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Der CEO der kleinen Zuger Kantonalbank kassierte im Jahr 2012 rund 1,3 Millionen Franken © zkb

Kantonalbank-Chefs: Abzocker mit Staatsgarantie

Kurt Marti /  Die CEOs und Verwaltungsräte der Kantonalbanken leben im Schlaraffenland und die Kantonspolitiker schauen gnädig zu.

Spätestens mit der Bankenkrise 2008 kamen die horrenden Vergütungen der Geschäftsleitungs-Mitglieder und der Verwaltungsräte der Kantonalbanken unter Beschuss. Denn im Jahr 2007 waren die kotierten Banken erstmals gemäss Obligationenrecht verpflichtet, die einzelnen Vergütungen im Geschäftsbericht offenzulegen. Ob der stolzen Millionensaläre der Kantonalbank-Chefs kamen auch manche bürgerlichen Kantonspolitiker ins Staunen und Grübeln. Zum Beispiel 28 Mitglieder der CVP-Fraktion im Grossen Rat des Kantons Luzern.

Unter der Führung des damaligen Fraktionschefs Guido Graf verlangten die CVP-Grossrätinnen und -Grossräte in einer Anfrage an den Regierungsrat eine Bewertung der «Spitzenlöhne» der Luzerner Kantonalbank (LUKB). Gegenüber der «Zentralschweiz am Sonntag» erklärte Graf: «Die Spitzenlöhne der LUKB sind auf einem Niveau angelangt, das in einem krassen Unterschied zu den Löhnen von Vorstehern der kantonalen Anstalten steht.» Der LUKB-Chef Bernard Kobler kassierte damals 1, 075 Millionen Franken im Jahr.

Die Luzerner CVP zog den Schwanz ein

Die Luzerner Regierung verteidigte in ihrer Antwort die Abzocker-Löhne und verwies auf das «Marktumfeld» und die «marktüblichen Löhne». Sie war schon froh darüber, dass bei der Luzerner Kantonalbank «keine Bezüge in der Höhe von mehreren Millionen Franken an einzelne Geschäftsleitungsmitglieder» ausbezahlt wurden, so wie bei den Grossbanken. Dann gingen die Luzerner Kantonalpolitiker zur Tagesordnung über und die Vergütungen blieben wie sie waren. Im Jahr 2012 kassierte LUKB-Chef Kobler immer noch mehr als eine Million Franken, nämlich 1, 066 Millionen Franken.

Heute sitzt der damalige Kritiker Guido Graf selbst in der Kantonsregierung, die sich im vergangenen Juni aktiv für die Beibehaltung «branchenüblicher» Vergütungen einsetzte und zusammen mit dem Grossen Rat eine Motion der Juso ablehnte, und zwar mit dem fadenscheinigen Argument, die Vergütungen lägen «nicht über dem Durchschnitt vergleichbarer Banken». Die Juso hatten eine Reduktion der Kantonalbank-Spitzenlöhne im Sinne der 1:12-Initiative gefordert. Jetzt wo es konkret wurde, zog die Luzerner CVP den Schwanz ein und wollte plötzlich nichts mehr von ihrem Anliegen wissen, das sie vor fünf Jahren so hoffnungsvoll eingebracht hatte.

Auffällige Gleichschaltung der Vergütungen

Die Luzerner Kantonalbank war und ist in guter Gesellschaft. Die meisten Kantonalbank-Chefs räumen jährlich ohne Skrupel über eine Millionen Franken ab oder knapp darunter (siehe Grafik). Oben aus schlagen die CEO-Vergütungen der drei Kantonalbanken von Waadt, Genf und Zürich mit 2,203 Millionen, 1,61 Millionen und 1,572 Millionen Franken. Die Waadtländer Kantonalbank hat keine Staatsgarantie mehr und die Genfer Kantonalbank nur noch eine beschränkte. Trotzdem liegt deren Aktienkapital beziehungsweise der Stimmrechtsanteil immer noch mehrheitlich in öffentlicher Hand. Die Zürcher Kantonalbank hingegen kann auch in den aktuell turbulenten Zeiten weiterhin auf die Staatsgarantie vertrauen. Eine Reduktion der Vergütungen wäre jedoch dringend notwendig, insbesondere der variablen Saläre, welche das Risikoverhalten stimulieren.

