Sperberauge

Novartis und Sandoz schlucken Busse

Urs P. Gasche © Peter Mosimann

upg /  Die Pharmafirmen rekurrieren nicht gegen die EU-Busse von 5,5 Millionen Euro wegen verbotener Absprachen.

Die EU-Kommission hat die Pharmakonzerne Novartis/Sandoz und Johnson & Johnson vor vierzehn Tagen zu einer Busse von insgesamt 16,3 Millionen Euro verurteilt, weil sie vereinbarten, das Angebot eines Nachahmerprodukts zum narkotischen Schmerzmittel mit dem Wirkstoff Fentanyl hinauszuzögern. Johnson & Johnson hat laut EU-Kommission Novartis und deren Tochter Sandoz dafür bezahlt, nach Ablauf des Patents mit der Markteinführung eines günstigeren Generikums des Fentanyl-Pflasters zuzuwarten. «Die beiden Unternehmen haben Patienten, darunter krebskranke Menschen, in den Niederlanden auf skandalöse Weise eine billigere Version dieses Arzneimittels vorenthalten», sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia.
Novartis und Sandoz hatten die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, sich einen Rekurs gegen den Entscheid zu überlegen. Der Anteil der Busse für Novartis und Sandoz beträgt 5,5 Millionen Euro, 10,8 Millionen muss J&J zahlen.
Doch jetzt gab Novartis-Sprecherin Esther Keller gegenüber Infosperber bekannt, dass Novartis und Sandoz «nach Durchsicht des Kommissionsentscheids» diesen nicht anfechten und weiterziehen, sondern die Busse akzeptieren. Das bedeute indessen nicht, sagte Keller, dass Novartis die Fakten-Darstellungen und Schlussfolgerungen der EU-Kommission anerkenne. Novartis und Sandoz hätten sich «verpflichtet, die höchsten ethischen Geschäftsstandards zu befolgen».
Nur bei starken Schmerzen trotz anderer Schmerzmittel
Der Wirkstoff Fentanyl gehört zur Substanzgruppe von Opium. Es kann zu ausgeprägter Sedierung, Störungen der Bewegungskoordination, Verengung der Pupille, Atemdepression und Krämpfen kommen. Die Atemdepression kann tödlich sein.

Seit 2005 berichtet die US-Aufsichtsbehörde FDA über schwere Nebenwirkungen und Todesfälle. Da weiterhin entsprechende Meldungen eingingen – allein 397 Todesfälle im Jahr 2009 – hat die FDA Empfehlungen für Fachpersonen und Patienten publiziert. Demzufolge soll die Indikationsstellung (starke, prolongierte Schmerzen und unzureichende Wirksamkeit nichtopioider Analgetika und schwacher Opiate) immer streng erfolgen. In der Schweiz schränkt das BAG die Anwendung wie folgt ein: «Verschreibung nur durch Spezialisten mit Erfahrung in der Opioidbehandlung bei Patienten, deren Durchbruchschmerzen durch andere Opioide nicht ausreichend behandelbar sind.»


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

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