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Viel zu lange hatte Bundesrat Schneider-Ammann kein Gehör © cc

Regulierungswütiger Schneider-Ammann krebst zurück

Urs P. Gasche /  Die lächerlich kleinen Subventionen an Konsumenten-Organisationen hingen bisher von 38 bürokratischen Kriterien ab.

Diese Woche hat Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann die Gängelung der Konsumenten-Organisationen etwas gelockert. Künftig müssen die Organisationen nicht mehr jährlich das Erfüllen von 38 Kriterien nachweisen, um etwas mehr oder weniger Subventionen vom Bund zu erhalten. Der Bundesrat schreibt den Konsumentenschützern nur noch neue Regeln für die Rechnungslegung vor.
Es geht um weniger als eine Million Franken für vier Konsumentenorganisationen in der ganzen Schweiz. Für das Verteilen dieser – im Verhältnis zu Subventionen in Nachbarstaaten – Brosamen, hatte Schneider-Ammann zu einer ersten noch eine zweite Verordnung erlassen, die am 1. Juli 2013 in Kraft trat.

Was Bundesrat Schneider-Ammann – trotz heftiger Proteste und Interventionen von Konsumentenorganisationen – in seine jetzt revidierte Verordnung übernommen hatte, war so aufwändig, bürokratisch und willkürlich, dass es hier aus Platzmangel gar nicht ausgebreitet werden kann.
Zum Beispiel hing die Aufteilung der Subventionen davon ab, welche Organisation in der Presse und in Pressespiegeln am stärksten präsent war, welche am meisten Ratgeber verkaufte, welche Ratgeber am meisten «Entscheidungshilfen» enthielten, welche Ratgeber die besten «Überschriften/Hervorhebungen» enthielten, welche Organisationen mit ihren Ratgebern an Messen am meisten präsent waren.
Beim elektronischen Auftritt hingen die Subventionen ab von der Aktivität auf Social-Media-Plattformen, «innovativen Technologien», «Vorstrukturierung» oder sogar den «Überschriften» – um nur einige der 38 «berücksichtigten Indikatoren» (so die Verordnung) zu nennen.
Bürokratischer Aufwand und falsche Anreize
Wenn eine Konsumentenorganisation ihren Anteil an den 900’000 Franken behalten wollte, musste sie also möglichst viele Ratgeber herstellen, Social Media bedienen, branchenweite Produktetests nach strikten Vorgaben durchführen und mit der Wirtschaft Deklarationsvereinbarungen aushandeln. Bei letzteren honorierte das «Büro für Konsumentenfragen» BKF als ausführendes Organ die «Initiierung» solcher Verhandlungen und auch «erfolgreiche Abschlüsse». Das BKF gab den Konsumentenorganisationen damit einen finanziellen Anreiz, um mit den Branchen faule Kompromisse einzugehen, damit sie «erfolgreiche Abschlüsse» vorweisen können.
Keine Subventionen für viel Wichtigeres

Statt sich gegenüber dem Staat bürokratisch rechtfertigen zu müssen, sollten sich die Organisationen frei auf das konzentrieren können, was aus Konsumentensicht wichtig ist, unter anderem:

  • Musterklagen wegen unlauterem Geschäftsgebaren oder missbräuchlichen Geschäftsbedingungen (in Österreich erhalten Konsumentenorganisationen dafür Finanzierung und Defizitgarantie vom Staat);
  • Das Aufdecken von Missständen mit gezielten Stichprobentests;
  • Das Aufdecken unlauteren Geschäftsgebarens auf Basis des UWG (in Deutschland und Österreich erhalten Konsumentenorganisationen speziell für diese Aufgabe öffentliche Gelder);
  • Das Aufdecken und Anprangern unlauterer Werbung;
  • Lobbying für Gruppen- oder Sammelklagen;
  • SKS-Kampagnen gegen den geplanten Verschleiss von Produkten;
  • Das Einrichten von «Repair Cafés», wo meist pensionierte Fachleute helfen, defekte Geräte, Möbel oder Kleider wieder in Stand zu stellen (SKS);
  • Zusammenarbeit mit europäischen Konsumentenorganisationen
  • (als Gegengewicht zu den international organisierten Konzernen).

Für diese und weitere Aktivitäten sieht das Konsumenteninformationsgesetz – trotz Verfassungsartikel – keine öffentlichen Mittel vor. Die wirtschaftsfreundlichen Parlamentarier haben dies aus Rücksicht auf ihre Partikularinteressen verhindert.
Bedürfnisgerechte Produkte belohnen
Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht wäre eine Stärkung der Konsumenten-Lobby dringend gefordert. Mehr Geld für Konsumenten-Organisationen führt zu besser informierten Konsumentinnen und Konsumenten, zum vermehrten Aufdecken von missbräuchlichen Vertragsbedingungen und Täuschungen sowie zu konsumentenfreundlicheren Gesetzen.
Dann sind Konsumentinnen und Konsumenten besser in der Lage, jene Produkte und Dienstleistungen zu kaufen, die ihre Bedürfnisse wirklich befriedigen. Anbieter von geeigneten Produkten würden belohnt, schlechte aus dem Markt verdrängt. Das senkt die volkswirtschaftlichen Kosten.

Siehe
Schneider-Ammanns Regelungswut gegen Sara Stalder, vom 18.6.2014.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Der Autor war bis 2012 Mitglied des Stiftungsrats der Schweizerischen Stiftung für Konsumentenschutz SKS.

Zum Infosperber-Dossier:

Tasche_Hintergrund

Konsumentenschutz

Einseitige Vertragsklauseln. Täuschungen. Umweltschädlich. Hungerlöhne. Erschwerte Klagemöglichkeiten.

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Eine Meinung zu

  • am 14.10.2015 um 17:03 Uhr
    Permalink

    Vielen Dank für dieses fulminante Plädoyer gegen die staatliche Regulierungswut. Eine wohltuende Abwechslung im sonst meist wirtschaftsfeindlichen und staatsinterventionistischen Tenor auf Infosperber.

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