Auffallend ist, dass sich die Vergütungen der acht Kantonalbanken mit Staatsgarantie (BS, LU, SG, AG, GR, BL, VS, ZG ) um die Millionengrenze herumscharen, obwohl sie sehr unterschiedlich gross sind und folglich auch die Verantwortung der CEOs ungleich ausfällt. Frappant ist insbesondere der Vergleich der beiden Kantonalbanken von Zug und Basel: Obwohl die Zuger Kantonalbank bezüglich Bilanzsumme (siehe Grafik) und Zahl der MitarbeiterInnen nur ein Drittel so gross ist wie die Basler Kantonalbank, kassierte der Zuger CEO Pascal Niquille mit 1,279 Millionen im Jahr 2012 eine halbe Million mehr als sein Basler Kollege mit 0,757 Millionen. Bei der letzteren handelt es sich um die Vergütung für den CEO a. i. Guy Lachappelle, der wegen der ASE-Affäre den zurücktretenden CEO Hans Rudolf Matter ersetzte. Die Vorjahresvergütung Matters lag hingegen in der Höhe der obligaten Million.

Wo sollten denn all diese Bankdirektoren sonst hin?

Wie die CEO-Gehälter der oben genannten acht Kantonalbanken liegen auch die Vergütungen der VR-Präsidenten nicht weit auseinander, das heisst im Bereich von 200 000 bis 300 000 Franken (siehe Grafik). Auf die Grösse der Bank kommt es dabei offenbar nicht an, denn die beiden Basler Kantonalbanken zahlen ihren VR-Präsidenten fast gleich viel (BS: 232 000 Franken; BL: 227 000 Franken), obwohl die Stadtbasler Kantonalbank bezüglich der Bilanzsumme doppelt so gross ist wie die Basellandschaftliche.

Diese Gleichschaltung der Vergütungen für CEOs und VR-Präsidenten zeugt nicht von einem funktionierenden «Marktumfeld» und von «marktüblichen Löhnen», wie dies immer wieder zur Begründung der hohen Saläre angeführt wird. Die horrenden Vergütungen werden vielmehr damit begründet, sie lägen «nicht über dem Durchschnitt vergleichbarer Banken». Das heisst, die Saläre werden mit der tradierten Gleichschaltung begründet. Die Argumentation ist folglich zirkulär: Die Saläre dürfen so hoch sein, weil auch die anderen so hoch sind. Und überhaupt stellt sich die grundsätzliche Frage, wo denn all diese kantonalen Bankdirektoren sonst zu diesen Super-Löhnen unterkämen, wenn man bedenkt, dass der Bankpersonalmarkt am Schrumpfen ist.

Die Vergütungen haben sich offensichtlich nicht aufgrund des «Marktumfeldes» hochgeschaukelt, sondern aufgrund der Selbstbedienungs-Mentalität der Abzocker und der Tatenlosigkeit der grossen Mehrheit der KantonspolitikerInnen. Das ist wenig erstaunlich: In den Verwaltungs- oder Bankräten tummeln sich die VertreterInnen der Parteien, welche die Vergütungen der Geschäftsleitung stillschweigend absegnen.

Berner Kantonalbank buttert «Nachhaltigkeitsprämien»

Völlig aus dem Ruder laufen die Vergütungen 2012 der VR-Präsidenten der Waadtländer (1,332 Millionen) und Berner Kantonalbank (1,132 Millionen). Die Waadtländer Kantonalbank benimmt sich offenbar ohne Staatsgarantie wie eine Grossbank, während sich die Berner Kantonalbank schon auf die Zeit ohne Staatsgarantie einfuhr. Denn die Staatsgarantie der Berner Kantonalbank wurde erst auf Ende 2012 aufgehoben. Trotzdem legten die Verantwortlichen die Spendierhosen schon ein Jahr früher an: Der VR-Präsident Jürg Rieben und der CEO Hanspeter Rüfenacht erhielten zusätzlich zum fixen und variablen Lohn eine saftige «Nachhaltigkeitsprämie für zehn Jahre» in der Höhe von 374 000 Franken beziehungsweise 319 000 Franken. Laut Geschäftsbericht hätte Rieben sogar Anspruch auf 747 000 Franken «Nachhaltigkeitsprämie» gehabt. Grosszügigerweise verzichtete er aber auf «50 Prozent zugunsten eines kulturellen Zwecks».

