Fotolia_21991250_XS-1

Die Sonne scheint nicht überall gleich lukrativ auf die Solaranlagen © © Simon Kraus - Fotolia.com

Willkür bestimmt die Vergütungen für Solarstrom

Hanspeter Guggenbühl /  Wer Solarstrom produziert, kann in Basel-Stadt sein Dach vergolden und im Kanton Bern Pleite gehen. Es herrscht lokale Willkür.

Heute erzeugen in der Schweiz rund 70’000 Fotovoltaik-Anlagen Strom und speisen einen grossen Teil davon ins lokale Verteilnetz ein. Dafür erhalten die Besitzer eine Vergütung. Diese schwankt je nach Tarifform und Region zwischen neunzig und weniger als vier Rappen pro Kilowattstunde (kWh). Somit ist der höchste Einspeisetarif mehr als zwanzig Mal so hoch wie der tiefste.

Komfortable KEV, willkürlicher EW-Tarif

Bis zu 90 Rappen beträgt die «Kostendeckende Einspeisevergütung» (KEV) des Bundes für Fotovoltaik-Anlagen auf Hausdächern und andern Gebäudeteilen, die schon vor 2010 erbaut wurden und ins erste KEV-Kontingent fielen. Weil Solarpanels billiger wurden, hat der Bund diese KEV kontinuierlich gesenkt; für neue Anlagen bewegt sich die Vergütung heute zwischen 13 und 16 Rappen/kWh. Der Bund garantiert diese Vergütung während 20 bis 25 Jahren. Damit kann der Ertrag langfristig kalkuliert werden, und die Investition lassen sich damit amortisieren und lukrativ verzinsen.

Der Haken daran: Nur eine Minderheit (heute 12’000 Anlagen) konnte und kann sich eine KEV ergattern, weil das Fördergeld begrenzt ist. Darum besteht eine lange Warteliste. Zudem gibt es für die am meisten verbreiteten Kleinanlagen seit 2014 gar keine KEV mehr, sondern nur noch eine «Einmalvergütung», nämlich einen Investitionsbeitrag von maximal 30 Prozent.

Die meisten Solarstrom-Produzenten sind somit abhängig von der Vergütung ihres regionalen oder lokalen Elektrizitätswerks (EW). Und hier beginnt die grosse Tarif-Willkür (siehe Tabelle unten).


(Tabelle vergrössern) Ausgewählte Einspeisetarife für Solarstrom gemäss Erhebung VESE (www.pvtarif.ch) und mittlere Liefertarife allein für Strom (exklusive Netztarife und Abgaben) für Haushalte Kategorie H4, gemäss Erhebung Elcom (www.strompreis.elcom.admin.ch), alles in Rappen pro kWh im Jahr 2017. (Quelle: VESE, Elcom, Guggenbühl)

Das illustrieren beispielhaft die «Berner BKW Energie AG» und die «Industriellen Werke Basel-Stadt» (IWB). Bei beiden handelt es sich um vertikal integrierte Elektrizitätswerke, das heisst: Sie produzieren Strom in eigenen Kraft- und Partnerwerken, treiben damit Handel und verteilen einen Teil bis zu den Steckdosen in ihren regional begrenzten Versorgungsgebieten.

Topp in Basel-Stadt, Flop im Kanton Bern

Die Gleichheit endet bei den Einspeisetarifen, welche die Werke ihren Solarstrom-Produzenten zahlen, aber auch bei den Liefertarifen an ihre im Monopol gefangenen Kleinverbraucher:

