischen Justiz. Auch seinem Vorgänger sind die Richter auf den Fersen.

Zuerst war es ein «Kieselstein» und schlussendlich wurde daraus ein «Eckstück des Kopfes einer antiken Marmorsäule». Fünf Tage sass der Walliser Polizei-Chef Christian Varone dafür in einem türkischen Gefängnis und muss sich im September vor der türkischen Justiz verantworten. Dem früheren Direktor der Walliser Gefängnisse droht eine Gefängnisstrafe.

Strafklage wegen Veruntreuung

Varone ist aber nicht der einzige amtierende beziehungsweise ehemalige Walliser Polizei-Chef, dem die Justiz auf den Fersen ist. Auch sein Vorgänger Bernard Geiger (1989 – 2007) muss im September wegen einem Vermögensdelikt vor den Richter.

Begonnen hat der Rechtsstreit bereits vor fünf Jahren, also noch während Geigers Amtszeit als Polizei-Chef. Im Mai 2007 reichte seine Schwägerin eine Strafklage wegen Veruntreuung ein. Drei Monate später war Geiger mit 60 Jahren bereits Frühpensionär. Wie die Klägerin gegenüber der Westschweizer Zeitung «Le Matin» erklärte, erhielt Geiger im Jahr 1995 von seinen Schwiegereltern eine Vollmacht, deren Konto in der Höhe von 280 000 Franken aufzulösen. Als der Schwiegervater im Jahr 2006 starb, verlangte die Schwägerin von Geiger Auskunft über das Geld. Dieser erklärte, er habe die Konten aufgelöst und das Geld seinem Schwiegervater zurückgegeben. Laut Geigers Schwägerin fehlte dafür aber ein schriftlicher Beleg. Deshalb reichte sie eine Strafklage ein.

15 Monate Gefängnis bedingt

Monatelang hörte die Klägerin nichts vom zuständigen Untersuchungsrichter und befürchtete bereits, die Affäre werde unter den Teppich gewischt. Erst als «Le Matin» und «Le Matin Dimanche» über den Fall berichteten, kam Bewegung in die Angelegenheit. Vier Jahre später, im Juli 2011, wurde Geiger wegen Veruntreuung vom Bezirksgericht Sitten zu 15 Monaten Gefängnis mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren verurteilt. Seine Ehefrau erhielt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen. Gegen das Urteil reichten Geiger und seine Frau Berufung ein. Am kommenden 12. September findet die Berufungssitzung vor dem Walliser Kantonsgericht statt.

Mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind

Auf Ende November 2010 wurde Franziskus Escher, der Chef der Walliser Gendarmerie, entlassen. Zuvor wurde er vom Briger Bezirksgericht und vom Walliser Kantonsgericht «wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind» zu einer bedingten Geldstrafe von 16 500 Franken verurteilt. Die Walliser Justiz sah es als erwiesen an, «dass der Angeklagte im Zeitraum von Mitte 2008 bis März 2009 mehrfach sexuelle Handlungen zum Nachteil eines damals 13-jährigen Mädchens vornahm».

Auch in dieser Affäre zeigte die Walliser Justiz zuerst Anlaufschwierigkeiten. Die Staatsanwaltschaft wollte anfänglich die Strafuntersuchung einstellen. Dann verlangten der Untersuchungsrichter und das Kantonsgericht eine Fortführung des Verfahrens. Zuvor hatte die Oberwalliser Zeitung «Rote Anneliese» (RA) detailliert über die Affäre berichtet und auf der Grundlage der RA-Recherchen erschienen auch im «Blick» drei Frontgeschichten, welche die Polizei-Affäre zu einem nationalen Thema machte. Das sorgte für den notwendigen Druck.

Als Gefängnisdirektoren nicht geglänzt

Sowohl Geiger als auch Varone waren vor ihrer Amtszeit als Polizei-Kommandanten zuerst Direktoren der Walliser Gefängnisse; Geiger von 1986 bis 1989 und Varone von 1998 bis 2007. In dieser Funktion haben sie nicht geglänzt. In den letzten 25 Jahren gab es zahlreiche Experten-Berichte über die unhaltbaren Zustände im Walliser Strafvollzug. Doch geändert hat sich wenig. Im Jahr 2010 besuchte die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) die Walliser Gefängnisse und übte harsche Kritik am Strafvollzug, insbesondere an der polizeilichen Untersuchungshaft.

Im Kommissionsbericht war die Rede von «nicht menschenwürdigen» Zuständen. Die Untersuchungen wurden von Léon Borer, dem früheren Polizeikommandant des Kantons Aargau, geleitet. Borer war bekannt für seine harte Linie. Im September 2011 präsentierte die Walliser Justizdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten einen weiteren Experten-Bericht, der gravierende Mängel im Strafvollzug aufzeigte und eine grundlegende Veränderung des Strafvollzugs im Wallis forderte.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Kurt Marti war Redaktor der «Roten Anneliese» (2000-2010)

Zum Infosperber-Dossier:

Polizei1

Justiz, Polizei, Rechtsstaat

Wehret den Anfängen, denn funktionierende Rechtssysteme geraten immer wieder in Gefahr.

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