Fifa-Korruption: Gerichtsdeal ist zu publizieren

Dominique Strebel /  Das Zuger Obergericht verlangt Transparenz, warum das Strafverfahren gegen die Fifa und zwei Fifa-Funktionäre eingestellt wurde.

Mit Erfolg hat der Beobachter beim Obergericht des Kantons Zugs die Herausgabe der gerichtlichen Einstellungsverfügung verlangt. Mit einer Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 hatte die Zuger Staatsanwaltschaft ein Straf­verfahren gegen die Fifa und zwei «weltweit anerkannte Personen des öffentlichen Lebens» wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung nach Art 53 StGB (Wiedergutmachung) eingestellt – weil die Beschuldigten 5,5 Millionen Franken Wiedergutmachung zahlten. Sie hatten zugegeben, von der Firma ISL Bestechungsgelder für die Vergabe von TV- und Vermarktungsrechte erhalten zu haben.
Fifa wollte keine Transparenz
Der Beobachter verlangte Einsicht in die Einstellungsverfügung, um zu prüfen, ob Prominente von der Justiz bevorzugt behandelt wurden. Die Zuger Staatsanwaltschaft wollte Transparenz schaffen – unter Angabe der Beträge und der Namen. Doch die Fifa und die beiden Mitbeschuldigten reichten dagegen Beschwerde beim Zuger Obergericht ein.
«Gewichtiges öffentliches Interesse»
Auch die Oberrichter haben sich nun für Transparenz entschieden: Es bestehe ein «gewichtiges öffentliches (und weltweites) Interesse an den Umständen, die zur Einstellung des Strafverfahrens im Fall Fifa führten», schreiben sie in ihrem Entscheid vom 22. Dezember, der dem Beobachter vorliegt. Es müsse von der Öffentlichkeit kontrolliert werden können, «wie sich die Wiedergutmachungssumme von CHF 5,5 Mio zusammensetzt und wer sich in welcher Höhe daran beteiligt hat.»
Bis heute sei es nicht möglich zu prüfen, ob die Fifa und die beiden beteiligten Exekutiv-Mitglieder «in irgendeiner Weise bevorzugt behandelt wurde» oder ob die Einstellung der Strafuntersuchung «in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht korrekt erfolgte», erklärte das Obergericht des Kantons Zug.
Geht die Fifa bis vors Bundesgericht?
Deshalb wollen auch die Zuger Oberrichter dem Beobachter die Einstellungsverfügung herausgeben. Die Fifa und die beiden Mitbeteiligten haben nun 30 Tage Zeit, um gegen den Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht einzulegen.
Blatter hielt Versprechen nicht ein
Fifa-Chef Sepp Blatter hatte vor zwei Monaten angekündigt, die Einstellungsverfügung Mitte Dezember öffentlich zu machen. Doch geschehen ist nichts.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Als Jurist und Journalist beobachtet der Autor, wie Polizistinnen, Staatsanwälte, Gutachterinnen, Rechtsanwälte und Richterinnen das Recht anwenden. Er betreut auch einen eigenen Blog.

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