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USA forderten Fingerabdrücke auch für Bundesrat

Urs P. Gasche /  Etliche US-Gesetze gelten auch ausserhalb der USA. Die Schweiz und die EU lassen es sich ohne Gegenrecht gefallen.

Es ist nur ein typisches Beispiel: Als Bundesrat Hans-Rudolf Merz vor zwölf Jahren für eine Tagung des Weltwährungsfonds in die USA reiste, musste er im Flughafen in Washington trotz Diplomatenpass seine Fingerabdrücke geben. Da Merz zusammen mit seiner Delegation reisen wollte, hatte er wie diese um ein US-Visum nachgesucht. Merz erinnerte sich genervt: «Sie wollten wissen, ob ich in den letzten zehn Jahren im Ausland war und warum, und ob ich wegen Terrorismus verurteilt wurde, ob ich Geschlechtskrankheiten oder Aids habe, oder ob ich mich in einem Kriegsgebiet aufgehalten habe.» Dies trotz Diplomatenpass. Merz damals: «Ich fand das erniedrigend. Ich bin doch ein gewählter Vertreter des Staates.»

Was sich die Schweiz und die EU alles gefallen lassen
Wenn Europäer die USA besuchen möchten, brauchen sie ein Visum oder mindestens eine vorgängige Einreisegenehmigung von den US-Behörden (sogenannte API-Daten). Die Schweiz hat sich gegenüber den USA zudem vertraglich verpflichtet, auch den «Passenger Name Record» PNR zu liefern. Das sind alle Buchungsdaten inklusive Adresse, Telefonnummer, Kreditkartendetails sowie getätigte Mietwagen- und Hotelbuchungen. Die Schweiz hält kein Gegenrecht. Sie fordert diese Daten nur bei gewissen Flügen aus Nicht-Schengen-Staaten.
Bei der Einreise in die USA müssen Europäer ihre Fingerabdrücke geben. Von Reisenden aus den USA, die in der Schweiz ankommen, nimmt die Schweiz keine Fingerabdrücke.
Weder die Schweiz noch die EU-Länder fordern als Gegenmassnahme das Gleiche, obwohl in den zwischenstaatlichen Beziehungen normalerweise das Prinzip der Gegenseitigkeit gilt. Das ist keine souveräne Haltung, sondern eine ohne Rückgrat. Es könnten weniger US-Touristen in die Schweiz kommen, wird argumentiert.
US-Bürger in der Schweiz unterliegen US-Gesetzen

US-Bürger oder US-Unternehmen können in den USA gerichtlich belangt werden für Aktivitäten in der Schweiz oder in EU-Ländern, selbst wenn die fraglichen Aktivitäten in Europa rechtmässig sind. Die Strafzahlungen und Bussen wegen Verstössen sind manchmal so hoch, dass die NZZ am Sonntag am 6. Juli 2014 titelte: «Lukratives Geschäft mit dem Export eigener Gesetze».
Der von Präsident Barack Obama erlassene Exekutiv-Erlass Nummer 13’661 nimmt alle US-Bürgerinnen und -Bürger in die Pflicht. Sie dürfen keine Geschäfte machen mit Personen oder Unternehmen, welche die US-Regierung auf eine Boykottliste setzt. Das macht beispielsweise die vermeintlich «eigenständige» Schweizer Sanktionspolitik gegen Russland, den Iran oder Kuba zur Makulatur.

Unter dem Titel «Banken und Industrie boykottieren trotzdem» hatte Infosperber berichtet, dass der Bundesrat beim Boykott gegen Russland, den Iran oder Kuba seinen Handlungsspielraum weitgehend verloren hat. Grosse Teile der Wirtschaft müssen Boykotte befolgen, weil sie US-Bürger angestellt haben. So sehen sich Grossbanken, Versicherungskonzerne und grosse Industriebetriebe gezwungen, sich den Boykott-Vorgaben der USA sowie der EU zu beugen und voll mitzumachen.