Graubündner Kantonalbank vergoldet Frühpensionierung

Das ist natürlich kein Einzelfall. Wo man hinblickt bei den Kantonalbanken wird gebuttert und kredenzt als wäre man im himmlischen Paradies. Und alles ist ganz legal und normal, weil von schönen Reglementen abgesichert, welche die Verantwortlichen und ihre Vorgänger gezeugt haben. Letzte Woche deckte beispielsweise das Regionaljournal Graubünden auf, dass Rico Monsch, ehemaliges Geschäftsleitungsmitglied der Graubündner Kantonalbank, bei seiner Frühpensionierung mit 62 ein prächtiges Pensionsgeschenk von 640 000 Franken erhielt. Diese Praxis sei üblich, erklärte Bankrats-Präsident Hans Hatz gegenüber dem Regionaljournal. Auf der SRF-Homepage stellte der Kommentar von I. Werner aus St. Gallen die Relationen wieder klar: «Ich arbeite gut 15 Jahre für 640 000 Franken brutto.»

Walliser Kantonalbank: Wie die Maden im Speck

Wie die Maden im Speck fühlten sich mangels politischer Kontrolle auch die Generaldirektion und der Verwaltungsrat der Walliser Kantonalbank. Im Jahr 2008 machte die Rote Anneliese publik, dass die sechs Mitglieder der Generaldirektion astronomische 4,3 Millionen Franken abzockten. Allein der CEO Jean-Daniel Papilloud kassierte eine Millionen Franken. Im Vergleich zu ähnlich grossen Kantonalbanken schwang die WKB weit obenaus. Kritik machte sich auch in CVP-Kreisen breit. Plötzlich gingen zwei Generaldirektoren in Pension und das Pensum war von den restlichen vier problemlos zu bewältigen. Auf Drängen der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates liess die Walliser Regierung einen Bericht erstellen, der die Kritik der Roten Anneliese voll bestätigte. Trotzdem belief sich die Vergütung von CEO Pascal Perruchoud im letzten Jahr immer noch auf überrissene 924 000 Franken.

Aargauer Parlament will eine Obergrenze von 600 000 Franken

Die Vergütungen der Kantonalbank-CEOs und Verwaltungsräte sind keine marktüblichen Löhne, sondern im Vergleich zu den Löhnen der Regierungsräte, Spitaldirektoren und Verwaltungs-Chefs völlig überrissen. Sie sind durch politische Seilschaften und Rücksichten zustande gekommen und entsprechen nicht den Verantwortlichkeiten und Leistungen. Es ist höchste Zeit, dass dieser Abzockerei ein Ende gesetzt wird: Für die Direktoren der Kantonalbanken wäre eine Lohnspanne von rund 300 000 bis 600 000 Franken angemessen, für die Bankpräsidenten von rund 75 000 bis 150 000 Franken.

Genau in diese Richtung geht eine Motion der SVP des Kantons Aargau, die verlangt, dass die Mitglieder der Geschäftsleitung der Aargauer Kantonalbank maximal doppelt soviel verdienen dürfen wie ein Regierungsrat, also 600 000 Franken. Die SVP-Motion wurde vom Grossen Rat angenommen und die Regierung versprach, in den Jahren 2014/15 eine entsprechende Vorlage zu präsentieren. Der CEO der Aargauer Kantonalbank darf also noch ein paar Jahre 960 000 Franken abräumen, bis er dann rund 360 000 Franken weniger verdienen wird – wenn die Aargauer Kantonspolitiker nicht den Schwanz einziehen wie die Luzerner CVP.