  • Wer in Basel-Stadt eine Fotovoltaik-Anlage betreibt und den gesamten Solarstrom ins Netz der IWB einspeist, erhält heute tagsüber bis 14.30 Uhr den Spitzentarif von 31,6 Rappen pro kWh, in der übrigen Zeit den Hochtarif von 21,1 Rappen/kWh. Wer einen Teil seines Stroms selber verbraucht, erhält für den eingespeisten Überschuss eine einheitliche Vergütung von 23 Rappen/kWh. Damit können Basler Stromproduzenten ihre Dächer vergolden, denn die Produktionskosten von neuen Fotovoltaik-Anlagen liegen deutlich unter diesen Tarifen. Allerdings ist fraglich, ob Basel noch lange so grosszügig bleibt. «Der Einspeisetarif befindet sich momentan in Überarbeitung», teilt auf Anfrage IWB-Sprecher Erik Rummer mit und ergänzt: «Wir gehen von einer deutlichen Absenkung aus.»
  • Im Reich der Berner BKW erhalten Produzenten seit 2017 eine Vergütung von einheitlich 4,0 Rappen pro kWh Solarstrom, nachdem sie im Vorjahr in der Hochtarifzeit (tagsüber) dafür noch 9,8 Rappen kassierten. Zwar konnten Solarstromproduzenten bisher einen Mehrwert von 4,5 Rappen/kWh erzielen, wenn sie der BKW den sogenannten Herkunftsnachweis (HKN) für ihren Solarstrom mit verkauften. Denn dieser HKN erlaubt der BKW, den zertifizierten Solarstrom unter der Marke «Energy Green» teurer weiter zu verkaufen. Doch die Nachfrage nach «Energy-Green» ist gedeckt. Darum landen HKN-Anbieter im BKW-Gebiet heute auf einer Warteliste. Für neue Solarstromproduzenten im BKW-Gebiet fällt damit dieser Öko-Bonus weitgehend weg.

Politisch stiess der massive Tarifabschlag im Kanton Bern und andern Regionen auf viel Protest; im Berner Kantonsparlament forderten Ratsmitglieder eine Revision der Reduktion. Rechtlich lassen sich tiefe Tarife für Solarstrom bei der Aufsichtsbehörde Elcom anfechten, aber nur in engem Rahmen. Denn im nationalen Energiegesetz steht: «Die Vergütung (des eingespeisten Stroms) richtet sich nach den Kosten, die bei einer Beschaffung für gleichwertige Energie am Markt anfielen.» Der Marktpreis für Bandstrom an der europäischen Strombörse (Swissix), den die BKW als Massstab nimmt und dem Schweizer Solarstrom gleichsetzt, betrug im Schnitt des Jahres 2016 just vier Rappen/kWh; er stieg in den letzten vier Monaten allerdings auf sechs bis acht Rappen.

Wirtschaftlich fragwürdig ist, dass die BKW den Strom an ihre im Monopol gefangenen Kleinverbraucher viel teurer verkauft, als sie für den eingespeisten Solarstrom bezahlt. So beträgt der BKW-Monopoltarif für einen Durchschnittshaushalt tagsüber (wenn Solaranlagen produzieren) 10,4 Rappen pro kWh. Der mittlere 24-Stundentarif beträgt 9,4 Rappen/kWh. Diese Liefertarife ab Atom- oder Wasserkraftwerk (ohne Netzkosten) sind also zweieinhalb Mal so hoch wie die Entschädigung für Solarstrom. Das heisst: In ihrem Monopol schröpft die BKW sowohl Solarstrom-Lieferanten als auch Kleinverbraucher, um allfällige Verluste im Markt zu kompensieren.

Tendenziell sinkende Vergütungen

Die Einspeisetarife der IW Basel und der Berner BKW markieren die Extreme unter den grossen Schweizer Stromverteilern. Grosse Differenzen, oft in unmittelbarer Nachbarschaft, findet man aber auch bei kleinen kommunalen Energieversorgern. Im bündnerischen Arosa etwa erhalten Besitzer von Fotovoltaik-Anlagen ohne Eigenverbrauch 20, mit Eigenverbrauch 15 Rappen pro kWh eingespeisten Solarstrom, während das benachbarte EW Davos den eingespeisten Strom (ohne HKN) einheitlich mit nur 3,6 Rappen/kWh vergütet.

Der «gewichtete Mittelwert» der Schweizer Einspeisetarif für Solarstrom aus kleinen Fotovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung, die seit 2014 keine KEV mehr erhalten, beträgt im Jahr 2017 noch neun Rappen pro kWh. Das ermittelte der Verband unabhängiger Energieproduzenten (VESE), der die Einspeisebedingungen der Schweizer EW erhebt und auf seiner Homepage www.pvtarif.ch veröffentlicht. Diese Vergütung liegt um 14 Prozent unter dem Mittelwert des Vorjahres und um 18 Prozent unter jenem von 2015.