  • Die US-Justiz zwingt alle Unternehmen, die auch in den USA tätig sind oder die Geschäfte weiterhin in Dollar abwickeln wollen, die US-Sanktionen 100-prozentig einzuhalten. Ein Beispiel: Schweizer Grossbanken dürfen mit der iranischen Notenbank keine Geschäfte machen, sonst werden sie in den USA belangt.
  • In der Schweiz wohnhafte US-Bürger müssen sich als Manager und Verwaltungsräte von Schweizer Unternehmen nicht nur an die Schweizer Gesetzgebung, sondern ebenfalls an die US-Sanktionsmassnahmen halten. In Schweizer Konzernen und Grossbanken sitzen etliche Verwaltungsräte und CEOs mit US-Pass.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft, Bildung und Forschung Seco schrieb in einer Antwort an Infosperber: «Darüber hinaus berücksichtigen insbesondere international ausgerichtete Schweizer Unternehmen aus Risiko- und Reputationsüberlegungen bei ihren Geschäftsentscheiden auch ausländisches Sanktionsrecht.»
Tatsächlich können die USA ausländischen Unternehmen, die sich am Boykott nicht beteiligen, deren US-Geschäft vermiesen. Aus diesem Grund befolgt zum Beispiel auch der Schweizer Rüstungskonzern Ruag den US- und EU-Boykott gegen Russland «freiwillig», obwohl der Bundesrat beschlossen hatte, dass sich die Schweiz nicht daran beteilige.
In den USA genügt seit dem Jahr 1917 ein Erlass des Präsidenten, um Sanktionen gegen Personen, Unternehmen und Staaten zu verhängen. Juristisch kann sich niemand gegen seine Auflistung wehren. Zur Zeit führt das «Office of Foreign Assets Control» Ofac, das dem «Untersekretär für Terrorismus und finanzieller Geheimdienst» unterstellt ist, eine Liste mit rund zwei Dutzend Sanktionsprogrammen. Das Ofac führt auch eine «Liste von ausländischen Sanktionsumgehern», von denen sie allein im Jahr 2014 rund zwei Milliarden Dollar Bussen eingefordert hatte.
Ob die Schweiz das gleiche Recht durchsetzen würde? Angenommen der Bundesrat hätte den Mut, gegen Saudiarabien wegen gröbster Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des Kriegsrechts im Jemen einen Wirtschaftsboykott zu verhängen: Würde die Schweiz US-Ölfirmen in Genf belangen, falls diese von andern Ländern aus den Schweizer Boykott gegen Saudiarabien nicht einhalten?

Konzerne unterstehen den Kartell- und Antikorruptionsgesetzen der USA

«Die USA haben ein Flair dafür, ihren Jurisdiktionsbereich immer wieder unilateral über ihr Territorium hinaus auszuweiten und damit andere Staaten vor den Kopf zu stossen», stellte die NZZ schon vor vierzehn Jahren fest. Beispielsweise habe Hoffmann-La-Roche zu spüren bekommen, dass Opfer von Kartellabsprachen, die ausserhalb der USA zu Schaden kamen, gegen den US-Sitz des Pharmakonzerns erfolgreich klagen können.
Dagegen erlauben es die Schweizer Gesetze nicht, dass unsere Justiz US-Unternehmen büsst, wenn diese in Drittländern gegen in der Schweiz geltende Kartellregeln verstossen würden.
Oder das Beispiel Siemens. Der Konzern wurde in den USA wegen Korruption in einigen Entwicklungsländern verurteilt, obwohl Siemens zur Tatzeit im Jahr 2008 in den USA weder eine Tochtergesellschaft hatte noch an Firmen beteiligt war. Lediglich die Siemens-Aktie war an der New Yorker Börse kotiert. Das genüge, um dem US-Justizdepartement oder der Börsenaufsicht SEC Rechtshoheit über eine Firma zu verleihen, erklärte US-Rechtsprofessor Brandon Garrett gegenüber der NZZ. Wegen «Verletzung des Auslandskorruptionsgesetzes» zahlte Siemens Bussen von 450 Millionen Dollar an das Justizdepartement und 350 Millionen Dollar an die SEC.

