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Ausschreitungen in Zürich vom September 2011 © LIVE1 TV

Blamage für Zürcher Polizei und Staatsanwaltschaft

Dominique Strebel /  Wer bei Krawallen bloss zusieht, ist nicht strafbar. Das Bezirksgericht Zürich hat schon den vierten Jugendlichen freigesprochen.

Die Schlappe von Zürcher Polizei und Staatsanwaltschaft wird immer grösser: Das Bezirksgericht Zürich hat schon den vierten Jugendlichen freigesprochen, den die Strafverfolger wegen Landfriedensbruchs mit hohen Strafen bestraft sehen wollten, obwohl die Beschuldigten nur aus der Ferne einem Krawall zusahen. Der Krawall am Central von letztem Herbst wird zur Blamage der Zürcher Strafverfolger. Am 14. Juni wurde auch Thomas Haupt (Name geändert) vom Bezirksgericht Zürich freigesprochen.

14 Tage in Untersuchungshaft

Haupt war am Samstag 17. September 2011 um Mitternacht am Central auf rund 1 000 Partybesucher und 50 Polizisten getroffen. In Einsatzwagen warteten weitere Gesetzeshüter. Was als Party angekündigt war, sollte sich zur Strassenschlacht entwickeln. Einzelne Krawallanten warfen Bierflaschen gegen Polizisten, die Beamten antworteten mit Wasserwerfern und Gummischrot. Die Auseinandersetzungen dauerten fast zwei Stunden.

Thomas Haupt wich in Nebengassen aus, blieb aber in der Nähe, weil er «das Terrain nicht der Willkür der Polizei überlassen» wollte. Gegen halb zwei Uhr nachts wurde er wegen Landfriedensbruchs verhaftet und danach 14 Tage lang wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft behalten, obwohl er nur aus Distanz den Polizeieinsatz beobachtet hatte.

Blosses Gaffen ist kein Landfriedensbruch

Haft und Strafe wurden zu Unrecht verhängt, befand das Bezirksgericht Zürich . Das Gericht sprach Thomas Haupt vollumfänglich frei. Blosses Gaffen sei nicht Landfriedensbruch, argumentierten die Richter wie in dendrei Freisprüchen vom Frühling, und gewährten Haupt eine erhöhte Genugtuung von 4000 Franken wegen der unrechtmässiger Haft.

Die Bilanz sieht für Polizei und Staatsanwaltschaft katastrophal aus: In vier der sechs vom Bezirksgericht beurteilten Fälle haben die Richter die Beschuldigten vollumfänglich freigesprochen. In einem Fall reduzierte ein Bezirksrichter das Strafmass von 160 auf 90 Tagessätze erheblich. Nur einmal wurde die von der Staatsanwaltschaft ausgefällte Strafe bestätigt (90 Tagessätze).
Zwei der vier Freisprüche wurden von der Staatsanwaltschaft angefochten. Einer erwuchs in Rechtskraft, im Fall von Thomas Haupt ist noch offen, ob die Staatsanwaltschaft auch ans Obergericht gelangt.

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(Red.) Das Zürcher Obergericht hat inzwischen einen weiteren Jugendlichen freigesprochen, den die Zürcher Polizei im September 2011 verhaftete und die Staatsanwaltschaft nach langer U-Haft wegen Landfriedensbruch mit hohen Strafen verurteilen wollte. Zürcher Staatsanwaltschaft: Blamage wird noch grösser


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Der Jurist und Journalist Dominique Strebel beobachtet, wie Polizistinnen, Staatsanwälte, Gutachterinnen, Rechtsanwälte und Richterinnen das Recht anwenden.

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Wehret den Anfängen, denn funktionierende Rechtssysteme geraten immer wieder in Gefahr.

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