Der mittlere Einspeisetarif, geschweige denn der BKW-Tarif von vier Rappen pro kWh, reicht trotz sinkenden Preisen für Solarpanels und tiefen Kapitalzinsen nicht aus, um eine Fotovoltaik-Anlage innert 20 Jahren zu amortisieren. «Da wundert es nicht, dass der Zubau in der Schweiz gebremst wird», sagt dazu Claudia Kohlschütter, Sprecherin des Berner Stadtwerks EWB, das den eingespeisten Solarstrom 2017 noch mit 10,1 Rappen und damit überdurchschnittlich vergütet, und sie fragt sich besorgt: «Können wir damit die Energiewende erreichen»?

————————–

Problematische Maximierung des Eigenverbrauchs

hpg. Sinkende Einspeisetarife bieten Eigentümern von Fotovoltaik-Anlagen einen Anreiz, einen grösseren Anteil ihres auf dem Dach erzeugten Solarstroms selber zu verbrauchen. Denn damit sparen sie neben Bezugskosten für Strom auch Netzkosten (die dann auf die übrigen Stromkonsumenten abgewälzt werden). Die Maximierung des Eigenverbrauchs propagiert – neben Verkäufern von Fotovoltaik-Anlagen und Batterien – auch der Stromkonzern BKW, der zunehmend ins Installations- und Speichergeschäft expandiert:

»Die Fotovoltaik hat grosses Potenzial in der Schweiz, aber nur wenn es gelingt, den Strom vom Dach direkt im Haus zu verwenden – durch die intelligente Verknüpfung mit dem Heizsystem, der Warmwasseraufbereitung, einem Pufferspeicher oder dem Elektroauto. Die BKW setzt sich dafür ein und bietet konkrete Lösungen zur Optimierung des Eigenverbrauchs an.» Mit diesen Worten rechtfertigt die BKW auf Anfrage ihren schweizweit besonders tiefen Einspeisetarif für Solarstrom.

Die Förderung des Eigenstrom-Verbrauchs steht jedoch im Konflikt mit den Zielen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion des Stromverbrauchs, welche die neue Energiestrategie des Bundes mit Priorität anstrebt. Denn jede Speicherung ist mit Energieverlust verbunden; diese schwankt je nach Speichertechnik zwischen 15 und über 50 Prozent. Zudem ist die Verknüpfung von Solarstrom mit dem Heizsystem nur bedingt intelligent. Denn im dunklen Winterhalbjahr, wenn die Heizungen laufen und oft Schnee auf den Panels liegt erzeugen die Fotovoltaik-Anlagen weit weniger Strom als im Sommerhalbjahr.

Schliesslich besteht ein Konflikt zwischen Ökonomie und Physik: Bei tiefen Einspeisetarifen kann sich die Maximierung des Eigenverbrauchs für Produzenten wirtschaftlich auszahlen. Solange aber die Produktion von Solarstrom in der Schweiz auch im Sommer kleiner ist als der gesamte Stromkonsum (und das dürfte noch lange so bleiben), ist es physikalisch effizienter, wenn Fotovoltaik-Anlagen an sonnigen Tagen mit ihrem Produktionsüberschuss die Nachbarhäuser über das Quartiernetz mit Strom versorgen, als wenn die Eigentümer diesen Strom im Heizungskeller in teuren Batterien mit Energieverlust speichern.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

Zum Infosperber-Dossier:

SolaranlageBauernhof-1

Energiepolitik ohne neue Atomkraftwerke

Erstes, zweites und drittes Gebot: Der Stromverbrauch darf nicht weiter zunehmen.

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

5 Meinungen

  • am 19.02.2017 um 17:20 Uhr
    Permalink

    Herr Guggenbühl vielen Dank. Mein Respekt .

