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Colette Nova, Vizedirektorin im Bundesamt für Sozialversicherungen, ignoriert die Bundesverfassung © srf

Die Bundesverfassung als Fetzen Papier behandelt

upg /  Bundesbehörden und Parlamentarier nehmen die Bundesverfassung immer weniger ernst – auch bei der AHV. Ein Verfassungsgericht fehlt.

Das jüngste Beispiel bot Colette Nova. In der Tagesschau vom 25. Juni 2014 behauptete die Vizedirektorin des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV, der obligatorische Teil der Pensionskassen müsse zur Existenzsicherung beitragen. Mit diesem Argument begründete sie den Vorschlag des Bundesrats, dass der obligatorische Teil der Zweiten Säule künftig nicht mehr zum Kauf einer selbst bewohnten Eigentumswohnung oder eines selbst bewohnten Hauses verwendet werden darf.
Der Interviewer der Tagesschau liess dieses Argument unwidersprochen, obwohl seit Jahrzehnten bekannt ist, dass allein die AHV das Existenzminimum decken muss, ohne weitere staatliche Hilfe.
Die Zweite Säule dagegen soll ermöglichen, dass jemand seine gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise fortsetzen kann.

Artikel 112 der Bundesverfassung lässt keinen Zweifel offen: Die AHV muss «den Existenzbedarf angemessen decken». Und Artikel 111 verpflichtet den Bund dafür zu sorgen, dass die AHV «ihren Zweck dauernd erfüllen» kann. Doch auch dieser «Durchsetzungsartikel» hat wenig genützt. Denn noch heute reichen die AHV-Renten für manche nicht, um ihren Existenzbedarf zu decken. Sie müssen staatliche Ergänzungsleistungen beantragen.
Es fehlt ein Verfassungsgericht
Das ist ein Beispiel mehr, das zeigt, dass die Bundesverfassung nicht viel mehr wert ist als ein Fetzen Papier, wenn es den Bundesbehörden oder den Mehrheiten in Stände- und Nationalrat nicht passt, die Verfassung zu respektieren. Anders als in andern demokratischen Staaten können Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz kein Verfassungsgericht anrufen, wenn die Verfassung nicht respektiert wird. Als Vorwand, ein solches Gericht abzulehnen, dient den Parlamentariern die angebliche Unvereinbarkeit mit der direkten Demokratie. Beispiele von US-Bundesstaaten wie Kalifornien, wo die direkte Demokratie ähnlich ausgestaltet ist wie in der Schweiz, beweisen jedoch, dass ein Verfassungsgericht seine Funktionen bestens erfüllen kann.
Bundesamt versucht nicht, der Verfassung Folge zu leisten
Anstatt das Parlament und die Öffentlichkeit immer wieder darauf aufmerksam zu machen, dass die heutigen AHV-Renten für manche nicht zum Existenzminimum reichen, und deshalb immer wieder entsprechende Revisionen zu präsentieren, hat man sich im Bundesamt für Sozialversicherungen damit abgefunden, dass die Bundesverfassung verletzt wird und das Parlament von sich aus nicht tätig wird.
Gegenüber Infosperber spricht die für die AHV zuständige BSV-Vizedirektorin Colette Nova und frühere Sekretärin des Gewerkschaftsbundes von «verfassungsmässigen Zielen». Der Juristin Nova sollte indessen klar sein, dass die Bundesverfassung in einem Rechtsstaat kein Fetzen Papier mit Wünschen und Zielen ist, sondern dass klare Vorgaben der Verfassung – auch ohne Verfassungsgericht – einzuhalten sind.
Colette Nova bleibt bei ihrer Aussage in der Tagesschau, dass auch die Zweite Säule für das Existenzminimum herhalten muss: «In der Praxis reicht selbst die maximale AHV-Rente nicht zum Leben, es braucht dazu auch noch eine Rente aus der beruflichen Vorsorge.» Statt sich für die Änderung dieses verfassungswidrigen Missstandes einzusetzen, will sie die Zweite Säule strikter reglementieren.

