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Bundesrat Schneider-Ammann © cc USDA

Freie Fahrt für Taxi-Konkurrent Uber

Heinz Moser /  Bundesrat Schneider-Ammann möchte Online-Plattformen wie den Taxidienst Uber nicht einschränken. Das ist gut und schlecht zugleich

In einem Interview mit der NZZ nimmt Bundesrat Schneider-Ammann zu den digitalen Plattformen Stellung, welche die Wirtschaft in verschiedenen Branchen aufmischen. Anlass war der kürzliche Entscheid der Suva, die Fahrer des Taxidienstes Uber als Scheinselbständige zu werten. Die Suva behandelt Uber-Fahrer wie Taxifahrer, die an eine Zentrale angeschlossen sind und als unselbständig Erwerbende gelten. Denn sie trügen kein Unternehmerrisiko, und die App, auf der man Fahrten buchen kann, funktioniere wie eine Taxizentrale.
Schneider-Ammann ist der Ansicht, man müsse allenfalls über Gesetzeskorrekturen reden: «Die Normen werden sich an die neue Situation anpassen müssen, auch jene der Suva.» Diese Aussage hat die Gewerkschaft Unia auf den Plan gerufen. Sie wirft Schneider-Ammann vor, in seinem Interview «Dumping-Uber» die Absolution zu erteilen. Der Bundesrat könne nicht ein Unternehmen in Schutz nehmen, das gegen Schweizerische Gesetze wie das Arbeitsgesetz, die Verkehrszulassungsordnung oder kantonale Gesetze verstosse. Damit gefährde er das Sozialsystem und Tausende von Arbeitsplätzen.
Rüffel für Taxi-Unternehmer
Dabei hat die Unia bis vor kurzem selber das Taxigewerbe frontal angegriffen, das jetzt quasi in Schutz genommen wird. So hat die Unia 2015 vergeblich das Referendum gegen das Basler Taxigesetz ergriffen. Die Gewerkschaft stellte das «Kartell von wenigen Zentralen» und die «skandalösen Arbeitsbedingungen» der Taxifahrerinnen und Fahrer an den Pranger.
Bei Uber ist die Situation der Fahrerinnen und Fahrer nicht besser. Denn als Selbständige müssen sie die Kosten für die Unfall- und Sozialversicherungen selber tragen – ganz abgesehen davon, dass Uber die Preise festlegt und 25 bis 30 Prozent der Einnahmen als «Servicegebühr» kassiert. Doch ein Denkmalschutz für die bestehenden Regelungen im Taxigewerbe ist ebensowenig angebracht. Denn auch sie haben die prekäre finanzielle Situation vieler Taxifahrer und Taxifahrerinnen nicht verhindert. Und natürlich ist es aussichtslos, sich dem technologischen Wandel entgegenzustellen, wie Bundesrat Schneider-Ammann unterstreicht. Problematisch ist allerdings sein Nachsatz: «Die Plattform Uber funktioniert, sie wird sich auch bei uns durchsetzen.»

Die verschiedenen Gesichter von Uber

Doch Uber versucht sich auch dann durchzusetzen, wenn es nicht «funktioniert». Der milliardenschwere Konzern passt sein Geschäftsmodell flexibel an, sobald Widerstand zu spüren ist. Ursprünglich hatte man vor allem private Fahrer angesprochen. Nachdem dieses Geschäftsmodell («uberPOP)» besonders hart kritisiert wurde, ist Uber zurückgekrebst. Die Plattform bietet uberPOP nur noch als Zubrot für Freizeitfahrer an, die ab und zu fahren, um, wie es dort heisst, das «Sparschwein aufzustocken». Im Mittelpunkt steht jetzt «uberX», Uber schreibt dazu: «Als professioneller Chauffeur mit einem Mittelklassewagen kannst du bei Uber auf uberX unterwegs sein. Uber hilft dir, deine Auslastung zu verbessern und deinen Umsatz zu erhöhen.» Damit demonstriert Uber, dass die Plattform heute auf professionelles Personal setzt.
Doch eigentlich ist Uber mit seinen Überlegungen schon viel weiter und visiert eine Zukunft an mit selbstfahrenden Autos. Dafür baut die Firma mit einigen Dutzend Experten der Universität Carnegie Mellon in Pittsburgh gerade ein Forschungszentrum auf.
Vor diesem Hintergrund ist die Aussage Schneider-Ammanns, die Digitalisierung brauche grösst möglichen Freiraum, um Arbeitsplätze zu sichern, mit Skepsis zu hinterfragen. Denn wenn es selbstfahrende Taxis gibt, werden die Fahrerinnen und Fahrer schlicht überflüssig. Gerade die Digitalisierung kann – konsequent verwirklicht – dazu führen, dass Arbeitsplätze im grossen Massstab verloren gehen.

