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Berner Regierungsrat Philippe Perrenoud bezeichnet Überzeit-Entschädigung für Kader als «normal» © Bieler Tagblatt

BE: Überstundenprivilegien für Staatsangestellte

upg /  Überzeitzahlungen, die SP-Regierungsrat Philippe Perrenoud als «normal» bezeichnet, sind beim Bund und in andern Kantonen abnormal.

Stein des Anstosses war die kürzlich erfolgte Auszahlung von 59 Tagen «Zeitguthaben» an die abtretende Direktorin der Universitären Psychiatrischen Dienste, Regula Mader. Sie gehörte dem hohen Kader an und verdiente rund 18’000 Franken im Monat. Ihr Vorgesetzter und Parteikollege Regierungsrat Philippe Perrenoud erklärte, die Auszahlung von drei Monaten Überzeitsaldo an Frau Mader seien «normal», weil das «Kaderpersonal sehr viel arbeitet und schnell auf Überstunden kommt». Diese Aussage Perrenouds bestätigte Perrenouds Generalsekretariat.
Entschädigt worden seien konkret 12 Tage Überstundensaldo sowie 47 Ferientage, welche die abtretende Direktorin in den Jahren 2011 und 1012 nicht bezogen hat. Die Personalverordnung erlaubt, bis zu hundert Überstunden auf das neue Jahr zu übertragen. Frau Maders Überstunden seien auf diese hundert Stunden gekürzt worden. Ob Frau Mader Überstunden als nicht bezogene Ferien abbuchte, ist nicht bekannt. Im Kanton Bern dürfen selbst Kaderangestellte alle Stunden, welche die wöchentliche Soll-Arbeitszeit vom 42 Stunden oder die entsprechende Jahresarbeitszeit übersteigen, als Überstunden geltend machen.
Nur im Kanton Bern «normal»
Was Regierungsrat Perrenoud als «normal» bezeichnet, gilt in der Privatwirtschaft, beim Bund und in angefragten Kantonen als abnormal. Praktisch überall gelten für Kadermitarbeitende spezielle Regeln: Wer in einer hohen Lohnklasse eingeteilt ist, muss Überstunden weitgehend ohne Kompensation leisten. Im Kanton Bern jedoch dürfen Kaderleute sämtliche Überstunden ab 42-Wochenstunden mit Freizeit kompensieren – oder sich bis zu hundert Stunden im Jahr auszahlen lassen.
Nicht alle Hochbezahlten haben dabei ein gutes Gefühl: Professor Pierre Tschannen vom Institut für öffentliches Recht der Universität Bern, erklärte dem Bund: «Mir selbst käme es nie in den Sinn, Überstunden einzuziehen, ich schreibe sie gar nicht auf.»
In der Privatwirtschaft haben Kader mit einem Jahresgehalt von über 200’000 Franken in der Regel keinen Anspruch auf Auszahlung von Überzeiten. Häufig wird dem Kader pauschal eine Woche mehr Ferien gewährt.
Angestellte des Bundes in den Lohnklassen 30-38, das heisst oberhalb eines Bruttolohns von gut 180’000 Franken, sind gemäss Bundespersonalverordnung der «Vertrauensarbeitszeit» unterstellt. Diese schliesst eine zeitliche oder finanzielle Kompensation für Mehrarbeit oder Überzeit aus. Als Pauschalentschädigung erhalten sie fünf Prozent des Jahreslohns bezahlt. In Ausnahmefällen können die Kader diese Entschädigung umtauschen in eine Gutschrift von zehn Tagen auf ein Sabbatical-Konto. Werden diese Tage nicht spätestens im Folgejahr bezogen, verfallen sie entschädigungslos.
Im Kanton Zürich hält die Finanzdirektion schlicht fest: «Überzeit bis 120 Stunden pro Jahr muss ‹gratis› geleistet werden.» Dies gilt für Kader bereits ab Lohnklasse 24 mit einem Jahreslohn ab 134’500 Franken.
Im Kanton Graubünden dürfen nach Angabe der Standeskanzlei «höchstens 25 Überstunden auf die nächste Abrechnungsperiode übertragen» werden. «Darüber hinaus gehende Überstunden verfallen ohne Vergütung.» Und wer als Arbeitsform die Jahresarbeitszeit gewählt hat, wie in Bern Regula Mader, kann gar keine Überstunden aufschreiben.
Im Kanton St. Gallen heisst es lapidar: «Mitarbeitende ab Lohnklasse 23 haben keinen direkten Anspruch auf den Ausgleich von Überzeit». Nur in Ausnahmefällen könne eine Entschädigung festgelegt werden.
Fazit: Im Detail sind die Überzeiten für Kader überall etwas anders geregelt – doch nirgends so grosszügig wie im Kanton Bern.