Den Staat sollte es nichts angehen, ob jemand sein Guthaben der Zweiten Säule nach einer Kapitalauszahlung verjubelt und das Existenzminimum wählt, oder ob jemand mit der Rente der Zweiten Säule sicher gehen möchte, dass er den gewohnten Lebensstil weiter pflegen kann. Allerdings müssen Bundesbehörden und Parlament dafür sorgen, dass die AHV-Renten für das Existenzminimum genügen. Den ganzen Aufwand mit den Ergänzungsleistungen könnte man sich bei Einhaltung der Verfassung sparen.
Volksrechte ernst nehmen
Die AHV ist nicht das einzige Beispiel. Etliche Artikel der Bundesverfassung hat das Parlament – oft mit Hilfe der Bundesverwaltung – völlig unzureichend umgesetzt. Ein kürzlich hier gezeigtes Beispiel ist der Verfassungsartikel zum Konsumentenschutz («Schneider-Ammans Regelungswut gegen Sara Stalder»): Den von den Konsumentinnen und Konsumenten erkämpften Verfassungsauftrag haben Parlament und Bundesrat für ein Gnadenbrot und eine Bevormundung der eh schon schwachen Konsumenten-Lobby missbraucht.
«Schutz vor lästigen Einwirkungen»
Ein weiteres Beispiel ist Art. 74 der Bundesverfassung: «Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen». Der Bundesrat hat diesen Artikel in einer Verordnung so umgesetzt, dass der Lärm von Jumbo-Jets täglich um 06.00 Uhr in einer Höhe von 300 Metern über den Schlafzimmern kein «lästiger» Lärm ist. Das hat zur Folge, dass die betroffenen Anwohner ihre Schallschutzfenster und -massnahmen selber zahlen müssen (siehe «Flughafen Zürich lässt Lärmopfer selber zahlen» vom 21.8.2013).
«Geordnete Besiedlung»
Weiteres Beispiel: Artikel 75 der Bundesverfassung schreibt vor, dass der Bund zur «zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes» «Grundsätze der Raumplanung festlegen» muss. Auch hier ist die Verfassung weitgehend Makulatur geblieben, wie ein Augenschein in fast allen Gebieten der Schweiz beweist.
Die vom Volk angenommene Alpenschutz-Initiative haben wir noch gar nicht erwähnt.
Der Kommentator des «Tages-Anzeiger» braucht sich deshalb nicht zu wundern, dass Unterschriftensammler ihre Initiativen unterdessen möglichst konkret ausformulieren, in der Hoffnung, der neue Verfassungsartikel müsse dann eher eingehalten werden. Doch selbst dies nützt zuweilen wenig, wie der Vollzug der Zweitwohnungsinitiative bis heute zeigt.
Wer das nötige Kleingeld hat, versucht es dann eben mit «Durchsetzungsinitiativen». Aber auch diesen droht das gleiche Schicksal. Siehe Beispiel AHV: Artikel 111 verpflichtet den Bund dafür zu sorgen, dass die AHV «ihren Zweck dauernd erfüllen» kann. Der Zweck ist die Sicherung des Existenzminimums.
Die SVP kann also ohne grössere Folgen noch so viele «Durchsetzungsinitiativen» lancieren. Solange sie kein Verfassungsgericht befürwortet, dienen solche Initiativen offensichtlich hauptsächlich der Stimmungsmache. Der Slogan «Wählt SVP – die setzt sich durch!» würde gut tönen, wäre aber eine Mogelpackung.

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

Senioren Paar.monkeybusiness.Depositphotos

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Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die AHV- und IV-Renten den Existenzbedarf angemessen decken müssen.

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11 Meinungen

  • billo
    am 27.06.2014 um 12:13 Uhr
    Permalink

    Absolut einverstanden mit diesem Artikel von Urs Gasche!
    Die Ergänzungsleistungen zur AHV sind nur ein Pflästerli, damit der Verfassungsauftrag notfallmässig ein wenig gewahrt bleibt – und dieser Notfall dauert schon lang und ist peinlich. Der Anspruch auf EL ist zwar garantiert und darf nicht als Sozialfall abgewickelt werden, faktisch aber ist dann doch die Sozialbürokratie zuständig, und entsprechend werden die «Fälle» dann auch a abgearbeitet. Und das Schönste ist der Umgang mit jenen, die sich erfrechen, ihr drittes Alter im Ausland zu verbringen: EL gestrichen, ätsch bätsch…!

  • am 27.06.2014 um 12:43 Uhr
    Permalink

    Danke für diesen guten Beitrag. Es wurde Zeit dass dies in der Öffentlichkeit zur Sprache kommt. Was nützen gute Regeln und Gesetze, wenn sie nicht durchgesetzt werden können. Es braucht einen aktiven, zu machtvollem Handeln autorisierten Verfassungsschutz auch in diesem hier beschriebenen Bereich. Gruss Beatus Gubler

  • am 27.06.2014 um 18:16 Uhr
    Permalink

    Soviel zur Glaubwürdigkeit von vormals kämpferischen Gewerkschafter(innen). Sie sind besonders flexibel im Perspektivenwechsel wenn sie sich ein sicheres Staats-Jöbli ergattert haben.