Alle Kriegsverbrecher vor Gericht – nur nicht US-Amerikaner oder Russen

Einen vermutlichen Kriegsverbrecher aus Afrika kann die Schweizer Justiz gerichtlich verfolgen – wie gegenwärtig Gambias früheren Innenminister Ousman Sonko –, jedoch keinen vermutlichen Kriegsverbrecher mit US-Pass. Die extraterritoriale Anwendung von US-Gesetzen bekam Belgien zu spüren. Das belgische «Genozid-Gesetz» gab den Gerichten eine universelle Jurisdiktion bei der Ahndung von Verletzungen von Menschenrechten. Als aber Staatsanwälte Klage gegen Mitglieder der Bush-Administration erhoben, musste Belgien auf Druck der USA den Geltungsbereich des Gesetzes einschränken und auf eine Anklage gegen US-Bürger verzichten.

Die Justizbehörden im Irak, den Nato-Staaten und anderswo auf der Erde dürfen US-Soldaten oder das Personal von privaten, von den USA beauftragten Söldnern, im Falle krimineller Taten wie Raub oder Vergewaltigung oder wegen Kriegsverbrechen nicht vor ihre nationalen Gerichte bringen. Ohne diesen Freibrief schicken die USA kein Personal ins Ausland.

Ausgeschlossen ist auch eine Auslieferung von US-Bürgern an den Internationalen Strafgerichtshof ICC in den Haag. Die USA anerkennen den ICC ebenso wenig wie Russland. Zudem mussten sich viele Länder in bilateralen Abkommen mit den USA verpflichten, keine US-Bürger an den ICC zu auszuliefern. Als sich im Jahr 2003 35 Staaten weigerten, ein solches Abkommen zu unterzeichnen, strichen die USA diesen Ländern die Militärhilfe. Grundlage war und ist das nach 9/11 eingeführte Gesetz über «American Service-Members› Protection».
Es ermächtigt den Präsidenten, «alle nötigen und geeigneten Mittel anzuwenden, um eine US-Person zu befreien, die vom ICC verhaftet oder in Gefangenschaft gehalten wird». Das Gesetz sorgte in den Niederlanden als «Den Haag Invasions-Gesetz» für Missstimmung.

Auszug aus dem US-Gesetz «American Service-Members› Protection Act». Grösseres Format hier.

Nach Einführung dieses US-Gesetzes hatte Richard Diethelm im Tages-Anzeiger kommentiert: «Die USA schaffen eine Zweiklassen-Justiz, eine für US-Bürger und eine für Bürger im ‹Rest› der Welt». Für US-Bürger erachten sich die USA als allein zuständig, wo auch immer auf der Erde diese Verbrechen begehen oder Opfer von Verbrechen werden. Im Jahr 2003 verurteilte ein Gericht in Washington die irakische Regierung zur Zahlung von fast einer Milliarde Dollar, weil im ersten Golfkrieg von 1991 einige US-Soldaten im Irak gefangen gehalten und gefoltert worden seien. Im Jahr 2005 hob der Supreme Court dieses Urteil auf, weil die Regierung Saddam Hussein unterdessen gestürzt wurde.

Zwei Ellen bei der Steuerhinterziehung
Krass zeigt sich die Doppelbödigkeit und das Ausnutzen der Machtposition der USA bei der internationalen Steuerhinterziehung. Die OECD führt den automatischen Informationsaustausch AIA ein (OECD Common Reporting Standard CRS). Der wirtschaftlich Berechtigte (Final Beneficial Owner) sowie dessen Kontonummern, Kontostände, Geburtsdatum, Adresse und vieles mehr werden künftig automatisiert ausgetauscht. – Die USA machen nicht mit.
Steuerrechts-Professor Robert Waldburger, der an der Universität St. Gallen lehrt und auch Banken berät, bezeichnet das als eine gravierende Lücke mit weitreichenden Konsequenzen: «Das ermöglicht den Steuerpflichtigen, z.B. eine Offshore-Gesellschaft in oder ausserhalb der USA zu gründen, das Geld auf ein Konto bei einer amerikanischen Bank zu legen und so erfolgt kein automatischer Informationsaustausch» (Eco, SRF 6.9.2016).