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6 Meinungen

  • am 22.03.2013 um 09:47 Uhr
    Permalink

    Ist es ein Privileg geleistete Arbeitszeit durch Kompensation oder Geld gerecht entlöhnt zu erhalten? Ist es politisch geschickt Lohnarbeiterinnen und –arbeiter im Lohnverhältnis 1:2 (Nichtkader:Kader) gegeneinander auszuspielen?

    Das Land, das eine Einführung der 40 Stunden Woche seit Jahrzehnten erfolgreich verhindert, das eine 6. Ferienwoche durch Angstmachereipropaganda durch das Stimmvolk ablehnen lässt, das Überzeit als Gratisarbeit taxiert, liefert einer Wirtschaftsdiktatur ideale Bedingungen. Kein Land weist eine höhere Vermögensschere aus als die Schweiz. In der Schweiz besitzen mittlerweile weniger als 3% von Kapitalisten gleich viel steuerbares Nettovermögen wie die restlichen 97% der arbeitenden Bevölkerung.

    Auch im Ausgebranntsein (Burnout), der körperlichen, emotionalen und geistigen Erschöpfung aufgrund beruflicher Überlastung sind wir weltweit an der Spitze. Rund 40 Prozent der Berufstätigen in der Schweiz geben an, unter «Schwäche und Energielosigkeit» zu leiden.

    Sollten daher nicht alle Arbeitnehmenden das Leisten von Überzeit verweigern, oder zumindest eine gerechte Entlöhnung von Überzeit einfordern?

    Fazit: Der Kanton Bern erweist sich zumindest in diesem Punkt als fortschrittlicher Arbeitgeber.

    Christine Kuster

  • Portrait.Urs.P.Gasche.2
    am 22.03.2013 um 10:40 Uhr
    Permalink

    @Christine Kuster
    Die Gesellschaft wäre vielleicht tatsächlich besser verwaltet, wenn Kader gar keine Überstunden leisten dürften, sondern Zeit hätten, sich auch um Kinder und Haushalt zu kümmern, die Natur zu geniessen und ein normales soziales Leben zu führen.
    Wenn Kader aber Überstunden leisten (müssen), dann sollte das mit einem Lohn von über 200’000 Franken abgegolten sein. Eine Entschädigung von Überzeit ist zudem ein falscher Anreiz, Überstunden zu leisten.

  • am 22.03.2013 um 12:05 Uhr
    Permalink

    Mir scheint, dass die oeffentlich Bediensteten im
    Kanton Bern fuerstlich leben. Na ja, die koennen ja auch aus dem NFA Topf pro Jahr mehr als 1 Mia Kroeten beziehen und das Personal mit 61 Altersjahren in Pension schicken. Wie lange nur lassen sich das die NFA Zahler dies noch gefallen?

  • am 22.03.2013 um 16:41 Uhr
    Permalink

    Einen Sachverhalt hat Urs P. Gasche in seinem Artikel leider übersehen. Die Übertrittsregelung hat wenig mit RR Perrenoud zu tun, er muss sie nur bei seinen Leuten anwenden. Verantwortlich für diese Regelung ist die Finanzdirektion.

  • am 25.03.2013 um 10:13 Uhr
    Permalink

    Ich bin Urs.P.Gasche dankbar für seine klare – und wie mir scheint sehr berechtigte – kritische Stellungnahme.

  • am 25.03.2013 um 16:43 Uhr
    Permalink

    Wer einmal in der Privatindustrie im mittleren Kader gearbeitet hat weiss, dass «Ueberstunden» echt kein Thema ist. Die Leute haben eine AUFGABE, die sie zusammen mit den Mitarbeitern zu erfüllen haben. Dafür werdfen sie entsprechend bezahlt. Führung ist da gefragt. Und Fachkenntnisse. Alles andere ist Beilage.

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