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5 Meinungen

  • am 29.11.2013 um 12:44 Uhr
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    Bravo Kantonalbanken – ihr geht mit dem Beispiel voran – denn das Schweizervolk hat soeben die 1:12 Initiative der bösen Juso’s mächtig verworfen – weiter so!

  • am 29.11.2013 um 19:27 Uhr
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    Die CEO und Geschäftsleitungsposten der Kantonalbanken müssen als die besten «geschützten Arbeitsplätze» bezeichnet werden. Natürlich gibt es einen gewissen Spielraum für die Grösse und den Selbstständigkeitsgrad einer Kantonalbank, aber zuviel ist zuviel, praktisch bei allen Kantonalbanken mit Ausnahme der Glarner Kantonalbank, wo die Regulierung bereits Einzug gehalten hat. Selbst ganz privatisierte Kantonalbanken sollten bis zu einem gewissen Grade reguliert sein, denn die Kantone bleiben auch dort ein bestimmender Aktionär.

  • am 30.11.2013 um 01:29 Uhr
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    Tja, Geld regiert die Welt und wer das große Geld hat, hat das Sagen, diesbezüglich hat sich seit dem alten Rom nichts geändert, außer das die gierigen Bankster hinzu kamen. Auch die Politiker nehmen gern ein Teil vom großen Geld, auch da halten sie sich noch an die antike römischen Gesetze mit: Eine Hand wäscht die andere und die Sozialfälle lässt man büssen und stellt sie als Geldfressende Sozialschmarotzer hin, weil sie ihren Dreck unter den Teppich kehren müssen, in der Hoffnung das es nicht auffällt in der Bevölkerung, das die Schere zwischen Arm und Reich systematisch immer weiter auseinander geht.

    Aber wann haben die gierigen Bankster, Politiker und die Wirtschaftsbosse Zeit um ihr angehäuftes Geld mit ihren absoluten Luxusgüter zu genießen? Letztendlich haben sie doch nichts davon, außer ihre seelische Armut, viel Streß und die Angst alles wieder zu verlieren. Wie ein kluger Philosoph schon sagte: Viel Geld haben und es genießen, ist eine Kunst.

  • am 1.12.2013 um 22:42 Uhr
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    Wenn der Herr Marti hier schon so undifferenziert vom Leder zieht und alles in einen Topf stopft, dann sollte er wenigstens bei den Fakten bleiben. Die Kantonalbanken von Baselland, Basel-Stadt oder Aargau zum Beispiel haben eine Staatsgarantie. Und die Verantwortung eines CEO an der Bilanzsumme seines Unternehmens zu messen, ist nun wirklich hahnebüchen. Ausserdem empfehle ich Herrn Marti, endlich zu gutem Deutsch zurückzukehren. Es heisst nicht «GrossrätInnen", sondern Grossrätinnen und Grossräte.

  • am 7.01.2014 um 20:03 Uhr
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    Genau, Herr Lüthi, dass sich diese Herren derart bedienen, weil sie im Bankensektor tätig sind, ist unabhängig von der Bilanzsumme verwerflich.
    Wenn Sie schon für die Selbstbedienungsfreiheit sind – überlassen Sie Herrn Marti doch bitte die Schreibe-Freiheit. Ich finde es extrem wichtig, dass Relationen aufgezeigt werden, und sehr banal, einen Reporter dort zusammenhanglos auf die Wortwahl zu korrigieren, wo sie keine Auswirkung auf seine Aussage hat.
    Also, Herr Lüthi, Ihre Aussage ist: Herr Marti soll die aus Ihrer Sicht nicht überrissenen Saläre weder recherchieren noch ansprechen, und er soll nicht «GrossrätInnen» schreiben – hmm. Nun, ich sehe es anders: Danke Kurt Marti für die Arbeit und Aufklärung. Letztlich ist das Salärwesen der Kantonalbanken nur die Spitze des politischen Eisbergs. Niemals würden sich ehrliche Menschen dermassen bedienen.

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