Einschränkungen müssen nicht tabu sein

Das Credo von Bundesrat Schneider-Amman tönt verführerisch: «Einschränken, im Sinne von Verbieten, von Abschotten, das wäre komplett falsch.» Zwar ist das Abschotten vor den digitalen Technologien gewiss das falsche Rezept. Dennoch müssen nicht alle Einschränkungen und Verbote gegen das hemdsärmlige Vorgehen internationaler Konzerne ein Fehler sein. Das belegt Airbnb, die zweite Firma, die im Interview mit Schneider-Amman erwähnt wird. Auch diese Internetplattform, auf der man Wohnungen und Zimmer für Touristen anbieten kann, ist in Städten wie New York und Berlin stark umstritten.
So hat Berlin die Regeln für die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen verschärft. Denn es ist für Anwohner und Mitmieter kaum zumutbar, wenn ganze Horden von Touristen in Wohnquartieren einfallen, dort Partys feiern und zu jeder Nachtzeit ihre Rollkoffer durch Treppenhaus schleppen. Auch wird die Wohnungsnot noch verstärkt, wenn Wohnraum in grossem Mass für Ferienwohnungen zweckentfremdet wird und dafür Hotelzimmer leer stehen. Verbote und Einschränkungen können in solchen Fällen sinnvoll sein.
Solche Regelungen bedeuten ja nicht, dass jede innovative Idee im Korsett staatlicher Regulierung erstickt wird. Auch in Berlin kann man nach wie vor bei Airbnb Zimmer anbieten. Allerdings muss man die eigene Wohnung zu mindestens 50 Prozent selber nutzen. Man darf also ein Zimmer an Touristen vermieten, wenn man in einer Zwei-Zimmer-Wohnung lebt. Ähnlich in New York: Hier kann man ein Zimmer für einen Zeitraum von weniger als 30 Tagen vermieten, wenn man selbst auch in der Wohnung lebt. Das ursprüngliche Ziel des «Teilens» von Wohnraum mit Besuchern, zu denen man auf diese Weise ein persönliches Verhältnis aufbauen kann, ist damit nach wie vor möglich.

Wenn die Idee anklopft…

Gewiss soll man den neuen Anforderungen der Digitalisierung offen gegenüberstehen. Dazu gehört aber auch, dass man nicht vorschnell allen Forderungen Tür und Tor öffnet – nach dem Motto des Bunderats: «Zuerst klopft eine neue Idee an, und wenn die Türe aufgeschoben ist, kommt der Staat und sorgt dafür, dass die Türe nicht gleich wieder zugeht.»
Denn es sind nicht einfach «Ideen», die da anklopfen, sondern globale Geschäftsmodelle von milliardenschweren Konzernen, die ihre ganze wirtschaftliche Macht einsetzen. Auch wenn Firmen wie Uber oder Airbnb in die Schweiz kommen, um die Digitalisierung vorwärtszubringen, kann es nicht sein, dass wir unbesehen alles abnicken, was diese fordern.


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8 Meinungen

  • am 1.06.2016 um 13:18 Uhr
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    Vorwärts zu bringen? Fortschritt? Errungenschaft? Nostalgiemarketing? Ewig gestrige? alt 68er?

    Wie fantastische Begrifflichkeiten der völlig asozialen Globalisierung doch den Stab halten müssen obwohl der Mensch in seiner komplexen natürlichkeit auf ein paar wenige Aspekte die über Wohl und Weg entscheiden reduziert wird. Das neoliberale Ideologen mit nichts etwas anfangen können was nicht messbar und in Profite umsetzbar ist lässt ahnen wie düster die Zukunft wird.