  • am 29.06.2014 um 14:36 Uhr
    Permalink

    Hervorragender Artikel. Was mich aber ängstigt ist, warum das die Bezahlpresse nicht zum Thema macht. Kein Wunder, klagt sie über Leserschwund, wenn man das den LeserInnen nicht mitteilt. Aber offenbar sind heute «Wurstthemen» interessanter. Für mich sind nicht mehr Medien die vierte Gewalt im Lande, sondern die Verwaltungen und ihre Propaganda. Ich werde mir sehr gut überlegen, ob ich im Juli mein Zeitungsabo noch weiter behalten werde

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 29.06.2014 um 15:00 Uhr
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    Ich habe im Dez. 2013 ein Papier zur Frage der Pensionskassen geschrieben. Dabei wurde mangelnder Professionalismus oder politische Manipulation als Gründe der schlechten Performance in Frage gestellt. Keine zuständige Stelle hat bisher zu diesen Fragen Stellung genommen.

    "Es stellt insbesondere die Frage, ob es zulässig sein darf, dass die grösste Sozialversicherung der Schweiz nur Kapitalerträge in der Grössenordnung von 50% vergleichbarer Institutionen generiert und damit die Versicherten jährlich um enorme Ressourcen in zweistelliger Milliardenhöhe bringt."

    "Die Berufliche Vorsorge (BV) ist die erfolgreichste Form des Zwangssparens. … Die Bilanzwerte der BV für 2012 liegen wieder bei 114% des BIP und bei etwa 80% des stark wachsenden Hypothekarmarktes."

    "Unschön an der skizzierten Entwicklung erscheint die geringe Rentabilität der Anlagen der Vorsorgegelder. Die durchschnittliche Ertragsrate von 2.1% liegt praktisch ein Drittel unter dem Ertrag der mündelsicheren Staatsanleihen und einiges unter den Ertragswerten der von der Finma beaufsichtigten Privatassekuranz."

    "Hier steckt offensichtlich der sprichwörtliche Wurm im Apfel. Die Forderungen nach Reduktion des Umwandlungssatzes, usw. können in diesem Kontext kaum überzeugen."

    Soviel zu den weiterhin offenen Fragen.

    Bei diesen Zahlen kann der Wunsch nach Kapitalauszahlung der Pensionsgelder kaum erstaunen. So schlecht kann auch ich mein Vermögen verwalten. Es bleibt aber wenigstens den Erben erhalten.

  • am 6.07.2014 um 15:21 Uhr
    Permalink

    Wenn der Autor findet, «den Staat sollte es nichts angehen, ob jemand sein Guthaben der Zweiten Säule nach einer Kapitalauszahlung verjubelt", dann müsste er konsequenterweise die Abschaffung einer obligatorischen Zweiten Säule fordern.

  • am 6.07.2014 um 19:34 Uhr
    Permalink

    Oh Herr Muschg da versteigen sie sich aber vielleicht ein bisschen. Den Staat geht es genau überhaupt nichts an, was sich seine Bürger hart und selbst erarbeitet haben und was sie damit zu tun gedenken.

  • am 6.07.2014 um 20:32 Uhr
    Permalink

    Wenn schon, dann hätte der Staat dafür zu sorgen, dass eine ordentliche Rendite garantiert ist. Lieber aber rettet dieser (unser Staat) die Banken, die das ihr anvertraute Geld weiterhin in andere Taschen umleiten (oder verzocken. ) Da gehts um Milliarden. Dass wir allerdings immer wieder solche karrieregeile Pöstli-Hocker wählen und sie dafür auch noch unglaublich fürstlich bezahlen. Ja daran sind wir Wähler selber schuld.

  • am 6.07.2014 um 21:27 Uhr
    Permalink

    Herr Kengelbacher: Genau das sage ich ja bzw. das zu verlangen schlage ich dem Autor des Beitrags vor. Lesen Sie doch meinen Kommentar, bevor Sie darauf antworten.

  • am 15.10.2014 um 17:24 Uhr
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    Ich weiss jetzt nicht was die ganze Aufregung soll; dieser Sprachgebrauch ist schon seit Jahren Usus; AHV und PK sollen das bisherige Lebensniveau nach Möglichkeit sichern.
    Dabei ist doch ebenso lange bekannt, das diese 60% dies eben gerade nicht können!
    Damit verbunden schieben wir seit Beginn der 90er-Jahre eine grosse Anzahl ausgesteuerter und in die Sozialhilfe abgeschobener Menschen im Alter von 50+ als Riesenwelle vor uns her, welche so etwa ab 2015 bis 2020 als Riesentsunami in Form von neuer Altersarmut über uns hereinbrechen wird; da diese ja keine PK-Erhöhung und nur Minimalbeiträge bei der AHV leisten konnten (siehe auch ProSenectute-Studie dazu)

  • am 15.10.2014 um 17:27 Uhr
    Permalink

    Es ist bezeichnend, dass gerade Personen aus dem Umfeld der SP und der Gewerkschaften gerade solche Äusserungen tätigen; ist es doch deren Ziel, beides zu vereinigen, obschon komplett anders angelegt! Dazu passt ja auch die Aussage, die PK belaste die Jungen zu unrecht, obschon erwiesenermassen falsch.

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