Mit Erfolg gingen die USA auf Schweizer Banken los und auferlegten ihnen Milliardenbussen wegen aktiver Beihilfe zur Steuerhinterziehung von US-Bürgern. Gleichzeitig bleiben 285’000 Briefkastenfirmen allein im US-Bundesstaat Delaware legal und unbehelligt, auf denen Billionen von unversteuerten Dollars aus dem Ausland anonym platziert sind. Ähnlich in den US-Bundesstaaten Nevada, South Dakota oder Wyoming. In den USA müssen Trusts die Identität der realen Besitzer der Gelder immer noch nicht offenlegen.

Nicht nur das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch AIA haben die USA abgelehnt. Die Grossmacht bleibt auch folgenden internationalen Übereinkommen fern:

Fazit:
Die USA wollen ihr Recht in vielen Bereichen universal durchsetzen, ohne Rücksicht auf die Rechte anderer Länder. Gleichzeitig entziehen sie sich internationalen Gremien, ausser sie hätten ein Vetorecht wie im Uno-Sicherheitsrat oder eine Sperrminorität wie im Internationalen Währungsfonds und bei der Weltbank.

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8 Meinungen

  • am 9.02.2017 um 13:40 Uhr
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    Seit heute (9.Feb) nimmt auch China Fingerabdrücke. Ausgenommen sind Diplomaten.

  • am 9.02.2017 um 14:35 Uhr
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    Leider bekommt durch die feige Haltung unserer Regierungen ( EU , Schweiz )
    das imperium USA immer mehr macht.

    Lieber ein Ende mit schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Die USA ( Und Ihre extraterritorialen Gesetzte ) sollten konsequent durch unsere Staaten und deren Bürgern boykottiert werden . Durch unsere passive duckende und rückgratlose Haltung können wir uns doch selbst nicht mehr achten !
    Ich selbst werde niemals in oder durch die USA Reisen , auch wenn ich auf eine schöne Reise verzichten muss.

    Stephan Bütler

  • am 9.02.2017 um 14:54 Uhr
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    Dass Herr Bundesrat Merz sich diese erniedrigende Behandlung gefallen liess, ist nichts anderes als eine Beleidigung und Erniedrigung der Eidgenossenschaft als Gesamtes – ich bin keineswegs Nationalist oder Patriot, aber so eine Behandlung darf sich ein Bundesrat schon im Interesse unseres Landes schlicht und einfach nicht gefallen lassen. – Wäre ich an Herrn Merzens Position gewesen, dann hätte ich mir eine solche Behandlung nicht gefallen lassen und hätte die Abnahme der Fingerabdrücke verweigert. Hätte sich hierauf irgendein Beamter einen Übergriff erlaubt oder wäre mir die Einreise verwehrt worden, dann wäre die einzige angemessene Reaktion der sofortige Abbruch des Staatsbesuches und eine die Zitierung der US-Botschafterin ins Bundeshaus gewesen. Ich bin davon überzeugt, dass eine solche Reaktion in den USA für erhebliches Aufsehen gesorgt hätte und der Vorfall für die US-Regierung derart peinlich geworden wäre, dass sich wahrscheinlich sogar der Präsident persönlich für den Vorfall entschuldig hätte… Das Herr Merz so eine Behandlung jedoch hinnahm, disqualifizierte ihn als Bundesrat – was ja unter anderem durch die Fehlberechnungen bei der USRII auch ganz deutlich untermauert wurde. Wenn Herr Merz als Privatmann reist, dann ist das eine völlig andere Sache, aber wenn er als Bundesrat mit dem Diplomatenpass reist, dann muss ihm als solcher vom Gaststaat die für Staatsgäste angemessene Behandlung zukommen.

  • am 9.02.2017 um 17:13 Uhr
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    Ich beziehe mich nur auf die Bemerkung «Alle Kriegsverbrecher vor Gericht – nur nicht US-Amerikaner oder Russen"

    Da wurden wohl noch ein paar britische, deutsche und französische Kriegsverbrecher für ihre völkerrechtswidrigen Beteiligungen in Irak, Afghanistan und Syrien «vergessen».

