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Grimsel-See: Ausbau der Wasserkraft soll künftig auch in geschützten Landschaften möglich sein © Gabrielle Merk/Wikimedia Commons/CC BY-SA 4.0

Energiestrategie provoziert Naturschutz-Initiative

Hanspeter Guggenbühl /  Auch der Ständerat will die Wasserkraft mit Subventionen fördern. Ihre Nutzung gewichtet er höher als den Landschaftsschutz.

Ein rechtes Referendum gegen die neue Schweizer Energiestrategie ist kaum mehr zu erwarten, nachdem das Parlament die Vorlage verwässert und mit neuen Subventionen ergänzt hat (Infosperber berichtete). Doch die schon früher absehbare Schwächung des Landschaftsschutzes, die der Ständerat gestern besiegelte, provoziert jetzt eine neue Volksinitiative.
Schwächung des Landschaftsschutzes
Konkret: Schon Bundes- und Nationalrat hatten beschlossen, im Konfliktfall müsse das nationale Interesse am Bau von Anlagen, die erneuerbare Energie nutzen, gleich gewichtet werden wie der im Gesetz verankerte Natur- und Landschaftsschutz. Damit dürfen Wasser- und Windkraftwerke sogar in vom Bund inventarisierten Landschaften von nationaler Bedeutung erstellt werden. Diese Aufweichung des Landschaftsschutzes begrenzte der Ständerat ursprünglich mit der Einschränkung, betroffene Gebiete dürfen «nicht im Kern ihres Schutzwertes verletzt» werden. Gestern aber strich er diesen Passus wieder und folgte damit dem Nationalrat.
Mit diesem Entscheid «wird ein Dammbruch erzeugt, der letztlich den Landschaftsschutz in unserem Lande aushöhlt», schreibt dazu die Stiftung für Landschaftsschutz (SL) und droht: «Dies wird die SL nicht hinnehmen. Eine bereits konzipierte Volksinitiative wird nun aktuell!» Ob diese Initiative tatsächlich lanciert wird, werde der SL-Stiftungsrat am 16. Juni entscheiden, präzisierte SL-Geschäftsführer Raimund Rodewald gegenüber Infosperber. Der Entscheid hänge unter anderem davon ab, ob andere Umweltverbände, etwa Pro Natura, sie mittragen.
Subventionen für Wasserkraft
Folgende weitere Differenzen gegenüber dem Nationalrat hat der Ständerat gestern bereinigt:
● Er schwenkte auf das Modell des Nationalrats zur Subventionierung der Wasserkraft ein. Damit erhalten alle Besitzer von grossen Wasserkraftwerken, die mit den Markterlösen ihre Produktionskosten nicht decken können, eine Subvention von maximal einem Rappen pro Kilowattstunde Strom. Bezahlt wird diese Subvention aus einem Teil des Netzzuschlags, mit dem bereits die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus Solar-, Wind-, Biomasse- und kleinen Wasserkraftwerken quer subventioniert wird. Diese neue Subvention darf die Wasserkraft pro Jahr mit maximal 120 Millionen Franken stützen.
● Als kleine Kompensation für die Subventionierung der grossen strich der Ständerat die KEV für die kleinsten Wasserkraftwerke (mit weniger als einem Megawatt Leistung). Begründung: Diese Miniwerke kosten viel, graben vielen kleinen Bächen das Wasser ab und erzeugen nur wenig Strom.
● Bundes- und Ständerat wollten die Vorlage zur Energiestrategie der Initiative zum (schnelleren) Ausstieg aus der Atomenergie als «indirekten Gegenvorschlag» gegenüberstellen. Damit könnte die Energiestrategie erst (oder nur) in Kraft treten, wenn das Volk die Atomausstiegs-Initiative ablehnt. Der Nationalrat bekämpfte diese Kopplung. Der Ständerat folgte ihm gestern, nachdem Energieministerin Doris Leuthard eingeräumt hatte, die Kopplung verzögere die Inkraftsetzung der Energiestrategie.
Baldige Umsetzung erwünscht
Der Hintergrund für das ständerätliche Einlenken bei dieser und andern Differenzen: Seit Subventionen für die Wasserkraft winken, möchte die bürgerliche Mehrheit die – einst von ihr nicht sehr geliebte – Energiestrategie schnell in Kraft setzen. Wie schnell es geht, hängt jetzt von der Energiekommission des Nationalrats ab. Diese wollte die weitere Differenzbereinigung (u.a. Steuererlasse für Hausbesitzer) auf die Herbstsession vertagen, könnte jetzt aber auf ihren Entscheid zurückkommen. Auf die entsprechende Frage dieser Zeitung antwortete Kommissionspräsident und National Stefan Müller-Altermatt sybillinisch: «Die Idee, zwecks möglichst rascher Rechts- und Investitionssicherheit doch noch eine Bereinigung in der laufenden Session vorzunehmen, steht im Raum.»


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

SolaranlageBauernhof-1

Energiepolitik ohne neue Atomkraftwerke

Erstes, zweites und drittes Gebot: Der Stromverbrauch darf nicht weiter zunehmen.

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Eine Meinung zu

  • am 1.06.2016 um 14:15 Uhr
    Permalink

    Diese Initiative ist notwendig und sogar (volks-)wirtschaftsfreundlich. Neue Wasserkraftwerke machen auch ökonomisch keinen Sinn, ökologisch schon gar nicht. Wir würden für Landschaftszerstörung bezahlen, tun es schon über die im Artikel erwähnten Subventionen. Der Bund, bzw. der Stromkonsument überall bezahlt und fördert damit die Wasserkraftnutzung, die Wasserkraftkantone und -gemeinden kassieren über die Wasserzinsen. Es ist sehr zu hoffen, dass ProNatura und andere die Initiative unterstützen. Es gibt keinen Grund zur Annahmen, dass die Wasserkraft je wieder sehr rentabel wird. Sie hat schon jetzt keine Chance gegen die neuen Erneuerbaren. Das wird sich — logisch — nie mehr ändern.

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