  • am 19.02.2017 um 19:44 Uhr
    Permalink

    Wenns nur allein die Strompreise wären! Wenn beispielsweise der Eigenverbrauch in einem Mehrfamilienhaus geltend gemacht wird, erheben die EW’s obwohl der Eigentümer den Stromkonsum bei den Mietern selbst abrechnen muss, noch eine jährliche Grundgebühr von 100 Franken für jede Wohnung als sogenannte «Leihgebühr» für den Stromzähler (Anschaffungskosten wenig mehr als 100 Franken). Eigene Stromzähler zu installieren ist untersagt. Dazu wird beim Bau einer Fotovoltaikanlage zusätzlich ein weiterer Zähler installiert, der die Einspeisung des Stromes ins Netz dokumentiert – auch der kostet jährlich 100 Franken. Kleinere PV-Anlagenbesitzer erwirtschaften mit ihren Anlagen kaum einen Gewinn, sondern bloss zusätzlichen bürokratischen Aerger.

  • am 20.02.2017 um 06:37 Uhr
    Permalink

    Ich verstehe die Differenz zwischen Einspeise- und Rückkaufpreis eigentlich eher als Speicherkosten: Um z.B. 1000 kWh vom Sommer in den Winter zu «retten», müsste man Batterien für gegen eine halbe Million Franken installieren. Um dieselbe Menge vom Elektrizitätswerk verwalten zu lassen, muss man nur die Differenz zwischen CHF 80.- Einspeisevergütung (bei uns rund 8 Rp.) und CHF 150.- Rückkaufspreis bezahlen, also ganze CHF 70.- für die Speicherung von 1000 kWh über ein halbes Jahr.

    Natürlich stimmt diese Rechnung gesamtwirtschaftlich nur, wenn die Elektrizitätswerke diesen Gewinn auch wirklich für die Entwicklung von Speichertechnologien und nicht für die Ausschüttung von CxO-Boni verwenden. Aber wenn es so ist, dann ist eine Differenz zwischen Einspeise- und Rückkaufspreis eine konkurrenzlos günstige Methode, um einerseits Strom besser zwischen Hochproduktions- und Hochverbrauchszeiten auszugleichen, und andererseits die Entwicklung von Speichertechnologien zu fördern.

    Dazu darf die Differenz natürlich, da bin ich mit Ihnen einig, nicht so hoch werden, dass es sich eher lohnt, selber Batterien zu installieren. Aber davon sind wir, wie meine obengenannte Rechnung zeigt, sehr weit enfernt.

  • am 20.02.2017 um 14:01 Uhr
    Permalink

    Herr Guggenbühl,
    vielen Dank. Ja! Willkür ist auch das Wort meiner Wahl, wenn es um diese Tarife geht. Was ich auch nicht verstehe: Wieso werden nach wie vor Strom-Prosumenten-Gemeinschaften (willkürlich) behindert? Wieso müssen Zähler (willkürlich) teuer gemietet werden? (willkürlich, das heisst hier je nach Ort und Zeit, ganz unterschiedlich)

  • am 21.02.2017 um 11:25 Uhr
    Permalink

    Die Tarif-Willkür beim Solarstrom ist doch nur ein kleiner Fingerzeig, mit welchen Problemen die Energiepolitik seit der «Energiewende» kämpft. Kürzlich äusserste sich dazu Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, u. a. der Gründer der deutschen Windkraftfirma Repower, in der Tagespresse. Unter dem Titel «Das ist doch absurd» regt er sich über die falsche Reihenfolge auf: Statt zuerst mit aller Kraft günstige Speichertechniken für den «Flatterstrom» aus Windkraft und insbesondere aus der Photovoltaik zu entwickeln, überschwemmt Deutschland in den wenigen Stunden, in denen es windet oder in welchen die Sonne scheint, die Nachbarländer mit Strom zum Null- oder Negativtarif und zerstört dort nach seinen Worten die Energieversorgung. Oder man verheizt im Sommer diesen Strom in den Weichenheizungen der Deutschen Bahn. Die Tarif-Willkür beim Solarstrom ist zwar ärgerlich, aber zuerst und vor allem sollte man sich über eine Energiepolitik, die das Pferd am Schwanz aufzäumt, ärgern. Ohne effiziente Speichertechniken macht der massive Ausbau von Wind- und Photovoltaik-Anlagen nur begrenzt Sinn.

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...