  • am 9.02.2017 um 19:24 Uhr
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    "Wenn es nur auch etwas nützen tätte…» das was U. P. Gasche hier publiziert und durch Leser kommentiert wird.
    Klar doch, können wir das alles anprangern. Noch können wir… aber das ist auch gerade alles!? Die Reihe der aufgeführten «mismatches» — US – Rest der Welt– lässt sich beliebig erweitern. Sonderkapitel «elektronische Ueberwachung» , flächendeckende Spionage, usw…. die wirtschaftliche Abhängigkeit Heute ist so unsäglich gross, dass nicht die kleinste Intervention auch nur den Hauch von Erfolg zeigen würde. Es ist nicht nur Angst, Feigheit, fast möchte ich behaupten, es ist die schiere Unmöglichkeit, vielleicht sogar Dummheit? hier «Rückgrat» zu zeigen.
    Ich weiss, es wäre notwendig. Oft überfällt mich Scham und Wut und das seit langem schon.
    Leider!
    Doch, doch …ich habe einige Spiegel, die mir «mein Bild», mein tägliches unkonsequente Handeln zeigen. «Richtiges Handeln» tätte Not. Nicht mit der Absicht das Handeln des Andern Tuns sich selbst zu hinterfragen, mehr mit meinem «stillen Krichen» einfach auch nur Einer mehr der «Feiglinge» zu sein.
    "Eine Bewegung» dies zu ändern, eine «Umkehr» …, noch hoffe ich sie eines Tages zu erahnen.
    Vielleicht liegt der Anfang auch nur darin, nicht dem Kotau gleich dauernd «vom mächtigsten Mann der Welt» zu flüstern.

  • am 9.02.2017 um 23:24 Uhr
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    Die europäischen Bürger sollten Druck auf ihre Regierungen ausüben, keine solchen feigen Haltungen einzunehmen. Wenn alle zusammenstünden und die transatlantische Supermacht boykottierten, würde diese bald zusammenbrechen und auf ein vernünftiges Maß schrumpfen. Viele Staaten in der «Dritten Welt» warten nur auf ein Zeichen, das die Europäer geben könnten. Wenn sie so weitermachen wie bisher, wird Europa als bloßer Vasall der Supermacht eines Tages zusammen mit den USA untergehen und in der Bedeutungslosigkeit verschwinden.

  • am 10.02.2017 um 00:03 Uhr
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    Das Imperium geht mit seinen Vasallen um wie jedes frühere Imperium. Nur dass das aktuelle Imperium neben der Gewinnoptimierung für wenige leider nichts aber auch gar nichts hat, nicht mal Stil. Die Ägypter, die Römer und die Briten hatten ihr System mit etwas Kultur, wenn halt auch nur ihre eigen betrieben und die hatte wenigsten Stil. Die Amis haben neben dem Weltmachtsanspruch nur Cola und McDonalds und grad, den vielleicht letzten Präsidenten ihres Imperiums. (Alle grossen amerikanischen Freigeister mögen mir verzeihen. Ich bete für Euch.)

  • am 13.02.2017 um 19:23 Uhr
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    Natürlich bin ich kein Freund des nordkoreanischen Machthabers und seiner Art Verständnis des Kommunismus. Ein seltsamer Spinner, aber ist es nicht ein bisschen beruhigend, dass auch er Langstrecken-Atomwaffen besitzt? Und nicht nur Herr Trump, der doch ein sehr lockerer Finger hat?
    Die Schauspielerin Tabatabai hat kürzlich erwähnt, dass jetzt die Zeit sei, in der auch Schauspieler (u.a. Künstler) sich der Politik zuwenden sollten. Wie wahr!
    Es wäre auch Zeit, dass die devoten Leisetreter in der europäischen Politik endlich aufwachen und sich mal überlegen, ob der allmächtige Global-Kapitalismus made in USA wirklich die Gesellschaftsform ist, die sie sich wünschen. Es kann doch nicht das Wahre sein, dass die ganze Welt nach der Pfeife der USA tanzt …

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