    Die totale Verbindlichkeit vom Staat für Kapital und dessen Eigentümer auf der einen Seite sowie die ebenso totale Unverbindlichkeit vom Staat für den Antagonist des Kapitals. Die Arbeit und das Leben aller anderen… auf der einen Seite beliebige Möglichkeiten zur globalen Diversifikation und grüne Spielwiesen in Regionen die zur Ausbeutung geeignet sind, auf der anderen Seite die zum TINA Prinzip erstarrte Gesellschaftliche und Politische Ordung und Partizipation die einst als Staat für viele Sinn machte…

    Wann mehren sich die Stimmen die dem neoliberalen Zeitgeist und dessen schon fast vom Wahnsinn getriebene Mitläufer und Besserwisser soziale, solidarische und humanistische Fehlentwicklungen und Irrwege vorhalten?

  • am 1.06.2016 um 18:54 Uhr
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    Bundesrat Schneider-Ammann liegt in seiner Einschätzung völlig falsch, weil es beim Streit zwischen SUVA und Uber überhaupt nicht um den Higtech-Teil der Sache geht. Es geht um die Arbeit der Fahrer aus Fleisch und Blut. Und da soll es keine Extrawurst geben, bloss weil die Uber-App ja sooo modern und innovativ ist.
    Für mich ist es Ausdruck von digitalem Analphabetismus, wenn man 1:1 auf die Propagandasprüche einzelner Akteure hereinfällt, nur weil diese ihre Sache als extrem revolutionär und technisch ausgefeilt beschreiben.
    Das mit den selbstfahrenden Autos ist reines Ablenkungsmanöver. Bullshitting nennt man diese Diskussionstechnik auch. Wenn die Autos ohne Fahrer verkehren könnten, dann müsste man zweifellos auch keine AHV für einen nicht existierenden Chauffeur bezahlen. Zur Zeit und bis auf weiteres haben sie aber noch menschliche Fahrer, und deshalb ist nur dies Gegenstand der Diskussion.

  • am 3.06.2016 um 14:44 Uhr
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    Es gibt zwei Kernfragen. Die aktuelle Frage die Definition der «selbständigen Arbeit». Ich sehe in einem Uber-Fahrer einen selbständigen Unternehmer, denn er kann entscheiden, ob er eine Fahrt tätigen will, oder eben nicht. Das ist wie an der Fischbörse, wo jeder Fischhändler entscheiden kann, ob er den angebotenen Fisch handeln will. Das Argument, dass der Uberfahrer mit einer Zentrale kommuniziert, ist überhaupt nicht wesentlich. Wesentlich ist seine Freiheit, einen Auftrag anzunehmen, oder abzulehnen. Ein per Arbeitsvertrag gebundener Taxifahrer hingegen ist muss die Weisungen seines Arbeitgebers befolgen und darf eine ihm aufgetragene Fahrt nicht verweigern. Das ist der wesentliche Unterschied. Es ist klar, dass der Selbständigerwerbende die AHV-Beiträge schuldet. Nur weil die AHV lieber eine Uber statt eine Million Uber-Fahrer abrechnen möchte, ist das noch lange kein Grund, die Definition von «selbständigerwerbend» zu pervertieren.
    Die zweite Frage dreht sich direkt um die Erwerbsfreiheit und das Eigentumsrecht. Ich sehe nicht ein, weshalb z. B. Hausbesitzer ihre Räumlichkeiten nicht frei vermieten dürfen sollten, dito für die Untervermietung. Wir sind ein freies Land mit einer freien Wirtschaft. Es darf nicht sein, das unsere Freiheit eingeschränkt wird, um die Taschen von Hoteliers, Taxiunternehmen u.ä. zu füllen.
    Uber war nicht alles: auch Börsen für Betagtenpflege, Reparatur- und Unterhaltsarbeiten, Programmierer, Medienschaffende, u. v. m. werden populär werden.

