Sperberauge

Swissgrid huldigt dem Widerspruch

Kurt Marti © Christian Schnur

Kurt Marti /  Die Netzgesellschaft Swissgrid geht vor Bundesgericht und möchte gleichzeitig dieses Beschwerderecht abschaffen.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hatte anfangs Januar die Beschwerden mehrerer Gemeinden und Privatpersonen gegen die Hochspannungsleitung Mörel-Ulrichen durchs Goms gutgeheissen und das Bundesamt für Energie (BFE) angewiesen, von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid eine Verkabelungsstudie von unabhängigen Experten zu verlangen.

Gegen diesen BVG-Entscheid hat die Netzgesellschaft Swissgrid im Februar eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht und verzögert damit offensichtlich das Verfahren. Pikanterweise forderte Swissgrid-CEO Pierre-Alain Graf anlässlich der Jahresmedienkonferenz den Bund auf, ausgerechnet dieses Beschwerderecht ans Bundesgericht abzuschaffen. Um die Verfahren bei Stromprojekten zu verkürzen!

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Kurt Marti war früher Beirat (bis Januar 2012), Geschäftsleiter (bis 1996) und Redaktor (bis 2003) der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES)

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