  • am 7.06.2016 um 18:09 Uhr
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    @Sonja Reber
    Wenn der Uber-Fahrer wirklich selbständig wäre, könnte er auch den Tarif selbst bestimmen (z.B. je nach Nachfrage). Wenn er selbständig wäre, würde er wohl die Zahlung vom Kunden direkt entgegennehmen. Bei Uber läuft die Zahlung durch die Hände des Arbeitgebers. Dieser zweigt sich seinen Anteil ab, bevor der Fahrer einen Rappen gesehen hat.
    Man kann die Frage nach Selbständigkeit auch nicht im luftleeren Raum diskutieren, sondern muss mit anderen Berufsfeldern vergleichen. Eine Putzfrau, die zehn Halbtage pro Woche bei zehn verschiedenen Leuten den Haushalt reinigt, gilt als Angestellte und nicht als Selbständigerwerbende. Sie kann selbst entscheiden, wo sie putzen will und wo nicht. Man kann sich fragen, ob dies eine sinnvolle Richtschnur ist oder nicht, aber man kann nicht für Uber eine Sonderregelung machen.
    Viele dieser Angestellten wären überfordert, wenn sie korrekt als Selbständigerwerbende abrechnen müssten (inkl. Altersvorsorge, Versicherungen, …). Das Modell Uber funktioniert wohl stillschweigend nach dem Muster, dass die meisten Fahrer überhaupt keine Steuern und Sozialabgaben zahlen.
    Wenn Herr Schneider-Ammann die bürokratischen Hindernisse für kleine Selbständigerwerbende vermindern kann, umso besser. Aber zahlen müssen sie, denn sie würden ggf. ja auch von den Leistungen profitieren. Und eben: Keine Extrawürste für Firmen, die sich cool und modern geben.

  • am 8.06.2016 um 22:00 Uhr
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    @ Daniel Heierli
    Jeder Autoverkäufer ist an Preisbindungen seines Lieferanten gefesselt. Trotzdem ist er ganz klar kein Angestellter seines Lieferanten. Auch die Zahlungsmodalität ist kein Merkmal. Nur weil ich mit der Kreditkarte zahle, ist mein Coiffeur noch lange nicht bei Viseca angestellt, oder bei mir. Die Zahlungsmodalität bei Uber kann man ohne weiteres als Dienstleistung am Kunden und am Fahrer sehen: Ärger mit Wechselgeld entfällt, die Zahlung ist schneller abgewickelt, das Bonitätsrisiko ist weitgehend gebannt.
    Eine Putzfrau, die bei zehn verschiedenen Leuten Reinigungsarbeiten verrichtet, ist bei zehn Leuten angestellt, wenn sie mit den zehn Leuten ein Arbeitsverhältnis eingegangen ist. Das heisst, sie hat sich verpflichtet, regelmässig in einem bestimmten Umfang Arbeit zu leisten und das auf üblicherweise unbestimmte Dauer, wiewohl ein befristeter Arbeitsvertrauch ebenfalls möglich ist. Genau das zeichnet einen Arbeitsvertrag aus. Würde sie hingegen auf Auftragsbasis geschäften, sähe es anders aus, dann wäre sie eine Unternehmerin, wie eine selbständigerwerbende Coiffeuse, ein selbsttändigerwerbernder Gärtner oder ein selbständigerwerbender Velokurier. Das Geschäftsmodell von Uber funktioniert problemlos auch, wenn alle Fahrer ihre Sozialversicherungen korrekt abrechnen. Uber funktioniert eigentlich ganz ähnlich, wie das Franchising von McDonalds, Häagen-Dazs, Backwerk, Subway, Fressnapf, Blume 2000, Tschibo, u.v.m. Franchisenehmer sind auch keine Angestellten.

  • am 9.06.2016 um 10:55 Uhr
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    @Sonja Reber
    "Das Geschäftsmodell von Uber funktioniert problemlos auch, wenn alle Fahrer ihre Sozialversicherungen korrekt abrechnen"
    Dann würde ich mal vorschlagen: lifere, nöd lafere!
    Oder auf gut Hochdeutsch: Bitte den Tatbeweis erbringen!

    Die SUVA-Affäre wurde ja durch einen Fahrer ausgelöst, der immerhin mal versuchte, seine Arbeit korrekt abzurechnen. Er war der erste, der auf diese Idee gekommen ist…
    Wenn massenhaft Schwarzarbeit geleistet wird, steht der Anbieter des Modells ganz klar auch in der Verantwortung.
    Ob der Fahrer selbständig oder angestellt ist, ist wohl gar nicht so zentral. Schwarzarbeit mit System geht hingegen gar nicht. Auch nicht unter Hightech-Deckmänteli.

    Der Vergleich mit dem Coiffeur und der Kreditkarte ist etwas schief. Man kann dort mit Karte bezahlen, muss aber nicht. Ausserdem ist Viseca nicht die Firma, die zufälligerweise auch noch alle anderen Bedingungen diktiert.
    Der mit dem Autoverkäufer hinkt auch ein wenig: Beim Auto ist halt Konstruktion und Bau das eigentliche Ding, der Verkauf ist Beigemüse. Beim Service, also dort, wo der Garagist eigentliche Arbeit leistet, ist er freier in der Ausgestaltung der Konditionen.

  • am 14.06.2016 um 17:54 Uhr
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    Das Geschäftsmodell von Uber funktioniert darum immer, weil es eine Vermittlung eines Geschäftes ist. Egal welches Geschäft man vermittelt, man kann unabhängig von allen Steuern und Sozialabgaben immer die Vermittlungsgebühr so festlegen, dass Gewinn resultiert. Das einzige was Uber zum Scheitern bringen könnte, ist eine dauerhaft ungenügende Nachfrage.

    Einverstanden, Schwarzarbeit darf nicht toleriert werden, auch nicht in bei einem Hightechunternehmen. Aber Uber kann man wohl kaum Anstiftung zur Schwarzarbeit vorwerfen, wie sie suggerieren. Uber hat weder die Aufgabe, noch die Legitimation gegen Schwarzarbeit seitens ihrer Kunden vorzugehen.

    Wenn Uber schuld sein soll an der Schwarzarbeit, weil sie diese zulässt und daran verdient, dann muss auch die Post für jede Postsendung juristisch belangt werden, die etwas illegales enthält, oder einer Straftat dient: z. B. Drogen, pädosexuelle Bilder, Produktfälschungen, betrügerische Rechnungen, Zahlungsanweisungen zur Steuerhinterziehung, u.vm. In allen diesen Fällen verdient die Post daran und duldet das Illegale und gehörte also belangt. Das ist aber absurd, denn die Post wird in solchen Fällen missbraucht, ist also Opfer, nicht Täter. Dasselbe gilt für alle Vermittler, auch für Uber.

    Ob mit Kreditkarte oder bar bezahlt wird, oder via Uber, spielt wirklich keine Rolle, denn der blosse Transfer von Geld ist kein Indiz für einen Arbeitnehmer-Abeitgeber-Verhältnis. Das war es, was ich deutlich machen wollte mit den Beispielen.

  • am 14.06.2016 um 21:16 Uhr
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    Wie kann man Wirtschaft so absolut festnageln? Sind bzw. dürfen Wir als Gesellschaft nicht mehr als binäres Denken hulassen anstatt jede Branche, jedes Unter ehmen, jede Tätigkeit im einzelnen zu betrachten und entsprechende Massnahmen im Sinne der Gesellschaft vorzunehmen?

    Das Kapital einfach so jeder sozialen Verpflichtung entheben geht grad gar nicht und ist ein alter unfertiver neoliberaler Zopf. Den so kummuliert sich der von allen erarbeitete Profit zu einseitig in den dafür vorgesehenen Steueroasen. Dafür Sorge zu tragen das Profite mindestens in Form von sozialverträglicher (ohne stillschweigend akzeptierte Unterstützung des Staates in Form von Sozialleistungen und somit von den meisten hier Lebenden) Teilhabe an die Arbeiter und ebenso spzialverträglicher Abgabe von Steuern an die Gesellschaft eine Art Benutzungsgebühr für die Infrastruktur und Gesetzgebung des Landes abzugeben

    Warum soll ausgerechnet diese enorme Leistung einfach Gratis sein? Entweder ein Unter ehmen vernält sich sozialverträglich oder derartiges Wirtschaften macht keinen Sinn. Insbesondere dann nicht wenn die kapitalistischen Fehlentwicklungen einfach an die Gesellschaft aisgespuckt wersen wärend vergangene Profite einbehalten werden.

    All das ist am Ende eben keine Innovation den niemand bringt diese weiter sondern ein primitives erprobtes Geschäftsmodell bei dem gezielt Teile der Gesellschaft gegeneinader ausgespielt werden. Liberalisierung in den Klauen einer Handvoll Akteure.

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